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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1893
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14061461
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 3

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1893 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XIII. Jahrgangs, 1893.
  • Nr. 1
  • Nr. 1A
  • Nr. 2
  • Nr. 2A
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 4A
  • Nr. 5
  • Nr. 6
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  • Nr. 44A
  • Nr. 45
  • Nr. 45A
  • Nr. 46
  • Nr. 46A
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 48A
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 51A
  • Nr. 52

Volltext

25 
XIII. Jahrgang. 
Hefausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
Berlin, 21. Januar 1893. 
Nr. 3. 
Erscheint jeden Sonnabend. — BcbrirtieUung: S/W. Zlmtnerstr, 7 n - — Qewhftftstslle und Annahme der Anzeigen: W. "WilheJmstr. 90. — Bezugspreis: Vierteljährlich 3Mark. 
EluachliefsUeh Abträgen, Post- oder Streifbimdzascndang 8,75 Mark; desgL für das Ausland 4,30 Mark. 
INHALT: Amtliches: Dienst-Nachrichten. — Nichtamtliches: Die Baupolizeiordnung für die Vororte von Berlin. (Schlufs.) — Bedfirfnifsstinde mit Oeiverschlafs in VVien, — 
Das Ludwig W ilhelm - Krankeoheim in Karlsruhe. — Die Erweiterung der Matacaa&H&ifimgs - Anlagen. — Vermischtes: Louis Boissonnet-Stlftnng. — Preis- 
erüieilang; für Pläne za einem Kreisbaas in Eckemförde. — Preisausschreiben das Vereins deutscher Ingenieure. — Preisbewegung für die Newa-Brücke in 
St. Petersburg. — Verband deutscher Architekten* und Ingenieur-Vereine. — Gedächtnisfeier für W. r. Siemens. — Rieseianlagc für Königsberg i. Pr. — Der Welt 
ausstellungsthurm in Chicago. — Bücherschan. 
Amtliche Mittheilungen. 
Ordens-Verleihungen am Krümuigs- and Ordensfest. 
Des Kaisers und Königs Majestät haben Allergnädigst za ver 
leihen gernht: 
den Kothen Adler-Orden II.Klasse mit Eichenlaub: dem 
Geheimen Ober - Regierongerath Gimbel, Vortragendem technischem 
Rath im Reichs - Eisenbahnamt, dem Geheimen Ober-Regierungsrath 
Persius, Vortragendem Rath im Ministerium der geistlichen, Unter 
richts- und Medieinal-Angelegenheiten, Conservator der Kunstdenk 
mäler Preußens in Berlin und dem Präsidenten der Königlichen 
Eisenbahn-Direction in Magdeburg Quassowski; 
den Rothen Adler-Orden III. Klasse mit der Schleife: 
dem Regierungs- und Baurath, Geheimen Regierangsrath Borggreve 
in Düsseldorf und dem Geheimen Admiralitätsrath Vogeler, Vor 
tragendem Rath im Reichs-Marine-Amt in Berlin; 
den Rothen Adler-Orden IV. Klasse: den Regierungs- und 
Bauräthen Bauer, Director des Königlichen Eisenbahn-Betriebs-Amts 
in Oppeln, Ludwig Böttger im Ministerium der öffentlichen Arbeiten 
in Berlin, Demnitz in Bromberg, Germer in Münster und Gut 
mann, Director des Königlichen Eisenbahn-Betriebs-Amts in Glogau, 
dem Professor Henrici an der technischen Hochschule in Aachen, 
dem Regierungs- und Baurath Jordan, Mitglied der Königlichen 
Eisenbahn-Direction in Breslau, dem Intendantur- und B&UTAth bei 
der Intendantur des Gardecorps Meyer in Berlin, dem Kreis-Bau 
inspector Baurath Pfersdorff in Strafsburg i. Elsafa, dem Professor 
Riedler an der technischen Hochschule in Berlin, dem Kreis-Bau- 
iospector Baurath v. Rutkowski in Königsberg i. d. N.-M, 3 dem 
Regiernngs- und Baurath Schilling, Mitglied der Königlichen Eisen- 
bahn-Direction (rechtsrh.) in Köln, dem Regierungs- und Baurath 
Schmidt, Melioration» - Baubeamten in Cassel, dem Eisenbahn- 
Betriebsdirector Schneidt in Strafsburg i. E., dem Eisenbahndirector 
Spoerer, Mitglied der Königlichen Eisenbahn-Direction (rechtsrh.) in 
Köln, dem Eisenbahn-Bau- und Betriebsinspector Baurath Wachen 
feld in Mülhausen i. E., dem Kreisbauinspector Baurath Weizmann 
in Greifenhagen und dem Regierungs* und Baurath Wenderoth, 
Mitglied des Königlichen Eisenbahn-Betriebs-Amts in Weifsenfels; 
den Königlichen Kconen-Oiden II. Klasse: dem Geheimen 
Ober-Regierungsrath Busse, Director der Reichsdruckerei in Berlin. 
Preußen. 
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den 
Geheimen Oberbaurath und Vortragenden Rath im Ministerium der 
öffentlichen Arbeiten August Schröder zum Oberbaudirector und 
Ministerialdirector zu ernennen, dem Geheimen Oberbaurath und 
Vortragenden Rath in demselben Ministerium Franz Siegert den 
Charakter als Wirklicher Geheimer Oberbaurath mit dem Range 
eines Rathes erster Klasse zu verleihen und den Geheimen Banrath 
und Vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten 
Franz Lange zum Geheimen Oberbaurath zu ernennen. 
Deutsches Reich. 
Der Bauführer Richard Müller ist zum Marine - Bauführer des 
M&schinenbaufaches ernannt. 
Sachsen. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät deB Königs bat 
die auf die Zeit vom 1. März 1893 bis dahin 1894 erfolgte Wahl des 
Geheimen Hofraths Professor Heyn in Dresden zum Rector der 
technischen Hochschule daselbst die erforderliche Bestätigung er 
halten. 
[Alle Rechte Vorbehalten.] 
Nichtamtlicher Theil. 
Schriftleiter; Otto Sarrazin und Oskar Holkfeld. 
Die Baupolizeiorditung für die Vororte von Berlin vom 5. December 1892 
(Schlufs.) 
Die Anordnungen des § 5 der neuen Baupolizei-Ordnung sind 
lenn auch lediglich aus gesundheitspolizeilichen Rücksichten erlassen 
vorden, und zwar nicht nur gegenüber den Interessen der Vororte 
leibst, sondern mindestens in gleichem Mafse gegenüber denjenigen der 
-uuenstadt, welche bei gleichmäßigem Fortschreiten der geschlossenen 
Bebauung nach aufsen hin mehr und mehr von dem Bezüge frischer 
Liuft abgeschnitten würde und schliefslich trotz der besten Wohlfahrts - 
unrichtungen schweren Schaden leiden müfste. Eine Unterbrechung 
lieses geschlossenen Bauringes an möglichst vielen, gleichmäfsig ver 
heilten Stellen, die Schaffung von Oasen in der Wüste der geschlosse- 
ien Bauweise ist gerade in dieser Hinsicht von hervorragender Be 
legung. Erst in zweiter Linie kann demgegenüber die Frage nach 
lern „Bedürfnifs an Villenterrain“ kommen. 
Mit besonderem Nachdruck weisen die Gegner der neuen Bau 
polizei ordnung darauf hin, daß die der l&ndhausmäfsigen Behauung 
rorbehaltenen Bezirke in ihrem Umfang an sich viel zu grofs ge* 
griffen und mehrfach an solchen Stellen vorgesehen seien, wo natur- 
temäfs niemals eine derartige Bebauung entstehen würde, auch auf 
Me künftige Anlage von Fabriken und gewerblichen Bauten an den 
(Vasserläufen und Eisenbahnlinien nicht genügende Rücksicht ge 
kommen sei. Ein Blick auf die umstehende Uebersichtskarte, welche 
brigens nur die Vertheilung der Bezirke für landhausmäßige Be- 
auung und ihre Ausdehnung im Vergleich zu dem Bauland« der 
rsten und zweiten Klasse annähernd darstellen soll, eine genaue 
Abgrenzung im einzelnen aber schon des kleinen Mafsstabes wegen 
icht geben kann, wird den unbefangenen Beurtheiler erkennen lassen, 
dafs diese Einwendungen nicht begründet sind. Die für die land- 
hausmäfsige Bebauung bestimmten Bezirke sind im Westen und Süd 
westen räumlich allerdings von beträchtlicher Ausdehnung; sie 
schliefsen sich aber den bestehenden, vorwiegend locker bebauten 
Flächen an und sind nur soweit ergänzt und vergrößert, als es 
zum Schutz solcher Bezirke wünschenswerth erschien. 
Im Westen und Südwesten hat die Bebauung der Vororte, ge 
fördert durch günstige Vorbedingungen im. allgemeinen sowie durch 
reichliche und billige Eisenbahnverbindungen im besondern, in den 
letzten Jahren einen ganz erheblichen Umfang gewonnen und gerade 
hieher wird sich auch in der Folge der Zuzug der vielen Tausende 
richten, welche durch ihre Berufstätigkeit und Arbeitsgelegenheit 
in die Innenstadt gewiesen, wenigstens in ihren freien Stunden dem 
aufreibenden Getriebe der großstädtischen Straßen fembleiben und 
ihren Familien, namentlich ihren Kindern, einen gesunden und ruhigen 
Aufenthalt sichern möchten. Es wäre dringend zu wünschen, dafs 
die Gemeinden hier, mehr als bisher geschehen, ihr Freiland nicht 
vollständig in Straßen und Bauquartiere auftheilen, sondern von 
vornherein größere Flächen zur Herstellung und dauernden Erhaltung 
von öffentlichen Park- und Gartenanlagen, Spielplätzen u. dergl. be 
stimmen. Das Opfer an bebauungsfähiger Fläche würde im Laufe 
der Zeit sicher durch die höheren Werthe der an solche öffentlichen 
Parkanlagen grenzenden Grundstücke aofgewogen werden. Wenn 
diese Rücksicht auf die künftige Entwicklung der Vororte selbst mit 
bestimmend dafür war, die Grenzen der landhansmäßigen Bebauung 
nieht zu eng zu ziehen, so rechtfertigt sich dies Verfahren für die
	        

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