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Volltext : Baupolizeiordnung für die Stadt Charlottenburg vom 22. August 1898 (Public Domain)

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können von dem VB
8 b. Diese Polizen
ihrer Veröffentlichung in Ki
Berlin, den 18. Januar

PVolizeiverordnung
betreffend Abbrüche (Abbruchsnerordnung).

Für den Landespolizeibezirk Berlin, bestehend aus
den Stadtkreisen Berlin, Charlottenburg, Berlin-Schöne—
berg, Neukölln, Berlin-Wilmersdorf, Berlin-Lichtenberg
und der Landgemeinde Berlin; Stralau nach Anhörung
des Verbandsausschusses des Verbandes Groß-Berlin und
unter Zustimmung des Königlichen Oberpraͤsidenten der
verewhn Brandenburg ist folgende Polizeiverordnung
asson:
Spöätestens eine Woche vor dem Beginn
eines Gebäudes ist der Baupolizeibehoͤrde
»a der Abbruchs-Erlaubnis (Abbruch—
naeige in zwei Stücken zu erstatten.
vthalten:
des Gebäudes,

—

Lein oder

Der Polizei⸗Präsident.

—

Verlag von A. Seydel in Berlin 8W. II.

I446
einer
getrieben .
8 3. Diese
Veröffentlichung in
abweichenden Vorschrifte
Landespolizeibezirke Bersin
Berlin, den 28. Februar
Der Volizeipräsiden

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oder
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