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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1897 (Public Domain)

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fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1897 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Publication:
Berlin: Ernst, 1881 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Volume

Publication:
1897
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14083778
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 20

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Issue1897 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß des XVII. Jahrgangs, 1897.
  • Nr. 1
  • Nr. 1A
  • Nr. 2
  • Nr. 2A
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 4A
  • Nr. 5
  • Nr. 5A
  • Nr. 6
  • Nr. 6A
  • Nr. 7
  • Nr. 7A
  • Nr. 8
  • Nr. 8A
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 10A
  • Nr. 11
  • Nr. 11A
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 13A
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 15A
  • Nr. 16
  • Nr. 16A
  • Nr. 17
  • Nr. 17A
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 19A
  • Nr. 20
  • Nr. 20A
  • Nr. 21
  • Nr. 21A
  • Nr. 22
  • Nr. 22A
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 24A
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 26A
  • Nr. 27
  • Nr. 27A
  • Nr. 28
  • Nr. 28A
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 31A
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 33A
  • Nr. 34
  • Nr. 34A
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 36A
  • Nr. 37
  • Nr. 37A
  • Nr. 38
  • Nr. 38A
  • Nr. 39
  • Nr. 39A
  • Nr. 40
  • Nr. 40A
  • Nr. 41
  • Nr. 41A
  • Nr. 42
  • Nr. 42A
  • Nr. 43
  • Nr. 43A
  • Nr. 44
  • Nr. 44A
  • Nr. 45
  • Nr. 45A
  • Nr. 46
  • Nr. 46A
  • Nr. 47
  • Nr. 47A
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 50A
  • Nr. 51
  • Nr. 51A
  • Nr. 52

Full text

221 
Nr. 20. 
Centralblatt der Bauverwaltung. 
eintritt. Und zwar für die Erhaltung an Ort und Stelle! — Die 
durch eine Anzahl Abbildungen erläuterte Schrift*) giebt im ersten 
Abschnitt ein Bild der Sachlage. Es ist das alte Lied: Betonung 
und Uebertreibung des Verkehrsbedürfnisses, Herabsetzung des Bau 
denkmals in Wort und Schrift .als eines häfslichen Mauerklumpens, 
einer unsauberen Ruine, Bestreitung der geschichtlichen und künst 
lerischen Bedeutung, Verhöhnung der Alterthümler, ja Verspottung 
der eigenen Stadtgeschichte, worin sich die unkundige Menge wie 
die „Gebildeten 0 , die vermeintlichen Bauverständigen an der Spitze, 
überbieten. Lieber das Zerstörungsgeschäft der Franzosen am Rheine 
hat sich die nachfolgende deutsche Zeit weidlich entrüstet bis auf 
unsere Tage, aber sie that und thut das Gleiche! In Italien steht 
man andächtig vor den alten Steinklumpen, der Meta Sudans z. B. 
und anderen Trümmern, die im Bädecker mit einem Sternchen be 
zeichnet sind, aber daheim stimmt mau ein in den Zerstörungsruf 
des verständnis 
losen Haufens! 
Dem Volke die 
ins Schwanken ge- 
rathene Achtung 
vor den Zeugen 
seiner eigenen Ge 
schichte wieder zu 
festigen, legt Stub 
ben im zweiten 
Abschnitte seiner 
Schrift die ge 
schichtliche und 
arcl »tektonisch e 
Bedeutung des 
Sternthores dar. 
Wie dieses das 
einzige städtisch- 
bürgerliche Denk 
mal Bonns aus 
dem Mittelalter, 
der letzte kraft 
volle Zeuge aus 
der Zeit ist, da 
Erzbischof Konrad 
von Hochstaden 
den Grund zu der 
späteren und heuti 
gen Bedeutung der 
Stadt legte, so 
ist das einer or 
ganischen Unter 
suchung bisher 
überhaupt noch 
nicht unterzogene Baudenkmal architektonisch mindestens von dem 
selben Werthe, wie die Kölner Thore, deren Abbruch man einst stür 
misch forderte, und über deren dem einsichtsvollen Widerstande der 
staatlichen Denkmalpflege zu verdankende Erhaltung man jetzt glück 
lich ist. Stubben giebt eine Beschreibung des Bonner Thores und 
kommt, nach einer Abschweifung auf das Verfahren anderer Städte in 
gleichen Fällen, auf die Frage der Wiederherstellung und Freilegung 
des Baudenkmals. Er stellt der häfslichen Leere, die, ähnlich wie 
bei dein Linzer Thore in Salzburg,**) mit dem Abbruch geschaffen 
werden würde, die hübschen, wenn auch nicht auf genauer Unter 
suchung beruhenden Bilder gegenüber, welche die von L. Arntz ge 
zeichneten, in der „Deutschen Bauzeitung“ (1894, Nr. 42) veröffent 
lichten Wiederherstellungsversuche ergeben, und wendet sich dann 
der Kostenfrage zu. Als Lohn für die Aufwendung der zur Wieder 
herstellung etwa erforderlichen 30000 Mark ■würde die Stadt eine 
hervorragende Sehenswürdigkeit ihrer Geschichte und, wenn das für 
nichts gelten sollte, fünf stattliche gewölbte und zu mancherlei 
Zwecken brauchbare Räume erhalten. Unter Umständen müfste die 
Provinz helfen, und zwar umsomehr, wenn über die Wiederherstellung 
hinaus und zur Freilegung übergegangen werden solle. Der Ver 
fasser tritt für die letztere lebhaft ein. Er erklärt sie theils aus bau 
lichen Gründen, weil gegenwärtig zwei Privathäuser in die Halbthürme 
des Thores hineingebaut sind, mehr aber noch aus Verkehrsgründen 
für geboten. Die Entwicklung der Stadt erfordere unter allen Um 
ständen eine bessere Verbindung des Viehmarktes mit der Stemstrafse 
sowohl wie mit der Mühlheimer Strafse. Die Kosten dieser Verbindung 
*) Das Sternthor zu Bonn imd seine Erhaltung. Von J, Stübben, 
Kgl. Baurath, Beigeordneter der Stadt Köln, Mitglied der Provincial- 
Commission für die Denkmalpflege in der Rheinprovinz. Bonn 1897. 
P. Haustein. 
m ) Vgl. v. Ueifert. Eine Geschichte von Thoren. Wien und 
eipzig 1894; vgl. Jahrg. 1895, S. 208 d. Bl. 
seien aber bei der Niederlegung des Sternthores nur verschwindend 
geringer als bei dessen Erhaltung. Stübben weist dies überzeugend 
nach; er geht mit seinem Fluchtlinienvorschlage an der Nordseite der 
Sternstrafse (vgl- Abb. 2) u. E. sogar wohl etwas zu weit: zwischen 
dem Thore und dem Eckhause Sternstrasse Nr. 78 würde angesichts 
der sehr geringen Breiten der umgebenden Strafsen die jetzt vor 
handene Strafsenbreite von 9 m gewifs genügen, und auch die Be 
gradigung des Blockes zwischen Vieh markt und Casemenstrafse er 
scheint nicht als zwingendes Bedürfnis. Volle Zustimmung aber 
verdient des Verfassers nur mittelbar mit der Frage der Sternthor 
erhaltung zusammenhängender Vorschlag der weiteren Verbindung 
des Viehmarktes mit dem Münsterplatze, der ebenfalls aus Abb. 2 
erhellt, und durch den der in der Nachbarschaft des Thores befind 
liche letzte Rest der alten Bonner Stadtmauer mit diesem durch eine 
gärtnerische Schmuckanlage zusammengezogen würde. Der weiteraus 
schauende Blick 
kann sich der 
Zweckmäfsigkeit 
dieses Vorschlages 
unmöglich ver 
seil lieiaen; die 
Stadt Bonn würde 
durch seine Befol 
gung sich um eine 
sehr annehmbare 
Verschönerung be 
reichern. 
Doch das ist 
eine Frage, die, 
so erwünscht ihre 
baldige Erwägung 
ist, doch nicht in 
vorderster Linie 
steht. Fürs erste 
hat sich die Bonner 
Stadt Vertretung zu 
entscheiden, ob sie 
ihre mittelalter 
liche Thorburg im 
Original erhalten, 
in Stand setzen und 
auf der Nordseite 
für den Verkehr 
freilegen will, oder 
ob eine Nachbil 
dung derselben au 
anderer Stelle auf 
geführt werden 
soll. Es erscheint 
kaum denkbar, dafs man sich zu letzterem Schritte entschliefsen wird. 
Eine Nachbildung ist, wie Stübben zutreffend ausführt, niemals dem 
Original gleichwerthig, am wenigsten die Nachbildung eines Bauwerkes, 
das, wie ein Stadtthor, seiner ganzen Bauart nach so eng mit der Oert- 
lichkeit verwachsen ist. Die Beziehungen zur wirklichen Stadtanlage, 
zur Umgebung und geschichtlichen Entwicklung des Ortes gehen ver 
loren und damit der Hauptreiz und der Hauptwerth eines solchen Bau 
denkmales —- sein Werth als geschichtliche Urkunde! Aber nicht nur 
von diesen mehr ideellen Standpunkten ist die Erhaltung des Bau 
werkes ungleich werthvoller als sein Wiederaufbau oder vielmehr 
seine Nachbildung an anderer Stelle: auch wirthschaftlich verdient 
sie bei weitem den Vorzug; denn die Kosten des Neubaues, die 
Stübben auf 120 000 Mark schätzt , w erden erheblich höher sein als 
die der Instandsetzung und der nördlichen Freilegung, und die 
sonstigen in Abb. 2 vorgeschlagenen Niederlegungeu von Bau 
lichkeiten werden durch den Abbruch des Sternthores nicht ent 
behrlich. 
Wir deuteten oben an, dafs in einem Abschnitte der Schrift ein 
Blick auf das Verfahren anderer Städte in ähnlichen oder gleichen 
Fällen geworfen ward. Diese bei all ihrer Kürze sehr lehrreiche 
und beachtenswert he Umschau zieht eine grofse Anzahl von Orten 
in den Kreis der Betrachtung, erwähnt aber eines uns besonders nahe 
liegenden Beispiels nicht, das auf den Bonner Fall merkwürdig palst, 
und an das die Berliner zu erinnern bei dieser Gelegenheit nicht 
unterlassen werden soll. Es regen sich immer von Zeit zu Zeit 
wieder vandalische Gelüste, auch da, wo es keine mittelalterlichen 
Stadtthore mehr zu erhalten giebt. Der sogenannte Platz am Oranien 
burger Thore in Berlin gleicht in auffallender Weise dem, w r o in Bonn 
jetzt das Sternthor steht. Die Art des Zusammenstofses der Strafsen 
ist nahezu die gleiche. Quer vor der aus dem Innern der Stadt 
kommenden Friedrichstrafse stehend, aber soweit auf den Platz hin- 
ausgerückt, dafs sich der lebhafteste Verkehr an seinen Seiten gut hätte
	        

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