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Bethanien / Schulze, Gustav (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bethanien / Schulze, Gustav (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Recht und Politik
Erschienen:
Berlin: Duncker & Humblot
Fußnote:
Volltext auch als Teil einer Datenbank verfügbar
Gesehen am 19.07.2024
Zusatz wechselt
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
C!läuft weiter: lt 547 aktuelle Ausg. bei Downloadbereich für Abonnenten(12-08-11)
ISSN:
2366-6757
ZDB-ID:
2553092-6 ZDB
Schlagworte:
Zeitschrift
ZLB-Systematik:
Recht
Politik
Sammlung:
Recht
Politik
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen

Aufsatz

Verfasser:
Möllers, Martin W. H.
Titel:
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Abwehrverhalten: Erfolglosigkeit der Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden : Zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 2024
Erschienen:
Berlin: Duncker & Humblot, 2025
Sprache:
Deutsch
Zusammenfassung:
Die Alternative für Deutschland (AfD) strengte ein Organstreitverfahren gegen die Abwahl ihres Fraktionsmitglieds als Vorsitzenden des Rechtsausschusses durch Mehrheitsbeschluss am 13. 11. 2019 an sowie wegen der mehrheitlichen Nichtwahl ihrer Kandidaten für drei weitere Ausschussvorsitze am 15. Dezember 2021. Einstimmig entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass eine Verletzung des Rechts der AfD auf Gleichbehandlung als Fraktion nicht vorliege. Für seine Entscheidung legte das Gericht als Prüfungsmaßstab allein das GG auf Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zugrunde, nicht hingegen die Geschäftsordnung Bundestag.
Umfang:
Online-Ressource
Fußnote:
Kein Open Access
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
ZLB-Systematik:
Recht
Politik
Sonstiges
URN:
urn:nbn:de:101:1-2505151849468.295027900078
Sammlung:
Recht
Politik
Sonstiges
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen

Schnellzugriff

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  • Bethanien / Schulze, Gustav (Public Domain)
  • Abbildung: Bethanien. Vorderansicht
  • Titelblatt
  • Widmung
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erstes Buch. Das Mutterhaus
  • I. Die Stätte der Arbeit
  • II. Die Geschichte der Arbeit
  • III. Die einzelnen Arbeiten im Hause
  • IV. Die arbeitenden Personen
  • V. Kirche und Gottesdienst
  • Abbildung: Bethanien von der Gartenseite aus gesehen
  • Zweites Buch. Die Außenstationen
  • I. Die bestehenden Außenstationen
  • II. Die aufgegebenen Außenstationen
  • III. Abgelehnte Anträge auf Übernahme von Außenstationen
  • Anhang
  • Tabelle: Übersicht zu Antragstellern, Arbeit, Ort und Jahr
  • Instruktion für Gemeindeschwestern
  • Vertragsformular
  • Schema der Monatsberichte
  • Impressum
  • Farbkarte

Volltext

Dis zur Überweifung des Stiftungskapitals. 
ach dem in den vorhergehenden Abfchnitten Erzählten war die Zukunft 
Bethaniens wenigftens infofern ficher geftellt, als eine felbitftändige 
Derwaltung und ein unangreifbarer Befißftand zugefichert war. Es 
Fonnte fortab Feine Derwaltungsbehörde mehr darein reden, es Lonnte 
audy niemand mehr nehmen, was der König zum Beften der Diakonifenfache 
gefchenft und geftiftet hatte, Aber in finanzieller Beziehung dauerte die Abhängig 
Feit noch einige Nahre fort, bis auch fie im Frühjahr 18653 ihr Ende fand. 
Die dem Haufe von vornherein zugewiefene große Aufgabe, welche ein 
langfames, fenffornartiges Wachfen wenisftens in den äußeren Beziehungen aus: 
ichlog, bedingte auch von Anfang an die Zuwendung bedeutender Geldmittel. 
Eine bei Begründung des Haufes unter dent Dorfig des Staatsminifters Eichhorn 
zufjanıntengetretene Kommiffion, zu welcher auch Pfarrer $licdner und Charite- 
Direktor Dr. Epe, alfo durchaus fachkundige ANänner, schörten, hatte die Höhe 
der erforderlichen Zufchüffe bei einem Beftande von 150 Kranken auf jährlich 
35000 Thaler vorläufig veranfchlagt. Diclleicht ging man dabei von der Doraus: 
fegung aus, daß nur Freifranfe aufgenommen werden würden, was man indeffen 
jchr bald als völlig zwedlos erkannte. Schon im Oktober 1847 verfügte der 
König, daß die Aufnahme zahlender Kranken Feineswegs ausgefchloffen fein folle. 
Mit Xückficht darauf und in der Erwartung, daß das hochherzige Dorschen des 
Königs auch andere zur Nachfolge beftimmen mürde, wurde der jährliche Zufchuß 
aus den Königlichen Kaffon einftweilen auf 15000 Thaler feitgefetst, jedoch {chon 
nach Yahresfrift auf 20000 Thaler erhöht. Allein auch das reichte nicht zu 
und im Zahre 1855 ftand Bethanien vor einent Defizit von 17000 Thalern. 
Der Notjtand erreichte im ANärz diefes Hahres eine folche Höhe, daß die Gehälter 
an die Beanıten nicht mehr voll ausgezahlt werden Fonnten. Nicht zum wenisiten 
hatten 3u diefem KXefultate gerade die an fich fchr wünfchenswerten Freibetten: 
ftiftungen beigetragen. Das vorläufige Statut feßte das Stiftungsfapital für ein 
Bett auf nur 2000 Thaler feft. Es bedarf wohl Feines Beweifes, daß der hiervon
	        

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