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Volume No. 1, 8. Januar 1891

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 18.1891 (Public Domain)

Berichterstatter Stadtv. Vortu»am»: Bei bet» Markthalle»» ist, 
wie ich glaube, nichts zu bemerken. Ich möchte nur darauf aufmerksam 
machen, daß die Überschüsse, die unter Nummer 9 der einzelnen Markt 
hallen aufgeführt sind, nicht die reinen Überschüsse sind, sondern daß 
die allgemeinen Ausgaben für Verwaltung und Verzinsung der einzelnen 
Markthallen in den Hauptetat aufgenommen sind. Ich bitte Sie, dem 
Beschluß des Rechnungsausschusses beitreten zu »vollen. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrag des Rechnungs 
ausschusses wie folgt: 
Die Versammlung hat von dem Jahresabschluß der Haupt 
kasse der städtischen Werke pro 1. April 1889/90 über die 
Verwaltung der städtischen Markthallen Kenntniß genommen, 
sie genehmigt vorbehaltlich der bei der Rechnungs-Prüfung 
sich etwa ergebenden Erinnerungen, die im genannten Rechnungs 
jahre vorgekommenen Etatsüberschreitungen von 404496,62 
(darunter 226 784,si JC Etatsüberschuß) und übersendet dem 
Magistrat Abschrift des Protokolls des Nechnungsausschuffes 
vom 29. Dezember 1890 zur Kenntllißnahme und Rück 
äußerung auf die gestellten Anfragen.) 
Vorsteher: Achtzehnter (Gegenstand der Tagesordnung: 
Berichterstattung über die Vorlagen, betreffend den Umbau 
der Waisenbrücke und der Kurfürstenbrücke. — Vorl. 819, 820,7. 
Berichterstatter Stadtv. Selle: M. H.! Bei der vorgerückten 
Zeit werden Sie es erklärlich finden, >ve»»n ich mich in dem Referat 
sehr kurz fasse, 
(Bravo!) 
und es wird das umsomehr möglich sein, da Ihnen bereits ein aus 
führliches Protokoll über die Verhandlungen des Ausschusses, den Sie 
für die Vorberathungen eingesetzt haben, vorliegt. 
Die Einwände, »velche im Ausschuß gemacht worden sind, wegen 
der Richtung der Brücken, sind seitens des Herrn Magistratskommissarius 
widerlegt; denn es ist nur ein zweiter Antrag, die Mittellinie des 
zwischen der Wasserstraße und der Straße über dem Graben sich 
bildenden Grundstücks als die Mittellinie der Waisenbrücke anzunehmen, 
seitens des Ausschusses angenommen worden. 
Ein fernerer Streitpunkt war, die projektirte Breite der Brücke 
von 10 m auf 22 m zu erhöhen. Nachdem der Hinweis des Herrn 
Magistratsvertreters gemacht worden »var, daß in allen andern größeren 
Städten die Brücken eine »veitaus geringere Breite haben, daß bei der 
Bemessung der Brette einer Brücke, auch die Breite, welche eine Straße 
habe, maßgebend sein könnte, da auf den Brücken kein Stehenbleiben 
des Publikums vorkäme, daß vielmehr ein dauerndes Passiren statt 
finde, daß ferner durch die im Laufe der Zeit neu zu bauenden 
Brücken: Waisenbrücke, Mühlendamtn, Kurfürstenbrücke, Kaiser 
Wilhelm-Brücke u. s. w., die Breite der vorhandenen Brücken verdoppelt 
werde, hat der Ausschuß der Breite von 20 m zugestimmt. 
Eine besondere Anregung hat die Herstellung von Ladestraßen 
gegeben und zwar mit Rücksicht darauf, daß in der Deutschen Bau 
zeitung bereits ein Projekt für Herstellung solcher Straßen vorgelegen 
hatte, das Ihnen zugesandt worden ist. Es ist nach Lage der Sache 
nicht möglich, diesem Projekt die Zustimmung zu geben. Der Herr 
Vertreter des Magistrats hat ausgeführt, daß, wenn dieses Projekt 
Annahme finden sollte, die Höhenverhältnisse der Brücke bedeutend 
größere sein müßten, als vorgenommen sei, und daß durch diese 
Höherlegung der Brücke eine Anrampung der Wallstraße bis zu 4 m 
in die Straße hinein geschehen müsste, daß durch diese Anrampung 
die Häuser der Wallstraße theilweise sogar bis zum ersten Stock zu 
geschüttet werden müßten. Die daraus sich ergebenden Kosten und 
Umstände würden so großartig sein, daß der Ausschuß nicht geglaubt 
hat, diesem Projekt zustimmen zu sollen und die Anregung abgelehnt hat. 
Wegen der Badeanstalten finden Sie in dem Ausschußprotokoll 
die nothwendigen Auseinandersetzungen. 
Der Ausschuß hat aber geglaubt in dem Titel „Insgemein" mit 
Rücksicht darauf, daß bereits im Rechnungsausschuß, wie Sie aus dem 
heute vorliegenden Protokoll ersehen können, die Kosten der Bauleitung 
zu Differenzen geführt haben, einen Beschluß über die Höhe der Bau 
leitungskosten fassen zu lassen. Es liegt Ihnen der Antrag vor, die 
Kosten der Bauleitung für die Waisenbrücke mit 6 pCt. anzunehmen. 
In dem Protokoll ist scheinbar ein Druckfehler vorhanden; die 
auf Seite 11 angesetzte Summe von 250 000 JC ist insofern irrig, 
als in der ersten Vorlage des Magistrats 280 000 JC Beantragt 
worden sind, welche Summe der Ausschuß auch nicht abändern will. 
Demnach bitte ich Sie, den Anträgen des Ausschusses zustimmen 
zu wollen. 
Stadtv. Esma,»n: M. H.! Nachdem der Ausschuß Ihnen die 
Annahme der vorliegenden Projekte empfohlen hat, wird es mir nicht 
einfallen, sie jetzt noch einmal anzugreifen. Nur auf einen Punkt 
mochte ich aufmerksam machen, der im Ausschuß nicht zur Berathung 
gekommen und der mir auch bisher nicht bekannt geworden ist. In 
Nr. 7 der Schlesischen Zeitung von diesem Jahre wird berichtet über 
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eine Versammlung, die die Vertreter des Zentralvereins zur Hebung 
der Fluß- und Kanalschifffahrt im preußischen Staate gehabt haben. 
Dieser Bericht enthält unter II auch Beschlüsse, die namentlich die 
Stadt Berlin, die Ausladestellen in Berlin, und insbesondere auch die 
festen Brücken in Abweichung von den früheren Jochbrücken, die auf 
gezogen werden können, betreffen. Auf die Ladestraßen will ich nicht 
eingehen, diese Frage ist im Ausschuß erörtert und dort abgelehnt 
worden; aber den Beschluß bezüglich der Brücken möchte ich Ihnen 
doch vorlesen. Er lautet: 
Bei dem Bau von festen Brücken über schiffbare Wasser 
straßen ist das Maaß für die lichte Höhe ztvischen schiffbarem 
Hochwasser und Unterkante Brücken-Konstruktion auf nicht 
unter 4 m und, wo dies unerreichbar, auf nicht unter 3,70 m 
zu bemessen. 
M. H.! Dieser Bericht ist als Bittschrift an das königlich 
Preußische Staatsministerium gerichtet und, soviel mir mitgetheilt 
worden ist, verhält sich die Preußische Staatsregierung diesen Anträgen 
gegenüber sehr sympathisch, und daraus folgere ich, daß unter Um 
ständen unsere Projekte wahrscheinlich auf Widerstand bei der Staats 
regierung stoßen werden. Die Waisenbrücke hat nämlich nur eine 
Durchfahrtsöffnung bei Hochwasser von 3,<o m, also 60 cm weniger 
als die von der Schifffahrt geforderte; die Kurfürstenbrücke hat nur 
3,20 m, also 80 cm weniger. Das Mindestmaß schreiben die Herren 
auf 3,70 m vor; also würden die Brücken immer noch um 30 bezw. 
50 cm zu niedrig liegen. Ich rege das nur an, um dem Magistrat 
Kenntniß zu geben, damit event, noch vorgebeugt werden kann. Es 
wäre doch unangenehm, wenn wir in Berlin so bauen, daß, nachdem 
für den Oder-Spree-Kanal viele Millionen aufgewendet sind, nachdem 
wir in der Stadt für die Spreeregulirung viele Millionen aufgewendet 
haben, die Brücken so gebaut sind, daß die Schiffe doch nicht hindurch 
gehen können. 
Stadtbaurath Hobrecht: Der Herr Vorredner darf überzeugt 
sein, daß sich gerade auf diesen Punkt die Aufmerksamkeit der Bau 
verwaltung und des Magistrats ganz besonders gerichtet hat. Ich 
wundere mich nur darüber, daß ein Antrag oder eine Hinweisung nach 
dieser Seite gerade aus dem Schoße dieser Versammlung kommt, nach 
dem Ihnen bekannt sein wird, daß gerade dieser Punkt es war, der 
der Stadt ganz besondere Schwierigkeiten und ungeheure Kosten ver 
ursacht hat, die enormen Kosten, die dadurch bedingt wurden, d'aß wir 
bei dem früher viel höher gelegenen Wasserstaude der Spree die 
Brücken viel höher legen mußten, so daß sich das Resultat ergab, daß 
die Baukosten einer Brücke unter Umständen erheblich kleiner waren, 
als die Entschädigung, die wir bezahlen mußten, um an beiden Seiten 
die Rampe auszuführen. 
Abgesehen davon, daß wir ein Interesse an den Kosten haben, 
haben wir ein sehr wesentliches Interesse an dem in unserer Stadt 
stattfindenden Landverkehr, der es nicht wünscht, auf sehr langen und 
verhältnißmäßig steilen Rampen über die Brücke hinüberzuklimmen. 
Wenn es nun durch Verhandlungen mit der Staatsregierung 
gelungen ist, über den nunmehr gesenkten Hochwasserspiegel hinaus 
eine bestimmte Höhe einzuhalten, so daß wir eine Brücke nicht höher 
zu bauen brauchen als 3,20 m über dem Hochwasserstande, so haben 
wir allen Grund, das dankbar anzuerkennen und mit beiden Händen 
zuzugreifen. Die Geltendmachung so einseitiger Interessen, wie die 
der Schifffahrt, wird uns von unserem wohlerwogenen Standpunkt 
nicht abbringen können 
(sehr richtig!) 
und ich glaube, Sie werden mir zustimmen können, wenn ich Sie 
bitte, die Vorlage, wie sie gemacht ist, anzunehmen. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Ausschusses 
lvie folgt: 
Die Versammlung stimmt dem Entwurf zum Umbau 
der Waisenbrücke, dessen Ausführungskosten überschläglich 
auf 1 050 000 JC ermittelt sind, mit folgenden Maß 
gaben zu: 
1. Die Achse der Waisenbrücke ist soweit stromaufwärts 
zu verschieben, daß dieselbe auf die Mitte der Straßen 
front zwischen der verlängerten Wallstraße und der 
projektirten Verbindungsstraße trifft. 
2. Der Titel X. des Kostenüberschlags „Insgemein", ist, 
unter Aufrechterhaltung der dort zum Ansatz ge 
kommenen Summe, in BaulettungSkosten einerseits und 
Kosten für die übrigen in diesem Titel ausgeführten 
Arbeiten andererseits zu trennen, erstere sind aber auf 
nur 6 pCt. der Bausumme zu bemessen. 
Gleichzeitig giebt die Versammlung dem Magistrat zur 
Erwägung, ob für das ehemalige Waisenhausgrundstück 
eine neue Baufluchtlinie in der Richtung der jetzigen Lage 
der Waisenbrücke und der nördlichen Ecke der Stralauer- 
straße und der Neuen Friedrichstraße — Bletlinie A B 
des Situationsplanes — festzusetzen sei. 
Behufs Inangriffnahme der Arbeiten stellt die Ver 
sammlung als erste Rate den im Spezialetat 56 pro
	        
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