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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue 1891 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung Zentralblatt für Bauverwaltung
Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Publication:
Berlin: Ernst, 1881 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing

Description

Publication:
1891
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14050130
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Newspapers and Journals

Description

Title:
Nr. 2
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Newspapers and Journals

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Issue 1891 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß des XI. Jahrgangs, 1891.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 6A
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 9A
  • Nr. 10
  • Nr. 10A
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 15A
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 21A
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 23A
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 30A
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 32A
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 34A
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 40A
  • Nr. 41
  • Nr. 41A
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 44A
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 47A
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 50A
  • Nr. 51
  • Nr. 52

Full text

9 
Centralblatt der Bauverwaltung. 
Herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
XI. Jahrgang. Berlin, 10. Januar 1891. 
Ewchelnt jeden Sonnabend. — Bedaetloaj SW.Zimmerstrafse? 11 - — fleaeblfUstelle nad Annahme der Anteilen: W. ‘Wilbelmstrafso 90, — Bezugspreis: YierteljährlicU 3Mark. 
, Einscbliefslicb Abträgen, Post- oder Streifbandzu&endnng 3,75 Mark; desgl. für das Ausland 4£0 Mark. 
INHALT: Amtliches: Kunderlafs vom 24. December 1890, betr. Unfallverhütung und Arbeiterschatz- uud Wohlfahrts-Einrichtungen im Bereiche der Staatsbauvcrwaltung. — 
Personal-Nachrichten. — nichtamtliches: Brcltfufsschiene oder StuMschiene? (Fortsetzung). — Heinrich Sehliemann t. — Von den leisten Kaisermauö?era(Schlufs) 
— Einführung einer Einheitszeit in Deutschland. — Crystal Springs-Xhaisperro bei San Francisco. — Vermischtes: Limes-Conferenz. — Vorlesungen im Berliner 
Kunstgewerbe-Museum, — Errichtung eines Kaiser Wilhelm-Denkmals für die Rlicinproviuz, — Lüftuogsanlage des Siechenscheu Bierhauses in Berlin. — Bücherschau, 
Amtliche Mittheilungen. 
Runderlafs, betreffend Unfallverhütung und Arbeiterschutz- 
und ‘Wohlfahrts-Einrichtungen im Bereiche der Staats 
bank erwaltnng. 
Berlin, den 24. December 1890. 
Aus den Berichten, welche anläßlich meiner Verfügung vom 
14. April d. J. erstattet worden sind, habe ich mit Befriedigung er 
sehen, dafs die Behörden im Geschäftskreise der Staatsbauverwal- 
tnng sich der Aufgabe, einerseits Betriebsunfälle nach Möglichkeit 
zu verhüten, anderseits die aus der Natur der Arbeiten entspringen 
den Nachtheile durch zweckmäßige Einrichtungen zu verringern und 
Gesundheit und Wohlfahrt der Arbeiter zugleich durch unmittelbare 
Veranstaltungen zu fördern, schon in weiterem Umfange bewufst ge 
worden sind.- Im Interesse gleiehmafsigen Vorgebens, was Mals und 
Art dieser Fürsorge betrifft, werden gleichwohl einige allgemeine 
Hinweise von Werth sein; dabei liegt es nicht in der Absicht, die 
Thatigkeit der Behörden in Einzelheiten hinein zu begleiten; nach 
dem gewonnenen Ueberblicke Über das Bedürfnis und das Erreich 
bare sollen nur die Umrisse der vorliegenden Aufgabe bezeichnet 
und ihr Inhalt dmch Beispiele erkennbar gemacht werden. 
Unfallverhütung. 
Man hat den Arbeitern mehrfach die »Unfallverhütungs 
vorschriften“ eingehändigt, welche von den entsprechenden Be- 
rnfsgenossenschaften für gleichartige Betriebe erlassen sind. War 
dies sachlich nur zu billigen, so erscheint nach formalen Rücksichten 
doch angemessener, derartige Vorschriften dem entsprechenden Be 
trieb genau anzupassen und unter der Autorität des Ober-Präsidenten, 
Regierungs-Präsidenten usw. zu erlassen. Es empfiehlt sich übrigens, 
jeder Kategorie von Arbeitern nur diejenigen Vorschriften in die 
Hand zu geben ~~ unvermengt mit anderen —, welche der Besonder 
heit ihrer Beschäftigung entsprechen, — den Arbeitern z. B., welche 
Dampfmaschinen bedienen, die Vorschriften für die Behandlung von 
Dampfmaschinen (Dampfkessel), den Arbeitern, welche bei Spreng 
arbeiten beschäftigt werden, die Vorschriften für den Verkehr mit 
Sprengstoffen. Auf möglichst knappe Fassung ist Werth zu legen. 
Wesentlicher jedoch als solche Vorschriften sind die Einrich 
tungen, welche geeignet erscheinen, Unfälle zu verhüten, und in 
Verbindung damit entsprechende Anweisungen für die im Betriebe 
dienstthuenden Beamten behufs Instandhaltung und richtigen Ge 
brauchs derselben. Besondere Beachtung verdienen Vorkehrungen 
zum Schutze der Arbeiter gegen gefährliche Berührungen mit Ma 
schinen oder Maschinentheilen, die Einschirmung gehender Werke 
durch Schutzgitter, Schutzkappen usw., der Schwungräder durch 
Blechkasten; von gleichartigem Werthe ist 
die Anordnung von Fangnetzen 'unter den durch Riemen-, Seil 
werk usw. vermittelten Uebertragungen, 
die richtige Anlage der Ausrückungen in den Werkstätten, 
Vorrichtungen zum Behufe eines gefahrlosen Schmierens der 
Maschinen, 
Vorrichtungen zur Verhütung des Zurückschlagens von Kur 
beln usw. 
Hierher gehört aneh die sachgemafse Ausrüstung bestimmter 
Berufearbeiter —- in der Schmiede mit festen Schurzfellen, in der 
Schlosserei mit Brillen Usw. 
Die Wehre, Schleusen und ähnliche Strombauwerke müssen durch 
weg so beschaffen sein und nach Befund dahin verbessert werden, 
dafs sie eine gefahrlose Bedienung gestatten. Die beweglichen Wehre 
sind demgemäß — wie es schon bisher die Regel sein wird — mit 
Laufstegen, die Schleusen-Thore mit hinreichend breiten Brücken 
und mit festen Geländern an der Thorseite zu versehen. Auch 
empfiehlt es sich, die Schleusen und Nadelwehre mit Schwimmringen 
oder nach Lage der örtlichen Bedingungen mit hängenden Ketten- 
gmrlanden und ähnlichen Rettungsmitteln ausznriisten. 
Die stete Aufmerksamkeit der betriebsleitenden und aller bei 
den Betrieben dienstthuenden Beamten mufs auf einen einwandfreien 
Zustand der Kraft- und Arbeits-Maschinen gerichtet gehalten werden. 
Sie müssen die Vorarbeiter zu vorsichtiger Handhabung derselben 
anhalten und dazu ermahnen, gewisse Maschinen vor der Arbeit zu 
erproben, z. B. die Winden vor der Versenkung von Senkstücken, 
vor dem Aufbringen von Hausteinen usw. 
Die Fahrzeuge sind je nach den Verhältnissen mit Rettungsbojen, 
Schwimm- und Rettungsgürteln usw. auszurüsten, die Kähne mit 
einer die höchste zulässige Belastung anzeigenden Tafel zu versehen. 
Die Anweisung des Kieler Samaritervereins zur ersten Behandlung 
Verunglückter ist bei allen selbständigen Fahrzeugen an Bord zu 
führen. 
Wie es schon bisher auf vielen Baggern geschieht, ist für die 
Folge auf allen, also auch auf den im Lande gelegenen gröfseren 
Baustellen, ein nach ärztlicher Anordnung zusammengestelltcr Medicin- 
und Verbandkasten, auf entfernteren Baustellen auch eine Tragbahre 
zu halten. Die erste Hülfe bei vorkommenden Unglücksfällen wird 
aber nur dann in zweckentsprechender Weise geleistet werden können, 
wenn im Samariterdienste vorgebildete Personen auf der Baustelle 
sind. Zu diesem Behufe wird darauf Bedacht zu nehmen sein, unter 
den Unterbeamten oder Vorarbeitern Personen auszuwählen, welche 
für eine solche Vorbildung geeignet erscheinen, und für die Aus 
bildung einer genügenden Anzahl derselben Sorge zu tragen. 
Arbeiterschutz- und Wohlfahrt«-Einrichtungen. 
Die Ventilation der Schmiede- und der Maschinenräume — 
namentlich auf Schleppdampfern, auf Baggern und in Tauchersehachten 
— mufs durch zweckentsprechende Vorkehrungen gesichert werden. 
Eine besondere Tragweite nimmt die Frage in Anspruch, wie am 
besten für die Uebernechtung der Arbeiter auf freier Strecke und 
für einen genügenden Schutz derselben gegen Witterung und Nässe 
gesorgt werden kann. In dieser Hinsicht kommen Uebernachtungs- 
kähne, Schlaf- und Casernenschiffe — wozu vorzugsweise alte Schiffe 
verwendbar zu machen, sind —, feste und transportable Baracken in 
Betracht, Einrichtungen, welche zugleich die Voraussetzung für eine 
geeignete und gesunde Verpflegung der Arbeiter — möglichst in 
eigener Menage — bilden. Bei Arbeitsbetrieben auf dem Wasser 
wird je nach den Witterungsverhältnissen ein mit Ofen ausgestatteter 
Kahn »mitzuführen sein, welcher den Arbeitern das Trocknen ihrer 
Person und ihrer Sachen ermöglicht und die Gelegenheit bietet, ihre 
Mahlzeiten in einem geheizten Raum einzunehmen. Zu letzterem 
Zwecke mufs für geheizte Räume in der kalten Jahreszeit auch ander 
wärts nach Möglichkeit Vorsorge getroffen werden. 
Auf den Bauhöfen usw. ist, wie in Einzelfällen schon geschehen, 
die Herstellung von Badeeinrichtungen für die Arbeiter zu unentgelt 
lichem Gebrauche in Erwägung zu nehmen. 
Soweit der Betrieb cs mit sich bringt, dafs die Arbeiter sich 
umkleiden und nach der Arbeit reinigen, müssen ausreichende An 
kleide- und Waschräume vorhanden sein. 
Die Bedürfnisanstalten müssen so eingerichtet sein, dafs sie für 
die Zahl der Arbeiter ausreichen, dafs den Anforderungen der Ge 
sundheitspflege entsprochen wird und dafs ihre Benutzung ohne Ver 
letzung der Sitte und des Anstandes erfolgen kann. 
Um die Arbeiter auch auf wechselnden Baustellen stets im Be 
sitze von Trinkwasser zu halten, wird die abessynische Pumpe mit 
geführt. 
Soweit die vorstehenden Hinweise Zweifel bestehen lassen, oder 
soweit unter besonderen Umständen Einrichtungen, welche einen un 
gewöhnlichen Kostenaufwand bedingen, nothwendig erscheinen sollten, 
ersuche ich um besonderen Bericht. Ich empfehle jedoch allgemein 
den Beirath des zuständigen Gewerberathes in Anspruch zu nehmen; 
dadurch wird am zuverlässigsten vermieden werden, hinter, den Ein-
	        

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