Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-2813852
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
III. Straßen und Häuser von Berlin

Kapitel

Titel:
1. Verzeichniß der Straßen Berlins mit sämmtlichen nach Nummern geordneten Grundstücken, deren Eigenthümern bezw. Verwaltern und Bewohnern

Kapitel

Titel:
Q, R

Kapitel

Titel:
Ri

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1913 (Public Domain)
  • No. 1 (1-40), 1913/01/04
  • No. 2 (57-76), 1913/01/11
  • No. 3 (81-90), 1913/01/18
  • No. 4 (91-101), 1913/01/25
  • No. 5 (105-119), 1913/02/01
  • No. 6 (125-145), 1913/02/08
  • No. 7 (215-236), 1913/02/15
  • No. 8 (240), 1913/02/22
  • No. 9 (241-250), 1913/02/22
  • No. 10(252 a), 1913/03/01
  • No. 11 (253-272), 1913/03/01
  • No. 12 (279), 1913/03/03
  • No. 13 (280-289), 1913/03/08
  • No. 14 (293), 1913/03/15
  • No. 15 (294-301), 1913/03/15
  • No. 16 (349), 1913/03/22
  • No. 17 (350-358), 1913/03/22
  • No. 18 (362-407), 1913/04/05
  • No. 19 (420), 1913/04/07
  • No. 20 (421-431), 1913/04/12
  • No. 21 (438- 448), 1913/04/19
  • No. 22 (456), 1913/04/23
  • No. 23 (457-474), 1913/05/03
  • No. 24 (521-538), 1913/05/17
  • No. 25 (550), 1913/05/20
  • No. 26 (551 563), 1913/05/24
  • No. 27 (570-581), 1913/05/31
  • No. 28 (588-595), 1913/06/07
  • No. 29 (596), 1913/06/14
  • No. 30 (597-605), 1913/06/14
  • No. 31 (651-670), 1913/06/21
  • No. 32 (682-724), 1913/08/30
  • No. 33 (747), 1913/09/04
  • No. 34 (748-751), 1913/09/06
  • No. 35 (756), 1913/09/10
  • No. 36 (757-767), 1913/09/13
  • No. 37 (869-874), 1913/09/20
  • No. 38 (881-896), 1913/09/27
  • No. 39 (900), 1913/10/01
  • No. 40 (901-921), 1913/10/11
  • No. 41(928-931), 1913/10/18
  • No. 42 (937-949), 1913/10/25
  • No. 43 (953-964), 1913/11/01
  • No. 44 (971-979), 1913/11/08
  • No. 45 (1020-1033), 1913/11/22
  • No. 46 (1040-1047), 1913/11/29
  • No. 47 (1055-1066), 1913/12/06
  • No. 48 (1072-1086), 1913/12/13
  • No. 49 (1112), 1913/12/24
  • No. 50 (1113-1130), 1913/12/24

Volltext

953 
pii'ii'j Paragraphen gemäß bebaut und veräußert sind, cnt- 
fiillt die Haftung der derzeitigen Grundstückseigentümerinnen 
für die Vertragsstrafe unbeschadet aller anderen Ansprüche 
fn Stadtgemcinde auf Grund dieses Paragraphen. 
8 6. 
Auf den zu bildenden Parzellen dürfen hintere Quer- 
gebäudc nicht errichtet werden, die Grundstückseigentüme- 
nnnen haben unbeschadet des Fortbestandes ihrer eigenen 
Haftung für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber 
der Stadl diese Verpflichtung auf alle diejenigen, die von 
ihnen Rechte ableiten, mit der Verpflichtung zur Weilerüber- 
tragung zu übertragen, dergestalt, daß der Stadtgemeinde 
Berlin unmittelbare Rechte gegen diese Tritten erwachsen. 
328 BGB.) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung 
ist von den Eigentümerinnen pro Parzelle eine Vertrags 
strafe von 3000 M zu entrichten, unbeschadet des Er- 
fülluützsanspruchs der Stadtgemeinde. Für diejenigen Par 
zellen, die unter Jnnehallung der in diesem Paragraphen 
übernommenen Verpflichtungen bebaut und veräußert sind, 
entfällt dir, Haftung der derzeitigen Grundstückseigcntüme- 
unnen für dir, Vertragsstrafe, unbeschadet aller anderen 
Ansprüche der Stadtgemeinde auf Grund dieses Paragraphen. 
Auf dem Platze an der Wullenweberstraße darf seitens 
der Stadt eine Bedürfnisanstalt nicht errichtet iverden. 
8 7. 
Die in dem angehefteten Plane mit den Buchstaben 
A, B, C, D, E, F, A und G, H, J, K,L,M,H umschriebenen beiden 
Freiflächen von insgesamt 2000 (zweitausend) gm an Größe 
dürfen ohne Einwilligung der Stadtgemeinde Berlin lveder 
bebaut noch bei Bauplänen als Hofraum im Sinne der 
baupolizeilichen Vorschriften ausgenutzt werden. Dies ist 
auf den bezüglichen Trennstücken durch Eintragung einer 
Tienstbarkeit für die Stadtgemeinde sicherzustellen. 
In dem Luftrauni über diesen Freiflächen hineinragende, 
den baupolizeilichen Bestimmungen entsprechende, vour 1. Stock 
werk ab anzubringende Vorsprünge wie Erker, Btilkous und 
Loggien lverden von dieser Bestimmung nicht berührt. 
8 8. 
Zur Verbindung zwischen dem anzulegenden Platze an 
der Wullenweberstraße und der Uferstraße haben die jeweiligen 
Grundstückseigentümer für Zwecke des öffentlichen Fußgänger 
verkehrs mindestens für die Zeit von 6 Uhr morgens bis 
U Uhr abends einen Durchgang von 3 m Breite in voller 
Höhe des Erdgeschosses nach den billigerwcise zu stellenden 
Vorschriften der Tiefbaudeputation auf ihre Kosten anzulegen, 
dauernd auf ihre Kosten zu unterhalten, zu beleuchten und zu 
enlwässern. Diese Verpflichtung zur Duldung des Verkehrs 
ucbst der llutcrhallnngslast ist grundbuchlich aus den bezüg 
lichen Trennstücken durch Eintragung einer Dienstbarkeit für 
die Stadtgemeinde Berlin sicher zu stellen. 
Die Grundstückseigentümerinneu verzichten auf alle 
schadensansprüchc gegen die Stadt Berlin, die ihnen oder 
ihren Rechtsvorgängern aus Anlaß oder infolge der Festsetzung 
oder Abänderung von Fluchtlinien für die eingangs bezeich 
nten Grundstücke gleichviel aus welchem Rechtsgrunde er 
wachsen sein sollten, und nehmen die von ihnen in den Akten 
° c * Königlichen Landgerichts I in Berlin 0. 112/1910 er- 
ll?benc Klage unter Verzicht auf die geltend gemachten 
L-chadensersatzansprüche auf ihre Kosten zurück. Sämtliche 
r er stadtgemeinde Berlin entstandenen und noch entstehenden 
gastlichen und außergerichtlichen Kosten des letzterwähnten 
Laiadeusersatzprozesses erstatten die Grundstückseigentüinerinnen 
alsbald nach Aufforderung der Stadtgemeinde Berlin. Die 
stadtgemeinde erkennt ihrerseits an, aus Anlaß oder infolge 
tragsstrase von lO 000 M für jeden Fall der Znwider- 
handlung zu zahlen, falls die Bestimmungen dieses Para 
graphen nicht erfüllt werden. Für diejenigen am Platze 
gelegenen Parzellen, welche den Bestimmungen dieses 
Paragraphen gemäß bebaut und veräußert sind, ent 
fällt die Haftung der derzeitigen Grundstückseigen- 
tümerinnen für die Vertragsstrafe unbeschadet aller anderen 
Ansprüche der Stadtgemeinde auf Grund dieses Para 
graphen, wenn bei der Veräußerung die Uebertragung der 
Pflichten auf diejenigen, welche von ihnen Rechte an de» 
Trennstücken am Platze ableiten, entsprechend diesem Para 
graphen erfolgt ist. 
V. Der dritte und vierte Satz des § 6 fallen fort. An 
ihre Stelle treten folgende Bestimmungen: 
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist von den 
Eigentümern der Parzelle eine Vertragsstrafe von 
10000 M zu entrichten unbeschadet des Erfüllnngsan- 
spruchs der Stadtgemeinde. Für diejenigen Parzellen, 
die unter Jnnehallung der im § 6 übernommenen Ver 
pflichtungen bebaut und veräußert sind, entfällt die Haf 
tung der derzeitigen Grundstückseigentümerinnen für die 
Vertragsstrafe unbeschadet aller anderen Ansprüche der 
Stadtgemeinde auf Grund des § 6, wenn bei der Ver 
äußerung die Pflichten gemäß Satz 2 weiter übertragen 
sind. 
VI. Der erste Satz im 8 7 fällt fort. An seine Stelle 
tritt folgendes: 
Die in dem der vorliegenden Urkundsverhandlung 
angehefteten Plane mit den Buchstaben ck, s, 1, g, h, i, k, 1, a 
und m, n, o, p, q, r, s, t, u, m umschriebenen beiden Frei 
flächen von insgesamt 2002 (zweitausendundzwei) qm Größe 
dürfen weder bebaut noch bei Bauplänen als Hofraum 
im Sinne der baupolizeilichen Vorschriften ausgenutzt 
werden. 
VII. Im 8 8 Satz 1 fällt das Wort „mindestens" fort. 
Am Ende des 8 8 wird folgendes angeführt: 
Ter Durchgang ist als öffentlicher Weg zu widnien. 
Herr Justizrat Bernstein erklärte noch als Bevoll 
mächtigter des Herrn Martin Hirschfeld und dessen Ehe 
frau Gertrud geb. Beer: 
Der im § 9 des Urkuudsangebots vom 29. April 1913 
enthaltene Verzicht bleibt durch die vorstehenden Aende- 
rungen des Vertragsangebots auch insoweit unberührt, als 
er namens meiner Machtgeber der Hirfchseldschen Eheleute 
abgegeben ist.
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.