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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue 1891 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung Zentralblatt für Bauverwaltung
Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Publication:
Berlin: Ernst, 1881 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing

Description

Publication:
1891
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14050130
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Newspapers and Journals

Description

Title:
Nr. 32A
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Newspapers and Journals

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Issue 1891 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß des XI. Jahrgangs, 1891.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 6A
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 9A
  • Nr. 10
  • Nr. 10A
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 15A
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 21A
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 23A
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 30A
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 32A
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 34A
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 40A
  • Nr. 41
  • Nr. 41A
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 44A
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 47A
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 50A
  • Nr. 51
  • Nr. 52

Full text

Hr» m 
Centralblatt der Bauverwaltnng. 
313 
ERHALT: Befestigung der Stromufer vor grofsen Tiefen. — Manchester-Seecanal. — Versuche auf Abnutzbarkeit von Pflasteningsmaterialien und Fufsbodenbelägen. 
[Alle Rechte Vorbehalten.] 
Zur Frage der Befestigung der 
Die Befestigung der Ufer gegen Wellenschlag und Stromangrifl 
gestaltet sich auf solchen Stromstrecken, wo die Tiefen sehr grofa 
sind und hart an das Ufer herantreten, zu einer sehr schwierigen 
Aufgabe. Meistens sind dem angefallenen Ufer gegenüberliegende 
Sandbänke die Ursache der Abbruche; je mehr das Ufer an solchen 
Stellen einbuchtet, desto mehr nähern sich die Sandbänke demselben. 
Es liegt aber auf der Hand, dafs dadurch die Stromkraft längs des 
betreffenden Ufers nicht allein gröfser, sondern auch gefährlicher 
werden mufs, indem die Richtung desselben eine starke Ab- und 
Unterspülung zur Folge hat. Zuweilen auch sind beide Ufer an 
gefallen, sodafs der Fluthstrom auf der einen Seite wirkt, während 
der Ebbestrom das andere Ufer abbricht und das Anwachsen der 
Sandbänke in der Mitte des Stromes gleichen Schritt hält mit dem 
Abbruche der Ufer und der Vertiefung vor denselben. 
Solche gefährliche Uferstrecken werden bekanntlich allgemein 
durch stark beschüttete Sinkstücke befestigt; doch ergiebt die Er 
fahrung, dafs auch diese oft nicht imstande sind, eine weitere Ver 
tiefung und Annäherung der Tiefen an das Ufer zu verhindern. Wo 
die Sinkstücke unter einer steileren Böschung als 1;1 unter Wasser 
das Ufer bedecken, ist die Befürchtung nicht ausgeschlossen, dafs 
die Sinkstücke unterspült werden und so steil fallen, dafs die Be 
schüttung verloren geht. Sind die angegriffenen Uferstrecken ferner 
sehr lang, so ist es wirtschaftlich unmöglich, eine aneinanderstofsende 
Bedeckung durch Sinkstücke auszuführen, in welchem Falle man sich 
darauf beschränken mufs, nur einzelne hervortretende Punkte zu ver- 
tbeidigen. Ein solches System hat aber auch wiederum grofse Nach 
tbeile, indem die vortretenden Werke noch viel stärker von der 
Strömung angegriffen werden und Wirbel sich bilden, welche den 
losen Sandboden senkrecht aushöhlen. 
Wenn nun aber — ganz abgesehen von den hohen Baukosten — 
selbst Sinkstücke nicht imstande sein sollten, eine dauernde Be 
festigung zu gewähren, wie soll man dann solche starke Strömungen 
abhalten? Zur Beantwortung dieser Frage kann man zwar auf Bei 
spiele nicht zurückgreifen, doch giebt die Natur selbst uns einen 
Fingerzeig, wie solches möglich ist. Wo nämlich auf grofsen und 
reifsenden Strömen, wie z. B. dem Mississippi, die mit dichten Wäldern 
bestandenen Ufer abbrechen und die Bäume infolge der Unterspülung 
ins Wasser fallen, entsteht mit der Zeit ein Riesenfaschinenwerk, 
welches sich mit Sand und Schlick anfüllt und den Stromstricb vom 
Ufer abbält. 
Durch die Natur unterrichtet, vertheidigen die Japaner ein an 
gegriffenes Ufer in der Weise, dafs sie grofse Bäume mit dichten 
Kronen in den Strom werfen und das Wurzel-Ende derselben oben 
verankern. Das Ufer hält, die Bäume befestigen ebenso gut wie 
Sinkstücke den Grund und schützen ihn gegen Ausspülungen, während 
die grofse Schwierigkeit des Versenkens in bedeutender Tiefe ungemein 
verringert wird. Wie man nun diese, von den Japanern in so ur 
wüchsiger Art angewendete Befestigungsweise durch Einführung ent 
sprechender Verbesserungen auch auf unsere Verhältnisse ausdehnen 
Stromufer vor grofsen Tiefen. 
kann, darüber giebt der holländische Ingenieur de Ryke in Tokio 
im Wochenblatt De Ingenieur (Nr. 41 vom 12.0ctober 1889) folgende 
höchst beachtenswerte Mittheilungen, 
Zu den in Rede stehenden Bauten sind Bäume von 0,8—1 m Umfang 
mit dichten Kronen zu nehmen; der Ersparnifs wegen können die 
Stämme auch krumm sein, sowie Tannen usw, mit steifen Zweigen und 
undichten Kronen an Ort und Stelle durch Einbinden von Faschinen 
dazu geeignet gemacht werden. Zu dem dann folgenden Versenken 
nimmt man jedesmal zwei Bäume, und verbindet dieselben derartig 
miteinander, dafs der Stamm des einen Baumes teilweise durch die 
Krone des anderen hindurchgeht und zwischen beiden Bäumen so 
viel Raum verbleibt, wie für die gehörige Beschüttung mit Steinen 
erforderlich ist. Das so gebildete Flofs wird dann mit den gewöhn 
lichen Senktauen an zwei gut verankerten-und mit dem Beschwerungs 
material beladenen Fahrzeugen befestigt. Ein über die Bäume ge 
legtes und darauf befestigtes Netz aus Stahldraht, dessen Maschen 
nicht gröfser als die kleinsten der Steine sind, dient zum Auf- 
nehmen der Beschwerung, wozu zum Theil auch Klaierde genommen 
werden kann. Das auf diese Weise belastete Flofs bleibt bis zum 
Kentern der Tide an den Senktauen hängen, alsdann werden letztere 
losgemacht und so lange allmählich nachgelassen, bis die Bäume auf 
dem Grunde oder auf der Uferböschung liegen. Ob die Tiefe nun 
30 m oder selbst 50 m beträgt, ist für die Arbeit des Versenkens, 
für welche kaum ein Dutzend Arbeiter erforderlich ist, ziemlich 
gleichgültig. 
Die Bäume brauchen in der Tiefe nicht genau in Richtung zu 
liegen. Die mit Ballast angefüllten Netze schliefsen jede Gefahr aus 
und verhindern, dafs ein solches Flofs sich während des Versenkens 
umdrehen oder den Ballast verlieren könnte. Damit die Bäume sich 
in der Tiefe zu einer dichten Masse formen, ist ferner Sand nöthig. 
Eine Schicht solcher Bäume kann die Tiefe vor dem Ufer schon um 
mehrere Meter verringern; bei den darauf folgenden Schichten mufs 
man nur Sorge dafür tragen, dafs jede derselben gegen die Ufer 
böschung stöfst. In letzter Linie kann ein solches Werk anch in der 
gewöhnlichen Weise beschüttet werden. 
Zum Schlufs sei noch erwähnt, dafs einige leichte Stahldrahtkabel 
beim Versenken gute Dienste leisten können, um die Bäume auf die 
richtige Stelle zu bringen. Indem das eine Ende des Kabels im 
Grunde verankert wird, wozu auch die Hülfe eines Tauchers von 
Nutzen sein dürfte, wird das andere Ende zunächst am Ufer über 
Wasser befestigt, kurz vor dem Versenken gelöst und dann so lange 
angeholt, bis das Kabel senkrecht steht und das Flofs an letzterem 
binuntergleiten kann. Das Versenken auf derselben Stelle läfst sich 
einige Male wiederholen, auch wird es bei gutem Wetter weiter 
keine Schwierigkeiten verursachen, ein Dutzend solcher Kabel voraus 
zu verlegen. 
Die Erfahrung mufs ergeben, inwiefern dieses Verfahren ver 
bessert oder vereinfacht werden kann. v. H. 
Der Manchester-Seecanal, 
über welchen im Jahrgang 1889 d. Bl. auf Seite 4 u. f. berichtet 
wurde, ist im Bau soweit vorgeschritten, dafs von seiner gesamte*^ 
57 km betragenden Länge der untere Abschnitt, die 27,8 km lange 
Haltung von Eastham, in der letzten Woche des Monats Juni 
unter Wasser gesetzt werden konnte. Die Vollendung des ganzen 
Unternehmens hat sich durch mehrfache geschäftliche und Geld- 
Schwierigkeiten, welche durch den im Laufe der Ausführung erfolgten 
Tod des Unternehmers Thomas Walker nur noch vermehrt wurden, 
über den ursprünglich angenommenen Eröffnungszeitpunkt hinaus 
gezögert. Man hofft indessen, dafs die Eröffnung des ganzen Canals 
im Juni nächsten ’ Jahres erfolgen kann. Nach dem Ableben des 
Unternehmers hat sich nun die Canalgesellschaft vcranlafst gesehen, 
den Weiterbau selbst in die Hand zu nehmen. Sie hatte um die 
Mitte des vergangenen Jahres auf flotteren Baubetrieb gedrungen, 
wozu sich der Unternehmer jedoch um so weniger veranlafst sah, als 
namhafte gegen die Gesellschaft erhobene Forderungen für geleistete 
aufservertragliche Arbeiten noch nicht erledigt waren. Die Testaments 
vollstrecker weigerten sich später, solange die streitigen Punkte nicht 
aus der Welt geschafft seien, die Arbeit überhaupt fortzusetzen, ge 
schweige denn, dafs sie sich veranlafst gesehen hätten, den Arbeits 
betrieb zu verstärken» 
Um die Verluste, die eine längere Arbeitseinstellung zur Folge 
gehabt haben würde, zu vermindern — ganz abgesehen von den an 
gedrohten Processen — traf die Gesellschaft schliefslich mit den 
Testamentsvollstreckern ein Uebereinkommen, wonach die bestehenden 
Verträge und mit diesen gleichzeitig alle streitigen Punkte fallen 
gelassen wurden, die Gesellschaft vielmehr vom 24. November v. J. 
an die Weiterführung der Arbeiten selbst übernahm. Sämtliches 
zum Arbeitsbetrieb verwendete Geräth — 100 Dampfgrabmaschinen, 
173 Locomotiven, 194 Krahne, 209 Dampfpumpen, 59 Rammen und 
6300 Förderwagen —, welches 18,9 Millionen Mark gekostet hatte, 
seitens des Unternehmers bislang aber nur bis zum Betrag von 
3,9 Millionen Mark an die Gesellschaft zurückvergütet worden war, 
ging in deren Eigentbum über. Alle Baulichkeiten des Unternehmens, 
für welche bis zum 1. November die Summe von 2,2 Millionen Mark 
ausgegeben war — zum Theil Wohnungen für die 17 000 Arbeiter 
und Stallungen für 196 beim Bau verwendete Pferde —, sowie ein 
behaltene Zahlungen in Höhe von 2Vä Millionen Mark würden Eigen- 
thüm der Gesellschaft, ebenso wurde diese die Rechtsnachfolgern!, 
aller noch laufenden Lieferungsverträge, welche der Unternehmer 
abgeschlossen hatte. Die Gesellschaft übernahm auch alle noch 
schwebenden Verbindlichkeiten betreffend Materialien, Geräthe und 
Leistungen des Unternehmers, im Betrage von 5,2 Millionen Mark, 
endlich wurden ihr die noch übrigen zum Nennwerth berechneten 
gewöhnlichen Anteilscheine des Unternehmers ausgehändigt. 
Auf Grund der neuen Abmachungen und infolge der Ueber- 
schreitungen des Voranschlags mufste für das Unternehmen neues 
Capital beschafft werden. Da dies ohne fremde Beihülfe nicht möglich
	        

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