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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1903 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1903 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Bibliotheksdienst
Erschienen:
Berlin: De Gruyter Saur
Fußnote:
Gesehen am 28. März 2023
Herausgebendes Organ bis [7.]1973: Deutscher Büchereiverband; [8.]1974 - [12.]1978: Deutscher Bibliotheksverband; [12.]1978 - 23.1989: Deutsches Bibliotheksinstitut; 24.1990 - 38.2004,9: Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände (BDB); beteil. Körp. anfangs: Arbeitsstelle für das Bibliothekswesen, Deutscher Bibliotheksverband; bis 33.1999: Deutsches Bibliotheksinstitut; 34.2000: Ehemaliges Deutsches Bibliotheksinstitut; 35.2001 - 47.2013,5: Zentral- und Landesbibliothek Berlin; 47.2013,6-12: Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz u. Zentral- und Landesbibliothek Berlin; 48.2014 - 52.2018: Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz
Open Access
Namensnennung 4.0 International
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
Umfang:
Online-Ressource
ISSN:
2194-9646
ZDB-ID:
1465932-3 ZDB
VÖBB-Katalog:
15318376
Schlagworte:
Deutschland ; Bibliothek ; Bibliothek ; Zeitschrift ; Zeitschrift ; Online-Publikation ; Zeitschrift ; Online-Publikation
ZLB-Systematik:
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
Sammlung:
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
Copyright:
CC BY
Zugriffsberechtigung:
Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen

Band

Erschienen:
1998
Sprache:
Deutsch
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-5234349
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bibliotheksdienst

Ausgabe

Titel:
Heft 1

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1903 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XXIII. Jahrgangs, 1903.
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  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103

Volltext

272 
Zentralblatt der Bauverwaltung. 
30. Mal 1003. 
Nr. 43. 
bis etwa 0,70 m über Mittelwasser ausgefüllt sind. Die Dämme 
werden zum Treideln benutzt, sie sind in den Querschnitten e—f 
und g—h (Abb. 13) dargestellt. Die nach dem Hafen zu auf beiden 
Seiten anschließenden Ufer sind durch Spundwände mit Stein 
bekleidung gedeckt, wie in den Querschnitten i-k und l—rn (Abb. 14) 
angegeben ist. 
Die Uferdeckungen des Hafens bestehen auf der Südseite, vor 
dem Lösch- und Ladeplatz, ebenfalls aus einer Spundwand mit 
Steinbekleidung und auf der Nordseite nur aus einer Schwarten 
wand (s. Schnitt n—o, Abb. 15). Vor dem Lösch- und Ladeplate 
befinden sich Gerüste mit Ladebrücken, wie im Querschnitte n—o 
angegeben. (Schluß folgt.) 
Vermischtes. 
Bin Preisausschreiben für Entwürfe zu einem Justlzgebände 
mit Provinzialarresthans in Mainz erläßt das Großherzoglich 
Hessische Ministerium der Justiz unter Architekten, die in Deutsch 
land ansässig sind. Die Entwürfe müssen bis zum 1. Oktober 1903 
Nachmittags 6 Uhr bei dem Hochbauamt in Mainz eingeliefert 
werden. Unter den elf Preisrichtern sind acht Architekten: Pro 
fessor Henrici in Aachen, Geheimer Oberbaurat Professor Hof 
mann und Oberbaurat Klingelhöffer in Darmstadt, Beigeord 
neter Baurat Kuhn und Architekt Rudolf Opfermann in Mainz, 
Professor Gabriel v. Seidl in München, Geh. Baurat, Geh. Hofrat 
Professor Dr. Wallot in Dresden und Professor Wickop in 
Darmstadt. An Preisen werden ausgesetzt: ein erster Preis von 
5000 Mark, ein zweiter Preis von 4000 Mark, zwei dritte Preise 
von je 2500 Mark; diese Summe von 14 000 Mark für die Preise 
kann auch in anderer Weise verteilt werden, wenn das Preis 
gericht dies einstimmig beschließt. Der Ankauf von weiteren Ent 
würfen zum Betrage von je 1000 Mark bleibt Vorbehalten. Die 
Bedingungen für den Wettbewerb und das Bauprogramm usw. 
sind von der Kanzleiinspektion des Großherzoglich Hessischen Mi 
nisteriums der Justiz gegen postfreie Einsendung von 5 Mark, die 
nach Einlieferung eines Entwurfs zurückvergütet werden, zu beziehen. 
Au/ den sehr eingehend aufgestellten Unterlagen, denen als 
Anhalt ein Vorentwurf, bestehend aus 9 Grundrißskizzen (M. 1 : 500), 
an die der Bewerber jedoch nicht gebunden ist, beigegeben wird, 
ist hervorzuheben, daß das Ministerium berechtigt, aber nicht 
verpflichtet ist, die preisgekrönten und angekauften Entwürfe ganz 
oder teilweise für die Bauausführung zu benutzen. Die Ausfüh 
rung soll durch Beamte der Staatsbauverwaltung erfolgen, doch 
besteht die Absicht, dem Verfasser desjenigen Entwurfs, welcher 
der Ausführung zugrunde gelegt wird, die künstlerische Mitwir 
kung bei der ästhetischen, äußeren und inneren Ausbildung des 
Gebäudes auf Grund besonderer Vereinbarungen einzuräumen. 
Es ist zu entwerfen ein Justizgebäude mit Provinzialarrest- 
haus; beide Gebäude sind durch eine Straße von einander getrennt, 
die nach Bedarf verschoben werden kann; sie sollen durch zwei ge 
schlossene Ueberbrückungen in Höhe des II. Obergeschosses mit 
einander verbunden werden. Insgesamt stehen für beide Bauten 
7 800 qm Fläche zur Verfügung, die nur im Notfälle überschritten 
werden darf. Die Bauwerke sollen einen würdigen Bestandteil in 
dem von der Stadt Mainz eingeleiteten monumentalen Ausbau des 
Schloßplatzes bilden; ihre Bestimmung als Verwaltungsgebäude soll 
klar zum Ausdruck gebracht werden, doch darf sich das Arresthaus 
im Aeußeren nicht als Gefängnis kennzeichnen. Sämtliche Zellen- 
fenster müssen nach den Höfen liegen. Die Architektur soll sich 
der Bauweise der hervorragenderen Profanbauten der Stadt Mainz 
und im engeren Sinne der Umgebung des Schloßplatzes anschließen. 
Als Material ist Haustein unter etwaiger Verwendung von Putz 
flächen in Aussicht zu nehmen. Die Kosten für 1 cbm umbauten 
Raumes sollen beim Justizgebäude 20 Mark, beim Arresthaus 
18 Mark nicht überschreiten. Die zeichnerischen Anforderungen 
sind ziemlich weitgehende, so sollen die Straßenansichten im Maß 
stab 1:100 gezeichnet werden; für die Grundrisse genügt zwar 
der Maßstab 1 :200, doch sollen in die Sitzungssäle Schranken 
und Sitze, in die Räume Zweckbestimmung, Hauptabmessungen 
und Flächeninhalte eingetragen sein, auch sind zwei Schaubilder 
im Maßstabe 1:100 in der vordersten ip der Bildebene liegenden 
Gebäudeecke gefordert; ferner wird ein kurzer Erläuterungsbericht 
und ein Kostenüberschlag nach Kubikmetern umbauten Raumes 
verlangt. 
Ein Wettbewerb um Entwürfe für ein Schnlhans ln Marburg 
a. d. Lahn wird vom Magistrat daselbst mit Frist bis zum 
1. August d. J. ausgeschrieben. Ausgesetzt sind drei Preise von 
1000, 700 und 300 Mark. Dem siebengliedrigen Preisgericht ge 
hören .außer einem von der Regierung zu ernennenden Mitglied 
als Sachverständige an : Stadtbaumeister Brög und Bauunternehmer 
u, Stadtrat H. Weishaupt. Auch der Konservator der Denkmal 
pflege, Universitätsprofessor v. Drach befindet sich unter den Preis 
richtern. Die Unterlagen und Bedingungen sind gegen Einsendung 
von 1,5 Mark, die bei Einsendung eines Entwurfs zurückgezahlt 
werden, vom Magistrat in Marburg zu beziehen. 
In dem Wettbewerb für Entwürfe znr Umgestaltung dos Inneren 
der Aunenkirche in Dresden (vergl. S. 535 d. Jahrg, 1902 d. Bl.) 
haben erhalten: den ersten Preis (2000 Mark) der Architekt Richard 
Schleinitz in Dresden, den zweiten Preis (1000 Mark) Königlicher 
Baurat Rumpelt und Baumeister Krutzsch in Dresden, und den 
dritten Preis (800 Mark) Architekt Oskar Menzel in Dresden. 
Der Entwurf der Architekten Schilling u. Graebner in Dresden 
wurde zum Ankauf empfohlen. Es waren 17 Entwürfe eingegangen. 
In der Mitteilung über den Fassadenwettbewerb für Danzig in 
Nr. 38, S. 239 d. Bl. ist als Wohnort des Regierungs-Bauführers 
F. Lahrs Hannover angegeben; es muß Charlottenburg heißen. 
Znm Stadtbaurat von Frankfurt am Main ist Baudirektor 
Schaumann aus Lübeck gewählt worden. Wie uns mitgeteilt 
wird, hat Professor Pütz er in Darmstadt einen Ruf als Stadt 
baurat nach Frankfurt am Main abgeleimt. 
Rheinische Schwemmsteine haben sich bei einem Brande in 
Andernach als außerordentlich feuerfest erwiesen. Eine mitten 
im Feuer stehende Schwemmsteinmauer war durch die Hitze gar 
nicht beschädigt und der auf ihr angebrachte Putz zeigte nur die 
gewöhnlichen Putzrisse. Dem Vorhandensein mehrerer Schwemm 
steinwände, welche der Ausbreitung des Feuers wirksam Wider 
stand entgegensetzten, ist es zu danken, daß der Brand auf einen 
Teil der sehr großen Anlage beschränkt und so der größte Teil 
der gewaltigen Holzbestände gerettet werden konnte. Dabei 
zeigten die Wände auf der dem Feuer abgewendeten Seite keine 
merkliche Erwärmung. In Gebäuden mit feuergefährlichen Be 
trieben erscheint daher die Verwendung dieses rheinischen Er 
zeugnisses namentlich für wenig belastete Scheidewände sehr 
empfehlenswert. Hp. 
Uober die Ausbildung znm Ittgenienr. Als Ergänzung zu den 
Ausführungen auf Seite 248 d. Bl, kann die Mitteilung dienen, daß 
der Yarrowsche Ausbildungsplan auch im Verein der Maschinen 
ingenieure (Institution of Mechanical Engineers) günstig aufge- 
nommen worden ist. Näheres hierüber findet sich im Engineering 
vom 1. Mai d. J. In ihrer Vorliebe für absonderliche Bezeichnungen 
haben die Engländer die von Yarrow vorgeschlagene, halbjährlich 
zwischen Studium und praktischer Arbeit wechselnde Art der Aus 
bildung das „Butterbrotverfahren“ getauft. 
Bücherschau. 
Das Buch der Berufe. Ein Führer und Berater bei der Be 
rufswahl. IX. Der Architekt. Von W. Jänecke. Hannover 
1902. Gebrüder Jänecke. VIII und 247 S. in 8° mit 79 Abb. im 
Text und einem Titelbilde. Geb. Preis 4 JC. 
Das Sammelwerk will „ein Führer und Berater bei der Berufs 
wahl“ sein und verfolgt somit einen recht nützlichen Zweck. Der 
Herr Verfasser des vorliegenden Bandes erfüllt diesen Zweck für 
das Fach der Architektur in besonders glücklicher Weise. In 
leichter und fesselnder Form gibt er nicht nur eine Darstellung 
des Wesens der Baukunst nach ästhetischer und konstruktiver 
Seite und der Tätigkeit des Architekten, wobei freilich in erster 
Linie an den Bauktinstler, nicht den Baubeamten gedacht wird, 
sondern fügt sogar noch einen kurzen, aber wohldurchdachten 
Abriß der Baugeschichte bei, was zu einer Einführung in das 
Wesen baukünstlerischen Schaffens die beste Unterlage bietet. Die 
beigefügten 79 Netzbildabdrticke scheinen auf den ersten Blick 
etwas willkürlich gewählt, werden aber immerhin dem Laien gute 
Dienste beim Verständnis leisten. Erfrischend ist die Begeiste 
rung, mit der das ganze Werk geschrieben ist, und lobenswert, 
wie immer wieder darauf bingewiesen wird, daß kein Studium 
Seele und natürliche Begabung vollkommen zu ersetzen vermag. 
So darf das Bändchen der Jugend vor der Berufswahl mit Recht 
empfohlen werden. Das Buch wäre aber auch sehr geeignet, von 
den Fachgenossen den Bauherren in die Hand gegeben zu wer 
den, um diese soweit mit dem Bauwesen vertraut zu machen, daß 
ein ersprießliches Einvernehmen mit dem ausführenden Architekten 
angebahnt wird.H. Sohl. 
Verlag von. Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin. Für den nichtamtlichen Teil verantwortlich: O. Sarr aain, Berlin. — Brack; G, Scheuch Nachilg., P.M. Weber, Berlin.
	        

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