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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943/1944 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Papadopoulos, Nikolaos
Title:
˜Theœ impact of Piezocision in Orthodontic tooth movement in rats with the use of an anatomical structure as a reference point / Nikolaos Papadopoulos
Publication:
Berlin: Medizinische Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin, 2025
Language:
English
Note:
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
VÖBB-Katalog:
35396105
Keywords:
Kieferorthopädie ; Anatomie ; Kieferorthopädische Behandlung ; tooth movement ; piezocision
Classification:
Medizin
URN:
urn:nbn:de:kobv:188-refubium-47594-0
Collection:
Medizin
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1943/1944 (Public Domain)
  • A. Hilfs-und Fürsorgemaßnahmen
  • I. Allgemeinregelungen
  • II. Versorgung der Obdachlosen
  • III. Personenschäden
  • IV. Technische Maßnahmen
  • VI. Versorgung mit gewerblichen Erzeugnissen
  • VII. Kriegsschäden

Full text

Teil X. ı 
AM3 
Seite 2 £ A IM 3. Bestatiung Gefallener 
Weiterhin stellt der Bezirksbürgermeister in den Leichensammel- 
stellen zur Desinfizierung der Räume und gegebenenfalls auch der 
Leichen, besonders während der Sommermonate, Lysollösung oder 
sonstige Desinfektionsmittel bereit, die er ebenso wie Krepp- und 
Ölpapier aus Mitteln des Nachweises der Kriegseinnahmen und 
Kriegsausgaben Abschn. B, Tit. II 2a, beschafft. 
Vorzeitige Einsargung Wenn bei stark zerstückelten oder schon in Verwesung über- 
BeRANEENCH Leichen eine sofortige Einsargung notwendig ist, ver- 
anlassen die in der Leichensammelstelle anwesenden Bediensteten 
der Stadtverwaltung (vgl. den untenstehenden Absatz e) im Benehmen 
mit dem anwesenden Luftschutzarzt eine entsprechende Beauftragung 
der Arbeitsgemeinschaft Berliner Bestatter. Vgl. hierzu Abschnitt 11 
2 bis 4. 
») durch den Führer des zur Leichensammelstelle entsandten Schutz- 
polizeikommandos, der nötigenfalls durch Beamte. der Kriminal- 
polizei und durch Kräfte des Lulftschutzsanitätsdienstes unterstützt 
. wird, für die F eststellung der Namen der Gefallenen, die Kennzeich- 
Gefallenen-Liste nung der Leichen und die Führung der Gefallenen-Listen. 
Die Gefallenen werden mit Familiennamen, Vornamen, Beruf, 
Geburtsdatum und -ort und Wohnung in eine Liste eingetragen, in 
der am Schluß die Zahl der ımbekannten Gefallenen vermerkt ist. 
Die erste Ausfertigung dieser Liste und die vom Luftschutzarzt 
ausgestellten Totenscheine erhält das Schutzpolizeiabschnitts- 
kommando, je eine weitere Ausfertigung _der Gefallenen-Liste 
erhalten. die Kriminalpolizei und der örtlich zuständige Bezirks- 
bürgermeister. 
Identifizierung 1) für die Benachrichtigung der Kriminalpolizei, die die Personalien 
der Gefallenen der Gefallenen, deren Namen nicht aus Ausweisen oder auf andere 
Weise schnell festzustellen sind, ermittelt und die gemäß $ 159 Abs. 2 
der Strafprozeßordnung für sämtliche Opfer von Luftangriffen 
erforderliche Bestattungsgenehmigung der Staatsanwaltschaft oder 
des Amtsrichters einholt. 
Aufgaben der a) für die Benachrichtigung des örtlich zuständigen Bezirksbürger- 
städtischen Bediensteten meisters, damit dieser einige Kräfte seiner Luftschutzstelle oder 
seiner Personenschädenstelle in die Leichensammelstelle entsendet, 
die mit den dort tätigen Beamten der Schutzpolizei und Kriminal- 
nen Fühlung nehmen und eine unverzügliche Einsargnns und 
Zestattung der Gefallenen vorbereiten sollen. Vgl. hierzu bschn. II 
2 und 3. 
Benachrichtigung der “1 durch fernschriftliche Anweisung an die für die Wohnung der 
Angehörigen Gefallenen zuständigen Polizeireviere für Benachrichtigung der 
Angehörigen, die hierbei darauf hinzuweisen sind, daß innerhalb von 
48 Stunden ein Antrag auf Eigenbestattung an den für die Leichen- 
sammelstelle örtlich zuständigen Bezirksbürgermeister gestellt 
werden kann. 
Sicherstellen der „ für das Sicherstellen der bei der Leiche TEE Ve: Wertsachen. 
Wertsachen Diese werden zusammen mit einem beglaubigten Verzeichnis dem 
Wohnrevier des Gefallenen übermittelt, das die Wertsachen den 
empfangsberechtigten Angehörigen gegen Empfangsschein aus- 
händigt. 
Bestattungspapiere " Das Schutzpolizeiabschnittskommando stellt. die ihm zugeleiteten, vom 
Luftschutzarzt ausgestellten Totenscheine den Wohnrevieren der 
Gefallenen zu. Die Reviere überprüft und ergänzen die Personal- 
angaben in dem Totenschein, füllen den Beerdigungsschein aus und 
seben beide Scheine an den Polizeiabschnitt zurück, der sie dem Bezirks- 
bürgermeister übersendet. 
Durch vorsorgliche Fühlungnahme - der Personenschädenstelle mit 
dem Polizeirevier ist sicherzustellen, daß das Revier Totenschein und 
Beerdigungsschein nicht etwa den Angehörigen aushändigt, weil sich 
 Hadurch nach den bisherigen Erfahrungen die Beisetzung der Gefallenen 
erheblich verzögern kann. 
Der Bezirksbürgermeister a den Totenschein an die Standesämter 
weiter. Bei Eigenbestatiung übergibt er Leiche und Beerdigungsschein 
den Angehörigen, andernfalls veranlaßt er selbst die Bestattung der 
Gefallenen. Näheres im folgenden Abschnitt 11. 
'3vV
	        

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