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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1901 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1901 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1901
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14108803
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 58

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1901 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XXI. Jahrgangs, 1901.
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Volltext

Nr. 58. 
357 
Centralblatt der Bauverwaltung. 
INHALT: Die Kirche in Kissonbrüek (Braunschwoig), — Die Geodäsie an den Technischen Hochschulen und in der technischen Praxis. — Vermischtcs: Wettbewerb 
für Schulbauten in Kronstadt (Siebenbürgen). — Wettbewerb um Pläne für eine Volksheilstätte Leipzig in Sorg i. Voigtl. — Die Kreiskuppel. — Hubventil 
mit biegsamem Dichtungsring. — Victor Emanuel-Denkmal in Rom. 
[Alle Rechte Vorbehalten.! 
Die Kirche in Kissenbrück (Braunschweig). 
Abb. 1. 
Nach dem verheerenden dreifsigjährigen Kriege legte man in den 
evangelischen Gemeinden Werth darauf, an Stelle der im Kriege zer 
störten mittelalterlichen Kirchengebäude Gotteshäuser zu errichten, 
welche hauptsächlich als Predigtkirchen für die Verkündigung der 
neuen Lehre geeignet waren. Diesem Bestreben verdankt auch die 
Kirche des zwischen Wolfenbüttel und Börssum belegenen Dorfes 
Kissenbrück ihre eigenartige Gestalt, welche im Braunschweigischen 
nur in der später erbauten Kirche in Salder ein Ebenbild besitzt. 
Die alte Kirche in Kissenbrück war durch Brand zerstört. Der Herzog 
Rudolf August von Braunschweig liefs nun durch den Baumeister 
Anton Reinhards den Plan zu einem Neubau streng nach evangelischen 
Grundsätzen aufstellen und durch den Mauermeister Hans Bansleben 
in den Jahren 1662 bis 1664 ausfiihren. Die Grundform der Kirche 
ist die des griechischen Kreuzes mit abgestumpften inneren Ecken; 
hierdurch wurde das Gesichtsfeld nach dem Chore und die nutzbare 
Grundfläche erweitert. Während die Kreuzarme vollständig ge 
schlossen sind, befinden sich in den abgeschrägten Ecken schlanke 
Malswerkfenster, welche den Innenraum in ausreichender Weise 
erhellen (Abb. 3 S. 359). 
ln den Kreuzarmen sind zwei Emporen über einander an ge 
ordnet, deren Treppen in die todten Winkel der Kreuzarme verlegt 
sind, sodafs Kanzel und Altar vor dem östlichen Kreuzarme von fast 
sämtlichen Plätzen gesehen werden können. Die Kanzel befindet 
sicli in der reichgeschnitzten Altarwand über dem Altäre; ihr gegen 
über, im westlichen Kreuzarme, liegt auf der ersten Empore der 
„Fürstensitz“, während auf der zweiten Empore des nördlichen Kreuz 
armes die von dem „Orgelmacher“ Job. Andreas Graft* in Wolfen 
büttei 1718 gelieferte Orgel aufgestellt ist. Der Mittelraum der Kirche 
ist mit einem aus Holz hergestellten, in Putz ausgefübrten flachen 
Kuppelgewölbe überspannt, das sich in eine mit Brüstung versehene 
Laterne auflöst. Die Kreuzarme haben gerade Decken. 
Die Grundrifsgestaltung des Baues erinnert an den von Leonhard 
Chr. Sturm (welcher Ende des 17. Jahrhunderts Professor an der 
Ritterakademie in Wolfenbüttel war und als braunschweigischer 
Oberbaudirector in Blankenburg am Harz gestorben ist) aufgestellten 
und veröffentlichten kreuzförmigen evangelischen Kirchengrundrifs; 
Sturm hat denselben offenbar der Kirche in Kissenbrück nachgebildet; 
und nicht ihm, sondern dem 50 Jahre früher wirkenden Baumeister 
Reinhards gebührt die Erfindung desselben. Pf. 
Die Geodäsie an den Technischen Hochschulen und in der technischen Praxis, 
Unter Berücksichtigung der neuen ‘"Ptltfungsvorsc'hrift'en'' fitr-den preufsischen Staatsdienst. 
Mit dem 1. Januar 1901 sind die am 1. Juli 1900 erlassenen „Vor 
schriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst ira 
Baufache“ in Preufsen in Kraft getreten und damit auch an den nicht 
preufsischen Technischen Hochschulen, die mit den preufsischen 
Gleichstellung und gegenseitige Anerkennung in Bezug auf die Prü 
fungen im Baufache besitzen. 1 ) 
Beim Bauingenieurfache, für welches 
die Geodäsie eine greisere Wichtigkeit besitzt, 
ist die mündliche Prüfung in gleicher Weise 
beibehalten worden wie bisher. Dieselbe hat 
sich zu erstrecken auf: „Feldmessen und 
Flächenberechnung, Hohemnessimg und Tachy- 
metrie, Uebersicht einer Landesvermessung und 
ßeurtheilung der Genauigkeit durch mittlere 
Fehler“. Während aber der Höhen- und Lage 
plan bisher nicht zur Vorprüfung, sondern erst 
zur ersten Hauptprüfung einzureichen war, wird 
derselbe nach den neuen Vorschriften bereits 
mit den anderen Studienzeichnungen als Be 
dingung fiir die Zulassung zur Vorprüfung ver 
langt. Die bisherige Anforderung dieses Planes, 
erst nach einem vierjährigen Studium zur 
ersten Hauptprüfung, während die mündliche 
Prüfung in Geodäsie zwei Jahre früher abgelegt 
werden mufste, war offenbar aus dem Bestreben 
hervorgegangen, die pr aktische Ausbildung der 
Studirenden des Bauingenieurfaches in der Geo 
däsie durch Beschäftigung mit derselben auch 
nach der Vorprüfung zu fördern. Das wurde in 
der That erreicht, denn in Braunschweig z. B. geschah die Aufnahme 
des Höhen- und Lageplanes bisher unter Anleitung des Professors ün 
*) Durch diese neuen Prüfungsvorschriften wird die Geodäsie 
nunmehr vollständig unter die fast ausschliefslich theoretischen 
Hüllsfächer eingereiht, deren Studium mit Ablegung der Vorprüfung 
gänzlich abgeschlossen sein mul’s, damit die weiteren zwei Jahre bis 
zur ersten Hauptprüfung ausschliefslich dem eigentlichen Fachstudium 
Vorbehalten bleiben und gewidmet werden können. Für das Hoch- 
Baufach hat die Geodäsie eine nur untergeordnete Bedeutung. 
dritten Studienjahre, die Ausarbeitung desselben meist im Winter 
des vierten und eine Genauigkeitsprüfung oder nothwendige Ergän 
zungen usw. im folgenden Frühjahre. Diese Möglichkeit fällt nach 
den neuen Prüfungsvorschriften weg, und die Ausbildung der 
Studirenden des Bauingenieurfaches an der Technischen Hochschule 
niufs nunmehr mit dem zweiten Studienjahre theoretisch und prak 
tisch vollständig abgeschlossen werden. 
Im Interesse der eigentlichen Fachbildung 
mag dies gerechtfertigt sein; eine weitere Be 
schränkung des Unterrichts in der Geodäsie - 
imd eine solche ist unausbleiblich — legt aber 
den Vertretern derselben die Frage nahe: „Wel 
ches ist nunmehr die zweckentsprechende Aus 
bildung der Bauingenieure in diesem Fache 
mit Berücksichtigung der Bedürfnisse 
und Anforderungen der Technik?“ 
Als ich vor dreifsig Jahren in Preufsen die 
Geometerprüfung ablegte, galt derjenige meiner 
Fachgenossen als ein Gelehrter, der mit Loga 
rithmen wirklich rechnen konnte, wufste, was 
ein (Koordinatensystem ist u. dgl. Der Kataster- 
eontroleur meiner Vaterstadt erzählte mir um 
jene Zeit, dal’s er ein Längennivellement aus 
geführt habe von einer Meile Länge, und zwar 
mit solcher Genauigkeit, dafs die Abweichung 
nur 5 Fufs betragen habe. Als ich ihn etwas 
fragend ansall, ging er zu einem in der Nahe 
stellenden Baume, mafs 5 Fufs Höhe an ihm ab 
und zeigte mir triumphirend mit der Hand, nur 
um so viel habe sein Nivellement abgewichen! Ein einigermaiseu 
gutes Nivellement wird bekanntermalsen auf eine solche Entfernung 
noch nicht um 5 Centimeter ab weichen. Auf der Katasterinspection 
in A., wo wir Copieen der Flurkarten zu Eisenbahnvorarbeiten an 
fertigten, wurde im Glasschranke ein Theodolit auf bewahrt. Niemand 
durfte dieses kostbare Instrument berühren, und nur Bevorzugten 
wurde es vom Inspector persönlich gezeigt. 
Dafs wir von den geodätischen Kenntnissen .der damaligen Geo 
meter keine sehr hohe Meinung hatten, liegt, auf der Hand. Die an den 
o S 10 15 w 
hat* I I J__l—I—1—I—I—I—I I 
Abb. 2. Grundrifs. 
Kirche in Kissenbrück.
	        

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