221 StatNachw., betr. die in d. J. 1871 bis einschl. 1880 vollend, u. abgerechn. Preufs. Staatsb. XIII. Geßtogn. u. Strafanst 222
Weiheranlagen müßten hierbei jedoch in die fruchtbarsten
Gelände fallen oder einzelnen Wasaerwerksbesitzem erheb
liche Nachtheile durch Rückstau bringen, so daß an ihre
Ausführung nicht zu denken ist. Es wurde daher ein Ent
wurf Nr. 4 anagearbeitet, bei welchem Sammelweiher nur
an demjenigen Stellen in Aussicht genommen sind, wo ihrer
Anlage solche Bedenken nicht entgegenstehen. Es ergab
sich, dafs für die Aufspeicherung von nur 8, 6 Millionen cbm
Wasser, einer Herabminderung des Hochwassers bis auf
6, 8 cbm in der Secunde entsprechend, 26 Weiher noth-
wendig sein würden, deren Rauminhalt von 60000 bis zu
4 Millionen cbm schwankt. Die Kosten eines solchen Weiher
netzes würden ungefähr 6 Millionen Ji betragen, also pro
cbm Fassungsraum etwa 70
Um die Sammelweiher für den Betrieb der Wasserwerke
und die Wlesenbewässerung mit Zuverlässigkeit ausnüizen
zu können, müßte man ihren Fassungsranm entsprechend
dem Speiaewasserbedarf zur Zeit der Trocknifs vergröfsern.
Da eine solche Vergrößerung nicht wohl ausführbar ist, so
würde man sich mit den verhältnismäßig geringen Vor
theilen begnügen müssen, die aus der im Interesse der Hoch
wasserregulirung bewirkten Aufspeicherung nebenbei auf
die Ausnutzung des Wassers entfallen. Es handelt sich um
den Gewinn von etwa 40 Pferdekräften für die Wasserwerke
und um die Bewässerung von 273 ha Wiesen. Letztere
Zahl beruht auf der Voraussetzung, es genüge 1 1 Wasser
pro ha und Secunde für die Wiesenbewässerung, obwohl sonst
in Württemberg gewöhnlich nicht unter 10, manchmal sogar
bis zu 100 1 pro ha und Secunde gebraucht werden. Ala
Grund für jene offenbar viel zu günstig© Annahme wird an
geführt, dafs dieser Einheitssatz bei den neueren Colturver-
besserungsplänen Frankreichs angenommen worden sei. Diese
Voraussetzung trifft jedoch nicht zu. Man berechnet im
südlichen Frankreich für die anfeuchtende Sommerbewässe
rung allerdings den Wasserbedarf pro ha und Secunde durch
schnittlich auf 1 1, dagegen in den nördlichen Departements
für die düngende Herbst- und Winterbewässerung den ent
sprechenden Einheitahedarf auf mindestens 10, öfters sogar
auf 50 bis 200 1. Auch trifft die Annahme, dafs das zur
Wiesenbewässerung benutzte Wasser gleichzeitig für die
Wasserwerke dienen könne, schwerlich in vielen Fällen zu.
Die Denkschrift schätzt den jährlichen Reingewinn, so weit
derselbe von der Wiesenbewässerung herrührt, auf etwa
25000 Ji, den Reingewinn aus der Kraftausnutzung auf
3500 und den Gewinn aus Fischereipacht u. s. w. auf 2000 Jk
Mit Rücksicht auf das Vorhergesagte mufs jedoch der erste
Betrag auf 2500 und der zweite auf höchstens 2500 Ji
herabgesetzt werden; so dafs nur ein Nutzungsergebnifs von
7000 Ji. im Jahre verbleiben würde. Außerdem könnte ein
grofser Theil des jährlichen Aufwandes für Flufs- und Ufer
bauten, der 4000 Ji. beträgt, in Wegfall kommen. Dieser
Gesammtgewinn von etwa 10000 Ji wird jedoch nahezu auf
gewogen durch die auf 8000 Ji. (sehr niedrig) veranschlag
ten jährlichen Unterhaltungskosten. Die ausschliefslich ans
Staatsmitteln zu bewirkende Verzinsung und Amortisation des
Anlagecapitals, ungefähr BOOOOO Ji,, würde in jedem ein
zelnen Jahre mehr kosten, als innerhalb der letz
ten 70 Jahre im ganzen für Hochwasserschäden,
Üferbauten und ähnliche Zwecke ausgegeben wor
den ist. K.
Statistische Nachweisungen,
betreffend die in den Jahren 1871 bis einschl. 1880 vollendeten und abgerechneten Preufsischen Staatsbauten.
Im Aufträge des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten aufgestellt von
Endell und Frommanii
Geheimer Banrath. Begierungg -Baumeister.
(Fortsetzung.)
Xm. Gefängnisse und Strafanstalten.
1) Nr. 1 bis 51: Gefängnifsgebäude, in denen
vornehmlich gemeinschaftlich©
Haft zur Anwendung kommt,
mithin eine verhältnißmäßig
nur geringe Anzahl von Isolir-
zellen vorhanden ist;
2) Nr. 52 bis 65: eigentl. Isolirzellengebäude;
3) Nr. 66 bis 69: Schlafzellengebäude;
4) Nr. 70 bis 72: Krankenhäuser;
5) Nr. 73 bis 80: Arbeitebaracken und Isolir-
spazierhöfe;
Gruppe B unter Nr. 81 bis 92: Verwaltung - u. Thorgebäude,
nebst den daran angeschlossenen ümwehnmgs-
' mauern für einzelne größere Anstalten;
Gruppe C unter Nr. 93 bis 110: Oekouomiegcbäude;
In den unter Nr. XIII nachfolgenden Tabellen sind die
statistischen Angaben über die in den Jahren 1871 bis
einschließlich 1880 vollendeten Bauausführungen für Gefäng
nisse und Strafanstalten zasammengestellt. Da in baulicher
Beziehung zwischen den eigentlichen Gerichtsgefängnissen
und den Strafanstalten kein Unterschied vorhanden ist, so
sind die betreffenden Bauten, obwohl sie zu den Ressorts
verschiedener Ministerien gehören, ohne Rücksicht hierauf,
lediglich nach Maafsgabe ihrer speciellen Bestimmung, sowie
nach ihrer baulichen Eigenart geordnet und zur Erzielung
einer besseren Uebersicht in vier einzelne, mit A, B, C
und D bezoichnete Groppen gesondert worden. Von diesen
umfaßt
Gruppe A unter Nr, 1 bis 80: Gebäude, welche zum Auf
enthalt etc. von Gefangenen, bezw. Sträflingen
dienen, und zwar