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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1901 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1901
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14108803
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 30

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1901 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß des XXI. Jahrgangs, 1901.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52
  • Nr. 53
  • Nr. 54
  • Nr. 55
  • Nr. 56
  • Nr. 57
  • Nr. 58
  • Nr. 59
  • Nr. 60
  • Nr. 61
  • Nr. 62
  • Nr. 63
  • Nr. 64
  • Nr. 65
  • Nr. 66
  • Nr. 67
  • Nr. 68
  • Nr. 69
  • Nr. 70
  • Nr. 71
  • Nr. 72
  • Nr. 73
  • Nr. 74
  • Nr. 75
  • Nr. 76
  • Nr. 77
  • Nr. 78
  • Nr. 79
  • Nr. 80
  • Nr. 81
  • Nr. 82
  • Nr. 83
  • Nr. 84
  • Nr. 85
  • Nr. 86
  • Nr. 87
  • Nr. 88
  • Nr. 89
  • Nr. 90
  • Nr. 91
  • Nr. 92
  • Nr. 93
  • Nr. 94
  • Nr. 95
  • Nr. 96
  • Nr. 97
  • Nr. 98
  • Nr. 99
  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103

Full text

Nr. 30. 
Centralblatt der Banverwaltung. 
185 
Ueber (len Verschlufs des Profanfensters im Mittelalter. (Fortsetzung.) — Vermischtes: 
INHALT: Die Gesetzvorlage über neue Wasserbauten in Frankreich. — 
Canalisation der Stadt Fulda, — Büchersoh au. 
[Alle Rechte Vorbehalten.] 
Die Gesetzvorlage über neue 
Die französische Regierung hat vor kurzem einen Gesetz 
entwurf zur Vorlage gebracht, der dahin zielt, „die staatlichen 
Verkehrsmittel durch Ausführung neuer Wasserstraßen und durch 
Verbesserung vorhandener Canäle, Müsse und Seehäfen zu vervoll 
ständigen“. Gerade jetzt, wo bei uns die Canalvorlage zu lebhaftem 
Meinungsaustausch geführt hat, dürfte es lehrreich sein, in nach 
folgendem ausführlichen Auszuge zu sehen, wie bei unseren west 
lichen Nachbarn eine ähnliche, weittragende Vorlage — es handelt 
sich um 611 Millionen Franken — eingebracht und begründet wird. 
Die dritte Republik hat von ihrem Bestehen an sich den Ausbau 
und die Entwicklung der Wasserstrafsen angelegen sein lassen. Tn 
den Jahren 1871 bis 1878 sind für den Ostcanal, die Canalisirung 
der Saone, die Vertiefung der Seine und einiger Wasserwege des 
Nordens, ferner für einen Theil der Regulirung der Rhone, sowie 
für Ilafenbauten in Marseille und Boulogne s. Mer zusammen 
241 646 000 Franken aufgewandt worden. Der weitaus größte Theil 
der Kosten ist von der Regierung getragen, kaum 8 000 000 Franken 
sind den Interessenten zur Last gefallen. Diese haben jedoch unter 
«Ten damals (bald nach dem Kriege) schwierigen wirtschaftlichen 
Verhältnissen der Regierung die Geldbeschaffung dadurch erleichtert, 
dafs sie Darlehen im Gesamtbeträge von 146 000000 Franken ge 
währten, deren grölster Theil erst infolge eines Gesetzes vom 9. Juli 
1881 durch eine Anleihe zurückgezahlt wurde. 
Dank dem natürlichen Reichthum des Landes und dank auch 
der günstigen Wirkung der vorgenannten Arbeiten, hatte sich um 
1878 die ffnancielle Lage Frankreichs wesentlich gehoben, In der 
richtigen Erkenntniß, dafs es für die zweckmäßige und frucht 
bringende Ausnutzung der Staatsmittel unerläßlich sei, das bis 
herige System vereinzelter Bauausführungen zu verlassen, arbeitete 
die Regierung ein ausgedehntes Programm für alle diejenigen Arbeiten 
aus, deren Nothwendigkeit sich bereits fühlbar gemacht hatte oder 
nach Lage der Verhältnisse vorauszusehen war. Abgesehen von den 
Bahnbauten, umfafste dieser von dem damaligen Arbeitsminister 
de Freycinet aufgestellte Plan 1400 km neuer Canäle, 4000 km Fiuß- 
regulirungen, 3600 km Verbesserung bestehender Canäle und den 
Ausbail von 76 Häfen. Die Kosten waren zu 1200 Millionen Franken 
veranschlagt und erhoben sich unter Zurechnung der noch in der 
"Ausführung begriffenen Arbeiten auf 1600 Millionen Franken. Die 
Regierungsvorlage wurde 1879 genehmigt. Zu ihrer Ausführung waren 
zeitweise bedeutende Summen in das Extraordinarium eingesetzt (1883: 
146 880000 Franken), die durch besondere Anleihen gedeckt wurden. 
Das Programm von 1878 ist noch heute mafsgebend; allerdings 
bat es bedeutende Aenderuugen erfahren. Neue Arbeiten sind in 
den Plan aufgenommen, neue Kostenberechnungen sind aufgestellt 
worden. Später wurde beschlossen, die weniger wichtigen Unter 
nehmen von dem Programm zu streichen und in dieses künftig 
keine neuen Entwürfe aufzunehmen. Die Art der Geldbeschaffung 
wurde geändert, von besonderen Anleihen abgesehen und der jedes 
malige Bedarf in das Ordinarium eingesetzt. Aufserdcm wurde, um 
die eingegangenen Verbindlichkeiten erfüllen zu können, wieder auf 
das System der Vorschüsse durch die Interessenten zurückgegriffen, 
deren Rückzahlung diesmal zinsfrei vereinbart wurde. So ist trotz 
wirthscliaftlicher Schwierigkeiten, .die zeitweise die verfügbaren 
Summen auf eine recht niedrige Ziffer herabgedrückt haben, der 
Arbeitsplan stetig verfolgt, und sind Bauten im Gesamtbeträge von 
1300 Millionen Franken ausgeführt worden, die entsprechend segens 
reiche Ergebnisse gezeitigt haben. Die Länge der wenigstens 2 in 
tiefen, mit breiten Schleusen ausgestatteten Wasserstrafsen ist von 
1459 km im Jahre 1879 auf 4715 km gestiegen; davon sind 646 km 
vollständig neue Canäle. Der Verkehr der Binnenwasserstrafsen hat 
sich denn auch von 20 auf 32 Millionen Tonnen (im Jahre 1898) gehoben. 
Die nutzbare Kailänge der Seehäfen hat in demselben Zeitraum von 
140 auf 205 km zugenommen, und statt 9 zählt man jetzt 15 Seehäfen, 
die bei niedrigster Fluth eine Wassertiefe von mehr als 7 in darbieten. 
Die Erfüllung des Programmes von 1878, einschliefslich der nach 
träglich beschlossenen Unternehmungen steht bei gleichmäßiger Fort 
führung der Arbeiten in etwa drei Jahren zu erwarten. Damit ist kein 
Abschluß, sondern nur ein Abschnitt in der Ausgestaltung der Wasser 
wege erreicht. Die neuen Mittel haben ihren Zweck, den Handel zu 
erleichtern und zu entwickeln, erfüllt; der Verkehr hat sich gehoben 
und verlangt neue Wege. Die Transportschwierigkeiten des ver 
gangenen Jahres haben gezeigt, wie nahe die französischen Verkehrs 
mittel an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sind, und es 
ist nöthig, dafür zu sorgen, daß die weitere Entwicklung des Handels 
nicht durch die Unzulänglichkeit der Verkehrsmittel beeinträchtigt 
werde. Mit Recht hat man gesagt, dafs diejenigen Länder, deren 
Verkehrswege nicht vorbereitet sind, sieh weiter zu entwickeln, auch 
Wasserbauten in Frankreich. 
selbst keiner Ausdehnung fähig sind, und dafs die Nation, die eine 
grofse Zukunft anstrebt, die Bedürfnisse dieser Zukunft voraussehen 
und im gegebenen Augenblick bereit sein muß, sie zu befriedigen. 
Wer nur die Gegenwart im Auge hat, geht zurück! 
Deshalb beschäftigt sich die Regierung schon seit einiger Zeit 
mit der Frage der Fortführung des begonnenen Werkes. Von den 
Baubeamten sind Vorschläge und Entwürfe eingefordert, und die 
Interessenten sind um ihre Wünsche befragt worden. Nach reiflicher 
Prüfung hat man dann eine Liste derjenigen Unternehmen aufgestellt, 
die wahrhaft nützlich und notwendig erscheinen und das Baupro 
gramm der nächsten Zukunft bilden. Die Arbeiten sind eingetheilt in 
A. Verbesserung bestehender Wasserstraßen, 
B. Bau neuer Wasserstrafsen, 
C. Seehäfen. 
Ausdrücklich wird bemerkt, daß die in der Zusammenstellung 
gewählte Reihenfolge durchaus nicht maßgebend ist für die Inangriff 
nahme der Bauten. Nachdem für alle Arbeiten genaue Vorarbeiten 
angestellt sein werden, sollen weitere Erwägungen, bei denen die 
verfügbaren Geldmittel in erster Linie entscheidend sein werden, 
über die Zeit der Ausführung bestimmen. 
Die Frage der Kosten und ilirer Deckung ist mit besonderer 
Sorgfalt behandelt, und man hat Mittel und Wege gesucht, die er 
forderlichen bedeutenden Geldmittel ohne neue Belastung des Steuer 
zahlers zu beschaffen. Nach den früher gemachten ungünstigen Er 
fahrungen war dabei von besonderen Anleihen oder von Vorschüssen 
der Interessenten abzusehen. Die Inanspruchnahme des Staates soll 
dadurch herabgesetzt werden, daß man als Grundbedingung für die 
Ausführung die schon häutig geforderte Betheiliguug der Inter 
essenten voraussetzt. Diese erscheint um so begründeter, als zur Zeit 
die Arbeiten von rein allgemeiner Nützlichkeit ziemlich vollendet 
sind, und neue Ausführungen ebenso dem allgemeinen wie dem ört 
lichen Interesse dienen. Demnach ist es gerecht, daß bei zukünftigen 
Neubauten die Hälfte der Kosten von den Betheiligten getragen werde. 
Dafür werden ihnen auf Verlangen zwei Mittel zur Deckung ihrer 
Auslagen geboten: Zunächst die Erhebung von Abgaben, die für 
Seehäfen stets zugelassen waren, und die für ältere Binnenwasser 
straßen zwar abgoschafft, nach dem Gesetz vom 3. Juli 1900 aber 
für neue Canäle wieder eingeführt worden sind; weiter kann den 
Interessenten (Handelskammern, Gemeinden, Departements) das Allein 
recht des Schleppdienstes übertragen und damit zugleich durch An 
wendung neuerer, eine größere Geschwindigkeit bietender Systeme 
eine bessere Ausnutzung der Wasserstraisen selbst gesichert werden. 
Naturgemäß werden diese Vergünstigungen zurückgezogen, sobald 
die Tilgung der Auslagen erfolgt ist. 
Die Gesamtkosten der Neubauten sind zu 611 Millionen Franken 
veranschlagt; davon fallen nach den vorstehenden Grundsätzen unter 
Berücksichtigung früherer Abmachungen der Staatskasse 326 Millionen 
Franken zur last, die man der Sicherheit wegen auf 340 Millionen 
Franken abrunden kann. Im Budget von 1901 sind für Neubauten 
und für Rückzahlung der Vorschüsse 32 132 000 Franken ausgeworfen; 
zieht man davon 5 000000 Franken für Unvorhergesehenes ab, so 
bleiben rund 27000000 Franken für die planmüfsigen Arbeiten. J3ei 
zukünftig gleicher Belastung der Staatskasse, also bei fernerer Auf 
wendung des gleichen Betrages wie im laulenden Etatjahre, könnten 
aßo die Arbeiten, welche Gegenstand des vorliegenden Gesetzent 
wurfes sind, in einem Zeitraum von 12 Jahren ausgeführt werden. 
Da die nächsten 4 Jahre von dem Programm von 1878 in Anspruch 
genommen werden, könnte das neue Programm in 16 Jahren ver 
wirklicht sein. Diese Frist erscheint nicht zu lang; man kann den 
wohltbätigen Einfluß der vorgeschlagenen Bauausführungen mit Sicher 
heit voraussehen. 
Bei Öffentlichen Arbeiten ist ein voller Erfolg nur dann zu er 
warten, wenn die Kräfte nicht zersplittert, sondern wenn sie von 
einem einheitlichen Gedanken geleitet, auf ein gemeinsames Ziel ge 
richtet sind. Deshalb ist für eine Reihe von Jahren ein Arbeitsplan 
aufgestellt worden. Eine endgültige Genehmigung desselben, derart, 
daß sie ohne weiteres die einzelnen Arbeiten ausfüliren könnte, 
verlangt die Regierung nicht. Die Entwürfe liegen auch noch gar 
nicht vor, und zu ihrer Feststellung sind noch sorgfältige und ein 
gehende Voruntersuchungen nöthig. Die Regierung glaubt aber bei 
der grofsen Tragweite des Programmes sich der Ansicht und Zu 
stimmung des Parlaments und damit für ihr weiteres Vorgehen sich 
einer besonderen Stütze versichern zu sollen, und sie will eine Rich- 
tung8linie für die zukünftige Thätigkeit angegeben haben. Neben der 
wirtschaftlichen Tragweite werden die Kammern schon jetzt die sehr 
wesentliche Frage der Beschaffung der Geldmittel zu prüfen haben. 
Wenn sie der vorgeschlagenen Lösung zustimmen, können sie für
	        

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