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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1893
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14061461
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 28

Schnellzugriff

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1893 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XIII. Jahrgangs, 1893.
  • Nr. 1
  • Nr. 1A
  • Nr. 2
  • Nr. 2A
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 4A
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
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  • Nr. 8
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  • Nr. 10A
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  • Nr. 15A
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  • Nr. 26A
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  • Nr. 30
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  • Nr. 38A
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 40A
  • Nr. 41
  • Nr. 41A
  • Nr. 42
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  • Nr. 44
  • Nr. 44A
  • Nr. 45
  • Nr. 45A
  • Nr. 46
  • Nr. 46A
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 48A
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 51A
  • Nr. 52

Volltext

Centralblatt der Bau Verwaltung. " 
Herausgegeben im Ministerium der Öffentlichen Arbeiten. 
XHL Jahrgang. Berlin, 15. Juli 1893. Nr. 28. 
Ersohelnt Jeden Sonnabend. — Sohrifttettunfl* g,W. Zimmerstr. 7 u - —■ Beeohäftsteile und Annahme der Anzeigen: \V. Wilhelmstr, 90. — BQngepreis: Vierteljährlich 3Mark. 
Einscbliefsllch Abtragen, Poet- oder Strelfbandznsendang 3,75 Mark; desgl. für da» Ausland 4,30Mark. 
INHALT: Asrtflohss: Euod-Erlafs vom 4. Juli 1893, betreffend die Vorbereitung und Ausführung der Hochbauten der allgemeinen Staatsbauvenvaltuug. — Dienst-Nachrichten. — 
RlohtamUfohee: Neuer Hörsaal der Universitäts-Frauenklinik in Berlin. — Einheitliotie Benennungen von Eisen und Stahl. — Die Bedeutung genauer Grundrisse iu 
der Kunstgeschichte (Schlafs). — Anfschueidbare Spitzenverschlüsse fiir Weichen. — Die Oderlacbse und der Fisch weg bei Steinhusch in der Drage — Vermischtes: 
Ergebnisse der Prüfungen für den preufsischen Staatsbaudienst 1892/Ö3. — Einweisung des Gerichtshauses in Köln, — Ehrenbezeigungen. — Wettbewerb für ein 
Gymnasium in Frankfurt a./M. — Wettbewerb für Plane zu Hafen-Anlagen bet Lehe. — Wettbewerb für Pliine zur Landwirthscharts- und Realschule in Herford* 
— Selbstthätiger elektrischer Temperatur- und Feuermelder. — Der Preufsische Beamtenvcrein in Haunovcr, — luhalt von Heft VIT bis IX der Zeitschrift für 
Bauwesen 1893. 
Amtliche Mittheilungen. 
Rimd-Erlafs, betreffend die Vorbereitung und Ausführung 
der Hochbauten der allgemeinen Staatsbauverwaltung. 
Berlin, den 4. Juli 1893. 
Ueber die Vorbereitung und Ausführung der ganz oder 
theilweis auf Kosten des Staates zu beschaffenden Hoch 
bauten, deren Herstellung der allgemeinen Staatsbauver- 
■waltuog obliegt, bestimme ich im Einverständmfs mit den be 
theiligten Herren Bessortchefs das nachstehende: 
1. Die Behörde oder Corporation, deren Zwecken ein Bau dienen 
soll, oder gegebenenfalls die Behörde, der es obliegt, bei der Vor 
bereitung und Ausführung eines Baues in mafsgebender Weise mit 
zuwirken, insbesondere die den ersteren Vorgesetzten Behörden haben 
zunächst eine sorgfältige Prüfung über die Nothwendigkeit eines 
solchen vorzunehmen und, sofern sie diese bejahen, ein Raumprogramm 
zu beschaffen, beides, soweit erforderlich, unter Mitwirkung der bau 
technischen Provincial- oder Localinstanz, jedoch unter Ausschlufs der 
Herstellung technischer Vorarbeiten. Hierzu ist betreffendenfalls unter 
sorgfältiger Prüfung der Beschaffenheit der vorhandenen Gebäude fest 
zustellen, ob das BaumbedUrfnifs durch einen Um- und Erweiterungs 
bau befriedigt werden kann, oder ob ein Heubau notbwendig ist. 
2. Die betreffende Behörde hat sodann ihre Vorschläge unter 
eingehender Begründung dem Bessortchef einzureichen. 
3. Wird den Vorschlägen weitere Folge gegeben, so ertheilen der 
Minister der öffentlichen Arbeiten und der betreffende Bessortchef 
dem Regierungs - Präsidenten usw. Auftrag, die Baufrage nach den 
als mafsgebend zu bezeichnenden Gesichtspunkten weiter zu prüfen. 
Der Begiernngs-Präsident usw. hat durch den Begierungs- und 
Baurath oder unter dessen Mitwirkung an der Hand von Vorschlägen 
der betheiligten Behörden usw. (siehe vorstehend unter Nr. 1) und 
des Localbaubeamten einen geeigneten Bauplatz zu ermitteln und 
Bodann ebenfalls unter Zuziehung der betheiligten Behörde usw. oder 
eines Commissars derselben auf Grund des geprüften Raumprogramms 
(Nr- 2) eine Entwurfskizze und einen Kostenübersehlag, bei grofsen und 
schwierigen Bauten aber zunächst eine Versuchskizze durch den Local' 
baubeamten oder den Regierungs- und Baurath aufstellen zu lassen. 
Diese Ermittlungen werden den vorbezeichneten Ministern eingereicht. 
Die betheiligte Behörde erhält Abschrift des Ministerialerlasses 
und hat sich über die Wahl des Bauplatzes und den Entwurf eben 
falls eingehend zu äufeern, 
4. Nach erfolgter Feststellung der Vorlagen werden dieselben 
durch den Minister der öffentlichen Arbeiten und den Bessortchef 
dem Regierungs-Präsidenten usw. zugefertigt mit dem Aufträge, nun 
mehr auf Grund derselben den speeiellen Plan und Kostenanschlag 
durch den Localbaubeamten aufstellen zu lassen, welchem erforder 
lichenfalls zu diesem Zwecke vom Minister der öffentlichen Arbeiten 
die geeigneten Hülfskräfte überwiesen werden. 
5. Der specielle Plan und Kostenanschlag wird bei der Regierung 
vorrevidirt und alsdann dem Ressortchef und dem Minister der 
öffentlichen Arbeiten eingereicht, welche nach bewirkter Superrevision 
der Vorlagen wegen Bereitstellung der Baukosten oder eines an 
gemessenen Theils derselben das Erforderliche veranlassen werden. 
6. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten übt in oberster 
Instanz die bautecbmsche Controls über alle Bauausführungen aus, 
für welche die Baupläne von demselben festgestellt sind. 
Alle Erlasse der Centralinstanz, welche die Ausführung und Ab 
rechnung solcher Projecte betreffen, ergehen durch den Minister der 
öffentlichen Arbeiten und den betreffenden Bessortchef, an welche 
auch alle Berichte zu richten sind. 
7. Hinsichtlich der Vorbereitung und Ausführung der Universi 
tätsbauten bewendet es bei den Bestimmungen der Anweisung für 
die Universitäts-Bausachen vom 15. Mai 1888. Ebenso verbleibt es 
für die KirchenbausSchen bei dem bisherigen Verfahren mit der Mafs- 
gabe, dafs Entwurfskizzen und Kostenüberschläge durch die Bau 
beamten ohne Ermächtigung der Centralinstanz nicht angefertigt 
werden dürfen. Die dem Minister der geistlichen Angelegenheiten 
unterstellten Behörden (die Regierungsabtbeilungen für Kirchen- und 
Schulwesen, die Provincial - Schulcollegien, Universitäts - Curatoren, 
Consistorien usw.) haben ihre Berichte allein an diesen Minister zu 
richten und werden von ihm im Einveratändnife mit dem Minister 
der Öffentlichen Arbeiten beschieden. 
8. Die vorstehenden Anordnungen finden auf die Bearbeitung 
der Hochbauangelegenheiten der Domänen-, Forst- und Gestütver- 
waltung keine Anwendung; es verbleibt in dieser Beziehung vielmehr 
bei den bisherigen Bestimmungen. 
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 
Thielen. 
An sämtliche Königlichen Regierungs-Präsidenten, 
den Königlichen Polizei-Präsidenten in Berlin 
und die Königliche Ministerial-Bau-Commission 
ebendaselbst. —• III. 14 054. 
Preufsen. 
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht dem am 
1. Juli d. J. in den Ruhestand getretenen Kreisbauinspector, Baurath 
Schlitte in Quedlinburg und dem Landesbaurath der Provinz 
Brandenburg und Provincial-Oonservator, Geheimen Baurath Bluth 
in Berlin den Königlichen Kronenorden III. Klasse, dem Kreis 
bauinspector, Baurath Küntzel in Inowrazlaw, dem Kreisbauinspector 
Knappe in Königsberg i. Pr. und dem Königlichen Regierungs- 
Baumeister Mönnich in Köln den Rothen Adler-Orden IV. Klasse 
sowie dem Königlichen Regierung«-Baumeister Leidich in Pforta 
den Königlichen Kronenorden IV. Klasse zu verleihen, ferner dem 
Intendantur- und Baurath, Geheimen Baurath Schuster bei der Inten 
dantur des X. Armee-Corps und dem Garmson-Bäuinspector Pasdach 
in Braunschweig die Erlaubnifs zur Anlegung der ihnen verliehenen 
nichtpreufBischen Orden zu ertheilen, und zwar ersterem des Ritter 
kreuzes I. Klasse des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs 
des Löwen, letzterem des Ritterkreuzes II. Klasse desselben Ordens. 
Seine Majestät der König haben Allgnädigst geruht den bis 
herigen Meliorations-Bauinspector Adolf v. Lancizolle in Stettin 
zum Regierungs- und Baurath zu ernennen. 
Ueber die Wiederbesetzung der Kreisbauinspector - Stelle in 
Quedlinburg ist bereits anderweitig verfügt. 
Der Eisenbahn-Bauinspector N its c hke in Bromberg ist gestorben. 
Bayern. 
Der Betriebsingenieur Karl Schilcher in Augsburg ist zum 
Bezirksingenieur, der Abtbeilungsingenieur August Mangold in 
Bogen zum Betriebsingenieur und der Staatsbauassisteut Georg 
Ehrne v. Melchthal zum Abtheilungsingenieur in München ernannt. 
Der pens. Abtheilungsingenieur Karl Mast&glio ist als Ab 
theilungsingenieur in Landshut reactivirt 
Der Abtheilungsingenieur Theobald Ritter in Licbtenfels ist 
gestorben. 
Württemberg. 
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, auf die 
Stelle eines technischen Expeditors bei dem Postbaubureau in Stutt 
gart den Königlichen Regierungs-Baumeister Hauser bei diesem 
Bureau unter Verleihung des Titels Postbaumeister zu befördern, 
die Königlichen Regierungs-Baumeister Hoffacker, Vorstand der 
Bahnbausection Schiltaoh, Vischer bei dem bautechnischen Bureau 
der Generaldirection, Kleemann bei der Bahnbausection Scbiltach, 
Jori bei der Bahnbausection Heilbronn zu Abtheilungsingemeuren 
bei dem bautechnischen Bureau der Generaldirection der Staatseisen- 
bahnen, Mütsel bei der Bahnbausection Münsingen zum Abtheilungs-
	        

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