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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1957 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1957 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Open Philosophy
Erschienen:
Warsaw: De Gruyter Poland
Fußnote:
Gesehen am 13.07.18
Open Access
Namensnennung 4.0 International
Umfang:
Online-Ressource
ISSN:
2543-8875
ZDB-ID:
2935964-8 ZDB
VÖBB-Katalog:
35273980
Schlagworte:
Zeitschrift
ZLB-Systematik:
Philosophie
Dewey-Dezimalklassifikation:
100 Philosophie
Sammlung:
Philosophie
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Aufsatz

Verfasser:
Dikovich, Albert
Titel:
Raging Ennui: On Boredom, History, and the Collapse of Liberal Time
Erschienen:
Warsaw: De Gruyter Poland, 2024
Sprache:
Englisch
Zusammenfassung:
Abstract: This article aims to outline a theory of political boredom based on the concept of the liberal temporal dispositive. According to this concept, modern politics is characterized by the reduction of political time consumption to enable the growing temporal autonomy of the individual. However, individuals may experience considerable stress in their pursuit to utilize this free time effectively. Boredom arises when individuals fail to “fill” their available time with meaningful actions. Political crises of boredom occur as attempts by individuals to relieve the pressures accompanying temporal autonomy, sometimes restarting political temporality on a new, massive scale. Furthermore, the article examines modern political philosophy as inherently rooted in the liberal temporal dispositive. Through several historical examples, it is discussed how political philosophy may either contribute to imbuing politics with a desire for meaning or abstain from it in an attitude of serene resignation. It is proposed that liberal democracy requires a temporal ethics based on the latter.
Umfang:
Online-Ressource
Fußnote:
Open Access
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
Schlagworte:
liberal democracy ; temporality ; boredom ; political violence ; war ; end of history
ZLB-Systematik:
Philosophie
Sonstiges
URN:
urn:nbn:de:101:1-2410301526564.041451185996
Sammlung:
Philosophie
Sonstiges
Copyright:
CC BY
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1957 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil III, 1954-1957
  • 16. Januar 1957
  • 31. Januar 1957
  • 14. Februar 1957
  • 23. Februar 1957
  • 11. März 1957
  • 21. März 1957
  • 5. April 1957
  • 25. April 1957
  • 10. Mai 1957
  • 18. Mai 1957
  • 14. Juni 1957
  • 27. Juni 1957
  • 6. Juli 1957
  • 25. Juli 1957
  • 30. August 1957
  • 20. September 1957
  • 25. September 1957
  • 7. Oktober 1957
  • 7. November 1957
  • 3. Dezember 1957

Volltext

M/7957 
Seite 13. 
Nr. 13—15 
Vbildg HcE2 fr von 
4-13 | Fernruf: 920211 - (987) 531 - | 28. 1.1957 | Für das Unterstellen EKW und KYaft- 
; 5 rädern 
\e Bezirksämter — Vbildg/Schul — mit Beiwagen m 
DM DM 
Warnung vor dem Betreten von Eisflächen (1) in allseitig umschlossenen 
Räumen (Garagen, Schuppen, 
hstehend gebe ich die vom Polizeipräsidenten in Berlin Betriebsräumen) 15,— 8,— 
v” dem 3. Januar 1957 erlassene „Eiswarnung“ bekannt: (2) in überdachten offenen Räu- 
Die sich alljährlich wiederholenden Unglücksfälle ver- men (Durchfahrten, offenen 
anlassen mich, erneut eindringlich davor zu warnen, Schuppen, Schleppdächern) 9,— 5,— 
zugefrorene natürliche oder künstliche Wasserläufe, : . ) 
‘Seen und Teiche zu betreten, deren Eisdecken wegen (3) in von Ww. OhnuNgSINNSDErN 
z f selbst errichteten Wellblech- 
‚des steten Wechsels von Frost- und Tauperioden nicht arapeh u. del 
immer ausreichend tragfest sind. Vielfach sind offene 82785 E- Si C 
Stellen nur leicht überfroren und durch Schneefall a) auf dem Schulgrundstück 3 2,— 
nicht erkennbar. b) auf schuleigenem Ge- 
Es wird ferner darauf hingewiesen, daß auf den Schiff- Jane, A358 316 Gartehlann 
h zur Dienst- oder Miet- 
fahrtsstraßen zur Aufrechterhaltung des Schiffsver- x 
z : S Ss wohnung gehört 0,— 0,— 
kehrs eine Fahrrinne während der Frostperiode offen- B ; 
gehalten wird. (4) auf dem Schulgrundstück im 
Das Betreten der Eisfläch hieht auf ei G On da 
as Betreten der Eisflächen geschieht auf eigene Ge- 
fahr. Nur bei der  Sewerhlichen Einrichtung „en Eis- 2. Die auf die Verhältnisse auf Schulgrundstücken abge- 
bahnen auf: Wasserläufen und Gewässern wird die Eis- stellten Richtlinien vom 3. Mai 1954 (DblIII Nr, 40) be- 
decke polizeilich geprüft und bei ausreichender Stärke halten im übrigen ihre Gültigkeit. Sie werden durch die 
für den genannten Zweck zur Benutzung freigegeben. vom Senator für Inneres erlassenen Bestimmungen über 
- N Ne die Aufbewahrung von Fahrrädern und das Abstellen 
Eltern und Aufsichtspflichtige können wegen Ver- von Privatkraftfahrzeugen der Verwaltungsangehörigen 
letzung ihrer Aufsichtspflicht zur Verantwortung ge- auf dem Gelände von Dienstgebäuden vom 29. November 
zogen werden, wenn sie nicht auf Kinder und Jugend- 1956 (DbIl I Nr. 121) nicht berührt. 
liche einwirken, das Betreten von Eisflächen wegen der S x z 7 . 
damit verbundenen Lebensgefahr zu N ROH HET 3, Diese Verfügung tritt mit dem 1. Januar 1957 in Kraft. 
bitte, die Eiswarnung den Schulen Ihres Bezirks mit Im Auftrage 
Maßgabe bekanntzugeben, die Schüler im Unterricht, Fechner 
Schulausflügen und Wanderungen während der Winter- © 
m immer wieder nachdrücklich auf die Gefahren auf- DL 
rksam zu machen, die sich beim Betreten von Eisflächen 
‚eben können, Ta Vbildg III a D [2:17] 
. - 4 26.1.1957 
ırlich vor Beginn der Weichnachtsferien ist in den Schul- a-15 A Fernruf: 92 0211 - (987) 179 - SZ 
erbesprechungen auf diese Verfügung hinzuweisen. An den Herrn Rektor der Freien Universität 
: a en Herrn / Rektor der Technischen Universität 
ine Rundverfügungen den Herrn DITSEtOr der CR, NE Politik 
den H: Di tor d ü ildende Künste 
HSchul Nr. 6/1950 vom 28. Januar 1950, den Herrn Direktor der Hochschule Mir Musik 
HSchul Nr. 18/1951 vom 23. Januar 1951, nachrichtlich 
den Herrn Direktor der Pädagogischen Hochschul 
HSchul Nr. 27/1952 vom 18. Februar 1952, S den Henn Rektor der "Kirchiichen Hochschule wS 
HSchul Nr. 3/1953 vom 8. Januar 1953 und Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. Januar 1957 (Be- 
HI Nr. 1/1956 vom 6. Januar 1956 schluß Nr. 2790/57) die nachstehend abgedruckten 
rden hiermit aufgehoben. ; Richtlinien 
über die Gewährung von Gebührenerlaß 
Im Auftrage En . ; 
beschlossen, die ich hiermit bekanntgebe. 
Fechner 
Prof. Dr. Tiburtius 
Anlage 
Vbildg IIc A 1 [23.110577 Richtlinien 
ie N 23. 1.1957 
ME 14 Fernruf: 92 02 11- (987) 488 - 3 "— über die Gewährung von Gebührenerlaß. 
die Bezirksämter — Vbildg — Auf Grund des 8 13 Abs. 1 der Verordnung über die Er- 
die zentralverwalteten Schulen hebung von Gebühren an’ Hochschulen vom 21. Dezember 
hrichtlich 1955 (GVBl S. 1042) werden folgende Richtlinien erlassen: 
den Rechnungshof von Berlin 
I. Grundsätzliche Bestimmungen 
Unterstellen von privaten Kraftfahrzeugen 1. Immatrikulierten Studierenden der Hochschulen des 
auf öffentlichen Schulgrundstücken Landes Berlin kann auf‘ Antrag Gebührenerlaß ge- 
währt werden. Der Gebührenerlaß kann auch in einer 
Die Ziffer 9 der Richtlinien für das Unterstellen von Gebührenermäßigung bestehen. 
ale RATHAUS EN und Baht Adern aut One 2 Der Gebührenerlaß erstreckt sich auf die Studienge- 
lichen Schulgrundstücken vom 3. Mai 1954 (DblIII er - n 
Nr. 40) erhält folgende Fassung: bühr, das Unterichtsgeld und das Ersatzgeld. Für den 
) . z Erlaß der Aufnahmegebühr und der Verwaltungsge- 
„Für das Unterstellen eines Kraftfahrzeuges wäh- bühren gelten die Verwaltungsvorschriften zur Ver- 
rend der Dienst- oder Unterrichtszeit wird keine ordnung über die Erhebung von Gebühren an Hoch- 
Vergütung erhoben. schulen vom 21. Dezember 1955 (GVBl S. 1042) Nr. 2 
Sonst, insbesondere für das Dauerunterstellen eines BEN ZUER 
Kraftfahrzeuges, hat der Fahrzeugbesitzer eine 3. Gebührenerlaß kann nur. im Rahmen der durch den 
Vergütung nach folgenden Sätzen. monatlich im Haushaltsplan gesetzten Grenzen gewährt werden. Ein 
voraus zu entrichten: Rechtsanspruch besteht nicht.
	        

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