Digitale Landesbibliothek Berlin Logo Full screen
  • First image
  • -50
  • -20
  • -5
  • Previous image
  • Next image
  • +5
  • +20
  • +50
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1898 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1898 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Publication:
Berlin: Ernst, 1881 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Volume

Publication:
1898
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14095808
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 44A

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Issue1898 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß des XVIII. Jahrgangs, 1898.
  • Nr. 1
  • Nr. 1A
  • Nr. 2
  • Nr. 2A
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 4A
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 6A
  • Nr. 7
  • Nr. 7A
  • Nr. 8
  • Nr. 8A
  • Nr. 9
  • Nr. 9A
  • Nr. 10
  • Nr. 10A
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 12A
  • Nr. 13
  • Nr. 13A
  • Nr. 14
  • Nr. 14A
  • Nr. 15
  • Nr. 15A
  • Nr. 16
  • Nr. 16A
  • Nr. 17
  • Nr. 17A
  • Nr. 18
  • Nr. 18A
  • Nr. 19
  • Nr. 19A
  • Nr. 20
  • Nr. 20A
  • Nr. 21
  • Nr. 21A
  • Nr. 22
  • Nr. 22A
  • Nr. 23
  • Nr. 23A
  • Nr. 24
  • Nr. 24A
  • Nr. 25
  • Nr. 25A
  • Nr. 26
  • Nr. 26A
  • Nr. 27
  • Nr. 27A
  • Nr. 28
  • Nr. 28A
  • Nr. 29
  • Nr. 29A
  • Nr. 30
  • Nr. 30A
  • Nr. 31
  • Nr. 31A
  • Nr. 32
  • Nr. 32A
  • Nr. 33
  • Nr. 33A
  • Nr. 34
  • Nr. 34A
  • Nr. 35
  • Nr. 35A
  • Nr. 36
  • Nr. 36A
  • Nr. 37
  • Nr. 37A
  • Nr. 38
  • Nr. 38A
  • Nr. 39
  • Nr. 39A
  • Nr. 40
  • Nr. 40A
  • Nr. 41
  • Nr. 41A
  • Nr. 42
  • Nr. 42A
  • Nr. 43
  • Nr. 43A
  • Nr. 44
  • Nr. 44A
  • Nr. 45
  • Nr. 45A
  • Nr. 46
  • Nr. 46A
  • Nr. 47
  • Nr. 47A
  • Nr. 48
  • Nr. 48A
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 50A
  • Nr. 51
  • Nr. 51A
  • Nr. 52
  • Nr. 52A

Full text

544 
Centralblatt der Bauverwaltnng. 
2. November 1898» 
der Kaiserlichen Alarme treten -wollen, halben unter Beifügung der er 
forderlichen Nachweise (Schulabgangszeugnifs, Elevenzougnifs, Zeug 
nisse über die Vor- und erste TIauptprtlftmg, Nachweis der Q.nali- 
fication zum Unterleutnant zur See der Reserve, Attest über die 
Möglichkeit der Erhaltung aus eigenen Mitteln bis nach Ablegung 
der zweiten Flauptprüfuug und Lebenslauf) einen entsprechenden 
Antrag an das Reichs-Marineamt zu richten. Diesem steht die freie 
Entscheidung über das Gesuch zu, es veranlafst im Genehmigungs 
lalle die marineärztliche Untersuchung des Caudidaten und überweist 
ihn, wenn die Untersuchung günstig ausfällt, unter Ernennung zum 
Marine-Bauführer des Schiffbaufaches bezw. des SchitTsmascMnen- 
baulaches einer Kaiserlichen Werft zur weiteren Ausbildung. Die 
Ernennung erfolgt widerruflich gegen dreimonatliche Kündigung. Den 
Marine-Bauführern können nach Maßgabe der Etatmittel und der 
Befähigung vom Staatssecretär des Reichs-Marineamts fortlaufende 
Remunerationen bewilligt werden. Nach bestandener zweiter Haupt 
prüfung erfolgt die Ernennung zum Kaiserlichen Marine-Baumeister. 
Die Reihenfolge der Ernennung bezw. Notirung richtet sich in der 
Regel nach dem Zeitpunkte der Einreichung der schriftlichen Arbeit. 
Haben mehrere Bauführer ihre schriftliche Arbeit an demselben Tage 
eingereicht, so ist für die Reihenfolge das Ergebnifs der Prüfung und, 
falls dieses gleich ist, das Dienstalter als Marine - Bauführer inals- 
gebend. Marine-Bauführer, welche nach erfolgreich abgelegter zweiter 
Hauptprüfimg nicht in den Dienst der Kaiserlichen Marine treten 
wollen, haben auf Grund des Prüfungszeugnisses das Recht, sich als 
„staatlich geprüfte Baumeister des Schiffbaufaches bezw. des Sehiffs- 
mascLinenbaufaches“ zu bezeichnen. 
Vermischtes. 
In der Preisbewerbüng um ein im Anschlufs an das Rathhans 
in Aachen zu errichtendes Verwaltungsgebäude (s. S. 189 d. X) ist 
der erste Preis (6000 Mark) dem Privatdocentcn Friedrich Piitzer in 
Darmstadt zuerkannt worden. Zweite Preise (je 11000 Mark) haben 
die Architekten Karl Bernstein u. Emil Kapp in Berlin und 
Heinrich Rust u. Alfred Müller in Leipzig erhalten; ein dritter 
Preis (2000 Mark) wurde dem Architekten Franz Brantzky in Köln 
zugesprochen. 22 Entwürfe waren eingclaufen. 
Ans dem Wettbewerbe um den Treis der t. Rohrscheu Stiftung 
(s. S. 167 d. J.) ist der Architekt Alfred Ammon in Nürnberg, ein 
Schüler Seegys, als Sieger hervorgegangen. Vier Arbeiten waren 
cingesandt worden. 
In der Mittheilimg über die Verordnung für di« Staatsprüfungen 
im Hochban-, Ingenieurbau- mul Maschineubanfach im Grofsberzog- 
thnm Hessen auf S. 528 d. Jabrg. findet sich u. a. die Bemerkung: 
„Sodann kommt die dreimonatige Beschäftigung ira Locomotiv- 
Fahrdienste auf die zweijährige Ausbildungszeit der Bauführer des 
Maschmeubaufaches in Hessen nicht in Anrechnung*. Hiermit kann 
die Meinung erweckt werden, als sei dies eine Anordnung, die von 
den preufsischeu abweicht. Das ist aber nicht der Fall. Zwar findet 
sich die Bestimmung nicht in $ 31 der preulsischen Vorschriften vom 
15. April 1895 über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst 
im Baufach, dieser § 31 wird aber ergänzt durch den § 15 der An 
weisung für die praktische Ausbildung der Eleven und der Regierung,s- 
Baufülirer des Maschinenbaufaches, wo es heilst: „diese Thütigkeit 
[d. h. der Locomoth'-Fahrdienst] soll aufserbalb der zweijährigen Aus 
bildungszeit als Bauführer, thunlichat vor Beginn derselben abgeleistet 
werden .. .“ In der hessischen Verordnung ist nur in Uebereinstim- 
mung hiermit die Fassung von §81 entsprechend ahgeändert worden. 
Die Herausgabe eines Werkes Uber das deutsche Bauernhaus, 
über die auf S. 440 d. J. Mittheilung gemacht worden ist, hat in 
einer Tagung des Gesamtausschusses der deutschen, österreichischen 
und schweizerischen Vereine, die am 8. September d. J. in Zürich 
stattgefunden hat, weitere Förderung erfahren. Dem Protokoll der 
-gemeinsamen Sitzung entnehmen wir, dafs für die Schweiz die Auf 
nahme von 22 bis 25 werthvollen Häusern gesichert ist. Im Früh 
jahr 189!) soll das gesamte Material fertig vorliegen: den Text wird 
Professor Dr, Thmzicker in Aarau bearbeiten. In Oesterreich ist 
auch schon ein guter Theil der Unterlagen zusamiuengebracht: im 
nächsten Jahre soll ein Probeheft ausgegeben werden. Tm ganzen sind 
für die österreichische Abtheilung 100 Tafeln und 25 Bogen Text ge 
plant- ln Süddeutschland sind die Arbeiten um weitesten in 
Baden vorgeschritten, wo der Staat 5000 Mark für Aufnahmen zur 
Verfügung gestellt hat. In Jahresfrist werden hier die Aufnahmen der 
Hauptsache nach fcrtiggcstellt sein: in Württemberg und Bayern sind 
die Arbeiten dagegen noch im Rückstände. In Norddeutscliland 
hat der Ilamburgtsche Staat ebenfalls 501)0 Mark bewilligt, und die 
Aufnahmearbeiten befinden sich infolge dessen im unteren Elbegobiet 
in gutem Gange. Aus dem übrigen Norddeutschland und aus Mittel 
deutschland sind bis jetzt etwa 800 Blatt Aufnahmezeiclmungen ein- 
gegangen, die freilich zum grüfsten Theile noch umgezeichnot werden 
müssen. Text oder Textunterlagen liegen für Theile Thüringens, 
Schlesien und die Oberlausitz vor. Für die Bearbeitung der wissen 
schaftlichen Einleitung ist bis jetzt eine geeignete Persönlichkeit 
noch nicht gewonnen; die Schriftleitung liegt bekanntlich in den 
Händen der Herren Provincial-Conservator Lutsch in Breslau für den 
norddeutschen und Professor Kofsmann in Karlsruhe für den süd 
deutschen Theil. Für die Herstellung des von dem Bauernhause in 
Deutschland handelnden Bandes, der unbeschadet späterer Erweite 
rung zunächst auf 25 Bogen Text und 100 Tafeln berechnet ist, soll 
die Reichsregierung um eine einmalige lleihülfe gebeten werden. 
Gebrauchsmuster. 
SchlammabsetzkaKten mit selbstthiitlg wirkendem Rückstau- 
WftSftetversehlu»». D. ll.-G.-M. 73 051. (KL 85 v.!). März 1897.) Gustav 
Voigt, Eisengiefsereibesitzer, mul Diedrich Folkerts, Ingenieur in 
Chemnitz, — Der in der Abbildung dargestellte Sinkkasten besteht 
aus einem nach unten 
trichterförmig ausge- 
bihleten Rost (der in 
bekannter Weise über 
einem behufs Reini 
gung herausnehm 
baren Sinkeimer un 
geordnet ist) in Ver 
bindung mit einem 
Rückatauventil. Die 
ser Sinkkasten soll 
als Fulsbodenentwäs- 
serung in Kellern oder anderen frostsicheren Räumen, die unter der 
Stralscngleiche liegen, dienen und bei Stralseuüberschwemmungen 
(wenn die ganzen Canäle gefüllt sind) mittels des Rückstauventils 
selbstthätig verhindern, dafs Canalwasser in solche niedrig gelegenen 
Räume zurücktritt und sie überschwemmt. Die Einrichtung erscheint, 
besonders wegen der bequemen Zugänglichkeit des Ventils, recht 
zweckmäfsig; denn man kann nach dem Lösen der Handschraube 
sowohl diese Schraube mit dem, Feststellbügel, als auch den ganzen 
Ventilsitz samt dem Kugelvcutil herausoehmen, wodurch alle dem 
Verstopfen ausgesetzten Theile freigelegt werden. Auch die geringe 
Constructionshöhc, die bei Rohrdurchmessern von 10 bis 15 cm nur 
35 cm beträgt, ist als Vorzug der Vorrichtung zu bezeichnen. 
Abh. 1. 
Von oben zu reinigender (reruchyerschlufs mit selbstthätig* 
wirkendem Rückstau-Kugelvcntil, I). R.-G.-M. 7(1 92(>. (Kl. 85 v. 20. Mai 
1897.) Gustav Voigt, Eiseugiofsereibesitzer, und Diedrich Folkerts, 
Ingenieur in Chemnitz. — Diese in den nebenstehenden Abbildungen 
dargestellten Rück- 
stauvontile sollen 
ähnlich wie der vor- 
beschriebene Sink 
kasten dazu die 
nen, in wagerechten. 
(Ahb. 1) und senk 
rechten (Abb. 2) 
Ixütvmgen etwa zu- 
rücktrotendes Ca- 
nahvasser selbst 
thätig abzusperren. 
Auch hier kann 
man nach dem 
Lösen der Handschraube den Ventilsitz, mit dem 
eine den Geruchverschlufs bildende Glocke fest ver 
bunden ist, leicht entfernen, sodals etwaigen Ver 
stopfungen schnell abgeholfen werden kann. Dieser 
Einrichtung ist allerdings das Bedenken entgegen 
zuhalten, dafs der Wasservorschhifs, dessen Tiefe 
nach Abh. 1 nur etwa 3 /s des Rohrdurclimessers 
zu betragen scheint, eine greisere Tiefe erhalten 
müfste, wenn man nicht vorzieht, von der höch 
sten Stelle des Geruchverschlusses ein Luftrohr bis 
zum Dach hinaus zu führen, wie dies in America bei Olosets allgemein 
geschieht. Eine Verbesserung in diesem Sinne würde einem oft be 
merkbaren Uebelstande, dafs nämlich bei plötzlichen, grofsen Wasser- 
güsson die Geruchverschlüsse abgesogen werden und den Geruch 
durchlassen, am besten Vorbeugen und einen weiteren Vorzug der 
sonst recht nützlich erscheinenden Einrichtung bilden. 
Abb. 2. 
Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin. Für den nichtamtlichen Theil verantwortlich; 0.Sarrazin, Berlin. Druck von J.Kerskes, Berlin.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF (compressed) PDF (full size) DFG-Viewer OPAC
TOC

Issue

PDF (compressed) PDF (full size) RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Issue

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

1898.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.