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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1887 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1887 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1887
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14023731
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 26A

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1887 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des VII. Jahrgangs, 1887.
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  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 3A
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  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52
  • Nr. 52A

Volltext

Ir. 26 A. 
(Jeutralblatt der Bauverwaltung. 
253 
INHALT. Nichtamtliche«: Der Gebrauch des Rechenstabes bei perspectivischen Zeichnungen. — Die Statistik der Güterbewegnng in Frankreich. — Venn i seht es: .Frank 
furt. am Main und seine Bauten*. 
Der Gebrauch des Rechenstabes bei perspectirischen Zeichnungen. 
Dev Rechenstab ist als bequemes Hiilfsmittel zur Ausführung 
und Prüfung technischer Rechnuogen hinreichend bekannt. Weniger 
verbreitet scheint indessen noch sein Gebrauch als Verjüngungs- 
mafsstab zu sein, obsebon er als solcher besonders bei scliaubild- 
lichcn Zeichnungen architektonischer Gegenstände gute Dienste leisten 
kann. Es soll hier versucht werden, diese letztere Gebrauchsart an 
einigen Beispielen zu erklären. 
Betreffs Einrichtung des Reclienstabes kann auf die neuesten 
Veröffentlichungen, z. B. im Handbuch der Baukunde I. Band S. 482, 
verwiesen werden. Es genügt daher die Bemerkung, daCs für eine 
beliebig gewählte Stellung des Schiebers sämtliche auf Lineal und 
Schieber einander gegenüberstehenden Mafsstabgröfsen dasselbe Ver 
hältnis zu einander haben, also eine stetige Reihe von unendlich 
vielen gleichen Verhältnissen bilden. Gegenüber den Mafsstabgröfsen 
dos Schiebers stehen also auf dem Lineal die entsprechenden GrÖfsen 
eines verjüngten Mafsstabes gegenüber der 1 des Schiebers das Ver- 
jüngungs- bezw. das Vcrgröfserungsvorhaltnifs. 
Es empfiehlt sich für den vorliegenden Zweck, ausschliefslich die 
obere Theilung zu benutzen, da bei dieser für jedes Verhältnis die 
ganze Zahlenreihe des Schiebers von 1 bis 10 im Lineal bleiben kann 
und die grüfsere Genauigkeit der unteren Theilung nicht erforderlich 
ist. Aufserdem hat der Rechenstab eine Kantentheilung in Centimcter 
als Einheit (oder im Mafsstab 1:100), welche als Mafsstab zum Auf 
trägen und Abgreifen von Mafsen in der Zeichnung dient. 
Der Anwendung auf die Ausführung schaubildlichcr Zeichnungen 
liegt hauptsächlich der Satz zu Grunde, dafs das Bild einer zur Bild 
ebene parallelen Eigur dieser ähnlich ist. Es tritt also nur eine 
Mafsstabverjüngung ein, nach deren Feststellung die Auftragung 
mittels Rechenstabes erfolgen kann. 
Für die nachfolgenden Erörterungen sollen die Bezeichnungen 
der Linien und Punkte des sehr übersichtlichen und weitverbreiteten 
Studienblattes von J. M. Frangenheim beibchalten werden. 
1. Für einen Innenraum in recht 
winkliger Lage (Abb. 1) sei das Bild 
des Fufsbodens b nt' m, 1 6,, also auch 
die untere Kante m 1 m,' der Hinter- 
wand in gewöhnlicher Weise auf 
getragen. Die Grundlinie G und der 
Fufsboden liegen in Wirklichkeit 
2,0 m unter dem Horizont H. Man 
greife mittels der Kantentheilung des 
Rechenstabes in der schaubildliehen 
Zeichnung die Tiefe der Unterkante 
der Hintexwand unter dem Horizont, 
also etwa m 1 »' = 2,50 cm ab, so ist 
2 Cm 
-ij-ö ••• das Verjüngungsverhältnifs der Hinterwand. Stellt man 2,0 
des Schiebers unter 2,59 des Lineals, so findet man die verjüngten 
Mafse auf dem Lineal über den wirklichen Mafsen auf dem Schieber; 
z. B. über 0,85 m (Höhe der Fensterbrüstung) auf dem Schieber er 
hält man 1,10 cm auf dem Lineal, welches Mafs mittels der Kanten 
theilung in dem Bilde angetragen wird. Bei einiger Hebung im Ab 
lesen geht das Aufzeichnen der Hinterwaud beiuahe so rasch vor sich, 
als wenn mit einem 
unverkürzten Mafs 
stab gearbeitet würde. 
2. Es sei ein 
schaubüdlicher 
Grundvifs gezeich 
net, und es soll - 
darüber der Auf 
rifs aufgetragen wer 
den. Durch einen 
beliebigen Punkt P 
des Grundrisses (Abb. 2) wird eine 
Abstand z‘ des Grundrifspunktes P 
Bild der wirklichen Tiefe K 
K_ 
a 
Abb. 1. 
LS 
• 
—- 
G- 
_*r. 
Abb. 2. 
Senkrechte gezogen. Der 
von dem Horizont ist das 
der Grvmdrifsebene unter dem Ho- 
g* 
rizont und in dem Verhältnifs verjüngen sich sämtliche auf der 
Senkrechten durch P anzutragenden Mafse. Man stellt also die Tiefe 
der Grundrifsebene (etwa 11,0 m) auf dem Schieber unter den mittels 
der Kantentheilung aus der Zeichnung abgegriffenen Abstand z 1 
(etwa 22,50 cm) auf dem Lineal und findet das Bild der übrigen 
Gröfsen (also Sockelhöhe, Stockwerkshöhe, Gesimshöhe usw.) auf dem 
Lineal in Centimetern der Kantentheilung ausgedrückt .über den in 
Metern ausgedrückten wirklichen Gröfsen auf dem Schieber. Man 
erspart hierbei die zahlreichen Hülfslinien nach dem Verschwinde 
punkt, welche bei der Auftragung der Höhen auf einem Anfangsloth 
erforderlich sind. Für jede lothrechte Gebäudekante genügt eine 
Schieberstellung um sämtliche Mafse aufzutragen; es wird sich natür 
lich unter Umständen empfehlen, nur einige Scukrcchte mittels 
Rechenstabs und von diesen aus die übrigen durch Linien nach dem 
Verschwindepimkt zu theilcn, besonders wenn diese Linien zugleich 
Kante« des Gebäudes sind. 
3. Es soll das Bild P 1 eines beliebigen Punktes P im Raume 
unmittelbar aus den geometrischen Zeichnungen aufgetragen werden. 
Werden die Abstände des Punktes von der Loth- und Bildebene 
und vom Horizont mit w, v, s und der Augenabstand mit d be 
zeichnet, durch v, z und das Auge Ebenen gelegt und die Bilder 
. v‘ s 1 d 
von v und z mit v‘ und z‘ bezeichnet, so ist y = --- == $ w ’ 
Diese Verhältnisse stellen das Verkürzungsverhältnifs der Abstände 
v und z oder der zur Bildebene parallelen v s Ebene dar; v‘ und s, 
sind die Abstände des Bildes P, von dem Loth und dem Horizont. 
Wird d-\-w (d. i. der Abstand des Auges von der v s Ebene) im 
Grundrifs, v und z im Aufrifs gemessen, so läfst sich der Schieber 
d 
wie vorher auf das Verhältnifs . ,— einstellen und v‘ und z‘ an- 
€L 
tragen. 
Das Verfahren empfiehlt sich, wenn in derselben vz Ebene eine 
Anzahl von Punkten davzustellen ist, und fällt daun zusammen mit dem 
Verfahren bei 1., nur dafs bei 3. das Verkürzungsverhältnifs der 
Hinterwand unmittelbar aus dem Grundrifs entnommen wird. Auch 
hier drückt man am besten d‘, v‘, z‘ in Centimetern der Bildfläche 
und (d -J- w), v, z in Metern der Wirklichkeit aus. 
4. Zum Aufträgen der schaubildlichen Theilungen auf Linieu, 
welche in waagerechten Ebenen, aber geneigt zur Bildflache und zur 
Lothebene liegen, also bei der Zeichnung des schaubildlichen Grund 
risses benutzt man bekanntlich am 
besten die Thcilpunkte. Als solcher 
kann ein beliebiger Punkt t (Abb. 3) 
des Horizonts und als Linie zum 
Aufträgen der Theilstrceken jede be 
liebige waagerechte Linie c d (die 
Theilungslinie) gewählt werden, denn 
das Strahlenbüscliel mit dem Pol t ist 
das Bild einer Schaar gleichlaufender 
waagerechter Strahlen und die schaubildlichen Punktreihen a b und 
c d sind daher die Abbildungen geometrisch ähnlicher Punktreihen, 
wobei cd, weil parallel der Bildflachc, der aufzutragenden Puuktreihe 
auch geometrisch ähnlich ist. Dev Mafsstab, in dem die Theilstreeken 
auf der Theilungslinie cd anzutragen sind, bestimmt sich leicht, 
wenn die wirkliche Länge einer bereits schaubildlich gezeichneten 
Strecke a e (etwa 10 m) bekannt ist. Man mifst c e mittels der 
Kantentheilung (etwa 3,0 cm), stellt den Schieber auf das Verjüngungs- 
verhältnifs ^ ein und trägt in demselben Verhältnifs die Theil- 
strecken auf c d auf. Dieses Verfahren kann sich empfehlen, wenn 
die ursprünglich gewählten Tbcilpuukte zu schräge Strahlen ergeben 
oder die Theilstreeken auf der Grundlinie aufserhalb des Zeichen 
brettes fallen. 
Für jede zu theilcnde Grade a h nebst der Schaar der zu ihr 
schaubildlich gleichlaufenden und für einen beliebig gewählten Theil- 
punkt t läfst sich eine Theilungslinie aufeuchen, auf welcher die 
Strecken im Mafsstab des Bildes aufgetragen werden können. Es 
wird dies in der Regel eine von der Grundlinie verschiedene Linie 
sein. Gewöhnlich wählt inan bekanntlich die Grundlinie als Theilungs- 
linic und sucht für die Achsen x und y Thcilpunkte (x und ly auf, 
sodafs die Strecken im Mafsstab des Bildes auf der Grundlinie an 
getragen werden können. Dieses Verfahren hat verschiedene Unbe 
quemlichkeiten im Gefolge. Eine Verwechslung der ohnehin schon 
zahlreichen festen Punkte auf dem Horizont ist nicht ausge 
schlossen, einer der Thcilpunkte fällt in der Regel aufserhalb des 
Brettes, mufs durch eine Theilgröfse ersetzt werden und bedingt dann 
verschiedene Mafsstäbe für die x- und y-Achse; endlich schneidet die 
Grundlinie öfter durch den Grundrifs und verdecken und verwirren 
sich die Theilungslinicn in der Zeichnung. 
Diese Nachtheile können oft dadurch umgangen werden, dafs 
man den gewöhnlich sehr bequem, weil nahe der Bildmitte, liegenden 
Diagonalpunkt dg, d. h. den Verschwindepimkt der Halbirungslinien 
des rechten Winkels zwischen der x und y Richtung als gemeinschaft 
lichen Theilpunkt für die x- und y-Achse wählt und als Theilunglinic, 
welche ja in diesem Falle einen gemeinschaftlichen Mafsstab für x 
und y gestattet, eine Waagerechte derartig unterhalb der Grundlinie 
AM». 3.
	        

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