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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe III.1883 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Edition:
I. 1881, Inhaltsverzeichnis
Publication:
1883
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Note:
Zentralblatt der Bauverwaltung I. 1881, Inhaltsverzeichnis
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14007850
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
No. 2

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe III.1883 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichniß des III. Jahrgangs.
  • No. 1
  • No. 2
  • No. 3
  • No. 4
  • No. 5
  • No. 6
  • No. 7
  • No. 8
  • No. 9
  • No. 10
  • No. 11
  • No. 12
  • No. 13
  • No. 14
  • No. 15
  • No. 16
  • No. 17
  • No. 18
  • No. 19
  • No. 20
  • No. 21
  • No. 22
  • No. 23
  • No. 24
  • No. 25
  • No. 26
  • No. 27
  • No. 28
  • No. 29
  • No. 30
  • No. 31
  • No. 32
  • No. 33
  • No. 34
  • No. 35
  • No. 36
  • No. 37
  • No. 38
  • No. 39
  • No. 40
  • No. 41
  • No. 42
  • No. 43
  • No. 44
  • No. 45
  • No. 46
  • No. 47
  • No. 48
  • No. 49
  • No. 50
  • No. 51
  • No. 52

Full text

Centralblatt der Bauverwaltung. 
Jahrgang HL 
Erscheint jeden SomjalWDd. 
Preennm.-Freis pro Quartel 3 A. 
Porto 75 Pf-, £ d- Ausland 1,30 A. 
Herausgegeben 
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten 
Berlin, 13. Januar 1883. 
1883. No. 2. 
Retiaction: 
W. Wilhelm - Strafte 8a 
Expedition: 
W. Wilhelm-Straft« 90. 
INHALT: Amttlobei: Circular- Erlaft vom 10. Decerober 1882. — Personal-Nachrichten. — Nichtamtliches: Ans Andreas Scblüter's Lohen. (Fortsetzung.) — Die Eisen 
bahnen Deutschlands im Iietriebsjahre 1880/81. — Mittheilnngen über die ltegulirung des Mississippistromes. (Schlaft.) — Klappbrücke bei Amsterdam. — Ver 
mischtes: Verdienstmedaillen im Ranwesen. — Kaiserpalast in Strafsbnrg 1. E. — Canal von Dortmund nacb der unteren Ems. — Funde von Olympia. — Ver- 
fassnngastatut der technischen Hochscholen ln Hannover und Aachen. 
Amtliche Mittheilungen. 
Circular-Erlafs, betreffend die für die Baustatistik ein 
zureichenden Rapporte. 
Berlin, den 16. Deceinber 1882. 
Bei Aufstellung der für das Jahr 1881 eiugereichten Rapporte 
über die in der Ausführung begriffenen Staatsbauten sind vielfach 
die durch den Circulftr-Erlafs vom 10. Februar 1881 (III 3006) [Cen 
tralblatt 1881, Seite 2] gegebenen Bestimmungen aufser acht geblieben 
oder doch nur theilweise befolgt worden. Insbesondere lassen die 
den Rapporten beizufügendeu statistischen Nae,Weisungen an Geber- 
sichtlichkeit viel zu wünschen übrig und entbehren häufig der für 
die Zwecke der Baustatistik nothwendigeo Vollständigkeit. Ich sehe 
mich daher veranlafst, für die nach Ablauf jedes Jahres wie bisher 
zum 20. Januar einzureichenden Rapporte u. s. w. unter Bezugnahme 
resp. Abänderung der früher erlassenen Vorschriften folgende erwei 
terte Anweisung zu geben, und erwarte, dafs danach mit Sorgfalt 
verfahren werde. 
1. In die Rapporte bezw. statistischen Nachweisungen sind alle 
ibejenigen Bauanlagen aufzunehmen, bei weichen die veranschlagten 
Kosten des Hauptgebäudes den Betrag von 10 000 Mark errreichen, 
und deren Beaufsichtigung resp. Leitung einschliefslich der Rech 
nungslegung dem zuständigen Kreisbaubeamten untersteht. Die Höhe 
des etwa vom Fiscus zu den Baukosten geleisteten Beitrages resp. 
der Werth der gelieferten Materialien kommt hierbei nicht in Be 
tracht; vielmehr sind auch solche Bauten aufzunehmen, deren Kosten 
aus einem der staatlichen Verwaltung unterstellten Fonds ganz oder 
theilweise gedeckt werden, sofern der Baubeamte hierbei in dem 
selben Umfange thätig ist, wie bei den eigentlichen fiscalischen Bau 
ausführungen. 
2. Die Rapporte über die in der Ausführung begriffenen Bauten 
umfassen: 
A. die Hochbauten, 
B. die Wasserbauten, 
soweit solche während des betreffenden Jahres begonnen, fortgeführt 
oder vollendet, jedoch noch nicht abgerechnet sind. 
Mithin sind für jeden Rapport folgende Unterabtheilungen zu 
bilden: 
a. neu begonnene Bauten, 
b. fortgesetzte Bauten, 
c. vollendete und noch nicht abgerechnete Bauten. 
Innerhalb dieser Abtboilungen sind die einzelnen Bauten nicht 
nach den verschiedenen Baukreisen zu ordnen, sondern aus dem 
ganzen Regierungs- resp. Landdrostei-Bezirk nach Gebäude-Gattungen 
zusammen zu fassen. Die einzelnen Bauanlagen erhalten dagegen 
ohne Rücksicht auf jene Unterabtheilungen eine durch den Rapport 
fortlaufende Nummer, auch ist, um eine leichtere Vergleichung zu 
ermöglichen, unter derselben die Nummer noch in Klammern an 
zugeben, unter welcher der Bau im vorjährigen Rapport aufgeführt 
gewesen ist. Endlich wird das bisher vorgesclmebene und benutzte 
Formular in der Weise abzuändern sein, wie dies Anlage D ergibt, 
und ist im übrigen den im Circular-Erlafs vom 10. Februar 1881 ad 
1, 2 und 3 getroffenen Bestimmungen naebzukommen. 
3. Die statistischen Nachweisungen umfassen die in dem betref 
fenden Jahre vollendeten und abgerechneten Bauten, welche daher 
nicht in die sub 2 erwähnten Rapporte aufzunehmen sind. Die all 
gemeine Anordnung der Nachweisungen ist so zu treffen, dafs für 
jeden Bau, resp. jede zusammengehörige Bauanlage ein besonderer 
Bogen verwandt werde, auch die heizugehenden Zeichnungen je auf 
einem besonderen Blatt zur Darstellung kommen. Die einzelnen 
Bogen bezw. Blätter sind nicht zu heften, sondern lose in einen ge 
meinsamen Umschlag zu legen, auf welchem der Inhalt verzeichnet 
ist. Im übrigen hat die Aufstellung der Nachweisungen über die 
Hochbauten von jetzt ab nicht mehr unter Benutzung des bisherigen 
Formulars (Anlage B zum Circular-Erlafs vom 10. Februar 1881), 
sondern unter Anwendung des neuen Formulars, Anlage E., zu er 
folgen, wobei die angesehlossenen Erläuterungen zu beachten sind 
und nach Mafsgabo der eingetragenen Beispiele zu verfahren ist. Für 
die Wasserbauten sind dagegen die bisherigen Formulare bis auf 
weiteres beizubehalten. 
Von der Anlage 15 *), Beispiel 1 und 2 nebst Zeichnungen, er 
halten Ew (erhält die Tit.) anbei zum eigenen Gebrauch bezw. 
zur Ueborsendung an die Bau-Beamten je . . . Exemplare, aufserdem 
werden zur directen Benutzung bei Aufstellung der statistischen 
Nachweisungen über die Hochbauten . . . unausgefüllte Exemplare 
des Formulars E beigefügt, deren Vertheilung an die Bau-Beamten 
anheimgestellt wird, und von denen bei weiterem Bedarf mehr Exem 
plare zu erbitten sind. 
Es ist erwünscht, dafs nach vorstehenden Bestimmungen bereits 
die für das Jahr 1882 aufzustellenden Rapporte und Nachweisungen 
behandelt werden, und will ich mit Rücksicht hierauf den Termin 
für die Einreichung derselben ausnalimsweise vom 20. Januar auf 
den 15. März nächsten Jahres verlegen. 
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 
(gez.) Maybach. 
An die Königlichen Regierungs-Präsidenten, an 
die Königlichen Regierungen, Landdrosteien und 
die Königliche Ministerial-Bau-Commission hier, 
sowie an die Herren Chefs der Elb-, der Oder 
und Rheinstrom-Bauverwaltung (je besonders). 
III. 19811. 
Erläuterungen 
zu dem Formular (Anlage E ad III 19 811) für die jährlich ein 
zureichenden statistischen Nachweisungen über die im Laufe des 
Jahres vollendeten und abgerechneten Hochbauten. 
ad 2. Sofern nicht einzelne Gebäude, sondern ganze Bauanlagen, 
mit Haupt- und Nebengebäuden, gesonderten Wirtbschaftsgebäuden, 
Umwährungen u. s. w. in Frage kommen, ist zunächst der Gesamt 
name mit den Gesamtkosten aufzuführen, darauf die einzelnen Ge 
bäude, alsdann die Nebenanlagen (event. künstliche Fundirungen, 
Brunnen, Bewährungen, Terrain-Regulirung und Befestigung, Be- und 
Entwässerung u. s. w.) unter Angabe der zugehörigen Einzelkosten 
und möglichster Ausfüllung aller Spalten. 
Bei Erweiterungsbauten ist nur derjenige Theil des Gebäudes, 
welcher neu hinzugekommen ist, zu berücksichtigen. Eigentliche Um 
bauten oder Restaurationen sind dagegen ganz fortzulassen. 
Von sämtlichen Gebäuden oder ßauanlagen ist mindestens der 
Grundriß des Erdgeschosses, sowie eine Situationsskizze beizufügen, 
soweit dies nicht schon bei Einreichung früherer Rapporte geschehen 
ist. In den Grundrissen müssen die Hauptabmessungen der Fronten 
und die Mafse der wichtigsten Nebenräume eingeschrieben sein; die 
Bestimmung der verschiedenen Räume des Erdgeschosses sowohl als 
auch der folgenden Stockwerke und nöthigen Falles des Kellers ist 
durch eine Legende ersichtlich zu machen, oder es sind auch von 
diesen Geschossen besondere Grundrisse eiozusenden. Diese Zeich 
nungen brauchen jedoch nicht zu dem Zwecke neu aufgetragen zu 
werden; an ihre Stelle können auch Pausen oder Umdruckblätter 
treten. 
*) Von dieser Anlage ist umstehend nur der Kopf des Schemas 
mitgetheilt; die Beispiele nebst den Zeichnungen sind den einzelnen 
Dienststellen zugegangen.
	        

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