erheberdienst körperlich unbrauchbar, aber für den Bureaudienst noch
aus längere Zeil geeignet ist. Wir ließen ihn nun mit seinem
Einverständnis probeweise den Dienst eines ständigen Bureau-
gehilfen versehen; er hat diesen Probedienst zu unserer Zufriedenheit
verrichtet und die für ständige Bnreangehilien vorgeschriebene Prüfung
bestanden.
Wir wollen ihn daher vom 1. Oktober IBIS ab in tue Klasse
der ständigen Burcangehilfen übcrirehmen und ihm dabei sein Be-
soldungsdieustalter vom 1. Juli 1894 belassen; sein Gehalt soll
vom l. Oktober 1918 ab 3300 M betragen.
Tie Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um Aeußerung
gemäß ;jü, (j der Städteordnung.
Berlin, den 10. November 1918.
Magistrat.
W e r m u t h.
J.-Nr. 7ö4 8t. V. 1/18.'
608. Vorlage (I -Nr. 1023 6. ö. 8/18) — Zu e «efchl i staffung —
betreffend die Anstellung eines Steuererhebers als
ständigen Burcangehilfen.
K a r l H o f s in a u n , geboren am 27. Juli 1869, Fennstraße 52
wohnhaft, trat am 2. Juli 1900 aus Grund seines Zivilverforguirgs-
scheins als Bureauanwärter aus Probe in den städtischen Dienst. Am
27. November 1900 wurde er pilsssteuererheber, erhielt am 1. Juli
1901 ferne Anstellung als .vilfssteuererheber und am 1. Juli 1902
als Steuererheber. Indessen war seine Gesundheit aus die Dauer
den Anforderuitgen des Außendienstes nicht gewachsen; er er-
krankte an Neuralgie und Rheumatismus und mußte deswegen
mehrfach längere Zeit den Dienst versäumen. Tie schließlich ver
anlaßte Untersuchung durch den Vertrauensarzt ergab am 10. Juni
1918, daß er für den Struererheberdienft ungeeignet, aber für den
Bureaudienst noch aus längere Zeit brauchbar ist. Wir ließen ihn
nun mit seinem Einverständnis probeweise den Dienst eines ständigen
Bureaugehilfen versehender hat diesen Probedicnst zu unserer Zu
frieden! eit verrichtet und hie für ständige Bureaugehilfen vorgeschrie
bene Prüfung bestanden.
Wir wollen ihn daher vom 1. Oktober 1918 ab in die Klasse
der ständigen Bureaugehilscu übernehmen und ihm dabei sein Be-
soldungsdiennalter vom i. Juli 1902 belassen.
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen nur um Aeußerung
gemäß § 50, 0 der Städteordnung.
Berlin, den 18. November 1918.
Magistrat.
W e r m u t h.
J.-Nr. 751 8t. V. 1/18.
60». Vorlage (J.-Nr. 2497 Lan. V1/18) — zur Befchlutzfaffung
betreffend die Anstellung eines Landmessers bei den
Kanalisationswerken.
Wir beabsichtigen, den am 17. Juni 1888 geborenen Landmesser
G i> st n v Ihle i! bürg, welcher in Berlin, Gneisenaustraße 57 III,
bei Ortlepp wohnte, vom 1. Januar 1919 ab als Genieindebeamtcn
gegen dreimonatliche Äüirdignng anzustellen.
Jhlcnbur.g trat am 13. Mai 1907 in den städtischen Dienst,
genügte vom 1. Oktober 1908 bis 1909 feiner Militärpflicht und wurde
am 2. August 1914 eingezogen.
Er hat sich in Führung nird Leistungen gut bewährt und ist
nach dem nebst Alten beigefügten Gutachten unseres Vertrauensarztes
auch körperlich für die Anstellung geeignet.
Gemäß £ 50 6 der Städteordnung ersuchen wir um gefällige
Aeußerung.
Berlin, den 21. November 1948.
Magistrat.
Wermut h.
J.-Nr. 758 8t. V. 1/18.
Berlin, den 14. Dezember 1918.
Der Stadtverordnetenvorsteher.
Michelet.
Druck vo» W. & S. Loewentbal, Berlin.