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˜Dieœ Dreigroschenoper / Brecht, Bertolt (Rights reserved)

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Monograph

Author:
Brecht, Bertolt
Hauptmann, Elisabeth
Title:
˜Dieœ Dreigroschenoper : Nach John Gays »The Beggar’s Opera«. Der Erstdruck 1928. Mit Materialien / Bertolt Brecht
Edition:
1. Neuausgabe
Publication:
Berlin: Suhrkamp Verlag, 2025
Language:
German
Note:
Hinweis zur Barrierefreiheit der Online-Ressource: All textual content can be modified;
Hinweis zur Barrierefreiheit der Online-Ressource: EPUB Accessibility Specification 1.0 AA;
Hinweis zur Barrierefreiheit der Online-Ressource: WCAG level AA;
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Hinweis zur Barrierefreiheit der Online-Ressource: Accessibility summary; Dieses eBook genügt den grundsätzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit. Es ist textuell und visuell erfassbar sowie hierarchisch aufgebaut. Sollten Sie Probleme mit der Barrierefreiheit dieses eBooks feststellen, dann wenden Sie sich bitte an den Verlag (barrierefreiheit@suhrkamp.de).
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
ISBN:
978-3-518-78482-2
VÖBB-Katalog:
35452072
Keywords:
Bettelmafia ; Bettler ; Bettlerkönig ; Bettlers Freund ; Central London ; Die Moritat von Mackie Messer ; Dieb ; Doppelmoral ; Existenzkampf ; Geschäftsmann ; Gesindel ; Huren ; Jonathan Jeremiah Peachum ; Jonathan Wild ; Kapitalismuskritik ; Karriere ; Konkurrenzkampf ; Korruption ; London ; Londoner Unterwelt ; Ludenoper ; Lumpenproletariat ; Macheath ; Machtmissbrauch ; Mack the Knife ; Polly Peachum ; Satire ; Soho ; Spelunke ; Theaterstück ; England ; Arbeiter-Klasse ; ST 5503 ; Armut ; ST5503 ; Klassismus ; Süd- und Südost-England ; Prekariat ; suhrkamp taschenbuch 5503 ; Proletariat ; Vereinigtes Königreich Großbritannien ; Ungleichheit ; Westeuropa ; Prekarität ; Dramatik
Classification:
Literatur
URN:
urn:nbn:de:101:1-2511171951554.355341833497
Collection:
Literatur
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1923 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 43. Jahrgangs, 1923.
  • Nr. 1/2
  • Nr. 3/4
  • Nr. 5/6
  • Nr. 7/8
  • Nr. 9/10
  • Nr. 11/12
  • Nr. 13/14
  • Nr. 15/16
  • Nr. 17/18
  • Nr. 19/20
  • Nr. 21/22
  • Nr. 23/24
  • Nr. 25/26
  • Nr. 27/28
  • Nr. 29/30
  • Nr. 31/32
  • Nr. 33/34
  • Nr. 35/36
  • Nr. 37/38
  • Nr. 39/40
  • Nr. 41/42
  • Nr. 42/43
  • Nr. 41/42
  • Nr. 43/44
  • Nr. 42/43
  • Nr. 45/46
  • Nr. 47/48
  • Nr. 49/50
  • Nr. 51/52
  • Nr. 53/54
  • Nr. 55/56
  • Nr. 57/58
  • Nr. 59/60
  • Nr. 61/62
  • Nr. 63/64
  • Nr. 65/66
  • Nr. 67/68
  • Nr. 69/70
  • Nr. 71/72
  • Nr. 73/74
  • Nr. 75/76
  • Nr. 77/78
  • Nr. 79/80
  • Nr. 81/82
  • Nr. 83/84
  • Nr. 85/86
  • Nr. 87/88
  • Nr. 89/90
  • Nr. 91/92
  • Nr. 93/94
  • Nr. 95/96/97/98
  • Nr. 99/100
  • Nr. 101/102
  • Nr. 103/104

Full text

60 
ZENTRALBLATT DER BAI VERWALTUNG 31. Januar 1923 
Hundertsätze von den Kinderbeihilfen und von den Hundertsätzen 
(85 bzw. 50, 55 oder 60) des Anfangsgrundgehalts der planmäßigen 
Beamten in der Besoldungsgruppe A7 und des zu diesem gehörenden 
Ortszuschlages zu gewähren. 
Zugleich im Namen des Ministers für Landwirtschaft, Domänen 
und Forsten, Abwicklung Wasserbau: 
Der Finanzminister. 
In Vertretung 
Weber. 
Hcchbauabteilung III. 6./18. — 
Finanzabteilung. I. D. 2./172. 23. — Min. f. Landw. Abw. P. 2./180. 
Erlaß, betreffend die Gebührenordnung für die staatliche Prü 
fungsstelle für statische Berechnungen.*) 
Berlin, den 15. Januar 1923. 
Die zunehmende Geldentwertung hat es erforderlich gemacht, die 
Gebührensätze erneut zu erhöhen. Wir übersenden die neue Ge 
bührenordnung in doppelter Ausfertigung mit dem Ersuchen, sie durch 
Abdruck im Amtsblatt zur Kenntnis der Ortspolizei- und Beschluß 
behörden zu bringen. 
Zugleich im Namen des preußischen Finanzministers: 
Der preußische Minister für Volkswohlfahrt. 
Im Aufträge 
C o n z e. 
U. 9. Nr. 962. M.f.V. — 
J. D. 2. 14. F.M. 
Gebührenordnung 
für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der preußischen staatlichen 
Prüfungsstelle für statische Berechnungen in Berlin. 
§ i. 
Bei Inanspruchnahme der Tätigkeit der staatlichen Prüfungsstelle 
Ifür statische Berechnungen in Berlin sind Entschädigungen nach fol 
genden Sätzen an die Staatskasse zu zahlen: 
A. Für die Prüfung und Festsetzung statischer Berechnungen 
1. von mehrgeschossigen Gebäuden mit massiven Decken aus 
Steinen mit eisernen Trägern oder aus Eisenbeton mit Stützen 
aus Stein, Eisen oder Eisenbeton, mit Dächern aus Eisen oder 
Eisenbeton für 100 cbm umbauten Raumes des fraglichen Ge 
bäudes 1 000 M 
jedoch mindestens 10 000 ,, 
2. von eingeschossigen Bauten, sowie von Hallen 
bauten mit größerer Höhe, letztere auch mit 
Zwischendecken in den Seitenfeldern 
für 100 cbm umbauten Raumes des fraglichen Ge 
bäudes 500 „ 
jedoch mindestens . IQ 000 „ 
3. von Dachkonstruktionen für sich allein, d. h. wenn 
Wände, Stützen oder Zwischendecken keine Prüfung 
der Berechnung erfordern, 
für 100 qm bebauter Fläche der fraglichen Kon 
struktion 2 500 „ 
jedoch mindestens 10 000,, 
4. von Einzelkonstruktionen, wie Treppen, eiserne 
Säulen, Gewölbe, Mauerwerks- oder Betonkonstruk 
tionen, Schornsteine, soweit sie nicht unter Ziffer 5 
und 0 fallen 10 000 „ 
5. von Eisenkonstruktionen, soweit sie nicht unter 
Ziffer 1 bis 4 fallen, 
für 1 t Eisengewicht der (fraglichen Konstruktion 2 500 „ 
mindestens jedoch 10 000 „ 
6. von Eisenbetonkonstruktionen, soweit sie nicht unter 
Ziffer l und 2 fallen, 
für 1 cbm Beton der fraglichen Konstruktion . . 100 „ 
mindestens jedoch 10 000 „ 
B. Für Begutachtung von Bauweisen oder Baukonstruktionen 
hinsichtlich der Standsicherheit, Berechnungsart oder konstruktiven 
Anordnung, wenn es sich 
1. um Wände, Treppen, Gerüste oder Baustoffe han 
delt, für jeden Fall 10 000 M 
2. um Decken, Dächer oder Gründungen handelt, für 
jeden Fall 20 000 „ 
Die Gebühr kann ermäßigt werden, wenn es sich nur 
um eine geringfügige Inanspruchnahme der Prüfungsstelle 
handelt. Der Mindestpreis beträgt 5 000 „ 
§ 2. 
Der Rauminhalt der Gebäude in den Fällen der Ziffern A 1 und 
A2 des § 1 wird durch Multiplikation der für die Bebauung in 
Aussicht genommenen Grundfläche mit der Höhe — von der Keller 
sohle oder wo ein Keller nicht vorhanden ist, von dem Fußboden 
*) Zentralblatt der Bauverwaltung 1922, S. 90, 293 u. 517. 
des Erdgeschosses bis zur Oberkante des Hauptgesimses gemessen — 
festgestellt. 
Die oberhalb des Hauptgesimses liegenden Gebäudeteile sowie 
Baikone und Erker werden nicht berechnet. 
Bei Hofkellern und sonstigen selbständigen Kelleranlagen ist die 
Höhe von der Kellersohle bis zur Erdoberfläche maßgebend. 
Bei der Berechnung des Inhalts der bebauten Fläche der in 
Ziffer A 3 des § 1 genannten Konstruktionen sind die Umfassungs 
mauern einzurechnen, dagegen bleiben die Baikone und Erker außer 
Ansatz. 
Die über ein volles Hundert überschießenden cbm oder qm 
werden für ein volles Hundert gerechnet, desgleichen die Ueber- 
schüsse voller Tonnen oder cbm bei § 1 Ziffer A5 und A6. 
§ 3. 
Bei Stellung des Antrages auf Prüfung der statischen Berech 
nungen haben die Baupolizeiverwaitungen eine Berechnung des 
Rauminhaltes der fraglichen Gebäude, der bebauten Fläche des 
Eisengewichts oder des Rauminhalts der fraglichen Konstruktion 
vorzulegeu. 
§ 4. 
Verpflichtet zur Zahlung der Entschädigung an die Staatskasse 
nach Maßgabe der von der Prüfungsstelle auf Grund der Bestim 
mungen der §§ 1 und 2 festgesetzten Berechnung — § 3 — ist allein 
die den Prüfungsantrag stellende Baupolizeiverwaltung. Sie hat die 
Verpflichtung, noch durch Abgabe einer Erklärung nach beigefügtem 
Muster bei Stellung des Prüfungsgesuchs anzuerkennen. 
§ 5. 
Die Entschädigung ist spätestens binnen zwei Wochen nach 
Empfang der geprüften statischen Berechnungen porto- und kosten 
frei an die Kasse der Bau- und Finanzdirektion in Berlin NW 40, 
Invalidenstraße 52, zu zahlen oder zu überweisen (Postscheckkonto 
Berlin 11204). 
§ 6. 
Befreit von der Entrichtung der Gebühren sind die preußischen 
Staatsbehörden. Insoweit sie jedoch befugt sind, die Gebühren von 
dritter Seite wieder einzuziehen, tritt die Gebührenfreiheit nicht ein. 
§ 7. 
Diese Gebührenordnung tritt am 15. Januar 1923 in Kraft. Für 
diejenigen Prüfungsersuchen, die vor dem Inkrafttreten dieser Ge 
bührenordnung bei der Prüfungsstelle eingegangen sind, werden 
Gebühren nach der Gebührenordnung vom 6. Oktober 1922 erhoben. 
Im übrigen wird die Gebührenordnung vom 6. Oktober 1922 mit 
dem Inkrafttreten der vorliegenden Gebührenordnung aufgehoben. 
Berlin, den 11. Januar 1923. 
Zugleich im Namen des preußischen Finanzministers; 
Der preußische Minister für Volkswohlfahrt. 
Im Aufträge 
C o n z e. 
Anlage zu — II. 9. 962. — 
Die Unterzeichnete Polizeiverwaltung bittet um Prüfung der an 
liegenden Vorlagen in statischer Hinsicht und verpflichtet sich, für 
deren Ausführung eine nach Maßgabe der Bestimmungen der Ge 
bührenordnung vom 15. Januar 1923 — II. 9. Nr. 962 M.f. V., I, D. 2. 
Nr. 14 Fin.-Min. — berechnete und von der preußischen staatlichen 
Prüfungsstelle für statische Berechnungen in Berlin entsprechend 
festgesetzte Entschädigung spätestens binnen zwei Wochen nach 
Empfang der geprüften statischen Berechnungen porto- und kosten 
frei an die Kasse der Bau- und Finanzdirektion in Berlin zu zahlen 
oder zu überweisen. 
den 19 . . 
Die Polizeiverwaltung. 
Siegel. Unterschrift. 
Preußen. 
Versetzt sind: die Regierungsbaumeister (H.) Matz von Aurich 
rach Gleiwitz und Willy Qenzmer von Königsberg i. Pr. nach 
Berlin. 
Zur Beschäftigung sind überwiesen: die Regierungsbaumeister 
(H.) Hans Hermann (bisher beurl.) der Regierung in Oppeln, 
Artur Mo eil er der Regierung in Lüneburg, Artur Jacob der Re 
gierung in Erfurt, Willy Nauck der Regierung in Allenstein, Paul 
Schacdtlcr der Regierung in Aachen, Wilhelm Herdemerten 
der Regierung in Aurich und Eduard Borrmann der Hochbau 
abteilung des Finanzministeriums. 
Der Oberbaurat a. D. Knebel, früher erster Vertreter des 
Präsidenten der Eisenbahndirektion Münster, ist in Münster i. W. ge 
storben. 
Mecklenburg-Schwerin. 
Der Diplom-Ingenieur Fritz S t i e g l e r in Hagenow ist zum 
Baureferendar bestellt worden. 
Nr. 9/10. 
Schriftleltang: Berlin W66, vvilhelmstraße 89. Für den nichtamtlichen Teil verantwortlich: R. Bergius, Berlin. 
Druck und Verlag; Guido Hackebeil A-G., Berlin S 14, Stalleohretberstraße 34-35.
	        

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