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Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau (Public Domain) Issue2.1915/1916 (Public Domain)

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fullscreen: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau (Public Domain) Issue2.1915/1916 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
Other titles:
Archiv für Geschichte und Aesthetik der Architektur
Ernst Wasmuths Monatshefte für Baukunst
Publication:
Berlin: [s.n.], 1914 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
1.1914/15 - 15.1931; mehr nicht digital.
Note:

4.1919/20 - 5.1920/21 mit Anh.: Archiv für Geschichte und Aesthetik der Architektur Beilage: „Städtebau“ Jahrgang 25.1930-26.1931: https://digital.zlb.de/viewer/metadata/16297425/1/
Beilage: „Die Baupolitik“ Jahrgang 3.1929: https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:109-1-14321039
Beilage: „Städtebau, Baupolitik“ Jahrgang 4.1930-5.1931: https://digital.zlb.de/viewer/metadata/16297402/1/LOG_0000/

ZDB-ID:
2378120-8 ZDB
Previous Title:
Berliner Architekturwelt
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Volume

Publication:
1915/1916
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Note:
S. 43 und 44 fehlen in der Vorlage.
Wasmuths Monatshefte für Baukunst 1.1914/15
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15365234
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Issue

Title:
H. 7

Contents

Table of contents

  • Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau (Public Domain)
  • Issue2.1915/1916 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5/6
  • H. 7
  • H. 8/9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

311 
hinter uns, Ist doch durch Ausstellungen, Vorträge, Abbildungswerke und Katedoge das 
Verständnis für gute Grabmalkunst heute wieder in weiteste Kreise gedrungen. Haben 
wir es doch selbst erreicht, daß die viel geschmähten Grardtgrabsteinlieferanten jetzt mit 
Künstlern arbeiten. In keinem anderen Lande sind heute solche Möglichkeiten guter Grab- 
malkunst gegeben wie in Deutschland. 
In naher Beziehung zu den Grabmalern für gefallene Krieger stehen die Kriegerdenk* 
mäler, deren Zeit sofort nach dem Kriege anbrechen wird. Bei dem Wort Kriegerdenk 
mal überläuft uns sofort ein gelinder Schauer; wissen wir doch, daß nach 1870 die deutschen 
Lande unter diesem Vorwände mit Wahrzeichen besetzt wurden, die heute nur einen pein 
lichen Eindruck hervorrufen. Wenn wir nun auch annehmen, daß wir gegenwärtig in der 
Denkmalkunst, namentlich was eine geschlossene architektonische Auffassung anbetrifft, 
gegen die damalige Zeit fortgeschritten sind, so wird doch niemand sich Täuschungen 
darüber hingeben, daß in den Kreisen der Besteller im großen ganzen noch dieselbe Ge 
sinnung herrscht wie damals, in diesem Falle also bei den üblichen Ortsausschüssen, Krieger 
vereinen und Ehrenkomit&$, besonders in kleineren Städten. Das Realistische, Anekdotische 
und Sentimentale beherrscht die Vorstellungen des Publikums, gegen die eine künstlerische 
Idee in der Regel hoffnungslos unterliegt. Man kann an das, was sich hier entwickeln wird, 
nicht denken, ohne von Befürchtungen eingenommen zu werden. Von diesem Standpunkte 
aus war daher der von gärtnerischer Seite verbreitete Gedanke zu begrüßen, statt Denk 
mäler Eichenhaine zu schaffen. Sicherlich würde man lieber Denkmäler von Menschen 
hand wünschen, wenn man die Gewähr hätte, daß nur Gutes hingesetzt würde. Die Ge 
währ liegt aber mehr beim Gegenteil, und so ist es es besser, Baume zu pflanzen als 
Kitsch in Stein und Bronze aufzurichten. 
Was ist zu tun, um Unheil zu verhüten und guter Kunst nach Möglichkeit den Weg 
zu bahnen? Eine Handhabe könnte das neue Gesetz zum Schutze des Ortsbildes und der 
Landschaft bieten. Sicherlich sind Denkmäler für das Ortsbild von äußerster Bedeutung, 
sind sie doch gewissermaßen die Brennpunkte der Straßen- und Platzbilder, Sie müssen 
also in ihren Größenverhältnissen, in ihrem Umriß, in ihrer Massenwirkung in Einklang mit 
ihrer Umgebung gebracht werden. Dasselbe gilt bei frei in der Natur stehenden Denk 
mälern, die sich der Formation des Geländes eingliedern müssen, wenn sie die Landschaft 
nicht schädigen sollen. Hieraus folgt, daß eine Überwachung aller Denkmalsabsichten nötig 
ist, und zwar eine Überwachung von seiten eines Sachverständigenausschusses. Sach 
verständige in Angelegenheiten, die die künstlerische Form betreffen, sind aber die Künstler. 
Der Umstand, daß diese häufig unter sich geteilter Meinung sind, hindert nicht daran, daß 
hier das Urteil eines Künstlers unter allen Umständen hundertmal zuständiger ist als das 
eines aus Laien bestehenden Ortsausschusses, auch wenn diesem die sogenannten Spitzen 
der Gesellschaft angehören. Was man von diesen erleben kann, zeigt der große Hinden- 
burg in Berlin, der gewissermaßen heimlich besorgt worden ist. Es würde am Platze seiD, 
daß sich alle künstlerischen Kreise Deutschlands einmütig erhöben, um zu fordern, daß sie 
bei dem vorauszusehenden Denkmalsbedarf nach dem Kriege gehört werden. Aufrufe dazu 
sind bereits ergangen. Es ist eine bekannte Erscheinung, daß sich gerade die Mittel 
und Minderbefähigten, die dabei aber meistens geschäftlich gut veranlagt sind, an hau 
lustige Ortsausschüsse herandrängen. Sie haben oft um so mehr Glück, als ihre künst 
lerische Überzeugung dehnbar ist und sie sich dilettantischen Neigungen mit Leichtigkeit 
anpassen. Soll unser Land einer großen künstlerischen Gefahr entzogen werden, so bleibt 
nichts anderes übrig, als eine straffe Überwachungsorganisation, an deren Spitze wirkliche 
Künstler stehen, die über Sein und Nichtsein eines beabsichtigten Denkmals zu entscheiden 
hat. Bei der Wichtigkeit der Sache sollte man vor diesen beschränkenden Maßregeln nicht 
zurückschrecken. Denkmäler überdauern die Jahrzehnte, ja die Jahrhunderte, und wir 
haben keine Veranlassung, unsere Generation vor dem Forum der Nachwelt zu blamieren.
	        

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