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Übersicht über die Gemeinde-Verwaltung in Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1907 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Übersicht über die Gemeinde-Verwaltung in Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1907 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1887
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14023731
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 20A

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  • Übersicht über die Gemeinde-Verwaltung in Charlottenburg (Public Domain)
  • Ausgabe 1907 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Stempel: Magistrat der Stadt Charlottenburg ; Stempel: Hauptbücherei
  • Inhaltsverzeichnis
  • K. Straßenverzeichnis
  • L. Alphabetisches Namensverzeichnis
  • Stempel: Magistrat der Stadt Charlottenburg

Volltext

Stiftungen. 
99 
über bis zum Tode der Witwe und 
der Tochter des Erblassers zum Kapital 
geschlagen werden. Die Witwe hat 
von dieser Befugnis Gebrauch gemacht 
und, nachdem die Stadtgemeinde sich 
zur Annahme des Vermächtnisses bereit 
erklärt halte, am 6. Januar 1879 die 
■3000 Mark ausgezahlt, die unter dem 
Namen Bramerjches Vermächtnis 
in Verwaltung genommen und zinsbar 
angelegt worden sind. Nachdem im 
Jahre 1897 auch die Tochter der be 
reits früher verftoi denen Mutter im 
Tode gefolgt ist, ist die Verpflichtung 
zur Unterhaltung des Erbbegräbnisses 
auf die Stadtgemeinde übergegangen. 
Die nach Abzug der Jnstandhaltungs- 
kosien verbleibenden Zinsen (etwa 
107 M) gelangen wie bisher bestim- 
mpugsgemäß zur Verteilung.*) 
Höhucsches Vermächtnis. 
In seinem Testament vom 23. Ok 
tober 1878 hat der Rentier Rudolf 
Höhne der Stadtgemeinde Charlotten- 
burg 1500 M unter der Bedingung 
vermacht, daß sie die immerwährende 
Verpflichtung übernimmt, die auf dem 
hiesigen alten Kirchhofe befindliche 
Familien-Grabstätte in freundlichem 
Zustande zu erhalten. 
Von den Zinsen soll der jeweilige 
Totengräber jährlich 30 M erhalten, 
wenn von ihm die Grabstätten in sauber 
gepflegtem Zustande erhalten sind. 
Die Stadtgemeinde nahm durch Be 
schluß vom 20. Mai 1882 das Ver 
mächtnis an und unter dem Namen 
Höhnesches Vermächtnis in ihre 
Verwaltung. Der Betrag von 30 JC 
wurde zunächst alljährlich an den Toten 
gräber gezahlt. Nachdem die Witwe 
Höhne durch Schreiben vom 19. April 
1884 mitgeteilt, daß sie. so lange sie 
lebe. die Kosten für die Pflege der 
Grabftelle selbst übernehmen würde, 
wurden die Zahlungen städtischerseits 
*) Das Stiftungskapital hat bis zum Jahre 
1907 durch Zuschreibung der halben jährlichen 
Zinserträgnisse eine Höhe von rund 5529 JC 
mit einem Zinserträge von jährlich 215 JC 
erreicht. 
mit 1884 eingestellt. Die auflaufenden 
Zinsen sind seitdem zum Kapital ge 
schlagen worden, so daß dies z. Zt. rund 
3167 M beträgt. 
Schuhmacher-Stiftung. 
In ihrem am 23. März 1837 er 
richteten Testainente hat das Fräulein 
Marie Catharine Wilhelmine Schuh 
macher dem hiesigen Armenfonds die 
Summe von 4000 Talern mit der 
Maßgabe legiert, daß das Kapital als 
eisern zu betrachten und sicher anzu 
legen ist und die Revenuen von 2000 
Talern jährlich gleichmäßig unter vier 
einzeln dastehende arme Personen ohne 
Unterschied des Geschlechts zur Siche 
rung und Verschaffung von Obdach und 
Unterhalt zu verteilen, die Revenuen 
der übrigen 2000 Taler aber zur 
Unterhaltung von drei armen Stadt- 
pflegekindern in der Kindcrerziehungs- 
Anstalt zu Strausberg zu verwenden 
sind. 
Die z. Zt. 470 Mark jährlich be 
tragenden Zinsen werden jetzt so ver 
wendet. daß für zwei Freistellen an den 
Vorstand der hiesigen Prinz - Carl- 
Stiftung jährlich 270 Mark gezahlt 
werden und der Rest von 200 Mark 
bestimmungsgemäß an 4 Personen zur 
Verteilung gelangt. Von der Unter 
bringung von Kindern in Strausberg 
hat mit Rücksicht auf die gänzlich ver 
änderten Verhältnisse Abstand ge 
nommen werden müssen. Nachdem seit 
1847 eine Unterbringung im hiesigen 
Waisenhause Luisen-Andenken erfolgt 
war. ist seit 1883 die Prinz Carl- 
Stiftung an dessen Stelle getreten. 
Kaiser Wilhelm-Vermächtnis. 
Der hochselige Kaiser Wilhelm 1. 
hat in einem Kodizill vom 19. Juli 
1882 der Stadt Charlottenburg 25 000 
Mark zu Armen-Unterstützungen oder 
Spezial-Stiftungen für Arme vermacht. 
Nachdem durch Beschluß vom 16. Mai 
1888 die Annahme des Legats erklärt 
und unterm 6. Februarl889 die landes 
herrliche Genehmigung zur Annahme 
erteilt war, erfolgte unterm 4. März
	        

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