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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Verein für die Geschichte Berlins
Title:
Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins / Verein für die Geschichte Berlins
Other titles:
Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Publication:
Berlin: Mittler 1943
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
1.1884 - 60.1943,1; mehr nicht digital.
Note:
Hauptsacht. anfangs: Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Haupttitel 51.1934 - 60.1943,1: Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2396602-6 ZDB
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
DDC Group:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Collection:
General Regional Studies
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1931
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
DDC Group:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-14674
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
General Regional Studies
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins

Issue

Title:
Heft 4
Publication:
, 1931

Article

Author:
Violet, Bruno
Title:
Die Friedrichs-Werdersche Kirche C. F. Schinkels einst und jetzt
Language:
German
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1962 (Public Domain)
  • Fundstellennachweis Dienstblatt Teil I, 1962
  • 4. Januar 1962
  • 10. Januar 1962
  • 11. Januar 1962
  • 11. Januar 1962
  • 15. Januar 1962
  • 25. Januar 1962
  • 5. Februar 1962
  • 20. Februar 1962
  • 21. Februar 1962
  • 7. März 1962
  • 26. März 1962
  • 13. April 1962
  • 6. Mai 1962
  • 21. Mai 1962
  • 29. Mai 1962
  • 4. Juni 1962
  • 14. Juni 1962
  • 15. Juni 1962
  • 2. Juli 1962
  • 2. Juli 1962
  • 16. Juli 1962
  • 1. August 1962
  • 5. September 1962
  • 20. September 1962
  • 24. September 1962
  • 25. September 1962
  • 8. Oktober 1962
  • 9. Oktober 1962
  • 18. Oktober 1962
  • 25. Oktober 1962
  • 22. November 1962
  • 14. Dezember 1962
  • 31. Dezember 1962

Full text

1/1962 | 
Seite 96. 
Nr. 9 
ren Gehalts- und Lohnstelle (Ziff, 7) zu schließen, so ist 
die Personalnummer mit dem Ende des letzten vollen Zah- 
lungsmonats zu löschen und dem Rechenzentrum die Zah- 
lungseinstellung unter Verwendung des letzten Nachweises 
als Lochbeleg mitzuteilen. Sind nach der. Schließung des 
Kontos noch Zahlungen aus dem früheren Beschäftigungs- 
verhältnis zu leisten, z. B. Bezüge für Teile des folgenden 
Monats, Nachzahlungen für rückliegende Zeiten, Sterbegelder 
an Hinterbliebene oder sonstige Berechtigte, Zahlungen an 
Erben des Verstorbenen, so sind sie unter der ‚alten Per- 
sonalnummer mit besonderen Lochbelegen ‚anzuweisen. Die 
Personalnummer ist bei der Abstimmung besonders zu er- 
fassen und zu der Summe der Personalnummern für die 
laufenden. Zahlungen hinzuzurechnen. Gelöschte Personal- 
nummern sind neuen Konten erst dann wieder zuzuteilen, 
wenn die Nummerngruppe (Ziff. 3 a) innerhalb der Gehalts- 
und Lohnstelle voll besetzt ist, und die Nummer drei volle 
Rechnungsjahre hindurch unbesetzt war. 
{I. Berechnungsverfahren 
und Zahlungslisten 
1. Aufgaben des Rechenzentrums 
Die Gehalts- und Lohnstelle bedient. sich zur Errechnung 
der Personalbezüge. des Rechenzentrums. Das Rechen- 
zentrum errechnet die Brutto- und Nettobezüge auf Grund 
der von der Gehalts- und Lohnstelle in den Lochbelegen 
angegebenen Daten; bei Löhnen sind ferner die von” den 
Beschäftigungsdienststellen mit‘ Feststellungsvermerk und 
Richtigkeitsbescheinigung versehenen Lohnstundennach- 
weise und sonstigen‘ Belege für die Lohnberechnung Unter- 
lage für das Berechnungsverfahren. Die Gehalts- und Lohn- 
stelle teilt dem Rechenzentrum in den Lochbelegen die für 
die Bruttoberechnung erforderlichen, nach Abschnitt I 
Ziff, 4a von der Personalstelle festgesetzten Angaben mit, 
ferner die von ihr selbst zu ermittelnden Unterlagen für 
die Berechnung der Abzüge (Abschnitt I Ziff. 5) und die 
Angaben zur Person des Beschäftigten. 
Das Rechenzentrum führt außer der Errechnung der 
Brutto- und Nettobeträge folgende Arbeiten ohne Einzel- 
auftrag maschinell aus: 
A, Bei Gehältern und Vergütungen: 
a) Steigerungen der Bezüge nach dem Dienst- .oder 
Lebensalter, 
Errechnung der Höhe der Kinderzuschläge nach dem 
Alter des Kindes, Erhöhung bei Vollendung des 6. oder 
14. Lebensjahres und Zahlungseinstellung bei Voll- 
endung des 18. Lebensjahres unter Änderung des 
Ortszuschlages, 
Erstellung von Warnlisten vor Vollendung des 18, 
Lebensjahres bzw. 25. Lebensjahres eines Kindes, 
Änderung des Ortszuschlages für Ledige bei Voll- 
endung des 40. Lebensjahres, 
Berechnung‘ der Lohn- und Kirchensteuern, Beiträge 
zur Sozialversicherung und zur zusätzlichen Alters- 
versorgung, 
f) Berechnung der Währungsanteile für Grenzgänger, 
g) terminmäßiger Wegfall von Abzügen. 
B. Bei Löhnen: 
a) Steigerung des Stundenlohnes nach der Dienstzeit, 
h) Errechnung der Höhe der Kinderzuschläge nach dem 
Alter des Kindes, Erhöhung bei Vollendung des 6. oder 
14. Lebensjahres und  Zahlungseinstellung bei Voll- 
endung des 18. Lebensjahres, 
Erstellung von Warnlisten vor Vollendung des 18. 
bzw. 25. Lebensjahres eines Kindes, 
Berechnung der Lohn- und Kirchensteuern, Beiträge 
zur Sozialversicherung und zur zusätzlichen Alters- 
versorgung, 
Berechnung der Währungsanteile für Grenzgänger, 
Wegfall von Abzügen nach Erreichung der im Loch- 
beleg angegebenen Zahl von Raten oder des Wegfall- 
termins. 
n) 
Das Rechenzentrum liefert ferner aus den Karten eines 
Kalenderjahres die Jahressummen 
a) für die Bescheinigung in den Steuerkarten und er- 
rechnet den Lohnsteuer-Jahresausgleich, 
b) für die Bescheinigung in den Versicherungskarten, 
c) für die Ausstellung. der Jahresverdienstbescheinigungen 
für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 
(VBL) und nach der Versorgungsvereinbarung (VVA). 
Für die Auszahlung stellt das Rechenzentrum Zahlüungs- 
listen auf, fertigt Abrechnungsstreifen für den Empfänger, 
für bargeldlose Zahlungen das Überweisungsmaterial und 
{ür alle Abzüge die erforderlichen Listen und Umbuchung's- 
belege. Für die Anweisung der Zahlungen werden Zusam- 
menstellungen der Zahlungslisten nach den Bedürfnissen 
der Gehalts- und Lohnstelle angefertigt. 
2. Verkehr zwischen der Gehalts- und Lohnstelle 
: und dem Rechenzentrum 
a) Lochbelege 
Die Gehalts- und Lohnstelle übermittelt dem Rechen« 
zentrum die für das Berechnungs- und Zahlungsver- 
fahren erforderlichen Angaben durch Lochbelege oder 
durch Eintragung der zu ändernden Merkmale in den 
maschinell erstellten Nachweis, der hierdurch zum 
Lochbeleg für. die Änderung wird. Bei Ausfertigung der 
Lochbelege sind die Arbeitsanweisungen zu beachten. 
Jeder Lochbeleg ist von dem Buchhalter festzustellen 
(88 34, 37 WRO) und von dem Prüfer (Abschnitt I 
Ziff.6) unterschriftlich und mit Tagangabe zu be- 
Scheinigen. Weder der Feststeller noch der Prüfer darf 
die Lochbelege für seine eigenen Bezüge bescheinigen. 
Der Prüfer hat nicht nur die zahlenmäßigen Angaben 
des Feststellers, sondern auch die sachliche und formelle 
Richtigkeit der Angaben in den Lochbelegen zu prüfen 
und darauf zu achten, daß der Buchhalter (Feststeller) 
Lochbelege nur im Rahmen seines Arbeitsgebietes aus- 
fertigt. Arbeitsgebiet in diesem Sinne sind die dem 
Buchhalter durch den Geschäftsverteilungsplan zuge- 
wiesenen Konten, bei Vertretung eines beurlaubten oder 
erkrankten Buchhalters auch dessen Konten. Sind 
einem Buchhalter zur Erledigung seiner Arbeiten Hilfs- 
kräfte zugewiesen worden, so hat er die Lochbelege 
auch dann selbst und unter eigener Verantwortung 
festzustellen, wenn die Hilfskraft die Befähigung zur 
rechnerischen Feststellung (8 35 WRO) besitzt. Aus- 
nahmen hiervon kann der Leiter der Gehalts- und Lohn- 
stelle zulassen. 
Nach Eingang der von dem Rechenzentrum erstellten 
neuen oder geänderten Nachweise einschließlich der- 
jenigen, bei denen das Rechenzentrum eine Änderung 
ohne Auftrag (Ziffer 1) ausgeführt hat, ist vom Buch- 
halter zu prüfen, ob alle Angaben aus dem Lochbeleg 
vom Rechenzentrum richtig übernommen worden sind, 
ob die in den alten Nachweis eingetragenen Änderungen 
richtig übernommen und die unverändert gebliebenen 
Angaben nicht verändert wurden und ob bei Änderung 
ohne Auftrag die Voraussetzungen für diese Änderung 
gegeben waren. Diese Prüfung bescheinigt der Buch- 
halter auf dem neuen Nachweis. Fehlerhafte Nach- 
weise sind, falls ein Lochfehler vorliegt, dem Rechen- 
zentrum mit einem schriftlichen Hinweis in einfacher 
Form zur Berichtigung zurückzugeben. War der Loch- 
beleg‘ oder der Änderungsauftrag fehlerhaft, so ist ein 
heuer . Änderungsauftrag zu erteilen und mit neuem 
Laufzettel zu übersenden. 
Die Durchschriften der maschinell erstellten Nachweise 
übersendet die Gehalts- und Lohnstelle dem Beschäftig- 
ten über die Beschäftigungsdienststelle. 
Laufzettel 
Die Loch- und Änderungsbelege sind, getrennt nach 
Änderungsarten, dem Rechenzentrum mit Laufzetteln 
zuzuleiten. (Arbeitspakete). In größeren Gehalts- und 
Lohnstellen werden die Laufzettel (Arbeitspakete) 
gleicher Art von der Leitstelle (Abschnitt I Ziff, 6) für 
sämtliche Buchhaltereien der Gehalts- und Lohnstelle 
getrennt nach Änderungsarten in Lieferscheinen zu- 
sammengestellt. Die Leitstelle überwacht den Beleg- 
wechsel zwischen der Gehalts- und Lohnstelle und dem 
Rechenzentrum.
	        

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