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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1901 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1901
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14108803
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 46

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1901 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß des XXI. Jahrgangs, 1901.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52
  • Nr. 53
  • Nr. 54
  • Nr. 55
  • Nr. 56
  • Nr. 57
  • Nr. 58
  • Nr. 59
  • Nr. 60
  • Nr. 61
  • Nr. 62
  • Nr. 63
  • Nr. 64
  • Nr. 65
  • Nr. 66
  • Nr. 67
  • Nr. 68
  • Nr. 69
  • Nr. 70
  • Nr. 71
  • Nr. 72
  • Nr. 73
  • Nr. 74
  • Nr. 75
  • Nr. 76
  • Nr. 77
  • Nr. 78
  • Nr. 79
  • Nr. 80
  • Nr. 81
  • Nr. 82
  • Nr. 83
  • Nr. 84
  • Nr. 85
  • Nr. 86
  • Nr. 87
  • Nr. 88
  • Nr. 89
  • Nr. 90
  • Nr. 91
  • Nr. 92
  • Nr. 93
  • Nr. 94
  • Nr. 95
  • Nr. 96
  • Nr. 97
  • Nr. 98
  • Nr. 99
  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103

Full text

285 
Nr. 46. Centralblatt der Bauverwaltung. 
INHALT: Die Vorbeugung gegen Hochwassergefahr im Memel-, Pregel- und Weichselstromgebiete. — Vermis eilte s: Wettbewerb um Entwürfe zu einer evangelisch 
lutherischen Kirche in Dresden-Altstadt. — Wettbewerb um Entwürfe für ein KreysSig-Denkmal in Mainz. — Desinflehende 'Wandanstriohe, — Hücher- 
schau. 
[Alle Rechte Vorbehalten.] 
Die Vorbeugung gegen Hochwassergefahr im 
Kaum eia Jahr ist verstrichen, seitdem wir unseren Lesern (in 
Nr. 21 (los vorigen Jahrganges, S. 129) das vom Wasserausschusse 
erstattete Gutachten über Marsnahmen gegen Hochwassergefahr im 
Elbstromgebiete mitgetheilt haben. Und schon wieder sind wir 
in der Lage, die Schlußerklärungen eines gleichartigen Gutachtens 
zu veröffentlichen, das sich auf den Weichselstrom und die beiden 
östlich von ihm mündenden Ströme nebst ihren Nebenflüssen bezieht. 
Abgesehen von der bereits früher erfolgten Beantwortung der Aller 
höchst gestellten Frage über die Zweckmäßigkeit dos Systems der 
Regulirung und Canalisirung unserer preufsischen Flüsse, hat der 
Wasseraussehuß nunmehr in der kurzen Frist seit 1898 drei auf den 
eingehendsten Untersuchungen und örtlichen Verhandlungen beruhende 
Denkschriften über die Tlochwasserverhältnisse des gesamten östlichen 
und mittleren Theiles unseres Staates vertatst, alle einschlägigen 
Fragen sorgfältig geprüft und bestimmte Vorschläge zur Verbesserung 
der fest-gestellten Mißstände Allerhöchsten Ortes unterbreitet. Auch 
von dem neuesten Gutachten haben Seine Majestät mit besonderem 
Interesse Kenutnifs genommen und die Veröffentlichung genehmigt. 
I. Technische Maßnahmen im Memelstromgebiet. 
1. Ebenso wie für die Elbe empfiehlt sich die Aufstellung eines 
allgemeinen Planes zur Verbesserung des Hochwasserbettes, der, wenn 
seine volle Ausführung auch als wirtschaftlich sich nicht erweisen 
sollte, doch die nöthigen Unterlagen dafür geben würde, dafs die im 
einzelnen zur Abstellung von Mifeständen zu ergreifenden Maßregeln 
in ihren Wirkungen richtig erkannt und so bemessen worden, dafs 
dom an einer Stelle zu erreichenden Nutzen nicht et wa Schädigungen 
an anderer Stelle, besonders in dem für den Eisabgang ungünstig ge 
stalteten Mündungsgebiet gegenüfcerstehen, vielmehr den Interessen 
des Gesamtgebietes möglichst gleichmäßig gedient wird. 
2. Für die regelmäßige Abführung des Hochwassers imd Eises 
sind , längs des Stromes die von Abflufshinderaissen freizulegenden 
und freizuhaltenden Flächen des Hoch Wasserbettes als Fiuthstreifen 
festzustellen und entsprechend zu überwachen. 
3. Weiden- und sonstige Buschbestände hemmen den Wasser-. , 
abflufs und befördern die Bildung hoher Auflandungen, die vielfach 
zu Unregelmäßigkeiten des Hochwasserbettes fuhren. Nur in Sehlenken 
und tiefen Mulden, deren allmähliche Aufhöhung erwünscht ist, sind 
Weiden bei kurzer (höchstens ^jähriger) Umtriebszeit nützlich. Tm 
übrigen sind Weiden- und Buschbestände au den Ufern und auf den 
Vorländern un Bereiche der Fiuthstreifen zu • beseitigen und ihre 
fernere Entstehung zu verhindern. Auch auf den Auflandungen und 
Buhnen ist der Weidenwuchs, soweit die Auflandung bis zur Höhe 
der Werke entwickelt ist, zu entfernen und durch eine andere 
Deckung zu ersetzen, auf den darunter liegenden Flächen aber thun- 
liciist alljährlich abzutreiben. 
4. Soweit die Auf landungen übermäßig hoch sich entwickelt haben, 
sind sie bis zur Höhe der Buhnen abzutragen. Die Niederlegung der 
hohen Uferrebnen kann, da sie zum Theil tiefliegenden Niederungs- 
flächen Schutz gegen unzeitige Ueberfluthungen gewähren, zwar nicht 
allgemein empfohlen werden; doch werden auch bei weitgehender 
Berücksichtigung der in dieser Hinsicht bestehenden örtlichen Be 
dürfnisse die aus der wachsenden Höhe der Uferrebnen sich ergeben 
den, der Hochwasser- und Eisabfuhrung schädlichen Unregelmäßig 
keiten durch entsprechende Abgrabungen sich mildern Hassen. Das 
Gleiche gilt von den auf den Vorländern infolge von Buschpflanzungen 
oder aus anderer Ursache mehrfach übermäfsig hoch aufgelandeten 
Flächen. Die bei den Abtragungen zu gewinnenden Bodenmassen 
sind tunlichst zur Ausschüttung von Schlenken und Aufhöhung 
tiefer Flächen zu verwenden. 
5. Die Anlage neuer Gebäulichkeiten ira unbebauten Fluthbereich, 
besonders in der Nähe der Ufer, mufs den im Interesse einer geord 
neten Hochwasserabführung und der Landescultur gebotenen Be 
schränkungen unterworfen werden. 
(I. ln den durch Deichanlagen hervorgerufenen Stromengen, 
welche zumal in Verbindung mit unvermittelt ansoldiefsenden über- 
mäfsig grofsen Weiten des Ilochwasserbettes den Anlafs zu häufigen 
Eisstopfungen geben, ist im allgemeinen die nöthige Vergrößerung 
des Querschnitts thunlichst durch Abgrabung der Vorländer zu be 
schaffen ; in der Enge bei Karzewischken empfiehlt es sich aufserdem 
die bei der Stromregulinmg bereits theilweisc vorgenonunene Be 
seitigung des den Strom durchsetzenden Steinriffs im vollen Umfange 
durchzuführen. 
7. Neue Deichanlagcn sind nur zuzulassen, soweit sie die Hoch 
wasserverhältnisse im angrenzenden Gebiete nicht nachtheilig beein 
flussen. Aus dieser Rücksicht ist der Absehlufsdeieh gegen das 
Memel-, Pregel- und WeichselstromgeMete. 
Leithethal, so sehr dieses auch des Schutzes bedarf, ohne durch 
greifende Erweiterung des Hochwasserbettes in der anschließenden 
Stromstrecke nicht angängig, dagegen die Herstellung eines die 
Nemonienniederung schützenden Äbschlußdeiches und auch die bei 
Schakuhnen geplante Deichanlage unbedenklich. 
8. Die bei höheren Wasserständen durch Altarme, Schlenken 
und ITfermulden sich entwickelnden Seitenströmungen sind vielfach 
die Ursache von Einrissen und Versandungen auf den Vorländern, 
besonders aber auch die Veranlassung zur Bildung von Eisstopfungen. 
Bei den Altarmen und Schlenken wird durch Herstellung von Ab- 
schlufswerkeu oder, soweit solche schon vorhanden sind, durch ihre 
allmähliche Aufhöhung, ferner durch Ablagerung von abzugrabenden 
Bodenmassen, sowie durch sachgemäß anzulegende und in. kurzem 
Umtrieb zu haltende Weidenpflanzungen auf Verlandung hiuzuwirkon 
sein. Ob die durch Ufermulden in die Niederungen sich ergiefsenden 
Seitenströmungen besser durch Abtragung der anschließenden üter- 
rehnen oder durch Aufhöhung der Ufersenken beseitigt oder ab- 
gesehwächt -werden können, wird nach den besonderen Verhältnissen 
der in Betracht kommenden Niederungsllächen von Fall zu Fall zu 
entscheiden sein. 
9. Uferabbrüche haben neben dem Verlust nutzbaren Landes 
eine Vermehrung der Sinkstofffiihrung des Stromes zur Folge und 
befördern somit die Versandungen im Strombett und auf den Vor? 
ländern. Am Memelstrom und seinen Mündungsarmen sind die Ufer 
durch den Ausbau des Mittelwasserbettes gesichert, dagegen sind am 
uuteren Lauf der Jura die Ufer vielfach brüchig und bedürfen 
dringend der Befestigung. 
Da, wo nachweisbar die Uferunterhaltung infolge der Steigerung des 
Dampfschiffverkehrs erhöhte, über die gewöhnliche Uferunterhaltungs 
pflicht hinausgehende Aufwendungen erfordert, ist eine Betheiligung 
des Staats an den Kosten gerechtfertigt und wiinschenswerth. 
10. Die Beseitigung gefährlicher Eisstopfungen mittels Sprengungen 
unter sorgfältiger Berücksichtigung der Wirkungen auf die unterhalb 
liegenden Stromstrecken ist für das Memelstromgebiet bisher als das 
einzige Mittet ztir Bekämpfung uütnittelbar drohender Eis- und Hoch 
wassergefahr zu erachten, da eine erfolgreiche Verwendung von Eis- 
breehdampfem zur Aufeisung des Stromes wegen der dem Abtrieb 
des Eises entgegenstehenden Verhältnisse des Kurischen Haffs be 
zweifelt werden mufs. Ob trotzdem die Anstellung eines Versuchs 
mit geeigneten Eisbrechdampfern möglich sein wird, muß weiteren 
Erwägungen überlassen bleiben* 
11. Für den Ilochwassermeldedienst ist eine Erweiterung der 
aus dein oberen Stromgebiet von den russischen Behörden mifc- 
getheilten Waßserstands- und Eisgangs-Nachrichten zu erstreben, um 
den Memelniederungen die Segnungen eines gut geregelten Nach 
richtenwesens in erhöhtem Maße und besonders auch na6h der 
Richtung zu Theil werden zu lassen, dafs eine Vorhersage der 
Wasserstände möglich wird. 
II. Technische Mafsnahmen im Pregelstromgebi et. 
a) Für die Nebenflüsse, 
1. Vielfach sind Miföstände in erheblichem Maße dadurch hervor 
gerufen oder verschärft, daß es an einer geordneten Räumung und 
Krautung des Flußbettes fehlt. Eine nach Zeit und Ziel für jeden 
Fluß fest geregelte Beseitigung der Sinkstoff-Ablagerungen und des 
Krautwuchses ist um so nöthiger, je weniger das Flußbett zusammen 
hängend ausgebaut und in seinen Ufern festgelegt ist. Für die Ver 
minderung der vielfach beklagten Ausuferung der Flüsse zur Zeit 
des Pflanzenw^ichses und für einen schnelleren Abfluß der aus 
getretenen Wassermassen ist eine ordnungsmäßige Räumung ein sehr 
wesentliches Hülfamittel, dessen allgemeine und strenge Durchführung 
nur dringend empfohlen werden kann. 
2. Strauch- und Baumpflanzungen an den Ufern hemmen den 
Abfluß des Hochwassers, befördern die Bildung hoher Uferrehnea 
und sind, zumal bei ungeregelter Bewirtschaftung, auch dem Be 
stände der Ufer schädlich. Sie sind im allgemeinen von den Ufern 
femzuhalten und nur an solchen Stellen mit kurzer (höchstens 
2jähriger) Umtriebszeit zuzulassen, wo zur Ausbildung eines regel- 
mäfsigen Abflußquerschnitts, etwa behufs Erhöhung von Mulden und 
Senken, Auf landungen angezeigt erscheinen. 
3. In den Plänen zur Verbesserung einzelner Flußstrecken sind 
die Wirkungen der geplanten Bauten oder Schutzanlagen auf die Ab- 
flufsverhäitnisse der unteren Strecken sorgfältig zu berücksichtigen. 
Beim Ausbau des Flußschlauchs ist die Steigerung seines Abführungs 
vermögens, die Erhaltung der Sohle und die Sicherung der Ufer 
gleichmäfsig im Auge za behalten, doch muß das Ziel und der
	        

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