Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

mirador

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

mirador: mirador

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1893
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14061461
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 46A

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 31.1981,2 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Ausgabe 1981,39 Nr. 39, 10. Juli 1981
  • Ausgabe 1981,40 Nr. 40, 15. Juli 1981
  • Ausgabe 1981,41 Nr. 41, 17. Juli 1981
  • Ausgabe 1981,42 Nr. 42, 22. Juli 1981
  • Ausgabe 1981,43 Nr. 43, 24. Juli 1981
  • Ausgabe 1981,44 Nr. 44, 29. Juli 1981
  • Ausgabe 1981,45 Nr. 45, 31. Juli 1981
  • Ausgabe 1981,46 Nr. 46, 7. August 1981
  • Ausgabe 1981,47 Nr. 47, 12. August 1981
  • Ausgabe 1981,48 Nr. 48, 14. August 1981
  • Ausgabe 1981,49 Nr. 49, 19. August 1981
  • Ausgabe 1981,50 Nr. 50, 21. August 1981
  • Ausgabe 1981,51 Nr. 51, 26. August 1981
  • Ausgabe 1981,52 Nr. 52, 28. August 1981
  • Ausgabe 1981,53 Nr. 53, 4. September 1981
  • Ausgabe 1981,54 Nr. 54, 11. September 1981
  • Ausgabe 1981,55 Nr. 55, 16. September 1981
  • Ausgabe 1981,56 Nr. 56, 18. September 1981
  • Ausgabe 1981,57 Nr. 57, 25. September 1981
  • Ausgabe 1981,58 Nr. 58, 2. Oktober 1981
  • Ausgabe 1981,59 Nr. 59, 8. Oktober 1981
  • Ausgabe 1981,60 Nr. 60, 9. Oktober 1981
  • Ausgabe 1981,61 Nr. 61, 16. Oktober 1981
  • Ausgabe 1981,62 Nr. 62, 23. Oktober 1981
  • Ausgabe 1981,63 Nr. 63, 27. Oktober 1981
  • Ausgabe 1981,64 Nr. 64, 30. Oktober 1981
  • Ausgabe 1981,65 Nr. 65, 6. November 1981
  • Ausgabe 1981,66 Nr. 66, 12. November 1981
  • Ausgabe 1981,67 Nr. 67, 13. November 1981
  • Ausgabe 1981,68 Nr. 68, 20. November 1981
  • Ausgabe 1981,69 Nr. 69, 24. November 1981
  • Ausgabe 1981,70 Nr. 70, 27. November 1981
  • Ausgabe 1981,71 Nr. 71, 4. Dezember 1981
  • Ausgabe 1981,72 Nr. 72, 11. Dezember 1981
  • Ausgabe 1981,73 Nr. 73, 16. Dezember 1981
  • Ausgabe 1981,74 Nr. 74, 18. Dezember 1981
  • Ausgabe 1981,75 Nr. 75, 30. Dezember 1981

Volltext

Steuer- und Zollblatt für Berlin‘ 31. Jahrgang Nr. 64 30. Oktober 1981 1409 
Hiergegen erhob die Klägerin nach erfolglosem Ein- bzw. Herstellungskosten übertragen wird und daß der 
spruch Klage. Zur Begründung führte sie aus, daß verbleibende Betrag fortan als Anschaffungs- bzw. Her- 
schon zum 31. Dezember 1966 eine Teilwertabschrei- steilungskosten gilt. Dabei kann es keinen Unterschied 
bung auf das entstehende Gebäude möglich gewesen machen, ob sich der Steuerpflichtige erst bei Aufstel- 
sei. In diesem Fall wäre die Rücklage für Ersatzbeschaf- \ung des Jahresabschlusses zur Übertragung der 
fung nach Fertigstellung des Gebäudes auf die um die Rücklage entschließt oder ob er diese Absicht bereits 
Teilwertabschreibung verringerten Herstellungskosten in einem früheren Zeitpunkt deutlich macht. Die Aus- 
übertragen worden; so müsse auch verfahren werden, Übung des Wahlrechts bewirkt in jedem Fall, daß die 
wenn die Teilwertabschreibung zum 31. Dezember Rücklage von den Anschaffungs- bzw. Herstellungsko- 
1967 nachgeholt würde. sten und nicht von einem verminderten Wert abgezo- 
; nr . gen wird. Hiervon geht zu Recht auch Abschn. 35 
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab. Abs. 5 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) aus. In 
Mit der Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegeh- gleicher Weise ist die Übertragung von stillen Reserven 
ren weiter. mit Hilfe einer Rücklage gemäß $ 6b EStG geregelt; 
Die Revision ist unbegründet; das FA hat das Ge- nach S 6b Abs. 5 EStG gilt der nach Abzug der Rück- 
bäude zutreffend bewertet. lage verbleibende Betrag als Anschaffungs- oder Her- 
| stellungskosten des Wirtschaftsguts. 
1. Die Klägerin mußte zum 31. Dezember 1967 eine . 5. . . 
Bilanz erstellen ($5 Abs. 1 des Einkommensteuerge- b) Hieraus folgt, daß es für eine Teilwertabschrei- 
setzes — EStG —) und darin die Wirtschaftsgüter nach bung darauf ankommt, ob der Teilwert am Bilanzstich- 
den Vorschriften des 8 6 EStG bewerten. Für Gebäude lag unter dem verbleibenden Beirag liegt. Dabei kann 
als abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens S entgegen der Auffassung der Klägerin keine Bedeu- 
sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstel- !ung haben, ob die Teilwertminderung bereits beim Zu- 
jungskosten, vermindert um Absetzungen für Abnut- gang des Wirtschaftsguts vorlag oder erst später einge- 
zungen (AfA) anzusetzen; ist der Teilwert niedriger, so treten ist. Nach dem Grundsatz der Stichtagsbewertung 
kann dieser angesetzt werden (8 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßge- 
und 2 EStG). Ist eine Rücklage für Ersatzbeschaffung end; wie sich der Teilwert während des Wirtschafts- 
gebildet worden‘ und soll diese auf“ ein Ersatzwirt- jahres entwickelt hat, ist unerheblich. Mit diesen Grund- 
schaftsgut übertragen werden, so mindern sich die An- Sätzen wäre es nicht vereinbar, eine Teilwertabschrei- 
schaffungs- bzw. Herstellungskosten um. die übertra- bung auf den Tag des Zugangs des Ersatzwirtschafts- 
gene Rücklage. Eine Teilwertabschreibung ist in.die- guts vorzunehmen; eine Teilwertabschreibung auf ei- 
sem Falle nur möglich, wenn der nach Übertragung der nen Zeitpunkt zwischen den Bilanzstichtagen ist nicht 
Rücklage verbleibende Betrag höher ist als der Teilwert Möglich. 
am Bilanzstichtag. Das Verlangen der Klägerin, den Die Klägerin kann sich auch nicht darauf berufen, daß 
Teilwert den ungeminderten Anschaffungs- bzw. Her- sie bereits: auf die im Bau befindliche Anlage zum 
stellungskosten gegenüberzustellen, ist nicht gerecht- 341. Dezember 1966 eine Teilwertabschreibung hätte 
fertigt. vornehmen können und daß sie diese Abschreibung 
a) Scheidet ein Wirtschaftsgut infolge höherer Ge- jetzt nachhole. Zum ‘31. Dezember 1966 war erst ein Teil 
walt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs der Herstellungskosten angefallen. Ob und in welchem 
gegen Entschädigung aus einem Betriebsvermögen Umfang die Klägerin damals eine Teilwertabschreibung 
aus, SO kann nach ständiger Rechtsprechung in Höhe hätte vornehmen können, kann dahinstehen. Die Kläge- 
seiner stillen Reserven eine Rücklage für Ersatzbe- rin hat eine solche Abschreibung nicht vorgenommen, 
schaffung gebildet werden (vgl. Urteil des Bundesfi- so daß auch nicht zu entscheiden ist, welche Wirkung 
nanzhofs — BFH — vom 29. März 1979 IV R1/75; BFHE: die Übertragung der Rücklage für Ersatzbeschaffung in 
127, 397, BStBI II 79, 41.2”, mit weiteren Nachweisen). diesem Fall hätte. Für eine Teilwertabschreibung sind 
Die Bildung der Rücklage soll es dem Betriebsinhaber die Wertverhältnisse am Stichtag, im Streitfall also am 
ermöglichen, die Entschädigung unversteuert in voller 31. Dezember 1967 ausschlaggebend. Die Nachholung 
Höhe für die Beschaffung eines Ersatzwirtschaftsguts einer früher möglichen, inzwischen aber nicht mehr ge- 
zu verwenden -(BFH-Urteil. vom 24. Mai 1973 rechtfertigten Teilwertabschreibung kommt nicht in Be- 
IV R 23-24/68, BFHE 109, 230, BStBl Il 73, 5822). Darin tracht: 
liegt jedoch nur ein vorübergehender Steuerverzicht. In S 4 
one der übertragenen Rücklage muß der Steuerpflich- Ebenso ist unerheblich, ob verschiedene Sonderab- 
tige nämlich. sonst mögliche. Absetzungen und Ab- schreibungen und die erhöhten DEE nach 
schreibungen unterlassen; im Falle einer Veräußerung S7b ESiG ungeachtet der Übertragung einer Rücklage 
müßte er einen etwaigen Veräußerungsgewinn versteu- für Ersatzbeschaffung von den vollen Anschaffungs- 
ern. Der Steuerpflichtige wird im Grundsatz also so ge- bzw. Herstellungskosten vorzunehmen sind (BFH-Urteil 
stellt, als sei das ausgeschiedene Wirtschaftsgut noch Vor AST OE ba | NE Oheidun de ES 
im Betriebsvermögen vorhanden; dies sollte mit der K Ya ; ; 
Zulassung der Rücklage für Ersatzbeschaffung auch er- 2, An 1980 IV R 48/78, BFHE 130, 485, BStBI II 1980, 
reicht werden (vgl. das Urteil des Reichsfinanzhofs — 584%). Das mag wegen der wirtschaftspolitischen Ziele 
RFH — vom 2. April‘ 1930 VIA 514/30, RStBI 1930, solcher Steuervergünstigungen erforderlich sein. Im 
313). Streitfall geht-es dagegen um allgemeine Fragen der 
e S steuerlichen Gewinnermittlung. 
Diese Zielsetzung macht es erforderlich, daß die | N 
Rücklage für. Ersatzbeschaffung im Zeitpunkt des Zu- 3) StZBl. Bin. 1960 S. 3 
gangs: des Wirtschaftsguts auf seine Anschaffungs- * S1ZBl. Bin. 1980 S. 1905 
1) SızBl. Bin. 1979 S. 1905 
2) 84{7Bl. Bin. 1973 S. 1292
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

METS (Gesamtwerk)
TOC

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.