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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XXXVI.1886 (Public Domain)

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fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XXXVI.1886 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Edition:
I. 1881, Inhaltsverzeichnis
Publication:
1883
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Note:
Zentralblatt der Bauverwaltung I. 1881, Inhaltsverzeichnis
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14007850
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
No. 18

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe XXXVI.1886 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • H. I-III
  • H. IV-VI
  • H. VII-IX
  • H. X-XII
  • Statistische Nachweisungen

Full text

573 
Hinckeldejn, Zeitfragen im americanischen Ingenieurwesen. 
574 
gehalten und jeder Schaden unverzüglich ausgebessert wird. Die 
Erfüllung dieser letzten Bedingung aber darf kaum in unserm 
Lande wegen der hohen Arbeitspreise erwartet werden. 
In einer Anzahl von Städten im Staate Illinois wird zur 
Zeit in grofserem Umfang die Herstellung von Strafsenpfiaster 
aus hartgebrannten Ziegeln versucht. In Bloomington besteht 
ein derartiger Belag bereits seit dem Jahre 1876. Würfel 
aus Kohlentheer, Pech und Sand, „Ceramite“ genannt, sind 
seit dem Jahre 1881 in Bndapestb für Strafeenpfiasterung in 
Gebrauch. In Städten des Westens werden neuerdings vielfach 
die Straften mit Eundholzblöcken von Cederstämmen gepflastert. 
Bei dieser Art können indessen kaum die an ein haltbares 
Pflaster zu stellenden Bedingungen erfüllt sein, weil Kern und 
Splint der Stammabscbnitte sich ungleichmäfeig abnutzen. 
Zu den Dingen, welche der Gesundheit schädlich und lä 
stig für die Bewohner von Städten sind, in denen bituminöse 
Kohle gebraucht wird, gehört auch der Rauch aus Fabriken 
und Wohnhäusern. Zur Beschränkung der Rauchplago 
sind manche "Vorkehrungen ersonnen und einige von ihnen haben 
sich auch gut bewährt. Es ist indessen zu hoffen, dafs die 
Erfahrungen, welche man an den Orten gemacht hat, wo natür 
liches Gas gefunden und zu Heizungszwecken verwendet wird, 
sowie auch die jüngsten Verbesserungen in der Erzeugung von 
Heizgas binnen kurzem unsere Bevölkerung dazu führen wer 
den, dio urwüchsige Art der Heizung mit festen Stoffen ganz 
aufzugeben und damit jede Eauchplage vollständig zu beseitigen. 
Eine neue und besonders schwierige Aufgabe, die sich der 
Aufmerksamkeit der für die Stadtverwaltungen thätigen Inge 
nieure aufdrängt, ist die Findung eines geeigneten Ver 
fahrens, die zahlreichen elektrischen Leitungsdrähte 
angemessen unterzubringen. In den grofsen. Städten, wo 
der Raum beschränkt ist, die Zwecke, denen die Elektricität 
dient, sehr mannigfaltige sind und die Benutzung aller Art 
elektrischer Ströme erfordern, von denen viele sich gegenseitig 
schädlich beeinflussen, sind die elektrotechnischen Schwierigkei 
ten, dio es bei dieser Aufgabe zu überwinden gilt, sehr grofs; 
ja sie werden von Einzelnen für so erheblich angesehen, dafs 
sie die Zusammenlegung aller Leitungen für unzulässig erach 
ten. In den Grofsstädten verlangt das Publicum, dafs die 
Drähte unter die Erde verlegt werden und unzweifelhaft mit 
Recht; sie sollten zu greiserer oder geringerer Ausdehnung 
unterirdisch liegen. 
Die Lösung der Aufgabe, welche sich am naturgemäfsc- 
sten darbietet, ist die Erbauung grofter Kammern, in denen 
alle elektrischen Leitungen mit allen sonstigen städtischen Rohren 
zugleich ihren Platz finden. Diese Kammern sollten solche 
Abmessungen haben, dafs Arbeiter durch Einsteigeschächte an 
bestimmten Punkten in sie eintreten und die Drähte und Röh 
ren verlegen bezw. ausbessern können, ohne den Verkehr auf 
den Strafsen zu behindern. Die Kosten solcher Kammern aber 
werden so erheblich sein, daft ihre Anlage nur bis zu einer 
gewissen Ausdehnung möglich erscheint. Andrerseits würd.e die 
Benutzung kleiner Röhren, in welche die Drähte durch zahl 
reiche OeShungen in der Strafsenoberfläche einzuziehen wären, 
nothwendig zu einer fast beständigen Störung des Verkehrs 
und einem häufigen Aufreiften des Pflasters und der Bürger 
steige führen, so oft Erweiterungen der Leitungen vorgenommen 
und neue Verbindungen mit den Häusern hergestellt werden 
müssen. 
Ich bin geneigt zu glauben, dafs ein gemischtes Verfah 
ren das zweckmüftigste sein würde, nämlich geräumige unter 
irdische Kammern in solchen Strafsen zu bauen, wo die Anzahl 
der elektrischen Drähte und Leitungen die beträchtliche Ausgabe 
rechtfertigt und für alle übrigen Strafsen eine oberirdische An 
ordnung*) zu finden, welche wenigstens die schwersten gegen 
das jetzt übliche Verfahren zu erhebenden Bedenken, beseitigt 
und welche eine allmähliche Ausdehnung ohne Verkehrsstörungen 
so lange zuläfst, bis der Zeitpunkt für eine unterirdische Kam 
meranlage gekommen ist. 
Ehe ich das besondere Gebiet des städtischen Ingenieur 
wesens verlasse, will ich kurz die Schwierigkeiten berühren, 
welche bei uns einer zufriedenstellenden Führung dieses Ver 
waltungszweiges entgegenstehen, und auf die Mittel zu ihrer 
Beseitigung hinweisen, nicht sowohl zum Nutzen unserer Fach 
genossen, als zum Besten der Stadtgemeinden. Das gröbste 
Hindernifs, welches einer sachlichen Ausführung öffentlicher 
Arbeiten in unseren Städten entgegensteht, liegt in der That- 
sache, daft die leitenden Ingenieure häufig nach politischen Er 
wägungen ernannt werden, wobei in solche Stellungen oft ganz 
unfähige Männer gelangen, und ferner, dafs ihre Amtedauer 
meistens gesetzlich auf ein bis zwei Jahre beschrankt ist, eine 
Frist, die selbst dem fähigsten Ingenieur nicht erlaubt, sich 
vollständig mit seinen Pflichten und den entscheidenden Erfor 
dernissen der örtlichen Verhältnisse vertraut zu machen. Um 
die aus diesen Zuständen entspringenden Uebelstände abzustellen, 
sollten alle Ernennungen genau nach den Vorschriften bürger 
licher Verwaltungsordnung (Civil Service Principles) erfolgen. 
Nur sachliche Tüchtigkeit und Ehrlichkeit sollten für solche Er 
nennungen entscheidend sein und die berufenen Männer sollten 
so lange ihr Amt behalten, als sie sich nichts zu schulden 
kommen lassen. Nach gleichen Grundsätzen sollten auch alle 
ihre Untergebenen angestellt werden. Einige unserer grofsen 
Städte haben die üble Wirkung des Verfahrens, die leitenden 
Ingenieure nach politischen Parteirücksichten zu wählen und 
*) lu St, Louis hatte der Berichterstatter Gelegenheit von dem 
Plane Kenntnifs zu nehmen, welchen Herr Flad für die Anbringung 
der elektrischen Leitungen dieser Stadt eben jetzt in Vorschlag brin 
gen will. Er empfiehlt den Bau hoher, zierlich aus Eisen herge 
stellter Thürmo über jeder Straßenkreuzung, die, wie in vorste 
hendem aus dem Gedächtnifs wiedergegebenen Handrifs angedeutet, 
mit vier Stützen auf den Ecken der Bürgersteige stehend dem Stra 
ßenverkehr kein Hindernifs bereiten. Ihre Höhe soll beträchtlich 
über die durchschnittlich© Gebäudehöhe hinausgehen. Von Thurm 
zu Thurm sollen nach allen vier Seiten bin je zwei starke Stahl- 
Drahtseüe gespannt werden, welche als Träger und zum Anbringen 
der verschiedenen Gattungen elektrischer Leitungen dienen. Auf 
etwa halber Thurmhöhe sollen schwächere Drahtseile zur Aufnahme 
der Leitungen für elektrischen Betrieb der Strafsen bahn wagen ge 
spannt werden. Abwechselnd auf jedem zweiten Thurm soll ein 
Kranz von ßogenlichtern zur Strafsenbeleuchtung angebracht wer 
den. — In diesem Entwarf liegt unzweifelhaft ein erheblicher Fort 
schritt gegen die rohen Mastenreihen, die jetzt alle amcricanischen 
Städte verunzieren und den Verkehr auf den Bürgersteigen erheb 
lich behindern.
	        

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