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Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
Weitere Titel:
Archiv für Geschichte und Aesthetik der Architektur
Ernst Wasmuths Monatshefte für Baukunst
Erschienen:
Berlin: [s.n.] 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Erscheinungsverlauf:
1.1914/15 - 15.1931; mehr nicht digital.
Fußnote:

4.1919/20 - 5.1920/21 mit Anh.: Archiv für Geschichte und Aesthetik der Architektur Beilage: „Städtebau“ Jahrgang 25.1930-26.1931: https://digital.zlb.de/viewer/metadata/16297425/1/
Beilage: „Die Baupolitik“ Jahrgang 3.1929: https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:109-1-14321039
Beilage: „Städtebau, Baupolitik“ Jahrgang 4.1930-5.1931: https://digital.zlb.de/viewer/metadata/16297402/1/LOG_0000/

ZDB-ID:
2378120-8 ZDB
Frühere Titel:
Berliner Architekturwelt
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1922/1923
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen

Titelblatt

Titel:
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  • Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain)
  • Ausgabe 1908 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Rednerliste
  • Inhaltsverzeichnis
  • 8. Januar 1908
  • 22. Januar 1908
  • 29. Januar 1908
  • 12. Februar 1908
  • 26. Februar 1908
  • 11. März 1908
  • 18. März 1908
  • 25. März 1908
  • 15. April 1908
  • 6. Mai 1908
  • 20. Mai 1908
  • 17. Juni 1908
  • 24. Juni 1908
  • 9. September 1908
  • 23. September 1908
  • 24. Oktober 1908
  • 4. November 1908
  • 11. November 1908
  • 2. Dezember 1908
  • 16. Dezember 1908

Volltext

biete, soweit es unsere Finanzverhältnisse ermög­ lichkeit machen, wie er einer andern Behörde in lichen, mehr getan werden soll. P reußen tatsächlich mit Recht gemacht werden Ich bitte, betn vorgeschlagenen E tat Kapitel IV, kann. D enn von der städtischen Fortbildungs­ Fortbildungsschulen, m it den vorgetragenen Ab­ schulbehörde waren in dem Lehrpläne, nachdem änderungen zuzustimmen. den jungen Leuten das ganze Rechtsverhältnis in S ta a t und Gemeinde dargelegt worden ist, nach­ Stabtb. Zictsch: D er Herr Berichterstatter dem ihnen gezeigt wurde, in welchem Verhältnis hat ja der recht ausgiebigen Debatte Erwähnung sie sich in der Fam ilie, dem Arbeitgeber gegen­ getan, die im Etatsausschuß über die Ausdehnung über usw. befinden, sogar verschiedene Vorträge der Rechtsbelehrung an die Schüler der F o rt­ vorgesehen über die Organisationsverhältnisse der bildungsschulen stattgefunden hat. W enn der Arbeiter im besonderen. M an darf doch nicht ver­ Herr Berichterstatter über die Erklärung des M a­ kennen, baß gerade diese Fragen für die jungen Leute, gistratsvertreters, daß ja in bezug auf die B ürger­ für die gewerblichen Arbeiter und auch für die kunde unter dem R ubrum Deutsch schon verschie­ Arbeitsburschen, die in erster Linie hier in Betracht denes von dem gelehrt wird, was im Ausschuß kommen, von ungeheurer Wichtigkeit sind. D a hat gewünscht wurde, daß es erst in der Fortbildungs­ nun in richtiger Erkenntnis der Bedeutung dieser schule eingeführt würde, seine Befriedigung aus­ Sache die städtische Fortbildungsschulbehörde als drückte, so kann ich mich dieser Besriedigungs- Them en in dem Lehrpläne vorgesehen: Bildung erklärung nicht ganz anschließen. D as soll aber der englischen Gewerkvereine (trade nnions), durchaus keine Verurteilung sein, die ich der Gewerkvereine, Genossenschaften, Lohn- und städtischen Fortbildungsschulbehörde zuteil werden Schiedsgerichte, Arbeiterausschüsse usw. D as sind lassen möchte; das liegt m ir vollständig fern. Denn selbstverständlich alles Dinge, die für das gewerb­ aus dem P lan , den der Herr Stadtschulrat uns zur liche Leben der jungen Arbeiter von großer Be­ Verfügung gestellt hat, ergibt sich ja, daß, was deutung sind, und es ist m it Freude zu begrüßen, Rechtsbelehrung anbetrifft, vieles in unserer F o rt­ daß die städtische Fortbildungsschulbehörde diese bildungsschule geleistet wird. Aber daß das geleistet Punkte in dem Lehrplan hatte. Aber auch in wird, w as im Etatsausschuß m it besonderem diesem Falle hatte die Fortbildungsschulbehörde Nachdruck angeregt worden war, möchte ich doch die Rechnung ohne die preußische Regierung ge­ bestreiten. S» Ist richtig, daß hier und dort auf das macht: diese hat ihr alle diese Organisations­ rechtliche V erhältnis der jungen Leute im Zivil­ vorträge kurzerhand aus dem Lehrplan gestrichen. leben und in der gewerblichen Tätigkeit Rücksicht (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) genommen wird. Aber über das Strafrecht wird Wenn die preußische Regierung damit die Ab­ in den zwei P länen , die m ir hier zu Gebote stehen, sicht verfolgen sollte, daß die jungen Leute über­ nichts gesagt. Ich nehme danach an, daß in den haupt nicht über die Arbeitsverhältnisse aufgeklärt Fortbildungsschulen das Strafrecht überhaupt un­ werden könnten, so ist sie selbstverständlich auf dem berührt bleibt. Ich betonte aber schon im Aus­ Holzwege. W as in den Fortbildungsschulen nicht schuß, daß Belehrungen über das Strafrecht von getan werden kann, wird außerhalb der F o rt­ ganz wesentlicher Bedeutung für die jungen Leute bildungsschulen in weit erfolgreicherem M aße sind, die ja über das strafunmündige Alter hinaus und in nachdrücklicherer Weise geschehen, als es sind, wenn sie aus der Fortbildungsschule heraus­ in der Fortbildungsschule möglich ist. Aber aus kommen, vom Strafrichter also nicht m ehr als dieser Streichung heraus blickt ohne weiteres eine straf unmündig betrachtet werden, sondern m it der ungemein große Furcht und Ängstlichkeit der vollsten V erantw ortung, die dieses Gesetz jedem preußischen Regierung in bezug auf die Auf­ Erwachsenen auferlegt, für ihre T aten einzustehen klärung der Jugend über die gewerblichen O r­ haben. Deshalb ist die jetzige Rechtsbelehrung ganisationsverhältnisse. Und diese Kleinlichkeit in den Fortbildungsschulen meiner M einung nach der preußischen Regierung hier etwas niedriger unzulänglich. zu hängen, war meine Aufgabe. Aber auch in bezug auf die Punkte, die hier (B ravo! bei den Sozialdemokraten.) als Rechtsbelehrung aufgestellt worden sind, scheint m ir nicht alles das erfüllt zu sein, w as m an den Stabtb. Dr Penzig: Ich möchte mich auch jungen Leuten bieten könnte, selbst wenn man nicht ganz m it der Erklärung des Herrn Referenten diese Rechtsbelehrung nicht als besonderes Haupt­ einverstanden erklären und kann nicht sagen, daß fach zusammenfassen wollte, wenn m an sie ein­ m ir die Aufstellung, die hier über Rechtsbelehrung schiebt in das Hauptfach „Deutsch" oder „B ürger­ und Rechtskunde gemacht worden ist, irgendwie kunde" usw. Ich finde wohl, daß das Verhältnis genügen könnte. Ich halte es für ein außerordent­ des Arbeiters zu dem Arbeitgeber in einigen Vor­ liches Versäumnis, daß die S tad t Charlottenburg, trägen erörtert wird, die sich auf die Pflichten des die in sozialpolitischer und solzialpädagogischer Hin­ Arbeiters, die Arbeitsordnung, V ertragstreue usw. sicht so stark voranschreitet, sich noch immer es ent­ beziehen, daß aber kein Vortrag weiter vorgesehen gehen läßt, die Lücke auszufüllen, die nun einmal ist über die R e c h t e des jungen Arbeiters, über durch das Gesetz darin besteht, daß den jungen die Rechte, die er durch die Gewerbeordnung in Leuten vom 14., 15. bis zum 18., 19. Lebensjahre bezug auf Kündigung usw. hat. D as fällt nach der absolut gar kein Halt, keine sittliche Belehrung oder Durchsicht der beiden m ir zur Verfügung stehenden sittliche Überweisung gegeben wird. S ie wissen, P läne fort. daß dies etw as ist, was ich jedesmal vorbringe. Es ist aber noch etwas anderes, was mich be­ Ich bin leider verhindert gewesen, diesmal im sonders bewogen hat, mich hier zum Worte zu mel­ Etatsausschuß irgendwelche Anträge zu stellen. den. Ich verkenne durchaus nicht die weitergreifen­ Ich habe ja auch in der Fortbildungsschuldeputation den Ziele, die die städtische Fortbildungsschul­ Gelegenheit gehabt, derartige Anträge zu stellen. behörde mit der Aufstellung dieses P lanes verfolgt S ie sind leider dort an der M ehrheit gescheitert, hat. Ich möchte ihr nicht den Vorwurf der Klein­ an der M ehrheit, die sich nicht wollte belehren

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