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Genehmigung der Stiftung == hiermit gern gestatten, daß die Nach dem Voranschlage unseres Stadtbauraths wird
Anstalt den Namen „Kaiser Wilhelm- und Angusta-Stiftung“ das erste projectirte fehlung unseres einen banraths wird
ühre vo. muri m 2 0 250---300.000 X
Bad Ems, den 2. Juli 1879. erfordern, so daß noc< zur Verpflegung der Asylisten
gez. Wilhelm. Augusta. ein zinsbar belegtes Capital von ca. . . . . . . 27000 X
verbleibt. Rechnet man hiervon die Zinsen zu 49 .
die Genehmigung der Stiftung und die Führung des Namens Kaiser durchschnittlich, Ve ergiebt vs einen eg a erte 1 500 A,
Wilhelm- und Augusta-Stiftung ausgesprochen worden, ist durch eine von welche Summe -- wenn die Unterhaltungskosten eines Asylisten jährlich
der gemischten Deputation erwählte Subcommission nach vorheriger Be- ppt. zu 550 X angenommen werden =-+ uns die Mittel gewährt, durch
sichtigung verschiedener Grundstü>e ein Theil des Gemeindelandes, welches Fertigstellung des Gebäudes dasselbe sofort mit ungefähr 23 bis 25 Hospiim
Norden der Stadt, zwischen der Exercier-, Reinikendorfer- und Schul- taliten belegen zu können.
straße belegen ist und auf welchem sich bereits die 65./77. Gemeindeschule . Il. Bei Berathung der in das Statut aufzunehmenden Bebefindet,
als besonders geeignet zur Erbauung der Anstalt in Vorschlag stimmungen für die Verwaltung der Anstalt, der Bedingungen ' für die
gewa aer Si gemischte Deputation wie wir selbst haben Ausnahme von Aptisien in Hefele, der den Lezteren zu gewöhreuden
3 eneficien u. s. w. sind wir in Uebereinstimmung mit d
Das betreffende Terrain, in sehr gesunder Gegend belegen, durch die der gemischten Deputation von dem weinst Män "ise
beiden die Müller- und Brunnenstraße entlang führenden Pferdebahnen Anstalt =-- besonders auch mit Rüsicht auf die Veranlassung 'der Erleicht
zu erreichen, erstret sich von der Schulstraße nach der Reinicken- richtung derselben -- durchaus der Charakter einer reinen Wohlthätigkeitsdorferstraße,
hat also 2 Straßenfronten, und sind wir in keiner Weise Anstalt verliehen werde, sie sich alfo aller ver sonst den öffentlichen Andurch
nachbarliche Rüsichten in der Bestimmung der Grenzen des jetzt stalten (Armenanstalten, milden Stiftungen) nah den landrechtlichen Bestimresp.
der später zu errichtenden Gebäude beschränkt. mungen (Thl, I]. Tit. 19 A. L.-R.) zustehenden Rechte auf das Vermögen
Dies für die Anstalt in Aussicht genommene, der Stiftung eigen- der Hospitaliten, besonders des Erbrechts in den Nachlaß derselben, zu bethämlich
zu überweisende Grundstä> enthält einen Flächeninhalt von geben habe. Andererseits haben wir geglaubt, daß es nöthig sei "in dem
22 100 qm (ca. 8?/2 Morgen) incl. Vorgärten, welches unter Annahme Statut dem einzuseenden Curatorium eine größtmögliche Freiheit in
eines in jener Gegend üblichen Kaufpreises von 42/5 X pro Quadrat- der Verwaltung und Beurtheilung der individuellen Verhältnisse der von
meter inSgesammt einen Werth von 90 450 „X repräsentiren würde. ihm zur Aufnahme geeignet befundenen Personen wie deren Verpflegung
Einen Situationsplan des betreffenden Areals, auf welchem die für die einzuräumen, um es hierdurch zu vermeiden, daß nicht durch eine sonst
Anstalt aus8gewählte Parzelle mit den Buchstaben abedefgha nothwendige Beobachtung formeller Vorschriften -=- wie dies bei anderen
umschrieben ist, fügen wir in Mappe ergebenst bei und bemerken, daß Anstalten öfters der Fall ist -- die bei Gründung der Anstalt beabzunächst
der nach der Schulstraße belegene Theil für die zuerst zu errich- sichtigten Zweeke der Uebung ausreichender Wohlthätigkeit beschränkt
tenden Anstalt8gebäude in Benutzung genommen werden soll. oder verhindert werden.
Bezüglich der letzteren erlauben wir uns auf den beigefügten Er- Im Einzelnen sind wir den von der gemischten Deputation angeläuterungsbericht
hinzuweisen, wonach zuvörderst mit der Erbauung eines . nommenen Bestimmungen überall beigetreten, und haben wir geglaubt
der Hauptgebäude, besonders zur Aufnahme von Ehepaaren, der In- die Aufnahme in die Anstalt (8. 4 des Statuts) nicht schon von dem
spectorwohnung, einer Capelle und eines Festsaales bestinmt, vorgegangen Nachweise der „Ortsangehörigkeit allein“, sondern von dem Nachweise des
werden foll, „Wohnsitzes in Berlin in den letzten fänf Jahren“ abhängig machen zu
11. Was die Mittel zur Errichtung der Anstalt betrifft, so stehen müssen, sowie ad 8. 6 über die Höhe des Geldbetrages, bei der Aufnahme
uns anßer den aus städtischen Fonds bewilligten. . . 300000 „4 von Personen gegen Entgelt, niht in jedem einzelnen Falle das Curamehrere
Legate im Betrage von zusammen . . . . . 25 000 - torium entscheiden zu lassen, sondern die Bestimmung aufzunehmen, daß
(fr. 8. 3 des Statuts) über deren Verwendung wir für alle gegen Entgelt aufzunehmenden Personen ein vom Curatorium
freie Disposition haben, sowie die von Privaten aus jeiner Höhe nach gleichmäßiges, auf die jedesmalige Dauer von drei
Veranlassung der goldenen Hochzeit eingegangenen frei- Jahren festzustellendes Eintritt8geld maßgebend sein soll.
willigen Beiträgen mit . 8807 - Mit diesen beiden Modificationen bitten wir das in Abschrift beiin
Summa 333807 77 gefügte Statut (Anlage B.) genehmigen zu wollen. “
zur Verfügung. : IV. Ueber den Bau des zuerst zu errihtenden Gebäudes, dessen
Außerdem hat die Stadtverordneten-Versammlung Lage, innere Einrichtung u. s. w., beziehen wir uns auf das anliegende
unterm 10. September 1868 unserm Antrage zugestimmt, Bauproject nebst Erläuterungsbericht, welches allseitige Zustimmung gedaß
das Capital, welches aus dem Nachlasse des ver- funden hat. 0“
storbenen Assessors Steinbe> der Stadt zugefallen, zur Wir beantragen demgemäß: .
Gründung eines Hospitals für solche Personen, welche Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen: 208
noc<h nicht der polizeilichen Armenpflege anheimgefallen 1. die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sih damit einsind,
verwendet werde. Dieses Capital, ursprünglich verstanden, ;
42 879,77 A betragend, hat jet durch die aufgelaufenen 2) daß von dem auf dem überreichten Plane angegebenen,
Zinsen die Höhe von rund. = - = 1 9.000888 88 100 4 zwischen der Exercier-, der Reini>kendorfer- und Schulerreicht.
Da die in jenem Communalbeschlusse beabsich- straße belegenen Gemeindelande die mit den Buchtigten
Zwede der Berwendung des Capitals in der zu er- siaben abcde eh a umschriebene Parzelle
richtenven Alterversorgungs- Anstalt im Wesentlichen ihre der Alterversorgungs-Anstalt der Kaiser Wilhelm- und
Befriedigung finden, so können wir nur empfehlen, in Augusia-Stitung eigenthümlich zu Anstalts8zween,
Uebereinstimmung mit dem Beschluß der gemischten ;De- |
Uebereinstimmn ufbehung des WUR en gemischte] Sep- v) daß =- unter Aufhebung ihres Beschlusses vom
tember 1868, der Ueberweisung der genannten Summe 10. September 1868 = das der Stadtgemeinde aus
an den Fonds für die Errichtung der Alterversorgungs- dem Nachlasse des verstorbenen Assessors Steinbeck
Anstalt zuzustimmen. zugefallene Capital von 42 879,77 X nebst den auf-Endlich
ist uns im vergangenen Jahre ein Legat gelaufenen Zinsen dem Fonds für die Errichtung der
von 150 000 X dur< leßtwillige Bestimmung des Alterversorgungs-Anstalt überwiesen werde; :
Rentiers Splittgerber „zur Erbauung eines Hospitals 2. sie erflärt sich einverstanden mit dem vorgelegten Project,
für invalide Arbeiter oder zu deren Unterstüßung, das betreffend die Erbauung eines ersten Anstaltsgebäudes, und
heißt solcher Leute, welche bei der Arbeit invalide geworden 3. sie genehmigt dus ihr vorgelegte Statut für die Alterversind“
=- vermacht und nach erfolgter Königlicher Ge- jorgungs-Anstalt ver Kaiser Wilhelm- und Angusta-Stiftung.
. ur Annahme 1a Dem ous der Mitte der gemischten Deputation hervorgegangenen
nehmigung zur Annahme nach Abzug des Erbschafts- W ; . . .
stempels (6000 A) mit =. > = -- +. - = 1440004 unsche entsprechend beabsichtigen wir, die Grundsteinlegung zu dem
Seitens des Testamentsexecutors eingezahlt worden. ersten Gebäude am nächsten Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers
Wir haben beschlossen, auch dieses Capital dem Stif- (22. März ex.) 5 bewirken und bitten demgemäß die Beschlußfassung so
tungsfonds der Alterversorgungs-Anstalt unter Beobach- zeitig herbeizuführen, daß „no< die nöthigen Vorbereitungen bis zu dem
tung der vorstehend angegebenen Beschränkung zu über- genannten Tage erfolgen können,
weisen und diesbezügliche Bestimmungen in das Statut Berlin, den 28, Februar 1880.
aufgenommen. (cfr. 8. 3g. und 8 5 des Statuts.) Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Es würde demnach -- unter Hinzurechnung inzwischen gez. v. For>enbe>.
eingelaufener Zinsen von €. . 4... - 369 -
und in der Voraussezung der Zustimmung zur Mitver- Zu Nr. 125,
wendung der Steinbe>' schen Erbschaftsmasse == uns ein Wir, Magistrat und Stadtverordnete hiesiger Königlichen Haupt- und
Capital von und 6. u . - =" 5369600 X% Residenzstadt, von dem Wunsche beseelt, dem Festeskranze, welcher Ihren
bei Beginn des Baues zur Disposition stehen. Majestäten dem Kaiser Wilhelm und der Kaiserin Augusta heute aus
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Liebeswerken freudig bewegter Unterthanen gewunden wird, ein Blatt ei i
, att ein- i i i
zufügen, urkunden und bekennen, daß wir eine Alterversorgungs-Anstalt für ;: ie engen. des dee Unsialh Deigenthämlich" überwiesenen
hiesige Einwohner zu gründen beschlossen haben ; wir verordnen, daß zur 3. auf mild B iträge, einmali I
rrichtung derselben aus unserem Gemeindeland ein gesund "belegenes "ni m 0 uh Heschente mud Senate, soweit iese
reichlich bemessenes Grundstü> unverzüglich ausgewählt und selbiger Stifs Richt an bie nnter 3H. bemertle Uedingung gefaüpft find.
tung zugeeignet werde, ingleichen ihr ein Capital von Dreihundert Tausend Bedingungen der Aufnahme.
Mark aus der Stadtkasse überwiesen werde, wollen auch das Statut der i 3: 4
Stiftung unverweilt berathen und dergestalt feststellen, daß sie würdigen Das Curatorimm beschließt über vie Aufnahme geeigneter Personen
Männern und Frauen jedes Standes und Glaubens einen sorgenfreien nach vorheriger Prüfung ihrer Würdigkeit und Bedürftigkeit, Dieselben
gebenden, hereiten, and aus Zuwendungen, deren wir uns seitens un- haben Jierzu: Tauf
rer mildthätigen Mitbürger schon erfreuen und ; . . ihr Taufzeugniß oder eine anderweiti imi
tige er ehre bre r fen senen zu ferner versehen, ihr wohl Tag eugnis ige Bescheinigung über den
„ „Wir ersuchen unsere Nachfolger im Amte, diese Anstalt in d 2. ein ärztliches Attest, daß sie weder an einer epilepti
ländischen Gesinnung zu pflegen, mit der wir sie nn Ra ee ubrigen einer anstefenden Hrantheit leiten, En Se
an das gottbegnadete Kaiserliche Ehepaar beizubringen, Die Aufnahme in die Stiftung ist bedingt durch ein Alter
„ÄAlterversorgungs-Anstalt der Kaiser Wilhelm- und Augusta-Stiftung“ von „zundesteits 60 Inhren (boi ist bei Aufnahme eines Chepaares für
nennen 'und bitten den allmächtigen Gott, daß er sie in seinen gnädigen die Ehefrau ein Alter von mindestens 50 Jahren ausreichend). Auch muß
Schuß nehme, 3 Jeder, der zur Aufnahme geeignet erachtet werden soll, in den letzten fünf
Gegeben Berlin, den 11. Zuni 1879. Jöhren, feinen Wohnst am hiesigen Orte gehabt haben.
8. ie Aufnahme jüngerer Personen in die Anstalt i im-Magistrat
und Stabieenudnete zu Berlin. ming ves" Magistrats anhängig, REDU
gez. Dunder. Dr, /Htraßmann, Splitigerber'jihe Speeiassiistung,
Zu Nr. 125. In Ausführung der Bestimmung des Splittg erber 'schen Legats
ie rs 38) - „ona dasseihe zur Erbauung eines Hospitals für bei
ne die "Aliery | . nvalide gewordenen Arbeiter event. zur Unterstüßun
f ersorgungs „Anfield I Kaiser Wilhelm» und Augusta- Personen verwandt werden soll, werden auf Tig Zeiten Aühnng er
“ ung. versorgungs-Anstalt unter dem Namen „Splittgerber'sche Stiftung“
Nachdem Ihre Majestäten, Kaiser Wilhelm und Kaiserin Augusta, 12 Stellen zur Aufnahme von Personen, welche bei der Arbeit invalide
durch die Allerhöchste Cabinet8ordre vom 2. Juli 1879 gestattet haben, geworden sind ==, gestiftet, deren Aufnahme indeß nicht durch ein Lebensdaß
die aa ie Cammunatbeshluß vom 24. und 29. Mai zum daynern- alter von 60 Jahren bedingt ist,
niß de t i jestä intri
ven ubeltages der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten Aufnahme gegen Tintritts- oder Einkaufsgeld.
Alterversorgungs-Anstalt i italian
hen Namen „Kaiser Within ae use . . Die Aufnahme der Hospitaliten erfolgt in der Regel unentgeltlich ;
Bea man „ En En a d En Re ei deren wäscht indes Jemand, bei dem die Erfordernisse der Arte bus mige
hiermit Folgendes statutarisch festgeseßt : 8 b Gcatuem asm jar eien Ein hits“ "ader Gnfanjegeld, jo entscheide: das
Zwe dex Stiftung. even Die Zahl der gegen cin vom Curatorium seiner Höhe nach auf die
| | | “rl eSmalige Dauer von drei Jahren festzustellendes Entgelt
Die Kaiser Wilhelm- und Avgusta-Stistung ist besti Personen darf nie d i i Rue Snmmenen
nahme, alter jprdiger und u Svedürstiger nE: flimmt zur Anf, übersteigen. f nie den vierten Theil der Gesammtzahl der Hospitaliten
iblichen Geschlechts, ohne Unterschied des Standes und des Glaubens Ein Recht, eingezahlte Gelder zurück
um denselben einen sorgenfreien Lebensabend zu bereiten. ens, gelt Anfgen Tee zahlte keinen ermorden, steht dem gegen Ents
Rechte der Stiftung Specialstiftu
| | | ; ngen,
„ Die Stiftung genießt die Rechte einer juristischen Person, sie hat ' 4 7. *
ihren Gerichtsstand vor dem Königlichen Landgericht zu Berlin. . Durc< Zuwendung eines Capitals, dessen Zinsen zur Unterhaltung
Aufsichtsbehörden, mindestens Eines Hospitaliten zureichen, können in der Anstalt Spec ial-|
| | s. 2. stiftungen errichtet werden, welche für die Dauer der Zeiten den Namen
Die Stiftung ist eine Communalanstalt; die Auffiht über dieselbe des Sister 2 führen.
führt der Magistrat, Die in solche Stiftungen aufgenommenen Hospitaliten genießen die-Die
Specialaussiht und Verwaltung untersteht einem Curatorio selben Rechte und haben dieselben Obliegenheiten wie diejenigen, welche
welches die Anstalt nach Außen hin vertritt und welches aus zwei Ma- kmentgelitih aufgenummen find.
gistratsmitgliedern, von denen das älteste den Vorsit führt, aus vier Beneficien
Depnüirten der Stadtverordneten-Versammlung und aus zwei von der 8. 8. ;
E todiverordneten-Berjammlung auf 6 Jahre zu wählenden Bürgerdeputirten Die Hospitaliten erhalten sämmtlich freie Kost und Wohnung in
. Räumen, welche im Winter auf Kosten der Anstalt erwärmt werden he
Vermögen und Einkünfte der Stiftung. dem jeder monatlich einen baaren Zuschuß, dessen Höhe von dem Cura-|
8. 3, torium nach den vochandenen Mitteln der Anstalt festgescht wird ; in Krank--
Die Anstolt muß ihre Erhaltung durch ihre eigenen Einnahmen be- heitsfäslen ärztlichen Beistand und freie Arznei,
wirken and ist zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse demnach angewiesen: Befugnisse des Curatoriums
. auf die Zinsen ihres Stiftungsvermögens, bestehend ; Das Curatorium entscheidet ferner darüber, ob den einzelnen Asyliste
2 aa dem HN Drei: derselben überwiesenen Cay Belleidung un? Wäsche in natura zu gewähren ist oder ob ihnen Hierfür
; abzüglich des Betrages, wel ; ein entsprechendes Aequivalent i . I ( i
das zu errichtende Anstalt8gebäude an Bau- vn Ei werden sd1, WaR 3 DE vetp. m Welcher Die verabreicht
kosten zu verwenden ist, Pflichten des Curatoriums,
"* aus den aus Veranlassung der goldenen Hochzeit seitens 8. 9. .
Private eingegangenen freiwilligen Beiträgen in Höhe von . Dem Curatorium bleibt ferner die Sorge für die Pflege der Kranken,
. sowie für die Bestattung der Berstorbenen überlassen.
e) aus dem durch Communalbeschluß der Stiftung überwiesenen Eine von dem Curatorium der Alterversorgungs-Anstalt festzuftellende,
Betrage des Asscssor Steinbe>'schen Legats von ursprünglich der Genehmigung der städtischen Behörden unterliegende Geschäftsordnung
42 879 X 77 4 nebst aufgelaufenen Zinsen, regelt den Geschäftsgang und hat dasselbe eine Hausordnung sowie eine
d) aus m Geseheat, 0% Jean Davida Schi ler zu Paris Instruction für die Anstaltsbeamten selbstständig zu erlassen,
on ne insen isi
8) auß vem Geschenk eines Ungenannten Ged&er'sche Stiftung) Ctat.und Revision der Zau und Rechnungslegung,
im Betrage von 12 000 nebst Zinsen, Alljährli d imat der i i
f) au dem Seien der Erben des Geheimen Commerzien- Tin Mntenbnn Mtl u weni Sensen Di Ein
a e&>mann im Betrage von 10 000 nebst Zinsen i i strate m
9 aut dan Sptittgerber igen u 000 st 3 den Hattoctae vier Monate vor Ablauf der Etatsperiode dem Magistrate eins
ich Erbschaftsstempel) 144 0 i i i
| ie diesem hafiptempe Fn auler Beh hung Die Fasse eta n Makart de Revision Fe nistrnig
H; aus denjenigen Schenkungen und letztwilligen Zuwendungen, bei Revisionen der Kossen der eimer Bern für "das erfahren
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sezlich erforderlich ift = der Anstalt anheimfallen werden ; Behörden zur Bef Sesnf eWbst bein ietlige ven "srähufchen