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Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Verein für die Geschichte Berlins
Titel:
Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins / Verein für die Geschichte Berlins
Weitere Titel:
Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Erschienen:
Berlin: Mittler 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Erscheinungsverlauf:
1.1884 - 60.1943,1; mehr nicht digital.
Fußnote:
Hauptsacht. anfangs: Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Haupttitel 51.1934 - 60.1943,1: Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2396602-6 ZDB
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1940
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-14760
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins

Ausgabe

Titel:
Heft 3
Erschienen:
, 1940

Aufsatz

Verfasser:
Schoof, Wilhelm
Titel:
Berlin und die Brüder Grimm
Sprache:
Deutsch
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1942 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sachverzeichnis zum Jahrgang 1942
  • Ausgabe 1942,1 Nr. 1, 9. Januar 1942
  • Ausgabe 1942,2 Nr. 2, 20. Januar 1942
  • Ausgabe 1942,3 Nr. 3, 23. Januar 1942
  • Ausgabe 1942,4 Nr. 4, 27. Januar 1942
  • Ausgabe 1942,5 Nr. 5, 31. Januar 1942
  • Ausgabe 1942,6 Nr. 6, 7. Februar 1942
  • Ausgabe 1942,7 Nr. 7, 11. Februar 1942
  • Ausgabe 1942,8 Nr. 8, 18. Februar 1942
  • Ausgabe 1942,9 Nr. 9, 25. Februar 1942
  • Ausgabe 1942,10 Nr. 10, 2. März 1942
  • Ausgabe 1942,11 Nr. 11, 7. März 1942
  • Ausgabe 1942,12 Nr. 12, 12. März 1942
  • Ausgabe 1942,13 Nr. 13, 19. März 1942
  • Ausgabe 1942,14 Nr. 14, 21. März 1942
  • Ausgabe 1942,15 Nr. 15, 30. März 1942
  • Ausgabe 1942,16 Nr. 16, 2. April 1942
  • Ausgabe 1942,17 Nr. 17, 11. April 1942
  • Ausgabe 1942,18 Nr. 18, 16. April 1942
  • Ausgabe 1942,19 Nr. 19, 23. April 1942
  • Ausgabe 1942,20 Nr. 20, 28. April 1942
  • Verfügung vom 20. April 1942 ... betrifft: Zivilarbeiter aus den bisherigen sowjetrussischen Gebieten
  • Ausgabe 1942,21 Nr. 21, 1. Mai 1942
  • Ausgabe 1942,22 Nr. 22, 5. Mai 1942
  • Ausgabe 1942,23 Nr. 23, 13. Mai 1942
  • Ausgabe 1942,24 Nr. 24, 19. Mai 1942
  • Ausgabe 1942,25 Nr. 25, 23. Mai 1942
  • Ausgabe 1942,26 Nr. 26, 3. Juni 1942
  • Ausgabe 1942,27 Nr. 27, 13. Juni 1942
  • Ausgabe 1942,28 Nr. 28, 25. Juni 1942
  • Ausgabe 1942,29 Nr. 29, 3. Juli 1942
  • Ausgabe 1942,30 Nr. 30, 8. Juli 1942
  • Ausgabe 1942,31 Nr. 31, 21. Juli 1942
  • Ausgabe 1942,32 Nr. 32, 24. Juli 1942
  • Ausgabe 1942,33 Nr. 33, 30. Juli 1942
  • Ausgabe 1942,34 Nr. 34, 4. August 1942
  • Ausgabe 1942,35 Nr. 35, 11. August 1942
  • Ausgabe 1942,36 Nr. 36, 25. August 1942
  • Ausgabe 1942,37 Nr. 37, 2. September 1942
  • Ausgabe 1942,38 Nr. 38, 7. September 1942
  • Ausgabe 1942,39 Nr. 39, 17. September 1942
  • Ausgabe 1942,40 Nr. 40, 23. September 1942
  • Ausgabe 1942,41 Nr. 41, 26. September 1942
  • Ausgabe 1942,42 Nr. 42, 10. Oktober 1942
  • Ausgabe 1942,43 Nr. 43, 15. Oktober 1942
  • Ausgabe 1942,44 Nr. 44, 27. Oktober 1942
  • Ausgabe 1942,45 Nr. 45, 31. Oktober 1942
  • Ausgabe 1942,46 Nr. 46, 3. November 1942
  • Ausgabe 1942,47 Nr. 47, 16. November 1942
  • Ausgabe 1942,48 Nr. 48, 20. November 1942
  • Ausgabe 1942,49 Nr. 49, 30. November 1942
  • Ausgabe 1942,50 Nr. 50, 3. Dezember 1942
  • Ausgabe 1942,51 Nr. 51, 12. Dezember 1942
  • Ausgabe 1942,52 Nr. 52, 19. Dezember 1942
  • Ausgabe 1942,53 Nr. 53, 24. Dezember 1942
  • Ausgabe 1942,54 Nr. 54, 30. Dezember 1942

Volltext

‘2. Ihre Anwerbung und sicherheitspolizeiliche | aufdruck „Arbeitskraft aus den Baltenländern! 
Überprüfung geht in derselben Weise wie die- Belehrung hat stattgefunden“ versehen ist, mit 
jenige der Arbeitskräfte aus dem altsowjetischen , der Aufforderung, die alsbaldige polizeiliche An- 
Gebiet vor sich (siehe I A 2 dieser Vfg.). Sie wer- meldung und Abgabe der Aufenthaltsanzeige beim 
den ebenfalls in geschlossenen 'Transporten, zuständigen Revier vorzunehmen, Zu diesen Auf- 
jedoch ohne Bewachung, in Durchgangslager ge- enthaltsanzeigen haben die betr, Ausländer auch 
bracht, wo ihre Verteilung auf die Einsatzbetriebe Lichtbilder einzureichen. 
vorgenommen wird. | Soweit dies Verfahren bei bereits eingetroffenen 
3. Während des Aufenthalts im Reich dürfen derartigen Ausländern keine Anwendung ge- 
sie das Gebiet der Kreispolizeibehörde, in dem ihr funden hat, verfügt Abt, N -— Ausländeramt — 
Arbeitsort liegt, nur mit besonderer Erlaubnis im Einzelfalle über die nachträgliche Pflichten- 
verlassen. Verboten ist ihnen der Geschlechts- belehrung der Ausländer, | 
verkehr mit Deutschen (deutschen Reichsange- Ziehen solche Ausländer einzeln zu, ohne daß 
hörigen und Volksdeutschen). ihnen im Durchgangslager Vordrucke für Auf- 
4. Sie kommen ebenfalls in der Regel in i enthaltsanzeigen ausgehändigt werden, 80 WVer- 
größeren Kolonnen zum Arbeitseinsatz; in kleinen merkt das Revier auf den Aufenthaltsanzeigen: 
landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben „Nicht vom Durchgangslager Nordmarkstraße zu- 
(z. B. Kohlenhandlungen) wird sich jedoch ein gewiesen“, / 
Einzeleinsatz nicht vermeiden lassen. ; 5. Als Arbeitserlaubnisse erhalten diese Per- 
Ihres Unterbringung geschieht in der Regel, sonen Grau- oder Grünzettelarbeitskarten, die 
dem Arbeitseinsatz entsprechend, geschlossen in n icht in Umschläge mit Fingerabdrücken und 
Unterkünften (Baracken). Auch die einzeln zum Lichtbild eingeklebt werden, Diese Grau- oder 
Arbeitseinsatz Kommenden sollen nach Möglich- Grünzettel stellt das Arbeitsamt ohne Beteiligung 
keit in Lagern untergebracht werden. Soweit dies der Polizei aus. 
nicht möglich ist, hat der Betriebsführer für ; 
gemeinsame Unterkunft der ihm zugewiesenen C, Überwachung. 
Arbeiter zu sorgen. 1. Arbeitskräfte aus den Baltenländern, die sich 
5. Eine Bewachung dieser Arbeitskräfte und unangemeldet hier aufhalten, ferner Solche, die 
ihrer Unterkünfte findet nicht statt. m den im 8 I Aufenthalte 
» 5 ; 5a nie erlaubnissen oder nach den in den n- oder 
6. Ein Kennzeichen tragen sie nicht. Grauzetteln befindlichen Vermerken über den Ar 
A ä izeili a beitgeber nicht berechtigt sind, sich in Berlin auf- 
BAU NE Hrche zuhalten, sind festzunehmen und ins Polizeigefäng- 
o en nis für Abt. II einzuliefern. Ich bemerke, daß 
1. Beim Zuzug haben Arbeitskräfte aus den uch Reiseerlaubnisse nach der Verordnung vom 
Baltenländern die üblichen „Aufenthaltsanzeigen | 5 September 1939 — RGBl. I S. 1667 in 
eines Ausländers“ (R-Pol. Vordrucke Nr. 135), denen Berlin als Ziel- oder Durchgangsort an- 
gegebenenfalls nach den Sprachkenntnissen der gegeben ist, zum Aufenthalt in Berlin im Rahmen 
Ausländer solche mit unterlegtem litauischen, pol- der Geltungsdauer der Reiseerlaubnis berech- 
nischen oder russischen Text, auszufüllen. tigen. Zu diesen Festnahmen ist jeder mit Exeku- 
9. Diese Personen haben sich grundsätzlich tivbefugnissen ausgestattete Polizeibeamte ver- 
Jurch Paß oder Paßersatz auszuweisen. Soweit pflichtet. 
alte litauische, lettische oder estnische Pässe vor- 2 Wird Geschlechtsverkehr derartiger Per- 
handen sind, werden diese von Abt. I als Paß- sonen mit Deutschen festgestellt, so ist Fest- 
ersatz gültig gestellt. Fehlen solche Papiere, 50 nahme der betr. Ausländer und Zuführung zum 
werden von Abt. II „vorläufige Fremdenpässe‘ Ppolizeigefängnis für Abt. IT vorzunehmen. Hierzu 
(rotes Muster) erteilt; in diesen Fällen sind mit st jeder mit Exekutivbefugnissen ausgestattete 
den Aufenthaltsanzeigen Fremdenpaßanträge von Polizeibeamte verpflichtet, 
den R, an Abt, IT 70 senden. 3. Ordnungswidrigkeiten in Lagern, Arbeits- 
3. In ihre Paßersatzpapiere bzw. vorläufige vorweigerung, unerlaubtes Verlassen ‚der Arbeits- 
Fremdenpässe (siehe II B 2) werden von Abt. II sgelle, Gewalt- und Sabotageakte sind sofort 
Aufenthaltserlaubnisse für den Landespolizei- der Staatspolizeileitstelle zu melden. Durchschlag 
bezirk Berlin eingetragen. Diese Eintragungen qjeser Meldungen sind Abt. IT zuzuleiten. ; 
werden mit dem Zusatz versehen: „Auflage: In- 
haber darf Berlin nur mit besonderer polizeilicher HL. Arbeitskräfte polnischen Volkstums aus dem 
Genehmigung verlassen. 4 4 . Bezirk Bialystok und dem Distrikt Lemberg. 
4. Ihre Erfassung geht in Berlin folgender- 5 | den 
maßen vor sich: Im Durchgangslager Nordmark- Als Arbeitskräfte polnischen Volkstums gelten 
straße 15 wird ihnen ein Merkblatt, in dem ihre alle diejenigen Arbeitskräfte polnischen Volks- 
Pflichten — Verbote des Verlassens des Kreis- tums, die am 1. September 1939 in den ein- 
gebietes ihres Arbeitsortes, der Arbeitsverweige- gegliederten OÖstgebieten einschließlich des Bezirks 
rung usw. und der Geschlechtsverkehr mit Deut- Bialystok oder dem Generalgouvernement ein- 
schen — zusammengestellt sind, verlesen. Sie schließlich des Distrikts Lemberg ansässig waren 
bzw. ihr Arbeitgeber erhalten dort auch Vor- und im Reichsgebiet außer den eingegliederten 
Arucke für Aufenthaltsanzeigen. die mit Stempel- Ostgebieten mit dem Bezirk Bialystok zum
	        

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