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Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 25.1975,2 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 25.1975,2 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Verein für die Geschichte Berlins
Titel:
Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins / Verein für die Geschichte Berlins
Weitere Titel:
Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Erschienen:
Berlin: Mittler 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Erscheinungsverlauf:
1.1884 - 60.1943,1; mehr nicht digital.
Fußnote:
Hauptsacht. anfangs: Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Haupttitel 51.1934 - 60.1943,1: Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2396602-6 ZDB
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-14498
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins

Ausgabe

Titel:
No. 3
Erschienen:
, 1913

Aufsatz

Titel:
Tagesordnung der nächsten Sitzungen
Sprache:
Deutsch
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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Schnellzugriff

  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 25.1975,2 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Ausgabe 1975,20 Nr. 20, 14. März 1975
  • Ausgabe 1975,21 Nr. 21, 20. März 1975
  • Ausgabe 1975,22 Nr. 22, 21. März 1975
  • Ausgabe 1975,23 Nr. 23, 26. März 1975
  • Ausgabe 1975,24 Nr. 24, 27. März 1975
  • Ausgabe 1975,25 Nr. 25, 3. April 1975
  • Ausgabe 1975,26 Nr. 26, 4. April 1975
  • Ausgabe 1975,27 Nr. 27, 10. April 1975
  • Ausgabe 1975,28 Nr. 28, 11. April 1975
  • Ausgabe 1975,29 Nr. 29, 17. April 1975
  • Ausgabe 1975,30 Nr. 30, 18. April 1975
  • Ausgabe 1975,31 Nr. 31, 24. April 1975
  • Ausgabe 1975,32 Nr. 32, 25. April 1975
  • Ausgabe 1975,33 Nr. 33, 30. April 1975
  • Ausgabe 1975,34 Nr. 34, 2. Mai 1975
  • Ausgabe 1975,35 Nr. 35, 7. Mai 1975
  • Ausgabe 1975,36 Nr. 36, 9. Mai 1975
  • Ausgabe 1975,37 Nr. 37, 16. Mai 1975
  • Ausgabe 1975,38 Nr. 38, 23. Mai 1975
  • Ausgabe 1975,39 Nr. 39, 30. Mai 1975
  • Ausgabe 1975,40 Nr. 40, 6. Juni 1975
  • Ausgabe 1975,41 Nr. 41, 11. Juni 1975
  • Ausgabe 1975,42 Nr. 42, 13. Juni 1975
  • Ausgabe 1975,43 Nr. 43, 18. Juni 1975
  • Ausgabe 1975,44 Nr. 44, 19. Juni 1975
  • Ausgabe 1975,45 Nr. 45, 20. Juni 1975
  • Ausgabe 1975,46 Nr. 46, 25. Juni 1975
  • Ausgabe 1975,47 Nr. 47, 27. Juni 1975
  • Ausgabe 1975,48 Nr. 48, 4. Juli 1975
  • Ausgabe 1975,49 Nr. 49, 10. Juli 1975
  • Ausgabe 1975,50 Nr. 50, 11. Juli 1975
  • Ausgabe 1975,51 Nr. 51, 17. Juli 1975
  • Ausgabe 1975,52 Nr. 52, 18. Juli 1975
  • Ausgabe 1975,53 Nr. 53, 25. Juli 1975
  • Ausgabe 1975,54 Nr. 54, 31. Juli 1975
  • Ausgabe 1975,55 Nr. 55, 1. August 1975
  • Ausgabe 1975,56 Nr. 56, 6. August 1975
  • Ausgabe 1975,57 Nr. 57, 8. August 1975
  • Ausgabe 1975,58 Nr. 58, 13. August 1975
  • Ausgabe 1975,59 Nr. 59, 15. August 1975
  • Ausgabe 1975,60 Nr. 60, 22. August 1975
  • Ausgabe 1975,61 Nr. 61, 29. August 1975

Volltext

PP) Steuer- und Zollblatt für Berlin 25. Jahrgang Nr.61 29. August 1975 
Beurteilung des Streitfalles ganz entscheidenden Um- erklärt, sondern nur einen Mietvertrag über die Räume 
stand fast vollständig. So Kann der Vertrag vom abgeschlossen und nur einen bedeutend geringeren 
22. März 1959 wegen aer Verpflichtung des Vermieters Mietzins bezahlt hätte (Revisionsbegründung S. 24). Hier 
zur Grundstücksübereignung und _ Konzessionsübertra- müßte die Fragestellung wohl lauten, ob nicht auch ein 
gung gerade nicht mit dem vorangegangenen Apothe- anderer diesen Vertrag so abgeschlossen hätte, wenn er 
kenpachtvertrag vom 23. Januar 1955 verglichen werden. dafür letztlich Eigentümer von Apotheke und Grund- 
Gegen die Annahme eines Erwerbsvorgangs spricht auch stück geworden wäre. Daß der Kläger im Vertrag vom 
nicht, wie der Kläger meint, die Vereinbarung einer Um- 25. März 1959 hinsichtlich des Grundstücks nur als Nach- 
satzpacht in üblicher Höhe (vgl. das BFH-Urteil I. 133/64, vermächtnisnehmer eingesetzt wurde, hat keine Bedeu- 
Abschn. II1. am Ende, bezüglich normal bemessener tung in Anbetracht dessen, daß der UÜbereignungsan- 
Mietzahlungen beim Mietkauf). Die Zahlungsverpflich- spruch im Vertrag vom 22. März 1959 schon begründet 
tung des Klägers muß im übrigen im Zusammenhang mit und durch Auflassungsvormerkung gesichert worden 
der von Frau W erstrebten Versorgung gesehen werden. war. 
Dies erhellt auch aus Abschn. IV des’ Vertrages vom ; 
22. März 1959, wo ausgeführt ist, daß sich Frau W zur e) Auch die Bedenken des Klägers, bei Bestätigung 
schuldenfreien Eigentumsübertragung des Grundstücks der Rechtsauffassung ‘des FA werde er gezwungen, in 
verpflichtet „mit Rücksicht darauf, daß durch den ihr handelsrechtlich unzulässiger Weise gepachtete Wirt- 
hiervor gewährten langfristigen Mietvertrag der Vermie- schaftsgüter zu bilanzieren, sind nicht gerechtfertigt. Der 
terin. eine. bestgünstige Verwertung .des vermieteten BFH hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch die 
Grundbesitzes für die. Lebensdauer von ihr und ihrer Bilanzierung sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten 
Tochter zugesichert wird...”. Im übrigen widerspricht richten muß, was zur Folge haben kann, daß ein Wirt- 
sich der Kläger selbst, wenn er einerseits behauptet, es schaftsgut nicht in der Bilanz des bürgerlich-rechtlichen 
sei ein Pachtzins in durchaus üblicher Höhe vereinbart Eigentümers, :sondern in der des wirtschaftlichen Eigen- 
(Revisionsbegründung S.16 und 22), andererseits aber tümers aufzuführen ist (vyl. die erwähnten Urteile IV 
darauf hinweist, Frau W habe zur Sicherung ihres Le- R 144/66, Abschn.C 111, und 1133/64, Abschn.IV 1a). 
bensabends nach einem unkündbaren Vertrag streben Da die Gesamtumstände des Streitfalles den vom FA an- 
müssen (Revisionsbegründung 5.23), weil ein anderer genommenen Erwerbsvorgang bestätigen, war es richtig, 
Apotheker in Anbetracht der Niederlassungsfreiheit sich von einer Aktivierung des Grund und Bodens, des Ge- 
mit einem derartigen Pachtvertrag .nicht einverstanden bäudes und eines Geschäftswertes auszugehen. 
Leitsätze aus Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 
Grunderwerbsteuer Reichsabgabenordnung — Finanzgerichtsordnung 
Urteil des BFH vom 30. Oktober 1974 — II R 102/70 Urteil des BFH vom 31. Oktober 1974 — IV'R 160/69 
(StZBI. Bin. 1975 S. 1738) (StZBI. Bin. 1975 S. 1738) 
Mehrere landwirtschaftliche Grundstücke können un- Die Verzinsung nicht rechtshängig gewordener 
abhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen Steuererstattungsbeträge kommt auch dann nicht in 
wirtschaftlichen Einheit im Sinne des 8 2 BewG ge- Betracht, wenn das diese Beträge betreffende Ein- 
hören, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit im spruchsverfahren wegen eines anderen anhängigen 
Sinne des. 8 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aufweisen, wenn Rechtsstreits nach 8 259 Abs.?2 AO a. F. ausgesetzt 
sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammen worden war. — Angesichts der Regelung in 8 4 
liegen und natürlich oder. durch besondere Umstände StSäumG ist sowohl die unmittelbare als auch die ent- 
verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder sprechende Anwendung privatrechtlicher Zins- und Be- 
Mg ander abgestimmten Bewirtschaftung. geeignet reicherungsvorschriften ausgeschlossen. 
NEL S2Ab- 2 Satz] s 2 a. F. 88 155, 259 Abs. 2; FGO 8 111; StSäumG 
(Vom Abdruck des Sachverhalts u. der Entscheidungs- . 
gründe ist hier abgesehen worden; auf die Veröffent- (Vom Abdruck des Sachverhalts u. der Entscheidungs- 
lichung im BStBl. 1975 II S. 270 wird hingewiesen.) gründe ist hier abgesehen worden; auf die Veröffent- 
lichung im BStBl. 1975 II S. 370 wird hingewiesen.) 
Grunderwerbsteuer 
Urteil des BFH vom 15. Januar 1975 — II R 108/67 Umsatzsteuer 
(StZBI. Bln. 1975 8. 1738) Urteil des BFH vom 27. Februar 1975 — V R 139/70 
Die Steuerbefreiung des 8 4 Abs.1 Nr.4 Buchst, a (StZBI. Bin. 1975 S. 1738) 
GrEStG 1940 setzt voraus, daß die Schaffung oder Er- Sr Ana . AM ie e 
weiterung von öffentlichen Straßen und Plätzen Zweck BD > Tölz keit als geschäftsführendes Vorstandsmit- 
m . glied einer rechtsfähigen Familienstiftung wird in der 
des Krwerbes ist und nicht bioke, wenn auch "nicht Regel nicht selbständig im Sinne von 8 2 Abs. 2 Nr.1 
unerwünschte Nebenfolge. Auf den inneren Beweg- UStG 1951 ausgeübt © ) © 
grund (Motiv) kommt es dabei nicht an. ; ) 
GrEStG 1940 8 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a. UStG 1951 8 2 Abs. 2? Nr. 1. 
(Vom Abdruck des Sachverhalts u. der Entscheidungs- (Vom Abdruck des Sachverhalts u. der Entscheidungs- 
gründe ist hier abgesehen worden; auf die Veröffent- gründe ist hier abgesehen worden; auf die Veröffent- 
lichung im BStBl. 1975 II S. 272 wird hingewiesen.) lichung im BStBl. 1975 II S. 400 wird hingewiesen.) 
Herausgeber u. Schriftleitung: Der Seuator für Finanzen, 1 Berlin 380, Nürnberger Straße 53-55; Fernruf: 24 01 11, App. 278, 213. 
Verlag: Kulturbuch-Verlag GmbH... 1 Berlin 30, Passauer Straße 4; Fernruf: 213 60 71. 
Bezugspreis; Vierteljährlich 48,— DM einschl. 5,5% Umsatzsteuer bei vierwöchiger Kündigungsfrist zum Quartalsende. 
Laufender Bezug und Einzelhefte durch den Verlag. 
Pi 12363 Hewi; 2,60. )M und Versandspesen. 
Druck: ICB 3533. Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43. 485583. 8. 750 
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