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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue 1889 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung Zentralblatt für Bauverwaltung
Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Publication:
Berlin: Ernst, 1881 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing

Description

Publication:
1889
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14024353
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Newspapers and Journals

Description

Title:
Nr. 46
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Newspapers and Journals

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Issue 1889 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des IX. Jahrgangs, 1889.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 2A
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 5A
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 8A
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 11A
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 14A
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 17A
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 27A
  • Nr. 28
  • Nr. 28A
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 35A
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 37A
  • Nr. 38
  • Nr. 38A
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 40A
  • Nr. 41
  • Nr. 41A
  • Nr. 42
  • Nr. 42A
  • Nr. 43
  • Nr. 43A
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 47A
  • Nr. 48
  • Nr. 48A
  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 51A
  • Nr. 52

Full text

Herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
IX. Jahrgang. Berlin, 16. November 1889. Nr. 46. 
ftedictlon; SW. ZiramerstrafaeV IL Geschiftsstelle and Annahme der Anzeigen: 
W.‘Wilhelmetrafse 9Q, Erscheint jeden Sonnabend. 
Bezugspreis: Vierteljährlich 3 Mark. Bringerlohn In Berlin 0,75 Mark; bei Zusen 
dung unter Kreuzband oder durch Postvertrieb 0,75 Mark, nach dem Auslands 1,80 Mark. 
INHALT: Amtliches: Bekanntmachung vom 3. November 1889. — Personal-Nach 
richten. — Gutachten über den Entwurf zum Bau einer neuen Kirche Ihr die Nazareth- 
Gemeinde in Berlin. — Nichtamtliche* : Abführung der G&nalwässer Bremens. — Ein 
richtung der Mefslütfe zu HOhenmessangen. — Gobelins-Weberei in Rom. — Medicin. 
Klinik in Güttingen. — Vermischtes; Preisausschreiben für ein Kreisstfrndehaas 
des Kreises Mayem — Preisbewegung für ein Stadtbad in Heilbronn, — Preisböwerbnng 
nm ein Denkmal für den Grafeu Fritz Reventlow und Wilhelm Baseler in Schleswig. 
— Preisbewegung nm ein Ratbhaus iu Leer. — Dom in'Schwerin; — Nationaldenkmal 
für Kaiser Wilhelm L — Bücherschaa. — Neue Patente. 
Amtliche Mittheilungen 
Bekanntmachung, betreffend die Geschäftsanweisung für die 
Königliche Canal-Commission in Münster i. W. 
Nachdem auf Grund der Königlichen Verordnung vom 23. Mai 
d. J. (Ge&etzrSammluug Seite 119, sowie Nr. 129 des Deutschen. Reichs- 
und Königlich Preufsischen Staatsanzeigers), betreffend die Errichtung 
einer besonderen Commission für die Herstellung, des Söhiffahrts- 
canals von Dortmund nach den Emshäfen, füJr diese Commission 
(Nr. 136 und 144 des Deutschen Reichs- und Königlich Preufsischen 
Staatsanzeigers) unter dem 26. Juni d. J. eine Geschäftsänweisung 
erlassen worden ist, werden deren §§ 10 und 11 nebst einem Nach 
trage vom heutigen Tage zur öffentlichen Kenntnifs gebracht. 
§10, Rechtsgeschäfte und Processe, 
Die Canalcommission ist innerhalb der ihr durch die Aller 
höchste Verordnung vom *J3i Mai d. J. zugewiesenen'Geschäftskreises 
befugt,- Rechtsgeschäfte aller Art abzuschliefsen, Rechte für die Staats- 
bauverwaltung zu erwerben und dieselbe zu verpflichten, ferner sich 
in Processe als Klägerin oder Beklagte einzulassen und Procefsvoll- 
m achten zu ertheilen. 
§ 11. Grunderwerb. 
Die Canalcommission ist insbesondere ermächtigt, Grundstücke 
für die Staatsbauverwaltung zu erwerben, zu dem Zwecke die Er 
klärung der Auflassung eines Grundstücks entgegenzunehmen und 
auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 24. September 1886 (Ge- 
setz-Samml. 1887 Seite 166) das Enteignungsverfahren zu beantragen. 
Auch ist dieselbe befugt, für den Canalbau entbehrlich gewordene 
Grundstücke zu veräufsern. Bei freihändiger Erwerbung oder Ver- 
äufgerung eines Grundstücks bedarf es stets eines schriftlichen Ver 
trages. In jedem Erwerbsfalle ist auf schuld- und pfandfreien Ueber- 
gang des Grundstücks in das Eigcnthum der Staatsbauterwaltung 
Bedacht zu nehmen. 
Nachtrag 
zu dem § 11 der Geschäftsanweisung für die Königliche Canal- 
Commission zu Münster i. W. vom 26. Juni d. J. 
Die Befugmfs, unbewegliche Sachen für. die Zwecke des Canal 
baues zu erwerben,’ steht der Königlichen Canal-Cotnöiission in gleicher 
Weiße zu, wie dieselbe auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 
30. März J886 durch Verfügung des Unterzeichneten Ministers vom 
11. Mai deasi J. (Nr. 87 bezw. Nr. 114 des Deutschen Reichs- und 
Königlich Preufsischen Staats-Anzeigers, ferner Seite 95 unter Nr. 49 
des Ministerialblattes für die innere Verwaltung, Seite 97 unter Nr. 36 
bezw. Seite 139 unter Nr. 48 des Justizministerial-Blattes) für den 
' Bereich der allgemeinen Bauverwaltung den Königlichen Regierungs 
präsidenten' bezw. Königlichen Regierungen, der Königlichen Ministe- 
rial-Bau-Commission hierselbst und den Königlichen Ober-Präsidenten 
der Provinzen Westpreufsen, Schlesien, Sachsen und der Kheinprovinz, 
als Chefs der bezw. Weichsel-, Oder-, Elbe- und Rheinstrombauver 
waltung übertragen ist. . r . 
Zur Ve'fäufserung von • Grundstücken seitens der Königlichen 
Canal-Commission bedarf es ministerieller Genehmigung, deren Er- 
theilung entspreehendenfalls in urkundlicher Form und unter Er 
streckung auf sämtliche zum Abschlufs des Geschäfts erforderliche 
Handlungen (Auflassung usw.) erfolgen wird. , 
Berlin, den 3, November 1889. 
Der Minister der Öffentlichen Arbeiten, 
v. Maybach. 
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I 
Preußen. 
Der Regierungs-Baumeister RÖttscher in Rinteln ist zum König 
lichen Kreis-Bauinspector ernannt und demselben die Kreis-Bau- 
inspector-Stelle daselbst verliehen worden. 
Zu Königlichen Regierungs-Baumeistern sind ernannt: die Re- 
gietungs-Baufuhrer Berthold Wi’ckmann aus Eickendorf bei Schöne 
beck a. d. Elbe und Friedrich Krause aus Hamburg (Ingenieurbau 
fach); — Karl Tesenwitz aus Berlin und Paul Groth aus Neu- 
Wintershagen bei Stolpmünde (Hochbaufach). 
Dem bisherigen Königlichen Regierungs-Baumeister Franz Ähren s 
in Frankfurt a. M. ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staats 
dienste ertheilt worden. 
Deutsches Reich. 
Garnison - Banverwaltung. Der Intendantur- und Baurath 
Karl v. Sluyterman-Langeweyde in Karlsruhe ist gestorben. 
Gutachten und Berichte. 
Entwurf zum Bau einer neuen Kirche 
Gutachten der Königlichen 
Berlin, den 10. Juli 1889. 
Der vorliegende Entwurf zu einer neuen Kirche für- die hiesige - 
Nazareth-Gemeinde ist mit anerkennungswerther Sorgfalt gewissen 
haft durchgearbeitet und entspricht' dem änfgestellten Bauprogramm, 
nach welchem mindestens 1250 Sitzplätze gefordert wurden, während 
deren 1310 beschafft sind. In Bezug auf das Bauprogramm kann die 
Akademie des Bauwesens den Ausdruck des Bedauerns nicht zurück 
halten darüber; dafs man hier, wo ein ungewöhnlich grofser Bauplatz 
zur Verfügung steht, der ein möglichst grofses Bauwerk wünschens 
wert macht, für eine schon jetzt sehr zahlreiche und im stärksten 
Anwachsen begriffene Gemeinde nicht sofort eine grofsere Kirche 
erbaut. Ist die alte Schmkelsche Kirche längst zu klein geworden; 
so wird auch die neue Kirche unmittelbar nach ihrer Vollendung 
dem Bedürfnis nicht mehr genügen und man wird zur Errichtung 
einer dritten Kirche schreiten müssen. 
Der Grundrifs. der Kirche zeigt in jetzt allgemein gebräuchlicher 
Weise ein Langhaus mit ganz. schmalen, fast nur als Gänge benutzten 
Seitenschiffen und einem Querschiff, dessen weit vortretende Arme 
aus dem Achteck geschlossen sind, während das Langhaus hinter 
der Vienrng wenig vortritt und. geradlinig abgeschlossen ist, sodafs 
der Chorabschlnfs architektonisch etwas unbedeutend »scheint und 
der, Altarraum zu klein ausgefallen ist. Ueberhaupt kann der Chor- 
für die Nazareth-Gemeinde in Berlin. 
Akademie des Bauwesens* j 
abschlufs mit seinen Nebenräumen als vollständig befriedigend nicht 
angesehen werden. ‘ Die Sacristei ist mit etwa 0 qm Grundfläche 
entschieden zu knapp bemessen und ein Raum zur Vornahme der 
Taufen fehlt vollständig. Nach dem Erläuterungsberichte zur Skizze 
soll allerdings das sehr geräumige Conflrmandenzimmer auch als 
Taufcapelle dienen, dies erscheint jedoch nicht zulässig, da dieser 
Räum wegen der .darin aufzustellenden zahlreichen Sitzbänke, nament 
lich wenn dieselben, wie es nothwendig ist, zusammengeschoben 
werden, einen wenig würdigen Eindruck machen wird. Sehr be 
denklich erscheint ferner die’Anordnung von. Wendeltreppen nach 
den Emporen, deren jede von mindestens 76 Personen zu benutzen sein 
würde, und welche überdies ziemlich entfernt von den Emporen liegen. 
In einer Variante für diesen Theil des Entwurfs sind statt der 
gewundenen Treppen solche mit geraden Läufen angeordnet. Die 
selben' sind auch durchaus günstig belegen, doch erscheint hierbei 
der Chorbau wegen des Fortfalls der Treppenthürme noch dürftiger. 
Es wird daher empfohlen, diesen Theil des Entwurfs einer noch 
maligen Bearbeitung zu unterziehen und dabei'dem Chor eine gröfsere 
Tiefe zu geben, wodurch zugleich ein ausreichender Platz zur Auf 
stellung des Taufsteins gewonnen werden kann. 
Die Eingänge zur Kirche, sowie die Treppen zur Orgelbühne 
und. den .vorderen 'Emporen, sind jureckmä&ig angelegt 1 und aus-
	        

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