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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1897 (Public Domain)

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fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1897 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Publication:
Berlin: Ernst, 1881 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Volume

Publication:
1897
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14083778
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 28

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Issue1897 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß des XVII. Jahrgangs, 1897.
  • Nr. 1
  • Nr. 1A
  • Nr. 2
  • Nr. 2A
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 4A
  • Nr. 5
  • Nr. 5A
  • Nr. 6
  • Nr. 6A
  • Nr. 7
  • Nr. 7A
  • Nr. 8
  • Nr. 8A
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 10A
  • Nr. 11
  • Nr. 11A
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 13A
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 15A
  • Nr. 16
  • Nr. 16A
  • Nr. 17
  • Nr. 17A
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 19A
  • Nr. 20
  • Nr. 20A
  • Nr. 21
  • Nr. 21A
  • Nr. 22
  • Nr. 22A
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 24A
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 26A
  • Nr. 27
  • Nr. 27A
  • Nr. 28
  • Nr. 28A
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 31A
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 33A
  • Nr. 34
  • Nr. 34A
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 36A
  • Nr. 37
  • Nr. 37A
  • Nr. 38
  • Nr. 38A
  • Nr. 39
  • Nr. 39A
  • Nr. 40
  • Nr. 40A
  • Nr. 41
  • Nr. 41A
  • Nr. 42
  • Nr. 42A
  • Nr. 43
  • Nr. 43A
  • Nr. 44
  • Nr. 44A
  • Nr. 45
  • Nr. 45A
  • Nr. 46
  • Nr. 46A
  • Nr. 47
  • Nr. 47A
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 50A
  • Nr. 51
  • Nr. 51A
  • Nr. 52

Full text

308 
Centralblatt der Bauverwaltung. 
JO. Juli 1897. 
Kreuzung der Nebenbahn Schönebeck-Blumenberg mit einer schmalspurigen Kleinbahn 
in Schienenhöhe. 
Abb. 1. Lageplan. 
In der neueren Zeit, besonders seit dem Erl als des Kleinbahn- 
gesetzes vom 28. Juni 1892, gebürt zu einer Mutig wiederkehrenden 
Aufgabe des Eisenbahningenieurs die Herstellung der Kreuzung einer 
Haupt- oder Nebeneisenbalm mit einer voll- oder schmalspurigen 
Kleinbahn in Scbienenhübc. Im allgemeinen ist ja die Lösung 
dieser Aufgabe nicht schwierig; es können jedoch Fälle eintreten, 
in denen die allen Anforderungen entsprechende Herstellung der 
Kreuzungsanlage nicht unerhebliche Anforderungen an die Geschick 
lichkeit des Ingenieurs stellt. Ein 
solcher Full lag vor beim Bau der 
Nebenbalm Schönebeck-Blumenberg 
im Eisenb ah ndirectionsb ezirk Magde 
burg. Da vielleicht manchem In 
genieur damit eine willkommene 
Handhabe zur Lösung der Kreuzungs 
frage unter ähnlichen Verhältnissen 
geboten wird, so sei die in diesem 
Falle gewählte Herstellung im folgen 
den näher erörtert. 
Wie ans dem in Abb. 1 dar 
gestellten Lagoplan ersichtlich, liegt 
die Nebenbahn an der Kreuznngs- 
stelle in einer Krümmung von 450 m und in einer Steigung von 
1 :100. Die Kleinbahn hat eine Spurweite von 60 cm und kreuzt 
die Nebenbahn unter einem Winkel von 30°; unmittelbar hinter der 
Kreuzungsstelle hegt die Kleinbahn in einer Steigung von 1 : 40. 
Aufserdem liegen Nebenbahn und 
Kleinbahn im Einschnitt, sodafs jede 
üebersichtlichkeit vorloren ist. Bei 
dem vorliegenden Falle sind daher 
so ziemlich alle möglichen ungünstigen 
Umstände vereinigt. 
Die Hauptaufgabe bei Herstellung 
der Kreuzungen von Kleinbahnen mit 
Haupt- oder Nebenbahnen liegt darin, 
den Kleinbahnfahrzeugen einen siche 
ren und dabei sanften Uebergang über 
die Kreuzungsstelle zu ermöglichen, 
olme die Schienen der Hauptbahn 
einzuschneiden und ohne die Um 
grenzung des lichten Raumes zu stören. 
Bezüglich des letzteren Punktes heilst 
es in § 6, Abs. 5 der Balmordmmg 
für die Nebeneisenhahnen: „Bei voll- 
spnrigen Gleisen müssen die bis. zu 
50 min über Schienenoberkante her 
vortretenden imbeweglichen Gegen 
stände aufs er halb des Gleises ira all 
gemeinen mindestens 150 mm von der Innenkante des Schienenkopfea 
entfernt bleiben: bei unveränderlichem Abstande derselben von der 
Fahrschiene darf dies Mals auf 135 mm eingeschränkt werden. Inner 
halb des Gleises mufs ihr Abstand von der Innenkante des Schienen 
kopfes mindestens 67 mm betragen, jedoch kann dieser Abstand bei 
Zwangsschienen nach dem mittleren Theile hin allmählich bis auf 
41 mm eingeschränkt werden. In gekrümmten Gleisen mit Spur- 
erweiterung mufs der Abstand der innerhalb des Gleises hervor 
tretenden , unbeweglichen Gegenstände von der Innenkante des 
Schienenkopfes um den Betrag der .Spurerweiterung gröfser sein, als 
die vorgenannten Mafse.“ Da im vorliegenden Falle die Spurerweite- 
rung 14 mm beträgt und ferner von der Anbringung von Zwangs- 
Schienen Abstand genommen werden mufste, so war das Mindest 
maß der Entfernung der Kleinbahn schiene von der Innenkante des 
Schienenkopfes der Nebenbahn auf 81 mm festzusetzen und für 
dieses Mafs auch die vorgeschriebene Tiefe der Spurrinne (38 mm) 
innezuhalten. An der Anfsenseite des Nebenbahngleises konnte 
das zulässige Mindestmals von 135 mm festgehalten werden, da 
die Lage der Kleinbahnschiene als unveränderlich anzusehen ist. 
Da ferner diese Entfernung nur für feste, über der Schienen- 
oberkante liegende Gegenstände gilt, so konnte mit der Lauf 
fläche für den Randilansch der Kleinbahnfahrzeuge bis dicht 
au den Schienenkopf der Nebenbahn herangegangen werden. Es 
findet also eine vollständige Unterbrechung der Kleinbahuschiene 
nur an der Innenkante der Nebenbahnschienen auf eine Länge von 
shTlRy^ —162 mm statt (Abb. 2), während die fülirungslose Stelle 
= mm beträgt. Um ein Entgleisen der Kleinbalmfahr 
zeuge an dieser Stelle zu vermeiden, ist zunächst die gegenüber 
liegende Kleinbahuschiene mit Zwangsschiene versehen und sodann 
der Achsabstand der Kleinbahnfahrzeuge derartig bemessen, dafs 
von den vier Rädern nicht zwei zugleich auf einer füll rungslosen 
Stelle sich befinden. 
Eine besondere Schwierigkeit verursachte der Umstand, dafs die 
Nebenbahn in einer Krümmung von 450 m und gleichzeitig in einer 
Steigung von 1 : 100 liegt, da infolge dessen alle vier Schnittpunkte 
der Kleinbahnschienen mit den Nebenbalmschienen eine verschiedene 
Höhe haben. Der Höhenunterschied 
ist aus der Schienen-Ueberhöhung 
(bei 450 m Halbmesser = 67 mm) 
und Steigung leicht zu ermitteln; 
die befer. Ordinaten sind ans Abb. 3 
ersichtlich. Um bei dieser Sachlage 
ein Hin- und Herschwanken der 
Kleinbahnfahrzeuge beim Durch 
fahren der Kreuzung zu vermeiden, 
war vor allen Dingen erforderlich, 
die beiden Schienenstränge des 
Kleinbahngleises parallel zu führen. 
Dies liefs sich mit Rücksicht darauf, 
dafs der Höhenunterschied je zweier 
Schnittpunktpaare auf den Nebenbahnschienen gleich grofs (12 mm) 
ist, leicht durchführen. Allerdings mufste dabei darauf verzichtet 
werden, die beiden Kleinbalmscbieneustränge gleich hoch zu legen, 
was jedoch wiegen der Geringfügigkeit des Höhenunterschiedes 
(12 rara) keinen merkbaren Nachtheil 
herbeiführte. Der durch die Krüm 
mung veranlaßt« Höhenunterschied 
der beiden Nebenbahnschienenstränge 
wurde in der in Abb. 3 dargestellten 
Weise überwunden; das Kleinbalm 
gleis erhält dabei ein Gefälle von 
nahezu 1 : 50. 
Zur Sicherung des Betriebes auf 
den beiden sich kreuzenden Bahnen 
wurden zu beiden Seiten der Kreu 
zung an der Nebenbahn einflügelige 
Signalmaste und an der Kleinbahn 
Signalscheiben aufgestellt (Abb. 1). 
Sämtliche vier Signale werden von 
einem dicht an der Kreuzung er 
bauten Stellwerk ans bedient und 
sind von einander in solche Abhängig 
keit gebracht, dafs gefahrbringende 
Signalstellungen ausgeschlossen sind. 
Tn die Signalleitungen zu den Scheiben 
signalen für die Kleinbahn sind aufser 
dem Gleissperren (EntgleisungvSvomchtungen) eingeschaltet, die das 
Gleis bei Haltstellung der Signalscheiben unbefahrbar machen. Schließ 
lich ist die Kleinbahn zu beiden Seiten der Kreuzung — wohl un- 
nöthigerweise — noch durch kräftige Schiebeschrankon abgesperrt, 
um Thiore von dem Betreten der Kreuzung abzuhalten. Eine Ab 
hängigkeit zwischen den Schiebeschranken und der sonstigen Siche- 
rungsanlage besteht jedoch nicht. 
Die Signal- und Stellwerkanlage ist von der Firma C. Stahmer 
in Georgsmarienhütte her gestellt und hat sich bis jetzt tadellos be 
währt. Besonders erwähnt sei noch die in Abb. 4 u. 5 dargestellte 
und der Firma patentirte Gleissperre; sie ist in allen Theilen aus 
Eisen hergestellt und vom Stellwerk aus mittels Hebels leicht und 
sicher umzulegen, obwohl gleichzeitig damit auch noch die .Stellung 
der Signalscheibe erfolgt. 
Zu den Fahr- und Zwangsschienen des Kleinbalmgleises ist der 
für die Nebenbahn verwandte Schienenquerschnitt benutzt. Der 
richtige Abstand der Zwangssohiene von der Fahrschiene wurde 
durch Stehbolzen gesichert, die ln je 1 m Entfernung gesetzt sind; 
der Schienenfufs mufste dabei dem Abstande entsprechend abge- 
bobelt werden (Abb. 6 u. 7). 
Die einzelnen Kreuzungen wurden auf einer schmiedeeisernen 
Platte von 20 mm Stärke befestigt (Abb. 2). Zur Befestigung der 
Schienen und der zum Aufläufen der Radflansche dienenden Stahl- 
gufsstücke auf der Platte dienen Schwellenschrauben, die gleichzeitig 
eine feste Verbindung der ganzen Construetion mit den Schwellen 
bewirken. Die Stahlgufsstücke sind aufserdem mit den Kleinbahn- 
Schienen noch durch je zwei kräftige Schrauben verbunden. Die 
Oberfläche der Gufsstücke ist mit Anlauf gearbeitet, um einen 
Stofs beim Aufsetzen des Radflansches zu vermeiden (Abb. 2). 
ln Abb. 6 u. 7 ist sodann der Uebergang vom Querschnitt der
	        

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