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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1955 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1955 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Verein für die Geschichte Berlins
Titel:
Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins / Verein für die Geschichte Berlins
Weitere Titel:
Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Erschienen:
Berlin: Mittler 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Erscheinungsverlauf:
1.1884 - 60.1943,1; mehr nicht digital.
Fußnote:
Hauptsacht. anfangs: Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Haupttitel 51.1934 - 60.1943,1: Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2396602-6 ZDB
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1916
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-14524
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins

Ausgabe

Titel:
Nr. 8
Erschienen:
, 1916

Aufsatz

Verfasser:
Schmitz, H.
Titel:
Der ältere deutsche Eisenguß
Sprache:
Deutsch
Fußnote:
Dieser Artikel kann noch durch das Urheberrecht und bzw. oder verwandte Schutzrechte geschützt sein, ist aber kostenfrei zugänglich. Die Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, ist nur im Rahmen der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts oder aufgrund einer Einwilligung des Rechteinhabers erlaubt.
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1955 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil IV, 1955
  • 3. Februar 1955
  • 7. Februar 1955
  • 21. Februar 1955
  • 8. März 1955
  • 28. März 1955
  • 16. April 1955
  • 25. April 1955
  • 4. Mai 1955
  • 16. Mai 1955
  • 28. Mai 1955
  • 10. Juni 1955
  • 13. Juli 1955
  • 19. Juli 1955
  • 3. August 1955
  • 11. August 1955
  • 5. September 1955
  • 7. Oktober 1955
  • 15. Oktober 1955
  • 2. November 1955
  • 2. November 1955
  • 8. November 1955
  • 22. November 1955
  • 7. Dezember 1955
  • 15. Dezember 1955
  • 22. Dezember 1955
  • 31. Dezember 1955

Volltext

1V/1955 
Seite 66 
Nr. 84 
f) Besondere Abort- und Waschräume müssen in aus- Außerhalb der Dienstzeit der Gesundheitsämter und an 
reichender Anzahl vorhanden sein. Als Richtzahlen gel- Sonn- und Feiertagen ist das Gesundheitsamt Reinicken- 
ten: dorf zu benachrichtigen. 
ein Abortsitz für 25 weibliche Personen; cc) Läusebefall ist sofort zu behandeln. Befallene Kleidungs- 
ein Abortsitz und ein PP-Becken für 40 männliche stücke usw. sind in einer Desinfektionsanstalt zu ent- 
Personen; ; ; wesen. Die Entwesung ist für die Flüchtlinge kostenlos. 
mindestens ein Waschbecken mit fließendem Wasser d) Bei jedem Flüchtling ist eine mindestens einmalige Un- 
für 20 Personen oder tersuchung. des Stuhles auf Typhus-, Paratyphus-, En- 
x ® RR 5 teritis- und Ruhrerreger zu veranlassen. Bei Flücht- 
CH Waschschüssel für 4 Personen bzw. eine Fa- lingen, die privat wohnen, kann die Untersuchung weg- 
milie. fallen. Wird ein Flüchtling als Ausscheider ermittelt, 
Ausreichende Duschgelegenheiten mit warmem Wasser so ist er unverzüglich im Lager Lichtenrade, Roonstraße, 
sollen vorhanden sein. das über besondere Einrichtungen verfügt, unterzu- 
3 Ein Krankenrevier muß vorhanden. sein. Dazu gehören: bringen. 
ein Untersuchungsraum von mindestens 20 qm e) Jeder Flüchtling über 16 Jahre ist einer Schirmbild- 
Bodenfläche mit dem notwendigen ärztlichen In- untersuchung zu unterziehen. Bei Jüngeren Flüchtlingen 
ventar; wird die Untersuchung empfohlen. Wird. dabei oder 
. ; : schon bei der ärztlichen Untersuchung im Notaufnahme- 
Krankenzimmer A ‚ausreichender Anzahl. darunter lager eine Tuberkulose festgestellt, so ist die zustän- 
On ASIA ir ansteckend erkrankte und für dige Tbc-Fürsorgestelle zu benachrichtigen. Kann diese 
ansteckungsverdächtige Personen, die Frage der Lagerfähigkeit nicht mit eigenen Mitteln 
Im Krankenrevier müssen bei 3 m' Mindestraumhöhe je entscheiden, so hat sie den zuständigen Lagerarzt (so- 
Bett mindestens 7 qm Bodenfläche zur Verfügung weit vorhanden) bzw. den zuständigen Hygienearzt zu 
stehen. Ist der Raum niedriger als 3 m — jedoch nicht verständigen. Von ihm werden die erkrankten männ- 
unter 2;30 m — so ist die Bodenfläche entsprechend lichen Flüchtlinge in die Thbe-Sonderabteilung des 
größer zu veranschlagen. Die Betten des Krankenre- Städt. Krankenhauses Tegel-Süd und die weiblichen 
viers dürfen nicht übereinander angeordnet sein. Für Flüchtlinge in die Sonderabteilung des Landestuber- 
die Insassen der Isolierzimmer müssen besondere Aborte kulosekrankenhauses Heckeshorn eingewiesen. Nach 
und Waschgelegenheiten zur Verfügung stehen. Klärung der Diagnose werden nicht ansteckungsfähige 
. Tuberkulöse als „lagerfähig‘“ einem Flüchtlingslager 
2. Reinigung und Desinfektion zugeleitet: Die ansteckungsfähigen Tuberkulösen (ausge- 
Sämtliche Räume sind ungezieferfrei zu halten und täglich nommen abgelehnte und für Berlin A Flücht- 
gründlich zu reinigen. Die Aborträume sind in geeigneten linge) werden an die Krankensammelstel e des DRK, 
Abständen zu desinfizieren. Beim Auftreten übertragbarer Berlin-Tempelhof, Friedrich-Wilhelm-Straße 7 9, weiter- 
Krankheiten sind die vom Gesundheitsamt anzuordnenden geleitet und erwarten dort den Abflug in die Bundes- 
Desinfektions- und Schutzmaßnahmen zu befolgen. republik. 
3. Maßnahmen während des Aufenthaltes in West-Berlin 
m. Ärztliche Versorgung der Flüchtlinge a) Bei der Ankunft in den B-Lagern werden die Flücht- 
ER n linge nochmals gründlich untersucht. Soweit kein 
1. Zuständigkeit Lagerarzt (Ziff. 4) vorhanden ist, werden die Unter- 
Die im Zusammenhang mit der ärztlichen Versorgung der suchungen vom Hygienearzt des zuständigen Gesund- 
Flüchtlinge stehenden Aufgaben gehören zur Zuständigkeit heitsamtes (s. Abschn. III Ziff. 2) durchgeführt. Es 
des Senators für Arbeit und Sozialwesen, Geschäftskreis bleibt den Gesundheitsämtern überlassen, die Unter- 
Sozialwesen. Die Wahrnehmung der nachstehenden Auf- suchungen auch in den A-Lagern anzuordnen, wenn es 
gaben durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt aus besonderen Gründen erforderlich erscheint. ) 
ist — auch nebenamtlich — nicht zulässig, soweit nicht p) Während des Aufenthaltes in den A- oder B-Lagern 
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. sind die Flüchtlinge auf Verlausung, übertragbare 
Krankheiten und Hauterkrankungen zu beobachten. Be- 
2. Maßnahmen nach der Ankunft in West-Berlin steht der Verdacht einer übertragbaren Krankheit oder 
a) .Die in Berlin eingetroffenen Flüchtlinge kommen zu- einer sonstigen Krankheit, so sind die erforderlichen 
nächst in das zentrale Notaufnahmelager Marienfelde, bakteriologischen, chemischen und serologischen Unter- 
Marienfelder Allee, und werden dort vom Ärztlichen suchungen zu veranlassen. Geschlechtskranke Flücht- 
Dienst des Senators für Arbeit und Sozialwesen unter- linge oder solche, bei denen der Verdacht einer Ge- 
sucht. Das Ergebnis der Erstuntersuchung wird in schlechtskrankheit besteht oder die als Infektionsquelle 
einem Gesundheitspaß eingetragen, der den Flüchtlingen genannt werden, sind dem zuständigen Gesundheitsamt 
ausgehändigt wird. Er wird später durch Eintragungen — Beratungsstelle für Geschlechtskrankheiten — zu 
über die Röntgenuntersuchung der Lunge, die Stuhl- überweisen, soweit sie ‚nicht sofort in ein Krankenhaus 
untersuchung, Krankheiten während des Aufenthalts in UL eischde Ver En An ht En 
a kämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 23. Juli 1953 
» Wird bei einer Person eine akute Infektionskrankheit (BGBl I S. 700, GVBl S. 740) beim Vorliegen einer Ge- 
festgestellt oder erweist es sich aus anderen zwingenden schlechtskrankheit oder des begründeten Verdachtes 
Gründen als notwendig, so ist sie unverzüglich in ein einer solchen 
Krankenhaus ‚einzuweisen. Bei Verdacht einer Infek- üs ; ; ; . 
: Tr ; Ch 1. den Kranken über die Art seiner Krankheit und die 
gg bad Zur Ei ar NE Übertragungsgefahr dureh Aushändigung‘ und Er- 
M zs Quaran ANSANLE UNS CES-ANOSAIT De ASENS ID läuterung des amtlichen Merkblattes zu unterrichten, 
arienfelde eingewiesen werden. Soweit die Kranken- x RE 
hauseinweisung nicht unbedingt erforderlich ist und 2. sich den Empfang des Merkblattes sowie die erfolgte 
Krankenhausbetten nicht in ausreichender Anzahl zur Belehrung schriftlich von dem Kranken bestätigen 
Verfügung stehen, können sie auch in Krankenheime zu lassen, - 
des DRK oder ähnlicher caritativer Organisationen ein- 8. die betreffende Person zur Sicherstellung der gesetz- 
gewiesen werden. In den Krankenheimen müssen ver- lich vorgeschriebenen nachgehenden Fürsorge dem 
antwortliche Ärzte (Heimärzte) und Pflegepersonen zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden. 
vorhanden sein. Soweit die vorgeschriebene Schirmbilduntersuchung 
Wird bei einem Flüchtling eine Geisteskrankheit im noch nicht durchgeführt wurde, ist sie so schnell wie 
Sinne des $ 1 des Gesetzes über die Unterbringung von möglich nachzuholen. 
Geisteskranken und Süchtigen vom 24, Juli 1952 (GVBl c) Erkrankte Flüchtlinge werden von freitätigen Ärzten 
S. 630) festgestellt, die eine Aufnahme in einer geschlos- auf Grund von Krankenscheinen behandelt. Die Kran- 
senen Anstalt notwendig‘ macht, ist das für das Flücht- kenscheine werden unter Verwendung von Vordrucken 
lingslager zuständige Gesundheitsamt zu verständigen. der Krankenversicherungsanstalt Berlin ausgegeben an
	        

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