lebhafteren Geschäftsverkehr für den Verlag mit sich. So ist denn der
60. Geburtstag der Firma in der Tat für ihre Entwicklung als ein wichtiger
und freudiger Feiertag anzusehen, gab doch die nun auch räumliche
Vereinigung der Firmen die Möglichkeit, auf breiterer Grundlage eine
reichere Tätigkeit zu entfalten.
Ein Ereignis in der Verlagstätigkeit ist das im Auftrage des
Ministeriums des Innern herausgegebene Brauchitschwerk, das seine
Entstehung und seinen Ruf der Schaffenskraft des Geh. Regierungs-
rats im Ministerium des Innern, Max von Brauchitsch, eines durch
hervorragendes Wissen und Können ausgezeichneten Mannes, verdankt.
M. von Brauchitsch, geboren am 21. März 1836 zu Berlin, veröffentlichte
zuerst im Jahre 1876 die „Organisationsgesetze der inneren Verwaltung“,
späterhin „Oie neuen Preußischen Verwaltungsgesetze“ genannt. Die Be—
arbeitung hat die Mitwirkung einer ganzen Reihe von bedeutenden
Kennern des Verwaltungsrechts erfordert, die auch nach dem am
10. März 1882 erfolgten Tode des Urhebers des Werkes in seinem Sinne
daran fortgearbeitet haben. Das Werk erschien ursprünglich unter dem
Titel „Organisationsgesetze der inneren Verwaltung“, und zwar in drei
Auflagen. Darauf folgte im Jahre 1877 ein Supplementband, ebenfalls in
drei Auflagen, und bei abermaliger Neuauflage des Hauptbandes erhielt
dann das Werk im Jahre 1881 den Titel, unter dem es in die weitesten
Kreise der preußischen Berwaltungsbeamten drang: „Die neuen Preußi—-—
schen Verwaltungsgesetze“. Gleichzeitig wurde der ursprüngliche Haupt—
band, in vierter und fünfter Auflage erscheinend, als erster und zweiter
Band in zwei Bände zerlegt, während der ursprüngliche Supplement—
band später als dritter und vierter Band zur Ausgabe kam. Sehr rasch
folgten dann im Zeitraume von knapp fünf FJahren weitere Auflagen
und allmählich die Ausdehnung des Werkes auf erst fünf, dann sechs Bände
durch Aufnahme der Gewerbe- und Arbeiterversicherungsgesetze. Im
Jahre 1907 wurde noch ein weiterer siebenter, der jetzige Schlußband
des Gesamtwerks, notwendig, der das Volksschulwesen erläutert, und
ein Anhang zu Band III mit den Kirchensteuergesetzen.
Nach dem Tode von M. von Brauchitsch traten die gegenwärtigen
Herausgeber — der damals als Hilfsarbeiter in das Ministerium des
Innern berufene Landrat Studt und Geheimrat Braunbehrens —
an die Spitze des Unternehmens.
Ursprünglich im amtlichen Auftrage des Ministeriums des Innern
herausgegeben, nahm das Werk seinen Anfang unter dem Ministerium
des Grafen Eulenburg und erfuhr sowohl von diesem Minister wie seinen
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