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Band IV-VI

Volltext: Statistische Nachweisungen, betreffend die im Jahre ... vollendeten und abgerechneten, beziehungsweise nur vollendeten preußischen Staatsbauten aus dem Gebiete des Hochbaues (Public Domain) Ausgabe 1871/1880, 2 (Public Domain)

221 StatNachw., betr. die in d. J. 1871 bis einschl. 1880 vollend, u. abgerechn. Preufs. Staatsb. XIII. Geßtogn. u. Strafanst 222 
Weiheranlagen müßten hierbei jedoch in die fruchtbarsten 
Gelände fallen oder einzelnen Wasaerwerksbesitzem erheb 
liche Nachtheile durch Rückstau bringen, so daß an ihre 
Ausführung nicht zu denken ist. Es wurde daher ein Ent 
wurf Nr. 4 anagearbeitet, bei welchem Sammelweiher nur 
an demjenigen Stellen in Aussicht genommen sind, wo ihrer 
Anlage solche Bedenken nicht entgegenstehen. Es ergab 
sich, dafs für die Aufspeicherung von nur 8, 6 Millionen cbm 
Wasser, einer Herabminderung des Hochwassers bis auf 
6, 8 cbm in der Secunde entsprechend, 26 Weiher noth- 
wendig sein würden, deren Rauminhalt von 60000 bis zu 
4 Millionen cbm schwankt. Die Kosten eines solchen Weiher 
netzes würden ungefähr 6 Millionen Ji betragen, also pro 
cbm Fassungsraum etwa 70 
Um die Sammelweiher für den Betrieb der Wasserwerke 
und die Wlesenbewässerung mit Zuverlässigkeit ausnüizen 
zu können, müßte man ihren Fassungsranm entsprechend 
dem Speiaewasserbedarf zur Zeit der Trocknifs vergröfsern. 
Da eine solche Vergrößerung nicht wohl ausführbar ist, so 
würde man sich mit den verhältnismäßig geringen Vor 
theilen begnügen müssen, die aus der im Interesse der Hoch 
wasserregulirung bewirkten Aufspeicherung nebenbei auf 
die Ausnutzung des Wassers entfallen. Es handelt sich um 
den Gewinn von etwa 40 Pferdekräften für die Wasserwerke 
und um die Bewässerung von 273 ha Wiesen. Letztere 
Zahl beruht auf der Voraussetzung, es genüge 1 1 Wasser 
pro ha und Secunde für die Wiesenbewässerung, obwohl sonst 
in Württemberg gewöhnlich nicht unter 10, manchmal sogar 
bis zu 100 1 pro ha und Secunde gebraucht werden. Ala 
Grund für jene offenbar viel zu günstig© Annahme wird an 
geführt, dafs dieser Einheitssatz bei den neueren Colturver- 
besserungsplänen Frankreichs angenommen worden sei. Diese 
Voraussetzung trifft jedoch nicht zu. Man berechnet im 
südlichen Frankreich für die anfeuchtende Sommerbewässe 
rung allerdings den Wasserbedarf pro ha und Secunde durch 
schnittlich auf 1 1, dagegen in den nördlichen Departements 
für die düngende Herbst- und Winterbewässerung den ent 
sprechenden Einheitahedarf auf mindestens 10, öfters sogar 
auf 50 bis 200 1. Auch trifft die Annahme, dafs das zur 
Wiesenbewässerung benutzte Wasser gleichzeitig für die 
Wasserwerke dienen könne, schwerlich in vielen Fällen zu. 
Die Denkschrift schätzt den jährlichen Reingewinn, so weit 
derselbe von der Wiesenbewässerung herrührt, auf etwa 
25000 Ji, den Reingewinn aus der Kraftausnutzung auf 
3500 und den Gewinn aus Fischereipacht u. s. w. auf 2000 Jk 
Mit Rücksicht auf das Vorhergesagte mufs jedoch der erste 
Betrag auf 2500 und der zweite auf höchstens 2500 Ji 
herabgesetzt werden; so dafs nur ein Nutzungsergebnifs von 
7000 Ji. im Jahre verbleiben würde. Außerdem könnte ein 
grofser Theil des jährlichen Aufwandes für Flufs- und Ufer 
bauten, der 4000 Ji. beträgt, in Wegfall kommen. Dieser 
Gesammtgewinn von etwa 10000 Ji wird jedoch nahezu auf 
gewogen durch die auf 8000 Ji. (sehr niedrig) veranschlag 
ten jährlichen Unterhaltungskosten. Die ausschliefslich ans 
Staatsmitteln zu bewirkende Verzinsung und Amortisation des 
Anlagecapitals, ungefähr BOOOOO Ji,, würde in jedem ein 
zelnen Jahre mehr kosten, als innerhalb der letz 
ten 70 Jahre im ganzen für Hochwasserschäden, 
Üferbauten und ähnliche Zwecke ausgegeben wor 
den ist. K. 
Statistische Nachweisungen, 
betreffend die in den Jahren 1871 bis einschl. 1880 vollendeten und abgerechneten Preufsischen Staatsbauten. 
Im Aufträge des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten aufgestellt von 
Endell und Frommanii 
Geheimer Banrath. Begierungg -Baumeister. 
(Fortsetzung.) 
Xm. Gefängnisse und Strafanstalten. 
1) Nr. 1 bis 51: Gefängnifsgebäude, in denen 
vornehmlich gemeinschaftlich© 
Haft zur Anwendung kommt, 
mithin eine verhältnißmäßig 
nur geringe Anzahl von Isolir- 
zellen vorhanden ist; 
2) Nr. 52 bis 65: eigentl. Isolirzellengebäude; 
3) Nr. 66 bis 69: Schlafzellengebäude; 
4) Nr. 70 bis 72: Krankenhäuser; 
5) Nr. 73 bis 80: Arbeitebaracken und Isolir- 
spazierhöfe; 
Gruppe B unter Nr. 81 bis 92: Verwaltung - u. Thorgebäude, 
nebst den daran angeschlossenen ümwehnmgs- 
' mauern für einzelne größere Anstalten; 
Gruppe C unter Nr. 93 bis 110: Oekouomiegcbäude; 
In den unter Nr. XIII nachfolgenden Tabellen sind die 
statistischen Angaben über die in den Jahren 1871 bis 
einschließlich 1880 vollendeten Bauausführungen für Gefäng 
nisse und Strafanstalten zasammengestellt. Da in baulicher 
Beziehung zwischen den eigentlichen Gerichtsgefängnissen 
und den Strafanstalten kein Unterschied vorhanden ist, so 
sind die betreffenden Bauten, obwohl sie zu den Ressorts 
verschiedener Ministerien gehören, ohne Rücksicht hierauf, 
lediglich nach Maafsgabe ihrer speciellen Bestimmung, sowie 
nach ihrer baulichen Eigenart geordnet und zur Erzielung 
einer besseren Uebersicht in vier einzelne, mit A, B, C 
und D bezoichnete Groppen gesondert worden. Von diesen 
umfaßt 
Gruppe A unter Nr, 1 bis 80: Gebäude, welche zum Auf 
enthalt etc. von Gefangenen, bezw. Sträflingen 
dienen, und zwar
	        
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