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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1957, II. Wahlperiode, Band III, 51.-74. Sitzung (Public Domain)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Full text: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1957, II. Wahlperiode, Band III, 51.-74. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1890
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14055520
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 52

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1957, II. Wahlperiode, Band III, 51.-74. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (51), 10. Januar 1957
  • Nr. 2 (52), 7. Februar 1957
  • Nr. 3 (53), 21. Februar 1957
  • Nr. 4 (54), 7. März 1957
  • Nr. 5 (55), 21. März 1957
  • Nr. 6 (56), 4. April 1957
  • Nr. 7 (57), 2. Mai 1957
  • Nr. 8 (58), 16. Mai 1957
  • Nr. 9 (59), 17. Mai 1957
  • Nr. 10 (60), 17. Mai 1957
  • Nr. 11 (61), 13. Juni 1957
  • Nr. 12 (62), 4. Juli 1957
  • Nr. 13 (63), 2. September 1957
  • Nr. 14 (64), 5. September 1957
  • Nr. 15 (65), 15. September 1957
  • Nr. 16 (66), 19. September 1957
  • Nr. 17 (67), 3. Oktober 1957
  • Nr. 18 (68), 10. Oktober 1957
  • Nr. 19 (69), 17. Oktober 1957
  • Nr. 20 (70), 19. Oktober 1957
  • Nr. 21 (71), 7. November 1957
  • Nr. 22 (72), 21. November 1957
  • Nr. 23 (73), 5. Dezember 1957
  • Nr. 24 (74), 19. Dezember 1957

Full text

574 
72. Sitzung vom 21. November 19S7 
Lipschitz 
bracht hat, nicht noch einmal geantwortet, wenn er es 
nicht für richtig befunden hätte, von einem moralischen 
Bankrott des Senats zu sprechen. Herr Abgeordneter 
Fritze, der Senat hat ja nicht erklärt — auch in der ur 
sprünglichen Fassung nicht —, daß er sich seinen Ver 
pflichtungen etwa entziehen wollte! sondern ich habe 
Ihnen klargestellt, daß, da es sich um eine überplanmäßige 
Zahlung handelte, für die an sich keine Mittel im Etat 
vorgesehen waren und die eine Zahl von 5,6 Millionen aus 
macht, der Senat sich selbstverständlich Gedanken dar 
über machen mußte, wie er eine solche Zahlung leisten 
kann. Wenn der Senat 5,6 Millionen so ohne weiteres 
hätte aus der Kasse ziehen können und sich darüber 
keine Gedanken machen müssen, dann hätten Sie viel 
leicht etwas mehr Recht gehabt, von einem Bankrott des 
Senats zu sprechen. Ich glaube aber, Ihnen dargetan zu 
haben, daß wir in Anbetracht des Umstandes, daß wir 
für die Beamten und für die Angestellten Zahlungen in 
einer Summe leisten, weil Mittel dafür da sind, die Schluß 
folgerung gezogen haben: dann können wir es bei den 
Arbeitern nicht in drei Teilzahlungen machen. Ich denke, 
daß das eigentlich eine ausreichende Antwort dafür ist 
und Ihre Besorgnis zerstreuen könnte, daß Sie auf den 
Bänken des Senats moralische Bankrotteure vor sich 
haben. 
Herr Ullmann hat die Frage gestellt, ob das Geld aus 
den 84 Millionen kommt, und hat gesagt, er erwarte 
keine Antwort. Ich gebe ihm auch keine Antwort; sonst 
hätte ich nein gesagt. 
(Heiterkeit.) 
Präsident Landsberg: Weitere Wortmeldungen liegen 
nicht vor. Damit ist die Große Anfrage lfd. Nr. 16 er 
ledigt. 
Wir kommen zur lfd. Nr. 17, Drucksache 1434: 
Große Anfrage der Abgeordneten Endres, Stein 
bring und der übrigen Mitglieder der Fraktion der 
CDU über Grunderwerbsteuerfreiheit bei der Um 
wandlung von Kapitalgesellschaften. 
Wird dazu das Wort gewünscht? — Bitte, Herr Kol 
lege Steinbring! 
Steinbring (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
meine Herren! Wir haben vor kurzem anläßlich der 
Übernahme von Bundesgesetzen unter anderem auch das 
Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung 
von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerk 
schaften übernommen. Dieses Gesetz ist die notwendige 
steuerrechtliche Ergänzung zu dem handelsrechtlichen 
Umwandlungsgesetz, das ohne die Gewährung steuer- 
rechtlicher Erleichterungen im luftleeren Raum hängen 
würde. Es ist bekannt, daß insbesondere in den Jahren 
1946 bis 1949 unter dem Zwang ungewöhnlicher Steuer 
sätze — die Körperschaftsteuersätze waren damals 
niedriger als die Einkommensteuersätze — Kapitalge 
sellschaften gegründet wurden, die der heute veränderten 
Rechts- und Wirtschaftslage nicht mehr entsprechen und 
oft betriebswirtschaftlich sehr unrationell sind. 
I , 
Das neue Umwandlungssteuergesetz, das wesentliche 
Erleichterungen sowohl für die umwandelnde Kapital 
gesellschaft als auch für die übernehmende Personen 
gesellschaft usw. auf dem Gebiete der Körperschaft 
steuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, des Notopfers 
Berlin, Umsatzsteuer und Börsenumsatzsteuer vorsieht, 
gibt die Möglichkeit der Umwandlung von Kapitalge 
sellschaften in andere zweckmäßige Unternehmungs 
formen, was sowohl im volkswirtschaftlichen als auch 
im betriebswirtschaftlichen Interesse liegt. 
Das Gesetz enthält aber — und nun komme ich auf 
den Kernpunkt der Anfrage — keine Steuererleichte 
rungen für die Grunderwerbsteuer. Das ist aber vom 
Bundesgesetzgeber nicht etwa vergessen worden. Die 
Grunderwerbsteuer unterliegt nämlich nicht der kon 
kurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Nun gibt es 
aber eine Menge Kapitalgesellschaften, die Grundbesitz 
haben. Ihre Umwandlung wäre in Frage gestellt, wenn 
nicht Befreiungsvorschriften für die Grunderwerbsteuer 
geschaffen würden. Hier müssen aus den vorgetragenen 
Gründen die Länder helfen. Hamburg hat das bereits 
getan; andere Länder sind dabei. Wir fragen deshalb 
den Senat, ob und inwieweit auch für Berlin Grunder 
werbsteuerfreiheit bei der Umwandlung von Kapital 
gesellschaften in Aussicht genommen ist. 
Präsident Landsberg: Für Herrn Senator Dr. Haas 
beantwortet die Anfrage Herr Senator Lipschitz. 
Lipschitz, Senator für Inneres: Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Herr Senator Dr. Haas hat mich 
gebeten, in seiner Vertretung die Antwort zu geben, 
da er durch andere Verpflichtungen genötigt war, das 
Haus vorzeitig zu verlassen. Erlauben Sie mir, daß ich 
also als Senator vom Dienst die Anfrage beantworte und 
gleichzeitig die Befürchtung ausspreche, daß nach dem, 
was ich eben erlebt habe, meine Mitteilung, daß die Sache 
an sich erledigt ist, wahrscheinlich eine umfangreiche 
Debatte auslösen wird. 
(Heiterkeit und Zurufe.) 
Ich darf also mitteilen, daß der Senat das entsprechende 
Gesetz am 5. November beschlossen hat. Die Vorlage ist 
dem Abgeordnetenhaus zugegangen und wird Ihnen 
voraussichtlich in der nächsten Sitzung zur Beschluß 
fassung vorliegen. 
Präsident Landsberg: Weitere Wortmeldungen liegen 
nicht vor. Damit ist auch die Große Anfrage Nr. 17 er 
ledigt. 
Die Großen Anfragen Nrn. 19, 20, 22 und 23 werden 
heute nicht beantwortet. Der Senat hat von seinem 
Recht Gebrauch gemacht, die Beantwortung in der näch 
sten Sitzung vorzunehmen. 
Ich berufe die nächste — Ordentliche — Sitzung des 
Abgeordnetenhauses auf Donnerstag, den 5. Dezember 
1957, 13 Uhr, und schließe die Sitzung. 
(Schluß der Sitzung 18 Uhr 14 Minuten.) 
Druck: Verwaltungadnickerei Berlin, Berlin SO 36, KohUurter Straße 41—43.
	        

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