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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1893
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14061461
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 6

Schnellzugriff

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1893 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XIII. Jahrgangs, 1893.
  • Nr. 1
  • Nr. 1A
  • Nr. 2
  • Nr. 2A
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 4A
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 7A
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 10A
  • Nr. 11
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  • Nr. 18A
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  • Nr. 40A
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  • Nr. 44A
  • Nr. 45
  • Nr. 45A
  • Nr. 46
  • Nr. 46A
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 48A
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 51A
  • Nr. 52

Volltext

57 
\J \ J II UI Uil ILf XMJ %J U IXV/X XXIXIX T v/X f ¥ IXX IJ llll Sä • 
Herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
XOI. Jahrgang. Berlin, 11. Februar 1893. <>. 
EmhaM jeden 8oDü*bend. — SohrfffleHBBg: S.W. Zlmiaerstr. 7“- — QsMbifltMto md Assstes Ssr Aizstf««: W. Wilhelm str. 90. — Bezugs re la: VierteJjfibrlUh 3 Mir*. 
ElftsehUe&U«h .Anträgen, Post- oder 8trelfb*ndiuseodnog 8,75 Muk; tfesgl. für dss Ausland 4,30 Wirk. 
INHALT: AiftHMaii Dienst-Nachrichten. — ItofatMtHehM: Begulirnns der Flüsse für das Niedrigwasser. — Das Bafbhaas in Number?. — Rcibangswidcrst&nd der Tragfedern 
von Eisenbahnfahrzengen. — SchneeTerwehnngen an Eigenbahndämmen. — Vermischtes: Wettbewerb für PISne za einem Cttrhans in Berlin. — Wettbewerb für 
Pläne za "Wohnhäusern für landwtrthscbaftllehe Arbeiter. — Ausstellung von Modellen und Plänen in Chicago. — Grores Wasserentteimangs-Apparat, — Brand in 
der Berliner Centralmarkthalle. — Wettbewerb um die Entwässerung von Sofia. — Philipp Strigler f. — Bficherschaa. — Nene Patente. 
Amtliche Mittheilungen. 
Preußen» 
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ge 
heimen Admiralitätsrath Gurlt in Berlin, bisher Vortragendem Bath 
im Reichs-Marine-Amt, den Rothen Adler-Orden II. Klasse mit Eichen 
laub za verleihen und den Professor an der technischen Hochschule 
in Charlottenburg Geheimen Regiertmgsrath Dr. Slaby und den 
Wirklichen Admiralitätsrath Bechtern in Berlin zu aufserordent- 
licheu Mitgliedern der Akademie des Bauwesens zu ernennen. 
Den bisherigen Königlichen Regieruugs - Baumeistern Ernst 
Jebens in Galatz (Rumänien) und Emil Kuhring in Berlin ist die 
nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst ertheilt worden. 
Nichtamtlicher Theil. 
Schriftleiter: Otto Sarrazin und Oskar Hofsfeld. 
Zukünftige Begulirung der Flüsse für das Niedrigwasser. 
Herr Oberbaudirector Franzius geht bei seinem unter vor 
stehender Ueberscbrift in Nr. 1 des gegenwärtigen Jahrgangs d. Bl. 
veröffentlichten Vorschläge zur Herstellung eines Niedrigwasserbetts 
für unsere schiffbaren Flüsse von der Ansicht aus, dafs die bisherige 
Regulirung überall, mit einzelnen Ausnahmen, nur für das Mittel 
wasser durchgeführt und auch nur für dieses erstrebt worden sei. 
Biese Ansieht stimmt jedoch mit dem Inhalt der amtlichen Denk 
schriften, welche die Königliche Staatsregierüng seit langer Zeit all 
jährlich dem Landtage bezüglich der ausgefiihrten Regulirungen zu 
gehen läßt, nicht überein, und es ist auch thatsächlich bisher wohl 
niemals die Begulirong lediglich für das Mittelwasser erfolgt. Stets 
war Herstellung von Mindesttiefen für den niedrigsten oder doch für 
einen niedrigen Sommerwasserstand das Ziel der Regulirungen. Dies 
zeigt auch wieder die neueste, unterm 12. Januar d. J, dem Ab 
geordnetenhanse zugegangene „Denkschrift, betreffend die in der Zeit 
vom 1. April 1891 bis 31. März 1892 erfolgten Bauausführungen an 
denjenigen Wasserstraßen, über deren Begulirung dem Landtage 
besondere Vorlagen gemacht worden sind“. 
In derselben wird das Ziel der Begulirung, welches durch Auf 
wendung der schon bewilligten Mittel erreicht werden soll, wörtlich 
folgendermafsen angegeben: 
Herstellung einer geringsten Fahrwassertiefe: 
für die Weichsel von 1,67 m bei einem ziemlich niedrigen Sommer- 
wasserstande, 
„ * Oder von 1 m unter Niedrigwasser, 
* „ Elbe von 0,98 m beim niedrigsten, 
„ „ Weser von 0,80 bis 1,20« in den einzelnen Strecken beim 
kleinsten, 
» den Rhein von 2 bis 8 ra in den einzelnen Strecken beim ge 
mittelten gewöhnlich niedrigsten, 
A die Spree und Havel von 1,26 m beim niedrigsten und 
A A Memel von 1,40 m beim allerniedrigsten Wasserstande. 
»Die angestrebten 'Hefen“ — heifBt es Seite 32 der Denkschrift — 
»sind fast in allen regutirten Flüssen schon erreicht worden; die 
noch vorhandenen Mängel des Fahrwassers beruhen in der Haupt 
sache nur noch auf ungenügenden Breiten und zu scharfen 
Krümmungen, durch welche der Schiffahrtsbetrieb noch erschwert 
wird. Auch in dieser Beziehung sind im Berichtsjahre bedeutende 
Verbesserungen erzielt worden, und zumal auf den Strömen, deren 
Ausbau im wesentlichen schon zum Abschluß gebracht worden ist, 
läßt sich die Bauverwaltung die Verbreiterung und Begradigung der 
Fahrrinne besonders angelegen sein/ 
Lediglich also, weil man ein gutes Fahrwasser für Niedrig 
wasser heretellen wollte, hat man 1879 und 1880 sehr erhebliche 
Geldmittel bewilligt, die erspart werden konnten, wenn es sich nur 
um Begulirung für Mittelwasser gehandelt hätte, denn unsere grofsen 
schiffbaren Ströme waren auch schon vor 1879 bei Mittelwasser 
ausreichend schiffbar, in je einen einheitlichen Stromschlauch zu- 
sammengefäfst und in ihren Ufern durch Bauwerke gegen Abbruch 
gesichert. 
Wenn nun die erzielten Erfolge dem zeitigen Schiffährtsbedürfnifs 
noch nicht entsprechen und wenn zweifellos in unseren Flüssen der 
erreichbare Grad von Schiffbarkeit noch nicht vorhanden ist, so liegt 
dies nicht etwa an dem angewendeten System der Begulirung, sondern 
lediglich daran, dafs man größere Fahrtiefen mit Rücksicht auf die 
gröfseren Baukosten bisher nicht hat schaffen wollen. Sobald die 
Ziele — selbstverständlich nicht willkürlich, sondern den Flufs- 
Verhältnissen entsprechend —- weiter gesteckt und weitere Mittel 
bewilligt werden, unterliegt die Erreichung dieser Ziele mittels des 
bewährten Systems der Buhnenregulirung in unseren meisten Flüssen 
nicht dem geringsten Zweifel, weil Buhnen der natürlichen Form des 
Flüfsque’rpröfils am besten entsprechen, die erforderliche Einschränkung 
der Flufsbreite, also die Anwendung des wirksamsten Mittels der 
Begulirung, gestatten and die bestmögliche Verwendung der lebendigen 
Kraft des Wassers zur Herstellung eines mit wirthschaftüch gerecht 
fertigten Ausgaben überhaupt erreichbar regelmäßigen Flussbetts mit 
angemessenem Fahrwasser derartig ermöglichen, dafs das Minimum 
der lebendigen Kraft an den flach abgebösebten Buhnenköpfen und 
Grundschwellen daselbst, das Maximum aber in der eigentlichen 
Fahrrinne zur Wirksamkeit gelangt. 
Es liegt daher keine Veranlassung vor, das bewährte, dazu noch 
der Vervollkommnung fähige Buhnensystem zu Gunsten des von 
Herrn Franzius vorgescblagenen Leitwerksystems aufzugeben, welches 
alle vorstehend genannten Vorzüge nicht bietet und zudem in unseren 
meisten Flüssen, bei deren Eigenschaften im Binnenlande, wenn wirk 
lich ausführbar, so doch nicht erhaltbar erscheint, wie weiterhin noch 
nachgewiesen werden wird. 
Dafs die Buhnenkopfkronen, welche die bisherigen Normalbreiten 
begrenzen, in der Höhe des Mittelwassers oder in der Nähe desselben 
liegen, berechtigt nicht zu dem Schlüsse, es handle sich dabei nur 
um Begulirung für Mittelwasser. Dadurch nämlich, dafs die Bahnen 
köpfe flach abgeböscht sind, meist 1: 4 bis 1:5, und vor denselben 
vielfach noch weit flacher abfallende Grundschwellen liegen, wird auf 
Begulirung des Niedrigwasserbetts hingewirkt, und es nimmt dieses 
mit fallendem Wasserstande immer mehr an Breite ab, ohne dafs ein 
Bchroffer Wechsel in der Profilgröfse eintritt. Auch Herr Franzius 
bezeichnet (S. 8) den plötzlichen Wechsel in der Profilgröfse als nach 
theilig und fordert ebenfalls eine allmähliche Zunahme des Querschnitts 
vom kleinsten Wasser bis zum Mittelwasser, schlägt aber trotzdem 
zteil abfallende Leitwerke vor, bei denen eine allmähliche Zunahme 
des Querschnitts nicht erfolgt und ein Theil der lebendigen Kraft des 
Wassers lediglich zur Vertiefung am Leitwerk, also dort verwendet 
wird, wo letztere für die Schiffahrt unnutzbar ist. Diese Vertiefungen 
müssen überall in denjenigen Strecken, in denen gröfsere Strömungen 
wegen der schlängelnden Bettgestaltung unvermeidbar sind, eintreten 
und dann mehr oder weniger die Zerstörung der nur 1 m hohen und
	        

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