Von dieser Außerung abgesehen, lassen sich nur wenige und un—
bedeutende Belege für die Anschauungen Heymanns über allgemeine
buchhändlerische Fragen beibringen. In viel höherem Maße galt
jeine Vereinstätigkeit der Unterstüßzung der bedürftigen Standesgenossen.
Er hat lange Fahre als Mitglied des Rechnungsausschusses des Unter⸗
tützungsvereins deutscher Buchhändler und Buchhandlungsgehilfen gewirkt
und hat insbesondere auf vielen Hauptversammlungen des Börsenvereins
für die Bestrebungen des Anterstützungsvereins tätig und beredt Boden
zu gewinnen gesucht. So ist es vor allem seinem Einflusse zuzuschreiben,
daß die ursprünglich auf 600 Taler jährlich sich belaufende Summe, die
der Börsenverein dem Unterstützungsverein überwies, vom Jahre 1854
ab auf 1300 Taler erhöht worden ist.
In einer weiteren Angelegenheit, die auf Heymanns Auffaffung
des buchhändlerischen Berufs ein bezeichnendes Licht wirft, sind ebenfalls
durch eine lange Reihe von Jahren hindurch Außerungen Heymanns
auf den Kantateversammlungen des Börsenvereins gefallen. Als aus
Anlaß des 100jährigen Geburtstags Friedrich Schillers die Schiller-
stiftung ins Leben gerufen wurde, hat Heymann den von dem damaligen
Vorsteher Heinrich Brockhaus gestellten Antrag, daß der Börsenverein
sich in würdiger Form an der Stiftung beteiligen solle, wirkungsvoll
unterstützt. Auf den Versammlungen in den Jahren 1856 bis 18600 findet
sich Heymann immer wieder als Verteidiger des Standpunkts, daß
der deutsche Buchhandel und insbesondere seine maßgebende Organisation
die Pflicht habe, sich in möglichst weitgehendem Maße an der Schiller-
tiftung zu beteiligen. In ähnlicher Weise trat er noch auf der letzten
Kantateversammlung, die er mitmachen konnte, im Jahre 1862 für die
Förderung des Germanischen Museums in Nürnberg ein. Wie er in
seinem Privatleben überall ein warmes Herz für die Bedürftigen hatte
und sich in dieser Hinsicht viel betätigte, so zeigte er auch als Buchhändler
für die idealen Seiten dieses Berufs stets ein warmes und teilnehmendes
Interesse.
1844 hatte Heymann die Freude, im Kreise der Seinen das Fest
der silbernen Hochzeit zu begehen. Ein unbekannter „Bankelsänger“
feierte die buchhändlerischen Erfolge und die gemeinnützige Tätigkeit des
Mannes in gutgemeinten Bersen. Am 31. Januar 1846 verlieh der König
Friedrich Wilhelm IV. dem verdienten Manne „wegen seiner uns bekannt
gewordenen rühmlichen Eigenschaften“ den Charakter als Kommerzienrat.
Die Leitung seines Geschäfts hatte ihn im Laufe der Jahre mehr
und mehr in Anspruch genommen, so daß er sich nach Hilfskräften um—
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