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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1893
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14061461
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 38

Schnellzugriff

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1893 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XIII. Jahrgangs, 1893.
  • Nr. 1
  • Nr. 1A
  • Nr. 2
  • Nr. 2A
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 4A
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
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  • Nr. 48
  • Nr. 48A
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 51A
  • Nr. 52

Volltext

389 
Oentralblatt der Bau Verwaltung. 
Herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
XTTT- Jahrgang, Berlin, 23. September 1893. Nr. 38. 
Eraohslut jeden Sonnabend. — 8ofartftlettung: S.W. Zimmerstr. 7“* — flMoMftstslls und Assafems der Anzeigen; \V. Wilhelmstr. 90. — Btevgaprala: Vierteljährlich 3Mark. 
EinacblieTsllcli Abträgen, Post- oder Streifband Zusendung 3,75 Mark; desgL für das Ausland 4,30 Mark. 
INHALT; AmtHohaa: Dienst-Nachrichten. — lieh tarn tllchea: Der Scbiffabrtscanal von Dortmund nach den EmsMfen. — Neubau des Auitsgerichtsgebäades ia Wernigerode. — 
Der Kirchenbau des Protestantismus. — Vom Bauwesen der Stadt Berlin. — Zur Frage der Schienenbefestigung. — Vermischtes: Wiederherstellung des Heidel 
berger Schlosses. — Selbstthiitiger Diehbruckenverschlnfs. — Entstehung von Seeschlick. — Ueberbrückung des Merseyflusses. — Die East-River-Brücke in New-York 
in den ersten zehii Betriebsjahren. 
Amtliche Mittheilungen. 
Preufseu. 
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ober- 
baudirector Spieker im Ministerium der öffentlichen Arbeiten den 
Königlichen Kronen‘Orden II. Klasse mit dem Stern, dem Regie- 
rungsrath und Eisenbahn-Linien - Commissar Schieffer in Straß- 
burg i. E. den Königlichen Kronen-Orden III. Klasse und dem Land 
bauinspector Ditmar im Ministerium der geistlichen, Unterrichte- 
und Medicinal-Angelegenheiten den Rothen Adler-Orden IV. Klasse 
zu verleihen, ferner dem Regierungs- und Baurath, Geheimen Regie 
rungsrath Schack in Frankfurt a. Oder die nachgesuchte Entlassung 
aus dem Staatsdienste mit Pension und unter Verleihung des Rothen 
Adler-Ordens III. Klasse mit der Schleife zu ertheilen, Bowie die von 
Sr. Königlichen Hoheit dem Fürsten von Hohenzollern beschlossene 
Verleihung des Fürstlich Hohenzollernschen Hausordens, und zwar 
des Ehrenkreuzes II. Klasse b an den Regierungs- und Baurath a. D., 
Geheimen Baurath Laur in Sigmaringen und des Ehrenkreuzes 
III. Klasse an den Königlichen Bauinspector a. D., Baurath Zobel 
ebendaselbst Allerhöchst zu genehmigen. 
Angestellt sind die Königlichen Regierungs-Baumeister: Borg 
in ann als Landbauinspector bei der Königlichen Regierung in Köln, 
Poltrock als Kreisbauinspector in Nauen, Rösener, zur Zeit beim 
Um- und Erweiterungsbau des Regierungs-Dienstgebäudes in Hildes 
heim beschäftigt, als Landbauinspector daselbst, und Schultefs als 
Kreisbauinspector in Carthaus, Reg.-Bez. Danzig. 
Den bisherigen Königlichen Regierungs-Baumeistern Buschen 
hagen, Paepke, Weinlig, Haufsknecht, Lichner, Kund, 
Lieber, Güthe, Richter, Hagemann, Szymanski, Wellroff, 
Vetterling, Trautmann, Jankowfsky und Albert Koppen ist 
infolge ihrer Anstellung als Garnison-Bauinspectoren die nachgesuchte 
Entlassung aus dem Dienste der Allgemeinen Staatsbauverwaltung 
ertheilt worden. 
Der Königliche Regierungs-Baumeister Nofs in Berlin ist ge 
storben. 
Deutsches Reich. 
Garnison-Bauverwaltung. Württemberg. Der Intendan 
tur- und Baurath der Corps-Intendantur v. Seeger ist unter Ernennung 
zum Oberbaurath als Referent in das Kriegsministerium versetzt. 
Nichtamtlicher Theß. 
Schriftleiter: Otto Sarrazin und Oskar Hofsfeld. 
Der Schiffahrtseanal von Dortmund nach den Emshäfen. 
Geschichtliches. Die Bestrebungen, dem rheinisch - westfäli 
schen Kohlen- und Industriegebiete durch Verbesserung vorhandener 
Wasserstrafsen und Herstellung von Schiffahrtscanälen weitere Ab 
satzgebiete zu eröffnen, beginnen in den Jahren 1850—1860. Das 
Hauptziel jener Bestrebungen war anfänglich die Herstellung einer 
Canalverbindung von den KohleDgebieten einerseits nach dem Rhein, 
anderseits nach der Weser und der Elbe. Diese Canalverbindung 
sollte „das fehlende Glied in der Kette des norddeutschen Wasser- 
straßensystems herstellen, die Wasserstraße des Rheines und sein 
in Holland und Belgien vielverzweigtes Gebiet mit dem ganzen 
Norden Deutschlands, mit den Wasseradern der Weser und Elbe in 
Verbindung setzen und so — in Verbindung mit dem im Herzen und 
Osten Preufsens bereits vorhandenen Wasserstrafsennetz — eine 
innere deutsche, vom Memelstrome bis zu den Rbeinmiindungen 
reichende Wasserverbindung herstellen.“ 
Die rege Unterstützung des Planes durch die Betheiligten gab 
der Staatsregierung Anlafs, technische Vorarbeiten für einen Rhein- 
Weser-Elbe-Canal ausführen zu lassen. Es kam zunächst eine Linie 
(die sog. nördliche Mittellandlinie) in Vorschlag, die vom Rheine 
ausgehend das Emscherthal berühren und über Henrichenburg, 
Münster, Bevergern bei Minden zur Weser gelangen sollte. Diese 
Linie fand jedoch Widerspruch in anderen Interessentenkreisen, die 
einem Canal zur Weser durch das Ruhrthal über Dortmund, Soest, 
Paderborn und Bielefeld den Vorzug gaben. Der Widerstreit der 
Meinungen fand damals keinen Ausgleich, weil die politischen Er- 
eigniAe des Jahres 1864 und der folgenden Jahre die öffentliche 
Aufmerksamkeit nach anderen Richtungen hin ablenkten. 
Der nach Beendigung des deutsch-französischen Krieges ein 
tretende allgemeine Aufschwung der Industrie und des Verkehres 
ließ auch den Plan des Rhein-Weser-Elbe-Cauales von neuem auf 
leben. Die Bestrebungen richteten sich damals zunächst auf die 
Herstellung des sog. Emscherc&n&les als einer Fortsetzung der gxofsen 
Schiffahrtsstrafse des Rheines in die Kohlengebiete, und zwar bis in 
die Dortmunder Gegend hinein. Die Staatsregierung nahm jedoch 
im Verfolg der im Jahre 1877 dem Landtage vorgelegten „Denk 
schrift, betreffend die in Deutschland vorhandenen Wasserstraßen, 
deren Verbesserung und Vermehrung H , den Gesamtplan des Rhein- 
Weser-Elbe-Canales wieder auf, und zwar unter Zugrundelegung 
einer von Ruhrort über Henrichenburg nach Dortmund, ferner von 
Henrichenburg über Münster nach Bevergern, von da nach der 
Weser bei Minden und schließlich über Hannover nach der Elbe 
führenden Linie. Im Jahre 1878 wurden die zur Herstellung dieses 
Canals erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Vorarbeiten 
angeordnet und diese besonderen Ausschüssen übertragen, welche für 
die Rhein-Weser-Strecke unter dem Vorsitze des Oberpräsidenten der 
Provinz Westfalen, für die Weser-Elbe-Streeke unter dem Vorsitze 
des Oberpräsidenten der Provinz Hannover zusammentraten. Aus 
dem Schoße dieser Ausschüsse heraus wurde gegen die in Aussicht 
genommene Linie von Ruhrort über Minden und Hannover nach 
Magdeburg der Einwand erhoben, daß sie dem Westfälischen Kohlen 
gebiete die für sein Gedeihen erwünschte, ja unbedingt notwendige 
unmittelbare Wasserverbindung mit den Nordseehäfen an den Ems-, 
Weser- und Elbe-Mündungen nicht gewähre, einen Kohlenverkehr 
mit den Ostseehäfen aber geradezu unmöglich mache. Es traten 
deshalb die Vorschläge in den Vordergrund, welche auf eine Canal 
verbindung von Ruhrort und Dortmund nach der unteren Ems in der 
Gegend von Papenburg, weiter nach der unteren Weser bei Bremen 
und endlich nach der unteren Elbe bei Hamburg abzielten. Die 
weiteren Untersuchungen führten dazu, den Schwerpunkt des Unter 
nehmens in die möglichst unmittelbare Verbindung des westfälischen 
Kohlengebietes zunächst mit einem Nordseehafen zu verlegen. Die 
Staatsregierung brachte demgemäß in einer Denkschrift vom Jahre 1882, 
betreffend „Die geschäftliche Lage der preußischen Canalprojecte“ 1 ) 
in Vorschlag, den Rhein-Weser-Elbe-Canal, der nach dem früheren 
Entwarf, wie bereits erwähnt, von Bevergern ostwärts nach Minden 
geführt werden sollte, von Bevergern aus weiter nach Norden anf 
Emden zu zu leiten. Nach dem damaligen Plane sollte der Canal 
bei Neudörpen in die Ems eintreten und dann späterhin von diesem 
J ) Vergl. Centralblatt der Bau Verwaltung 1882, Seite 46 u. f.
	        

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