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500 Jahre Berliner Geschichte / Streckfuß, Adolf (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: 500 Jahre Berliner Geschichte / Streckfuß, Adolf (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Architekturwelt : Zeitschrift für Baukunst, Malerei, Plastik und Kunstgewerbe der Gegenwart
Erschienen:
Berlin 1919
Erscheinungsverlauf:
1.1899 - 21.1919
ZDB-ID:
2264139-7 ZDB
Spätere Titel:
Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1912
Sprache:
Deutsch
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9148143
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen

Ausgabe

Titel:
H. 11

Abbildung

Titel:
Taf. [18]

Schnellzugriff

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  • 500 Jahre Berliner Geschichte / Streckfuß, Adolf (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der Abbildungen
  • Erste Abteilung. Berlin im 14. Jahrhundert
  • Zweite Abteilung. Berlin im 15. Jahrhundert
  • Dritte Abteilung. Berlin in der Reformationszeit
  • Abbildung: Stadtplan des Joh. Bernh. Schultz aus dem Jahre 1688
  • Vierte Abteilung. Berlin unter der Regierung der Kurfürsten Johann Georg, Joachim Friedrich, Johann Sigismund und Georg Wilhelm
  • Abbildung: Friedrich III., geboren 11. Juli 1657
  • Fünfte Abteilung. Berlin zur Zeit des großen Kurfürsten
  • Sechste Abteilung. Berlin zur Zeit Friedrichs III. (I.)
  • Siebente Abteilung. Berlin zur Zeit Friedrich Wilhelms I.
  • Achte Abteilung. Berlin zur Zeit Friedrichs des Großen
  • Abbildung: Luise, Königin von Preußen, geb. Prinzessin von Mecklenburg-Strelitz
  • Neunte Abteilung. Berlin im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts und am Anfang des 19. Jahrhunderts
  • Zehnte Abteilung. Berlin zur Zeit der Franzosenherrschaft und der Freiheitskriege (1806-1815)
  • Elfte Abteilung. Berlin unter der Regierung Friedrich Wilhelms III. bis zu dessen Tode
  • Zwölfte Abteilung. Berlin unter der Regierung Friedrich Wilhelms IV.
  • Abbildung: Wilhelm, Prinzregent von Preußen
  • Dreizehnte Abteilung. Berlin unter der Regierung Wilhelms I.
  • Alphabetisches Namenverzeichnjis
  • Impressum
  • Farbkarte

Volltext

20 
—ñN 
Der Stadtadel und die Viergewerke. 
verflossen, trotzdem aber war der Standesunterschied zwischen den deutschen 
Eroberern und den ursprünglichen wendischen Bewohnern geblieben, wenn 
man auch nach und nach zum Teil ihre Abstammung vergessen hatte, die 
durch das hinzugekommene deuntsche Blut veredelt worden war. Es hatten 
sich naturgemäß in den Städten drei Klassen der Bevölkerung herausgebildet, 
welche zusammen die Bürgerschaft von Berlin und Cöln ausmachten. in sich 
selbst aber streng gesondert waren. 
Die Patricier, jene Adligen, welche Stadtrechte genommen hatten, ohne 
indessen je ihre adlige Abstammung zu vergessen, und welche auch in die 
ihnen gastfrei geöffneten Städte ihren Ehrgeiz, ihre Sucht nach Herrschaft 
hineintrugen, trieben meist weder Handel noch Gewerbe, sondern lebten 
von den Einkünften ihrer Güter; zu ihnen gesellten sich auch die reichen 
Kaufherren, und so bildete sich dann jener Stadtadel aus, der nicht weniger 
herrschsüchtig und eigennützig war als der Landadel, und der in den Städten 
Berlin und Cöln zahlreiche Repräsentanten hatte. Die Familien dieses 
Stadtadels wurden mit dem Namen der „ratsfähigen Geschlechter“ bezeichnet. 
Neben den Geschlechtern standen die Gewerke mit diesen in stetem Kampfe 
um die Herrschaft in der Stadt. Wie sich die Adligen zusammenschlossen, 
so mußten auch die Handwerker sich verbünden, wenii sie nicht vollkommen 
unterdrückt werden wollten. In einer Zeit, wo die Gewalt die Mutter des 
Rechts war, ging der Alleinstehende stets zu Grunde, deshalb finden wir 
im Mittelalter in allen Ständen den natürlichen Drang der engen Bündnisse; 
daraus ist auch jene ständische Gliederung entstanden, welche bis in unsere 
Zeit hineinreicht. Die Handwerker fanden in den Zünften jenes schützende 
Band, welches sie zu einer großen und mächtigen Körperschaft machte. Wenn 
houte das Wort Zunft bei vielen freidenkenden Handwerkern einen bösen Klang 
hat, und wenn dieselben geneigt sind, das ganze Zunftwesen als einen 
unnatürlichen Zwang des einzelnen, dessen persönliche Freiheit dadurch ver— 
nichtet wird, zu verdammen, so war in jenen früheren Zeiten gerade die 
Zunft das naturgemäßeste Band zur Vereinigung der Handwerker zu einem 
großen Ganzen. Dieser Vereinigung verdautten sie ihre Kraft und die 
Erhaltung ihrer Freiheit. In Berlin hatten die Viergewerte — die Fleischer 
oder Knochenhauer, deren in Berlin allein außer den Wurstmachern nicht 
— Raschmacher eine 
besondere Abteilung bildeten, die Schuster und Bäcker — infolge ihrer 
festen Vereinigung dem Adel, wie wir sogleich sehen werden, einen nicht 
unwesentlichen Teil der Stadtverwaltung abgerungen. Jede Zunft bildete 
eine geschlossene Körperschaft mit eigenen Gefetzen, welche zum Teil freilich 
nach unsern heutigen Begriffen lächerlich, zum Teil widersinnig und sogar 
grausam erscheinen mögen, welche aber dem Geiste jener Zeit entsprungen 
und geeignet waren, die Zunft fest zusammenzuhalten. Heute mag es uns 
wohl seltsam und empörend vorkommen, daß die Aufnahme eines Lehrlings 
von seiner ehrlichen, nicht wendischen Geburt abhängig gemacht wurde, daß 
er vier Vorahnen deutschen Stammes nachweifen mußte, daß selbst die 
Abstammung von einem Schäfer oder Musikanten als eineé unehrliche 
bezeichnet wurde: heute lachen wir, wenn wir hören, daß bei den Tuch- und 
Leinwebern Strafe darauf stand, wenn jemand an einem Tage mehr als 
drei Pfennige verjubelte, wenn er mit nackten Füßen über die Straße ging
	        

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