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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Verein für die Geschichte Berlins
Titel:
Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins / Verein für die Geschichte Berlins
Weitere Titel:
Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Erschienen:
Berlin: Mittler 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Erscheinungsverlauf:
1.1884 - 60.1943,1; mehr nicht digital.
Fußnote:
Hauptsacht. anfangs: Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Haupttitel 51.1934 - 60.1943,1: Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2396602-6 ZDB
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1900
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 16 Allgemeines: Heimatforschung, Heimatvereine
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-14361
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins

Ausgabe

Titel:
No. 9
Erschienen:
, 1900

Aufsatz

Titel:
Tagesordnung der nächsten Sitzungen
Sprache:
Deutsch
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1931 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1931, Teil IX
  • 3. Januar 1931
  • 10. Januar 1931
  • 17. Januar 1931
  • 24. Januar 1931
  • 31. Januar 1931
  • 7. Februar 1931
  • 14. Februar 1931
  • 21. Februar 1931
  • 28. Februar 1931
  • 7. März 1931
  • 14. März 1931
  • 21. März 1931
  • 24. März 1931
  • 28. März 1931
  • 4. April 1931
  • 11. April 1931
  • 25. April 1931
  • 2. Mai 1931
  • 9. Mai 1931
  • 16. Mai 1931
  • 23. Mai 1931
  • 26. Mai 1931
  • 30. Mai 1931
  • 6. Juni 1931
  • 13. Juni 1931
  • 27. Juni 1931
  • 4. Juli 1931
  • 18. Juli 1931
  • 25. Juli 1931
  • 31. Juli 1931
  • 1. August 1931
  • 15. August 1931
  • 22. August 1931
  • 29. August 1931
  • 5. September 1931
  • 12. September 1931
  • 19. September 1931
  • 26. September 1931
  • 3. Oktober 1931
  • 10. Oktober 1931
  • 17. Oktober 1931
  • 24. Oktober 1931
  • 31. Oktober 1931
  • 7. November 1931
  • 14. November 1931
  • 21. November 1931
  • 28. November 1931
  • 5. Dezember 1931
  • 12. Dezember 1931
  • 19. Dezember 1931
  • 26. Dezember 1931

Volltext

50 
Zahlungen mit den endgültig festgesetzten Beträgen zu c) Gemeindezuschlag. 
verrechnen und die Differenzbeträge nachzufordern bzw. 1. Bei den unter „St. G. I“ fallenden Grundstücken. 
gutzuschreiben, Die Mitteilung an den Pflichtigen er- Der Gemeindezuschlag ist mit 312,5% des Staatssteuer- 
Ne EM er BER Ba betrages zu bilden (nicht vom Staatszuschlag, da dieser 
HStV.IXh 37. Da es nach $ Sardes Abänderungsgesetzes De U. VON OS SD re a wel Een als 
vom 23, 3. 1931 eines besonderen Veranlagungs- £ der Sollbuchs und "als uhresbetrag in Spalte 6 der 
beschlusses nicht bedarf, wird auch ein förmlicher Ver- Solliste und 8 des Sollbuchs einzutragen. 
anlagungsbescheid vom Katasteramt nicht ausgefertigt. 2, Bei den unter „St. G. II“ fallenden Grundstücken. 
3. Straß rm beit Der Gemeindezuschlag ist mit 271,25 % des Staatssteuer- 
yanenryeiINIEUDESTEILTAG. betrages zu bilden und in Spalte 3 der Solliste sowie 
Da das Feststellungsverfahren nach 89 KAG. für 3 und 4 des Sollbuchs als Vierteljahresbetrag und in 
die Jahre 1928 bis 1980 noch nicht Demi ist, muß es Spalte 6 der Solliste sowie 8 des Sollbuchs als Jahres- 
vorerst bei der Sollstellung nach dem Betrage der vor- betrag einzutragen. 
läufigen Mitteilung für 1930 verbleiben (s. Dienstblatt Soweit der Staatssteuerbetrag vom 1. 4. 1931 
Teil IX von 1931 Nr. 24) gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung erfahren 
hat, empfiehlt es sich, den neuen Erhebungssatz nicht 
B. Arbeit der Steuerämter. von dem Staatssteuersatz durch Vervielfachung mit 
a dem Zuschlagssatz von 271,25 %, sondern von.dem vor- 
a) Grundvermögensteuer. läufig nach einem Gemeinde zuschlän we 312,5% fest- 
. z n 1 
1. Nach dem Eingang der nach dem Stande vom gesetzten Vierteljahresbetrag (Dienstblatt IX, 193 
1.4.1931 fortgeschriebenen Staatssteuerrollen von den Dr de A6 U ESTATE x DE ZUSCHLE errechnet 
Katasterämtern sind die Monatssollbeträge aus diesen 51°C dann nach 1olgendem BEISPIEL: 
a tl I“ in die A der, DE und Te 1. Staatssteuerbetrag (Vierteljahressatz) 200,00 RM 
je Spalte3 und 4 des Sollbuchs zu übernehmen. Es 2, läufig fest tzter Vierteljahres- 
ist dabei zu beachten, daß die Staatssteuerrolle in zwei Betrag dach. 125% Sr © S ET Un 625,00 „ 
Abschnitten geführt wird, während bei der städtischen a 
Steuerverwaltung nur ein Sollbuch und eine Solliste be- 8 Sa. 825,00 RM 
steht, in der die Grundstücke lagegemäß hintereinander 4. 10% hiervon. . SE 
aufgeführt sind und lediglich das Jahressoll nach 5_ endgültiger Vierteljahresbetrag (Diffe- 
Grm vermögenstener 4 und Grundvermögensteuer II ge- renz zwischen 2 und 4) . . . ; 542,50 RM 
2 Bei den Grundstücken der Grundvermögen A er On Se 
. ” sind sod uf: hnen, i 
steuer II (landwirtschaftliche Grundstücke) ist wegen  Gemeimtezuschlap nach Ziffer 1 Dun ach Zaffer ne unter- 
der vierteljährlichen Zahlung der Vierteljahressatz als schieden wird. Das (Gesamtjahressoll ist danach 
„St. G. II“ in Spalte 3 der Steuersolliste und in Spalte 3 stadt—orts—bezirksweise festzusetzen. 
und 4 des Sollbuchs einzutragen, während bei allen 
übrigen Grundstücken, die dem Abschnitt Grund- d) Hauszinssteuer. 
vermögensteuer I angehören, in den vorerwähnten : 
Spalten der Solliste und des Sollbuchs der Monats- 1 ei nn nenne de ES 
betrag erscheint. Eines besonderen Hinweises, daß es serkten Erheben Sätzen  Berichtiguen. NE Haus zinSeteuer 
sich in dem einen Fall um Vierteljahres- und im an- rollen sind die einzelsollbeträ e in die Spalte 7 der 
deren Fall um Monatsbeträge handelt, bedarf es nicht, Solliste. und Spalte 3 und 4 des Sollbuchs zu. über- 
da schon aus der Trennung beim Jahressoll in Grund- nehmen N Unnach ist das Einzeljahressoll zu bilden und 
vermögensteuer I und Grundvermögensteuer II ent- in die Ss alte 8 der Solliste und Spalte 9 des Sollbuchs 
sprechend den dafür vorgesehenen besonderen Spalten einzutragen Die Aufrechnung, Abstimmung und Fest- 
sich ergibt, in welchem Fall es sich um einen Monats- setzun Ben: Jahressolls erfalet wie bei der Grund- 
und in welchem es sich um einen Vierteljahresbetrag SS ErmON teuer 
handelt. BEHSLEHST: 
3. Bisherige Eintragungen in den Spalten 3 und 4 ] G Arbeit der Stenerkassen: 
des Sollbuchs, die mit den neuen Feststellungen nicht Die Steuerkassen übernehmen die nach B von den 
übereinstimmen, sind zu streichen. Steuerämtern aufgestellten Sollbücher und führen 
4. Anschließend ist das Jahressoll des einzelnen danach die sehung durch. « er 
Steuerfalls nach den Eintragungen in den Spalten 3 Die Trennung des Solls zwischen Grundvermögen- 
der Solliste und 3 und 4 des Sollbuchs zu bilden. Grund- Steuer I und Staatszuschlag bezieht sich nur auf die 
vermögensteuer I ist in der Solliste in Spalte 4, im erste Sollfestsetzung. Dagegen sind bei Kassen- 
Sollbuch in Spalte 6, Grundvermögensteuer II in der abschlüssen und -abgängen keine Trennungen vorzu- 
Solliste in Spalte 5, im Sollbuch in Spalte 7 einzutragen. nehmen. . El Zn 
5. Die Jahresspalten sind aufzurechnen und das Selen Zn Ole Dei rer Onlich cn Dr Cheien 
Gesamtjahressoll der Grundvermögensteuer I und der der vom 1. 4. 1931 ab geltende monatliche Steuerbetrag 
Grundvermögensteuer II ist nach Abstimmung mit Ab- mitzuteilen. "Ersch eint der. Ste flichtige nicht per- 
schnitt I und Abschnitt II der Staatssteuerrolle stadt— sönlich in der Kasse, so ist ihm N ine als einfacher Brief 
orts—bezirksweise festzusetzen. zu übersen dende Mitteilung nach nach Vordruck HStV.T 1Xh37 
ö ; zu übermitteln. Die Vo jegen in i 
b) Stantszuschlag zur Grundnermügen Änschaffungsamt zur Abholung bereit 
Die Monatsbeträge des Zuschlags sind als „St.Z.“ An die Bezirksämter — Steueramt — 
in Spalte 8 der Solliste und in Spalte 3 und 4 des Soll- Und Steuereinziehungsdezernat, 
buchs einzutragen. Der Jahresbetrag ist in der gleichen — 
Weise wie bei der Staatssteuer zu bilden und in Spalte 4 
der Solliste und Spalte 6 des Sollbuchs einzusetzen. Die 53 Mitteilung der Friedensmiete - 28.4.3831 
Eintragung findet zweckmäßig auf einer Zeile in der ;__® an Mieter. —_ [ ; 317 
Mitte der Spalte statt, während auf der ersten Zeile 7 @ 
der tantebeirag St.G. y hgettagen ist. Der Staats: Ergänzung zu Dienstblatt IX/1930 Nr. 149. 
zuschlag in der Jahresspalte der Grundvermögensteuer1 a A RR 
ist gesondert von dieser aufzurechnen; desgleichen die Gesch-Z. ASEV. 1X 3. Fernruf: Magistrat 2851. 0 
Abstimmung und die Festsetzung des Gesamtjahres- Es mehren sich die Fälle, in denen einzelne Mieter
	        

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