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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1887 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1887 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1887
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14023731
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 35

Schnellzugriff

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1887 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des VII. Jahrgangs, 1887.
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  • Nr. 49
  • Nr. 49A
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52
  • Nr. 52A

Volltext

Centralblatt der Bauverwaltung. 
m 
Jahrgang VIL 
Erscheint jeden Sonnabend. 
Preis Tierteljülirllch 3 M. 
Für Abträgen 
oder Kren2bant\znifendTmg 15 Pt 
Desgl. f. d. Ausland 1,30 M. 
Herausgegeben 
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
Berlin, 27, August 1887. 
1887. Nr. 35. 
ftodtotto* 
S.W. (12) Zimmerstrarse 7. 
BstohUtattell« h, Annahm* der Anzeigen 
W. (41) Wilhelm -Strafse 90. 
INHALT. Amtlich**; PeiBonal-NachricliMn. — Nlohtemtllobei: Ueber die Knust des Wölbens. — Anlage einer (juellwasscrlettuug. — Wiederherstellung des Ilathhauses 
in Breslau. — Keidels Lüftung für Ofenhßizuug. — Vermischtes: Verhalten eines massiven Kishauses beim Brande. — Herstellung eines wasserdichten Kcller- 
sohle in der Markthalle IV in Berlin. — Feuersicherheits-Mafsregeln fiir Flüfsschiffe in llufsland. — Parallclwerksanlageu au der Mündung des Mississippi. 
Amtliche Mittheilungen. 
Personal-Nachrichten. 
Preufseit. 
Der bisherige technische Hiilfsarbeiter bei der Königlichen 
Regierung in Cöslin, Bauinspector Ludwig Büttger ist dem tech- 
löschen Bureau der Bau-Abtheilung des Ministeriums der öffent 
lichen Arbeiten zur Beschäftigung überwiesen. 
Der Regierungs- und Baurath Uli 1 mann in Münster i. W. und 
der Wasser-Bauinspector, Baiirath Stengel in FiirstenwaJde a.Spree, 
treten am 1. September bezw. 1. October d. J. in den Ruhestand. Ueber 
die Wicdcrbesetzuug der Stellen ist bereits anderweitig verfügt. 
Dem bisherigen Königlichen Regierungs-Baumeister Karl Mohr- 
mann in Hanuovcr ist behufs Uebernahme einer Professur an dem 
Polytechnicum iu Riga die nachgesuchte Entlassung aus dem preußi 
schen Staatsdienste ertlieilt worden. 
Dev Krei$-Bauinspector, Baurath Getto in Potsdam, ist ge 
storben. 
Nichtamtlicher Theil. 
Redactexn-e: Otto Sarrazin und Karl Schäfer. 
Ueber die Kunst des Wölbens. 
Von Baurath Rheinhard iu Stuttgart. 
Die Vorzüge des Eisens als Baustoff, zu welchen in gegenwärtiger 
Zeit noch dessen niedriger Preis hinzutritt, haben den Steinbau wohl 
zurückzudrängen, den Werth dieser Bauart jedoch in keiner Weise 
zu schmälern vermocht. Wir finden im Gegentheil in neuester Zeit 
das Bestreben vieler Baumeister dahin gerichtet, dem Steinbau den 
ihm besonders in künstlerischer Beziehung gebührenden Vorrang 
überall da wieder zu verschalten, wo seine Ausführung nicht in 
folge constructiver Rücksichten von vornherein ausgeschlossen ist. 
Auch aus volkswirtschaftlichen Gründen empfiehlt sich der Stein 
bau theils wegen seiner großen Dauer, theils deshalb, weil bei 
gleichen Baukosten ein Steinbau meistens einer erheblich größeren 
Zahl von. Arbeitern lohnenden Verdienst zu gewähren pflegt als die 
Ausführung einer Eisenconstruction. In dem Wettkampf mit dem 
Eisen kann der Steinbau sich jedoch nur dann behaupten, wenn man 
sich bei seiner Ausführung aller der Hülfsmittel bedient, welche die 
neuere Technik an die Hand giebt. 
Wenn in nachstehendem im wesentlichen nur der Bau von ge 
wölbten Brücken behandelt wird, so haben doch die bezüglichen 
Ausführungen für den Gewölbebau allgemeine Gültigkeit, umsomehr 
als bei erstereu Bauten iu der Kegel die meisten und gröfsten 
Schwierigkeiten zu überwinden sind. Während nun in früherer Zeit 
die statischen Gesetze des Gewölbebaues nur an im kleinen hex*- 
gestcllten. Probebauwerken mühsam ergründet werden konnten, sind 
wir jetzt in den Stand gesetzt, Form und Stärke dev Gewölbe 
aufs genaueste zu bestimmen. Dennoch wird in unseren Tagen 
beim Gewölbebau häufig noch nach dem sogenannten praktischen 
Gefühl, also lediglich nach mehr oder weniger willkürlichen Annahmen 
verfahren; es wird namentlich die zulässige Inanspruchnahme des 
Mauerwci’ks selbst bei Herstellung von mit bestem Portlandccment- 
mortcl ausgeführten Quadergewölben vielfach noch so niedrig gegriffen, 
dafs sich unwillkürlich der Gedanke aufdrängt, dafs die betreffenden 
Baumeister *on einem Gefühl der Unsichei’heit bezüglich der Be 
schaffenheit und Festigkeit der von ihnen ausgeführteu Gewölbe be 
einflußt sein mußten. 
Es muß allerdings zugestanden werden, daß wir über manche 
Vorkommnisse, z. B. über das Mals der Dehnungen uud Verkürzungen 
verschieden beschaffener Mauerwerkskörper bei starkem Zug und 
Druck, bei Wärme und Kälte, Nässe und Trockenheit, sowie über die 
Einflüsse von Erschütterungen von verschiedener Dauer und Stärke noch 
nicht so weit unterrichtet sind, um diese Einflüsse bei der Ausführung 
mit vollständiger Genauigkeit berücksichtigen zu können; wir sind 
aber doch durch die von Jahr zu Jahr sich mehrenden Beobachtungen 
sowohl an ausgefuhrten Bauwerken als auch in den theilweise mit 
reichen Mitteln ausgestatteten Material-Prüfungsanstalten diesem Ziele 
jetzt schon so nahe gerückt worden, aß für die meisten pi’aktischen 
Bedürfnisse erforderlich ist. 
Sieht man von den in der Regel beim Hochbau vorkommenden 
Gewölben ab, wo, wie z. B. an Thor- und Fensterbögen, Kehlungen 
oder andere Gliederungen ohne Absetzung an den Fugen angebracht 
werden und die Steine daher mit ganz glatten Lagerfugen bearbeitet 
werden müssen, wobei also der Keißchnitt und die Reibung vornehm 
lich die Erhaltung der richtigen Form nach dem Ausschalen bedingt, 
so besteht beim Gewölbebau die Aufgabe iin wesentlichen darin, 
zwischen zwei vorhandenen oder erst zu schaffenden, unverrückbar 
festen Widerlagern einen vollkommen elastischen, gegen Zug und Druck 
sowie gegen nachtheilige Fomiverändcrungen genügend widerstands 
fähigen Bogen von möglichst gleichartiger Beschaffenheit in jedem 
Querschnitt derart einzuspannen, dafs der Bogen nach der Aus 
schalung genau die durch Rechnung ermittelte Gestalt erhält. Hierzu 
tritt in den meisten Fällen noch die weitere Forderung, dafs ein 
solches Gewölbe mit einem möglichst geringen Aufwand an Zeit und 
Geld hergestellt werden und überdies von langer Dauer sein soll. 
Diesen verschiedenen Bedingungen entspricht mir ein aus Steinen 
und bestem Wasserkalkmörtel, aus Beton oder einer ähnlichen ge 
nügend erhärtenden und sich fest verbindenden elastischen Masse 
hcrgestelltes Gewölbe, bei dem die Steine und der Mörtel bis zu 
einem durch unmittelbare Versuche zu bestimmenden Grenzwerthe 
gleiche Festigkeit gegen Druck und, soweit erforderlich, auch gegen 
Zug aufweisen. Die Möglichkeit der Herstellung von diesen Anforde 
rungen entsprechenden Gewölben ist erst seit etwa einem Jahrzehnt, 
bezw. seit dem Zeitpunkt als gesichert zu betrachten, von dem an 
von manchen Portlandccmentfabriken ein aufs feinste gemahlener 
Gement erzeugt wurde, welcher in Bezug auf Druck- und Zugfestig 
keit, Bindekraft, Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse, rasche Er 
härtung usw, allen Ansprüchen zu entsprechen im Stande ist. Zu 
gleicher Zeit sind wir auch durch die Untersuchungen von Chemi 
kern u. a. in die Lago versetzt, worden, die Vorgänge bei der Zu 
bereitung und Erhärtung der Cement-Mörtel naher zu erkennen; 
endlich ist es dui'ch die Art und Weise der Herstellung der Portland- 
cemente möglich geworden, Cement-Lieferungen von stets gleich 
artiger Beschaffenheit zu erhalten. Es kann also hiernach nunmehr 
mit demjenigen Malse von Sicherheit gearbeitet werden, welches die 
erste Bedingung für die Aufstellung eines Entwurfs bildet, eine Vor 
aussetzung, die bei andereu Mörtelbauten nur in mehr oder weniger 
bedingtem Umfang zutrifft. 
Zur Feststellung der zulässigen Beanspruchungen hat man
	        

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