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Strategie Stadtlandschaft Berlin (Rights reserved)

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1984
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423566
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1903 (Public Domain)
  • No. 1 (1-32), 1903/01/03
  • No. 2 (48-60), 1903/01/10
  • No. 3 (66-82), 1903/01/17
  • No. 4 (87), 1903/01/31
  • No. 5 (88-104), 1903/01/31
  • No. 6 (151-161), 1903/02/07
  • No. 7 (167), 1903/02/13
  • No. 8 (168-191), 1903/02/14
  • No. 9 (195-204), 1903/02/21
  • No. 10 (208), 1903/02/28
  • No. 11 (209-225), 1903/02/28
  • No. 12 (229), 1903/03/07
  • No. 13 (230-243), 1903/03/07
  • No. 14 (248), 1903/03/09
  • No. 15 (249), 1903/03/14
  • No. 16 (250-264), 1903/03/14
  • No. 17 ( 270), 1903/03/16
  • No. 18 (271-283), 1903/03/21
  • No. 19 (338-347), 1903/03/28
  • No. 20 (349), 1903/04/01
  • No. 21 (350-367), 1903/04/11
  • No. 22 (371-384), 1903/04/25
  • No. 23 (390-402), 1903/05/02
  • No. 24 (447-459), 1903/05/09
  • Anlage: ad No. 24 (460-461), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind 9. Mai 1903
  • No. 25 (462-485), 1903/05/23
  • No. 26 (493-519), 1903/06/06
  • Anlage: ad No. 26 (520-529), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind 6. Juni 1903
  • No. 27 (530-577,), 1903/06/13
  • No. 28 (Zu Nr 559), 1903/06/16
  • No. 29 (623-637), 1903/06/20
  • No. 30 (654), 1903/06/22
  • No. 31 (656-657), 1903/06/25
  • No. 32 (658), 1903/06/26
  • No. 33 (659), 1903/09/05
  • No. 34 (660), 1903/09/05
  • No. 35 (661-713), 1903/09/05
  • No. 36 (743), 1903/09/09
  • No. 37 (744-767), 1903/09/19
  • No. 38 (846-871), 1903/10/03
  • No. 39 (885-891), 1903/10/10
  • No. 40 (901-909, 1903/10/17
  • No. 41 (913-945), 1903/10/24
  • No. 42 (951-961), 1903/10/31
  • No. 43 (1003), 1903/11/03
  • No. 44 (1004-1027), 1903/11/14
  • No. 45 (1041-1065), 1903/11/28
  • No. 46 (1073-1079), 1903/12/05
  • No. 47 (1082-1095), 1903/12/12
  • No. 48 (1127-1139), 1903/12/24
  • Anlage: ad No. 48 [1140-1145), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Demzember 1903

Volltext

117 
Z« Nr. 161. 
II. 
Verhandelt Berlin, den 26. Januar 1903. 
Anwesend: 
Stadtverordneten-Vorsteher I)r. Langerhans, Vorsitzender, 
Stadtverordneter Mommsen, Stellvertreter des Vorsitzenden, 
. Dr. Bernstein, 
Cassel, 
. Fasquel, 
- Dr. Friedeberg. 
- Heimann, 
. Körte, 
. Dr. Kuhlmann, 
. Dr. Landau, 
Rast, 
. Dr. Rüge, 
* Louis Sachs (I), 
Wallach. 
. Witkowski, 
Oberbürgermeister Kirschner, ] 
Stadtrath Dr. Weigert, als Vertreter des Magistrats. 
. Dr. Strohmann, j 
In heutiger Sitzung wurde von dem Antragsteller gegenüber den 
Ausführungen in der ersten Ausschußsitzung hervorgehoben, daß er 
ein sachliches Eingehen auf die von ihm in dieser Ausschußsitzung 
und bei der Plenarberathung vorgebrachten Gründe von Seiten der 
Gegner des Antrages vermisse. Sie hätten vor Allem sich mit den 
vermeintlichen Mosiven des Antrages beschäftigt, welche ein Theil von 
ihnen in persönlichen Gründen sähe. Er weise die Annahme, daß es sich 
hier um die Hebung der materiellen Lage einzelner Aerzte handle (3 
koordinirte!), zurück und lege gegen die Herabsetzung des ärztlichen 
Standes, wie dies in der vorigen Ausschußsitzung bei der Kritik 
der Petition des Geschäftsausschusses der Berliner ärztlichen Standes» 
vereine laut geworden sei, Verwahrung ein. — Zur Sache selbst sei 
zu bemerken, daß der geforderte Beweis für die Nothwendigkeit 2 koor- 
dinirter Aerzte ja schon in der Berechnung der Zeit erbracht sei, welche 
ein verantwortlicher Direktor seinen Kranken, bezw. dem Krankenhause 
widmen müßte: eine Stundenzahl, wie sie im allercntferntesten bei 
der Fülle der auch sonst unabweisbaren Verpflichtungen von dem 
gewissenhaftesten Direktor nicht angewendet werden könne. Die Ent 
lastung durch den Oberarzt käme zwar dem Direktor zu Gute, aber 
die Krankenfürsorge würde erst dann verbessert, wenn dieser zweite 
Arzt in selbst verantwortlicher Weise und nicht dem ersten unter 
geordnet etwa die Hälfte des Materials übernehme, aber so, daß er 
nicht durch die Dispositionen eines anderen über seine Person in 
seiner Thätigkeit für sein Material gehemmt sei. Dazu komme, daß 
das Institut des Oberarztes, wie aus der Begründung und aus der 
thatsächlichen Stellung hervorgehe, nichts anderes sei, als ein älterer 
und erster Assistent des Direktors, wie es schon vor 1894 bestanden 
habe. Es sei zuzugeben, daß derselbe zwar nicht formell vom 
Direktor präsentirt würde, aber Thatsache sei es und nach der ihm 
auferlegten Funktion auch durchaus sinngemäß, daß er aus der Zahl 
der älteren Assistenten genommen würde. Eine zweite, dem Direktor 
gleichbedeutende Kraft könne nur gewonnen werden, wenn die sub 
alterne Stellung, welche der Institution des Oberarztes anhafte, dieser 
genommen und ein in ärztlicher Beziehung koordinirter zweiter Arzt 
angestellt werde. In der Verwaltung solle der ärztliche Direktor das 
bleibe», was er bisher gewesen sei. 
Zum weiteren Beweise, daß die Antragsteller sich nicht blos auf 
chre eigene Autorität, sondern auf die Stimme fast aller Fachchirurgen 
stützen, wurden die Meinungen hervorragender Chirurgen, wie König, 
Eiseisberg, verlesen. Hierzu wurde bemerkt, daß diese Chirurgen 
fast übereinstimmend die Krankenzahl auf IM und, wenn leichte Fälle 
darunter seien, auf höchstens 200 feststellten, während die Durchschnitts- 
Kffer im Krankenhause Friedrichshain 320 bis 3M betrage. Nur 
dann könne ein dirigirender Arzt, sagt Professor Cherny, 300 Kranke 
übersehen, wenn er sonst nichts anderes zu thun habe. Und das sei 
den städtischen Krankenhaus-Direktoren eben nicht der Fall. — 
-üenn nun der Magistrat angäbe, daß die Verhältnisse im Kranken» 
Hause Friedrichshain sich so gestaltet hätten, daß er den neu au 
fstellenden Direktor anders wie den Vorgänger instruiren und dem 
- verarzt eine bestimmte Anzahl Kranker zutheilen müsie, so läge doch 
üaierlich kein Grund vor, diesen nicht völlig unabhängig zu stellen, 
damit er sich ohne Störung seinen Kranken widmen könne. 
Von anderer Seite im Ausschüsse wurde der Behauptung gegen- 
uver, daß Mißstände bisher sich nicht herausgestellt hätten, ausgeführt, 
"atz thatsächlich Klagen über verzögerte Vornahme von Operationen 
d r .^worden seien,' und daß gerade für die Arbeiterschaft im Interesse 
Melden die sofortige Vornahme der Operation, sobald solche noth- 
sei, auch ausgeführt werden müsse. — Ferner dürfte es zweck» 
nirfH l0er ^ ein ' die Nachbehandlung stets von dem Operateur selbst und 
>mt von einem anderen Arzte überwachen zu lasten. Die Anstellung 
>nes dirigirenden Arztes an Stelle des Oberarztes gäbe auch dem 
Operateur mehr Zeit, sich der Nachbehandlung der von im operirtcn 
Kranken zu widmen und läge unzweifelhaft auch im Interesse der 
jenigcn, welche in dem Krankenhause Aufnahme fänden. — Jedenfalls 
werde man es sich angelegen sein lassen, Beweise für zu Tage tretende 
Mißstände zu beschaffen: dasjenige aber, was bereits zur Begründung 
des Antrages gesagt worden sei, dürfte doch jetzt schon genügen, sich 
demselben anzuschließen. 
Gegen diezur Befürwortung dieses Antrages aufgestellte Behauptung, 
daß eineAusschreibung derOberarztstellcn bisher nicht erfolgt sei. und diese 
lediglich durch Aufrücken der Assistenzärzte besetzt worden seien, wurde 
seitens der Herren Magistrats-Vertreter auf Grund der Akten festgestellt, 
daß behufs Besetzung der vorgedachten Stellen im Jahre 1894 in dem 
Berliner Anzeiger der amtlichen Tagesordnungen der ärztlichen Vereine 
und anderen medizinischen Zeitschriften eine Bekanntmachung nicht nur 
wegen der Stellen für die dirigirenden Aerzte der inneren Ab 
theilung der 3 städtischen Krankenhäuser, sondern auch betreffs der 
8 Oberarztstellen der chirurgischen Abtheilung erlassen worden wäre. 
Eingehend auf die von einer Seite gerügten Mißstände wegen 
angeblicher Verzögerung der Vornahme von Operationen hielt man 
diese Angaben ohne irgend welche Beweise für hinfällig. Hätten sich 
thatsächlich derartige Uebelstände gezeigt, so wäre es Pflicht der Be 
treffenden gewesen, der Verwaltung davon Anzeige zu machen. Man 
könne nur die bestimmte Zusicherung geben, daß dann zur Ver- 
meidung derselben geeignete Maßregeln getroffen werden würden. Auf 
keinen Fall werde aber die in Vorschlag gebrachte Einrichtung in 
dieser Hinsicht eine Verbesserung, sondern eher eine Verschlechterung 
herbeiführen. 
Bezüglich der Behauptung, daß sich die Gegner des Antrages 
nur von persönlichen Gründen hätten leiten lassen, hob ein Redner 
im Ausschuß hervor, daß diese Ansicht der Grundlage entbehre, da 
auch bei der Bekämpfung des Antrages nur sachliche Gründe maß 
gebend seien. Besonders müsse auch der Unterstellung, daß behauptet 
worden sei, der betreffende Aerzteverein wäre in seiner Petition 
lediglich aus materiellen Gründen für den Antrag eingetreten, ent 
schieden zurückgewiesen werden. 
Demnächst wurde ini Ausschüsse ausgeführt, daß bei der Neu 
besetzung der Stelle des ärztlichen Direktors für die äußere Station 
des Krankenhauses Friedrichshain keine Veranlassung vorläge, an 
Stelle des Oberarztes einen dirigirenden Arzt anzustellen. 
Der § 10 der Instruktion sei vollkommen ausreichend, um eine 
Aenderung in dem daselbst bisher bestandenen Verfahren eintreten 
zu lassen. 
Wenn nun immer wieder betont werde, daß einem ärztlichen 
Direktor nur höchstens 120 bis 150 Kranke unterstellt werden dürften, 
und daß die Stellung eines Oberarztes keine so selbstständige sei, um 
auch hierfür Aerzte von wissenschaftlichem Rufe zu gewinnen, so könne 
man dieser Ansicht nicht beitreten und ständen sich in dieser Frage, 
auch die Meinungen ärztlicher Sachverständiger gegenüber. 
Die Stellung der Oberärzte werde stets anders dargestellt, als 
wie es die gegebene Instruktion für das ärztliche Personal an den 
städtischen Krankenhäusern ergebe. Sie unterscheide sich von derjenigen 
der dirigirenden Aerzte doch nur darin, daß sie eine dem ärztlichen 
Direktor untergeordnete sei. Den Oberärzten werde aber doch nach 
§ 10 der Instruktion die selbstständige und jedenfalls nicht unbedeutende 
Leitung der Poliklinik übertragen. Ferner würden ihnen Kranke zur 
selbstständigen Behandlung überwiesen, auch hätten sie mit den diri 
girenden Aerzten gleiche Rechte, indem ihnen die Befugniß zustehe, 
Assistenz- und Volontärärzte vorläufig, sowie Wärter- und Hilfs 
personal ihrer Abtheilung sofort vom Dienste zu suspcndiren. Wenn 
man eine solche Stellung als eine subalterne auffasse, so würde die 
Stadtgemeinde auch keinen zweiten Bürgermeister anstellen können, da 
dieser doch ebenfalls dem Oberbürgermeister untergeordnet sei. Die 
vorgebrachten Gründe hätten demnach keinen Schein von Recht, die 
Stellung der Oberärzte als eine so untergeordnete zu bezeichnen, als 
wie sie zur Begründung des Antrages bezeichnet würde. 
Dann sei auch gesagt worden, daß bei schweren Verletzungen von 
Arbeitern bezüglich der Ausfertigung der betreffenden Gutachten für 
die Berufsgenoffeuschaft die gutachtliche Thätigkeit des ärztlichen 
Direktors von den Oberärzten auf die Assistenzärzte heruntergeleitet 
werde und daß dadurch eine Schädigung der betreffenden Arbeiter 
einträte. In dieser Beziehung müsse doch gesagt werden, daß jeder 
Ober- und Assistenzarzt durch seine jahrelange Thätigkeit im städtischen 
Krankcndienste doch so geschult sei, wie jeder praktische Arzt, demnach 
sehr wohl auch befähigt fein dürfte, derartige Gutachten, die doch 
immer unter der Flagge des ärztlichen Direktors erstattet würden, 
abzugeben. 
Die Frequenz in dem Krankenhause Friedrichshain betrage durch 
schnittlich zirka 320 Kranke, davon seien aber zirka 100 Kranke, die zu 
ihrer Heilung doch nur der Bettruhe bedürften. Noch erheblich niedriger 
stelle sich die Frequenz in dem Krankenhause Moabit. Aus 
diesen Zahlen gehe doch hervor, daß der ärztliche Direktor und der 
Oberarzt nicht überlastet feien. Auch sei der Grundsatz nicht immer 
maßgebend, daß eine Krankenzahl von höchstens 120 bis IM einen 
dirigirenden Arzt erfordern; dieses hänge doch lediglich von der Be»
	        

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