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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1891 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1891 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1891
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Heft No. 57 (Seite 574-575) fehlt im Original
Vorlage 636 fehlt im Original
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11481008
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 31 (411-412), 16. Mai 1891

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1891 (Public Domain)
  • No. 1 (1-19), 3. Januar 1891
  • No. 2 (20-26), 10. Januar 1891
  • No. 3 (27-40), 17. Januar 1891
  • No. 4 (42), 19. Januar 1891
  • No. 5 (44-56), 24. Januar 1891
  • No. 6 (57), 27. Januar 1891
  • No. 7 (58-63), 31. Januar 1891
  • No. 8 (68-86), 7. Februar 1891
  • No. 9 (105), 9. Februar 1891
  • No. 10 (106-127), 14. Februar 1891
  • No. 11 (130), 14. Februar 1891
  • No. 12 (131), 21. Februar 1891
  • No. 13 (132-155), 21. Februar 1891
  • No. 14 (159-176), 28. Februar 1891
  • No. 15 (179), 2. März 1891
  • No. 16 (180), 7. März 1891
  • No. 17 (181-195), 7. März 1891
  • No. 18 (202), 9. März 1891
  • No. 19 (203), 14. März 1891
  • No. 20 (204-222), 14. März 1891
  • No. 21 (254), 21. März 1891
  • Anlage: Tagesordnung für die außerordendliche Sitzung, 21. März 1891
  • No. 22 (255-265), 21. März 1891
  • No. 23 (266-280), 28. März 1891
  • No. 24 (282-299), 4. April 1891
  • No. 25 (309-313), 11. April 1891
  • No. 26 (316), 18. April 1891
  • No. 27 (317-334), 18. April 1891
  • No. 28 (338-349), 25. April 1891
  • No. 29 (351-368), 2. Mai 1891
  • No. 30 (397-407), 9. Mai 1891
  • No. 31 (411-412), 16. Mai 1891
  • No. 32 (413-422), 23. Mai 1891
  • No. 33 (426-443), 30. Mai 1891
  • No. 34 (449-467), 6. Juni 1891
  • No. 35 (504-519), 13. Juni 1891
  • No. 36 (524), 20. Juni 1891
  • No. 37 (525-544), 20. Juni 1891
  • No. 38 (555), 22. Juni 1891
  • No. 39 (556-558), 24. Juni 1891
  • No. 40 (559-621), 29. August 1891
  • No. 41 (634-635), 31. August 1891
  • No. 42 (637-644), 5. September 1891
  • No. 43 (646-653), 12. September 1891
  • No. 44 (687), 14. September 1891
  • No. 45 (688-702), 19. September 1891
  • No. 46 (705-714), 26. September 1891
  • No. 47 (719), 26. September 1891
  • No. 48 (720-741), 3. Oktober 1891
  • No. 49 (745), 6. Oktober 1891
  • No. 50 (746-761), 10. Oktober 1891
  • No. 51 (766-784), 11. Oktober 1891
  • No. 52 (810-812), 24. Oktober 1891
  • No. 53 (814-834), 31. Oktober 1891
  • No. 54 (841-860), 7. November 1891
  • No. 55 (861-870), 14. November 1891
  • No. 56 (874), 16. November 1891
  • No. 57 (875-891), 21. November 1891
  • No. 58 (895-903), 28. November 1891
  • No. 59 (905-910), 5. Dezember 1891
  • No. 59 (911-933), 5. Dezember 1891
  • No. 60 (934-949), 12. Dezember 1891
  • No. 61 (953-957), 19. Dezember 1891
  • No. 62 (962-969), 24. Dezember 1891
  • No. 62 (970), 24. Dezember 1891
  • Anlage: Tagesordnung für die außerordentliche Sitzung, 24. Dezember 1891

Volltext

f * 
$ 
Jtä 31. 
(411—412.) 
Hersagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
411. Vorlage (J.-Nr. 1 496 6. B. 91) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung eines weiteren 
Beitrages für das in Berlin zu errichtende Luther- 
Denkmal« 
Durch Beschluß vom 28. Juni 1883 — Protokoll Nr. 15 III — 
hat die Versammlung behufs Betheiligung der Stadt Berlin an einem 
oder mehreren das Gedächtniß Luthers dauernd ehrenden Werken ein 
Kapital von 150 000 JC bewilligt. Dem späteren Beschlusse der 
Versammlung vom 1. November 1883 entsprechend — Prot. Nr. 16 — 
kommen hiervon 100 000 JC für die Deutsche Luther-Stiftung und 
50 000 JC als Beitrag für das in Berlin zu errichtende Luther- 
Denkmal zur Verwendung. Letzterer Betrag ist zinsbar angelegt und 
wird in unserer Haupt-Stiftungskasse für das Comitö zur Errichtung 
eines Luther-Denkmals in Berlin bereit gehalten. Der geschäfts 
führende Ausschuß dieses Comites, welchem auch mehrere Mitglieder 
der Gemeindebehörden Berlins zugehören, richtet jetzt an uns die 
Bitte um weitere finanzielle Unterstützung seines Unternehmens. 
Nach der ausführlichen Darstellung der Sachlage, wie sie sich 
aus dem in Abschrift hier beigefügten Schreiben des Ausschusses vom 
13. v. MtS. ergiebt, fehlen, um das Werk in würdiger Weise zu 
Stande zu bringen, noch 88 000 JC. 
Da wir die in dem genannten Schreiben enthaltenen Ausführungen, 
auf welche wir hiermit Bezug nehmen, als zutreffend anerkennen 
müssen, halten wir eine weitere Unterstützung des Unternehmens aus 
städtischen Mitteln für geboten und sind bereit, die Hälfte des Fehl 
betrages mit 44 000 JC zu bewilligen. Die Stadtverordneten-Ver- 
sammlung ersuchen wir um folgende Beschlußfassung: 
Die Gemeindebehörden bewilligen als weiteren Beitrag 
zur Errichtung eines Luther-Denkmals in Berlin 44 000 JC 
und stellen diesen Betrag dem geschäftsführenden Ausschuß 
des Comitös zur Errichtung eines Luther-Denkmals in Berlin 
beim Extra-Ordinarium 1 der Special-Verwaltung 45 zur 
Verfügung. 
Berlin, den 14. Mai 1891. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: gcz. Schreiner. 
Zu Nr. 411. 
Berlin, den 13. April 1891. 
Dem verehrlichcn Magistrat hiesiger Haupt- und Residenzstadt 
beehrt sich der unterzeichnete geschäftsführende Ausschuß für die Aus 
führung des Lutherdenkmals zu Berlin hiermit ergebenst Folgendes 
vorzutragen: 
Wie Wohldemselben bekannt ist, ist der Gedanke der Errichtung 
eines Lutherdenkmals in Berlin bei Gelegenheit der allgemeinen Feier 
der vierhundertsten Wiederkehr des Geburtstages des Reformators 
am 10. November 1883 aus der Initiative der Berliner Bürgerfchaft 
hervorgegangen und hat dieser Umstand dazu geführt, daß auch die 
städtischen Behörden der Haupt- und Residenzstadt der Ausführung 
dieses Gedankens von allem Anfange an eine nicht genug zu dankende 
Förderung und Unterstützung haben zu Theil werden lassen. 
Auf der Grundlage der von der Berliner Bürgerschaft für den 
genannten Zweck gespendeten freiwilligen Gaben und des von den 
städtischen Behörden gütigst gewährten, noch in der Verwaltung der 
Stiftungskasse befindlichen Geschenks von 50 000 JC, durfte das 
ergebenst unterzeichnete Comitö mit freudiger Zuversicht an das Werk 
herantreten. Da die städtischen Behörden in dem geschäftsführenden 
Ausschüsse des Comitös in den Personen des Herrn Stadtbaurath 
Blankenstein und der Herren Stadt». Spinola und Namslau 
vertreten sind, wird Wohldenselben bekannt sein, in welcher Weise 
dies geschehen ist, und daß mit dem in der ausgeschriebenen 
Concurrenz an erster Stelle prämiirten Künstler, Prosesfor Paul 
Otto, wegen Ausführung seines Entwurfs unterm 9. December 1886 
ein Vertrag abgeschlossen ist, wonach die Vollendung des Denkmals 
zum Jahre 1892 vorgesehen ist. Der Künstler ist auf Grund dieses 
Vertrages in voller Arbeit begriffen. Der zeitige Stand derselben hat 
es nothwendig gemacht, jetzt auch die Platzfrage für die Aufstellung des 
Denkmals zu entscheiden. In den von Wohllöblichem Magistrate in 
dieser Beziehung veranlaßten Conferenzen ist, wie das unterzeichnete 
Comitö Wohldemselben schon unterm 9. März d. Js. angezeigt hat, 
Entscheidung dahin getroffen, daß das Denkmal nicht vor der Marien 
kirche, sondern in der Mittellinie des Neuen Marktes zunächst der 
Kaiser-Wilhelmstraße errichtet werden muß. 
In Verbindung mit dieser Entscheidung liegt dem unterzeichneten 
Comitö jetzt aber auch die andere Aufgabe ob, definitiv über die Form 
und Größe des Unterbaues zu befinden, dessen Ausführung es sich 
nach dem mit dem Künstler abgeschlossenen Vertrage selbst vorbehalten 
hat, was wiederum nicht geschehen kann, ohne daß volle Klarheit über 
die für die Gesammtausführung des Werkes zur Verfügung stehenden 
Mittel herbeigeführt wird. Die betreffenden Erwägungen haben dazu 
geführt, erkennen zu lassen, daß die Herstellung des Denkmals in 
größeren Dimensionen, als der dem Vertrage zu Grunde gelegte 
Entwurf solche vorgesehen hat, erfolgen muß, und daß diese Her 
stellung auch in haltbarerem Material als dem vorgesehenen wünschens- 
werth ist, wodurch ein erheblicher Fehlbetrag an den Mitteln entsteht, 
welche dem Comitö für die Vollendung des in der Ausführung be 
griffenen Werkes zur Verfügung stehe. 
Eine Zeichnung von dem in Gemeinschaft mit dem ausführenden 
Künstler, Professor Otto, festgestellten Entwurf zum Unterbau beehren 
wir uns in der anliegenden Rolle mit der Bitte um Rückgabe hier 
beizufügen und bemerken dazu Folgendes: 
Als Material für denselben war mit Rücksicht auf die zu er 
wartenden beschränkten Geldmittel anfänglich Sandstein in Aussicht 
genommen mit Ausnahme der in Granit auszuführenden Treppen 
stufen und Podestplatten. Wir können uns indessen nicht verhehlen, 
daß ein so schnell unansehnlich werdendes und so wenig wetterbeständiges 
Material, wie es auch der beste Sandstein ist, namentlich wenn derselbe, 
wie hier, gegen das Eindringen der Nässe von oben nicht geschützt 
werden kann, technisch bedenklich und der hohen Bedeutung des Denk 
mals nicht würdig ist. Als geradezu mißfällig muß die Wahl eines 
so geringwerthigen Materials auch erscheinen, nachdem die Kaiser 
Wilhelm-Brücke, welche den Zugang zum Denkmal eröffnet, obwohl 
sie nur dem praktischen Bedürsniffe des Verkehrs zu dienen bestimmt 
ist, eine nicht nur monumentale, sondern hoch elegante Ausführung in 
den edelsten Materialien zeigt.
	        

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