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Konzeptionen zeitgenössischer Kunst / Dickel, Hans (Rights reserved)

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Monografie

Verfasser:
Dickel, Hans
Titel:
Konzeptionen zeitgenössischer Kunst : Zum Wandel des Kunstbegriffs seit 1900 / Hans Dickel
Erschienen:
Berlin/Boston: De Gruyter, 2024
Sprache:
Deutsch
Fußnote:
Restricted access
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
ISBN:
978-3-11-140648-0
VÖBB-Katalog:
35291663
Schlagworte:
Kunst ; Ästhetik ; Künste ; Moderne ; Kunst; 20. Jahrhundert; 21. Jahrhundert; zeitgenössische Kunst; Klassische Moderne; Neo-Avantgarde; Postmoderne; Gobal Turn; Quellenkritik ; art; contemporary art; 20th century; 21st century; Modernism; Neo-Avantgarde; Post-Modernism; Global Turn; source criticism ; Kunst ; 20. Jahrhundert ; 21. Jahrhundert ; zeitgenössische Kunst ; Klassische Moderne ; Neo-Avantgarde ; Postmoderne ; Gobal Turn ; Quellenkritik ; art ; contemporary art ; 20th century ; 21st century ; Modernism ; Post-Modernism ; Global Turn ; source criticism
ZLB-Systematik:
Kunst
URN:
urn:nbn:de:101:1-2405221648059.208870724175
Sammlung:
Kunst
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
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  • Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain)
  • Ausgabe 2.1899/1903 (Public Domain)
  • Abbildung: I. Schönebergs Gemeindevorsteher 1826-1898
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Aus der Geschichte Schönebergs
  • II. Chronik der Berichtsjahre
  • III. Städtische Körperschaften, Beamte und Vertretungen
  • IV. Geschäftsbereich und Dienstbetreib
  • V. Stadtausschuß
  • VI. Syndikat
  • VII. Stadtgebiet
  • VIII. Statistik
  • IX. Gemeindevermögen
  • X. Steuerwesen
  • XI. Handel, Gewerbe und Verkehr
  • XII. Hochbau
  • XIII. Tiefbau
  • XIV. Öffentliches Beleuchtungswesen
  • XV. Straßenreinigung
  • XVI. Schulwesen
  • XVII. Städtische Volksbücherei und Lesehalle
  • XVIII. Armenwesen, Stiftungen und Wohlfahrtseinrichtungen
  • XIX. Desinfektionsanstalt
  • XX. Gemeindefriedhof
  • XXI. Feuerwehr
  • XXII. Sparkasse
  • XXIII. Militärangelegenheiten
  • Index

Volltext

B. Ausbau der Straßen« 
493 
Höhe zurückerhält. Sie hat vielmehr den überwiegenden Teil dieser Mehr- 
• • 
kosten selbst zu tragen. Ähnliche Verhältnisse von freilich nicht so erheb 
licher finanzieller Bedeutung bestehen für mit Steinpflaster befestigte Straßen, 
in denen Gleise der Straßenbahngesellschaften liegen. Tatsächlich entfällt 
auch hier der überwiegende Teil der Reparaturen auf das unmittelbar neben 
den Schienen liegende Pflaster. 
4. Bürgersteige. 
Der Zustand derjenigen Bürgersteige, die nach Erlaß der Polizei Ver 
ordnung von 1892 bezw. derjenigen vom 30. März 1900 reguliert sind, darf 
als ein angemessener bezeichnet werden. Er entspricht auch höheren An 
forderungen, wie sie anderwärts, besonders in Berlin gestellt werden. 
Als ein großer Mißstand war es dagegen zu empfinden, daß in nicht wenigen 
älteren Straßen noch Bürgersteige vorhanden sind, die nach Maßgabe der 
älteren, nachsichtigeren Polizeiverordnung vom Jahre 1883 angelegt wurden, 
und daß viele Bürgersteige nur eine Gehbahn von wenig haltbaren Zement 
platten aufweisen, die nicht bloß in wechselnden Breiten verlegt sind, sondern 
auch vielfach gebrochen sind und mit ihren abgestoßenen Ecken und Kanten 
einen unerfreulichen Eindruck machen. Umfang und Art der Befestigung 
nach der im Jahre 1901 erfolgten Aufnahme geht aus der folgenden Zu 
sammenstellung hervor: 
Gesamtfläche 
der vorhandenen 
Bürgersteige 
qm 
312 337 
Davon der geltenden 
Polizei Verordnung ent 
sprechend befestigt 
qm 
122 705 
Vorschriftswidrig 
befestigt 
qm 
102 479 
Unbefestigt 
87153 
Wenn danach die der geltenden Polizeiverordnung nicht entsprechenden 
Bürgersteige einen nicht unwesentlichen Anteil der Gesamtbürgersteig 
flächen bilden, so ist doch zu hoffen, daß auch sie in nicht zu langer Zeit 
vorschriftsmäßig befestigt sein werden. Nicht unwesentlich trägt hierzu 
bei, daß die Stadt in den älteren Straßen seit einigen Jahren eine einheit 
liche Regelung der Bürgersteige für ganze Straßenzüge in der Weise vor 
nimmt, daß sie den größeren Anteil — 3 Fünftel — der entstehenden Kosten 
übernimmt, während die Hausbesitzer nur 2 Fünftel der Gesamtkosten tragen. 
Mit wenigen Ausnahmen hat die Stadt hierbei Verständnis und Entgegen 
kommen bei den Hausbesitzern gefunden. In einigen Fällen mußte die Regu 
lierung der Bürgersteige mangels der Beiträge von Hauseigentümern unter 
bleiben. 
Für die Verbesserung der Bürgersteige wurde 1899 bis 1902 eine 
Summe von jährlich 10000 M. in den Stadthaushaltsplan eingestellt, sie wurde 
für 1903 auf 15000, für 1904 auf 25 000 M. erhöht. 
Mit den bewilligten Mitteln ist der Zustand der Bürgersteige bis Ende 
des Rechnungsjahres 1902 in folgenden Straßen mit der Polizeiverordnung 
in Übereinstimmung gebracht worden:
	        

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