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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1893
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14061461
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 8

Schnellzugriff

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1893 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XIII. Jahrgangs, 1893.
  • Nr. 1
  • Nr. 1A
  • Nr. 2
  • Nr. 2A
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 4A
  • Nr. 5
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  • Nr. 44A
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  • Nr. 46A
  • Nr. 47
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  • Nr. 48A
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 51A
  • Nr. 52

Volltext

81 
XIII. Jahrgang. 
Herausgegeben. im Ministerium der öffentlichen Arbeiten 
Berlin, 25. Februar 1803, 
Nr. 8, 
Ertobelnt jeden Sonnabend. — $ol>rlft|eltiing! S.W, Ztmmerstr. 7 11 - — SCSoMftstst!« «ad AümIum der Aazeifles: W. Wilüelmstr. 90. — Bezugspreis: Vierteljährlich SMark. 
Einschliefsüeh Abträgen, Post- oder Streifbandzasendong 3,75 Mark; desgi. für das Ausland 4,30 Mark, 
INHALT: Amtliche*: Rund-Erlafs vom 16. Juni 1602, betreffend Abänderung der Pr&fnngsvorschrifteu für den Staatsdienst im Banfach vom G. Juli 1886. — Dienst-Nachrichten. 
— Nlohtamtllohes: Kölnisches Thor in Köln. — Kosten von Schiffbrücken. — Zur FalirwasSerbeleuchtung. — Prefsbewcrbung zum Neubau einer Synagoge in 
Königsberg i. Pr. — Schomsteinaiilagen in unsere« Wohnhäusern. — Die neuen Filteranlagen für die Wasserversorgung Hamburgs. — Vermischtes: Die Klagen 
der L&ndwirthe über Flufsreguiirungen. — Wettbewerb für die Marens- Kirche in CkomuiU. — Wettbewerb für die Colonie Altenhof bei Essen. — Preisbewerbung 
für den Neubau eines Gymnasiums in Frankfurt a. M. — Ausstellung für Maltechmk. — Einweihuug der neuen Nazarethkirche in Berlin. — Einsturz der Morawa- 
brücko in Serbien. — Grundsätze für Preisausschreiben in America. — Entwässerung von Sofia. — Hochwasser-Verwüstungen an der Staatseisenbahn anf Sumatra. 
Die erste Eisenhahnfaliit in Siam. — Karl Grnuow f. 
Amtliche Mittheilungen. 
Rund-Erlafs, betreffend Abänderung- der Priifungsvorscliriften 
für den Staatsdienst im Baufach vom 6. Juli 1886.*) 
Berlin, den 16. Juni 1892. 
Auf den Bericht vom 25. April d. J. erwidere ich dem König 
lichen technischen Ober-Prüfungsamt, daß ich mit den in Vorschlag 
gebrachten Abänderungen der Prüflings Vorschriften vom 6. Juli 1886 
im allgemeinen einverstanden bin, indessen mit Rücksicht darauf, 
dafs noch einzelne Fragen — wie beispielsweise die gegenseitige 
generelle Anerkennung der Reifezeugnisse der Oberrealschulen im 
Deutschen Reiche, die eventuelle Forderung gewisser Kenntnisse in 
der Aibeiter-Versicherungs-Geaetzgebung bei den Prüfungen, u. a. — 
ungeklärt sind, beschlossen habe, die Abänderung der gedachten 
Prüfungsvorschriften in gröfserem Umfange vorläufig zu vertagen. 
Da es indessen erwünscht ist, die Bestimmungen über die häus 
liche Arbeit im § 42 der Vorschriften, welche wiederholt zu Zweifeln 
Veranlassung gegeben haben, bald abzuändern, so bestimme ich, dafs 
an Stelle des dritten und vierten Absatzes in dem genannten Para 
graphen (von „Wird ... bis melden.“) die nachfolgenden Bestimmungen 
schon jetzt in Kraft treten: 
„Wird die Arbeit für ungenügend erachtet oder die gewährte 
Ablieferungsfrist ohne triftige, von dem Ober - Prüfungsamte als aus 
reichend anerkannte Gründe versäumt, so gilt die Prüfung als nicht 
bestanden. Dem Candidaten kann alsdann eine neue Aufgabe ertheilt 
werden, sofern er einen dahin gerichteten Antrag binnen längstens 
drei Monaten nach erfolgter Benachrichtigung von dem ungenügenden 
Ausfall, bezw. nach Ablauf der versäumten Ablieferungsfrist stellt. 
Die Rückgabe einer häuslichen Arbeit, in welcher wesentliche Theile 
der Aufgabe unberücksichtigt geblieben sind, behufs Vervollständi 
gung, ist ausgeschlossen. 
w Hinsichtlich der zweiten Aufgabe gelten dieselben Bestimmungen 
wie hinsichtlich der ersten. Mufs danach die Prüfung zum zweiten 
Mal als nicht bestanden erachtet werden, so wird der Candid&t zur 
Prüfung nicht weiter zugelassen. Genügt die Arbeit, so ist dies dem 
Candidaten mitzutheilen; derselbe hat sodann hinnen einer Frist von 
drei Monaten, welche von dem Ober-Prüfungsamte aus erheblichen 
Gründen bis zu sechs Monaten verlängert werden kann, zur weiteren 
Prüfung sich zu melden.“ 
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 
An'das Rönigl. technische Ober-Prüfungsamt hier. 
*) Der Erlaß wird infolge mehrfach geäufserter Wünsche hier 
nachträglich im Wortlaut mitgetheilt. 
Abschrift zur gefälligen Kenntnisnahme. 
■Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 
Thielen. 
An die Herren Chefs der Stromhauverwaltungen, 
sämtliche Herren Regierung»-Präsidenten, den 
Herrn Polizei-Präsidenten und die Königliche 
Ministerial-Baucommission hierselbst, die Herren 
Präsidenten der Königlichen Eisenbahn-Direc- 
tionen, die Königliche Akademie des Bauwesens, 
sowie an die Königlichen technischen Prüfungs 
ämter hier, in Hannover und Aachen. •— III 9073. 
P. I 4293. 
Preußen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst ge 
ruht, die Erlaubnis zur Annahme und Anlegung verliehener fremd 
ländischer Orden zu ertheilen, und zwar des Ritterkreuzes I. Klasse 
des Grofsherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen dem 
Ersten Secretär des Archäologischen Zweiginstitnts in Athen, Professor 
Dr. Dörpfeld, des Ritterkreuzes des Königlich italienischen Kronen- 
Ordens dem Wasserbauinspector Baurath Hermann Keller und des 
Kaiserlich japanischen Ordens der aufgehenden Sonne V. Klasse dem 
Regierungs-Bauführer Oskar Tietze in Berlin, sowie ferner dem 
technischen Mitgliede der Regierung in Hildesheim, Landbauinspeetor 
Gorgolewski die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste 
unter Beilegung des Charakters als Baurath zu ertheilen. 
Zum Königlichen Regierungs-Baumeister ist ernannt; der Re 
gierungs-Bauführer Ernst Krüger aus Berlin (Maschinenbaufach). 
Die Geheimen Bauräthe Girscher, Mitglied der Königlichen 
Eisenbahn-Direction (rechtsrh.) in Köln, und Büte, Mitglied der 
Königlichen Eisenbahn-Direction in Magdeburg, sind gestorben. 
Sachsen. 
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den bis 
herigen aufserordentlichen Professor in der philosophischen Facultät 
der Universität Leipzig Dr. phil. Wilhelm Busch zum ordentlichen 
Professor für Geschichte an der technischen Hochschule in Dresden 
zu ernennen. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs ist 
der Privatdocent an der technischen Hochschule in Berlin Dr. phil. 
Cornelius Gurlitt zum aufserordentlichen Professor mit dem Lehr 
auftrage für Stillehre der technischen und tektonischen Künste, sowie 
für Formenlehre und Geschichte der Baukunst des Mittelalters an 
der technischen Hochschule in Dresden ernannt worden. 
[Alle Reckte Vorbehalten.] 
Nichtamtlicher Theil. 
Schriftleiter: Otto Sarrazin und Oskar Hofsfeld. 
Das römische Nordthor in Köln* 
Die im Mittelalter als Pfaffenthor bezeichnete, in ihrem Haupt- 
bogen bis zum Jahre 1826 erhaltene „Porta Papia“ nahe der West 
front des Kölner Domes, deren Rest© bei dem im vorigen Sommer 
erfolgten Abbruche der Domcurien aufgedeckt wurden, hat in den 
ersten Tagen dieses Monats den Anlaß zu sehr erregten Ver 
handlungen in der Kölner Stadtverordnetenversammlung gegeben. 
Einem Anträge der durch den Beigeordneten Baurath Stübbeu ver 
tretenen Stadtverwaltung, diese Reste als das älteste Erinnerungs 
zeichen an Kölns Gröfse im Alterthum in einer kleinen gärtnerischen 
Schmuckanlage zu erhalten, trat, befremdlicherweise unter Führung 
eines bekannten Architekten, des Bauraths Pflaume, ein Theil der 
Stadtverordneten lebhaft entgegen. Pflaume erklärte es nach den 
uns vorliegenden stenographischen Berichten für geschmacklos, für 
einen Mangel an ästhetischem Gefühl, die Erhaltung der Ueberreste 
„in dem, wenn auch durch gärtnerische Anlagen vermittelten Loche“ 
zu befürworten. Vor ein Kunstwerk wie den Kölner Dom gehöre 
eine ruhige, durch keine Unklarheit unterbrochene Fläche, aber kein 
„archäologisches Curiosum“. Außerdem bildeten diese „zehn Steine 
vor dem Dome“ ein Verkehrshindernis der allerschlimmsten Art. 
Man möge sie seinetwegen irgend anderswohin versetzen, am Fund
	        

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