Berichterstatter Stadtv. Vortu»am»: Bei bet» Markthalle»» ist,
wie ich glaube, nichts zu bemerken. Ich möchte nur darauf aufmerksam
machen, daß die Überschüsse, die unter Nummer 9 der einzelnen Markt
hallen aufgeführt sind, nicht die reinen Überschüsse sind, sondern daß
die allgemeinen Ausgaben für Verwaltung und Verzinsung der einzelnen
Markthallen in den Hauptetat aufgenommen sind. Ich bitte Sie, dem
Beschluß des Rechnungsausschusses beitreten zu »vollen.
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrag des Rechnungs
ausschusses wie folgt:
Die Versammlung hat von dem Jahresabschluß der Haupt
kasse der städtischen Werke pro 1. April 1889/90 über die
Verwaltung der städtischen Markthallen Kenntniß genommen,
sie genehmigt vorbehaltlich der bei der Rechnungs-Prüfung
sich etwa ergebenden Erinnerungen, die im genannten Rechnungs
jahre vorgekommenen Etatsüberschreitungen von 404496,62
(darunter 226 784,si JC Etatsüberschuß) und übersendet dem
Magistrat Abschrift des Protokolls des Nechnungsausschuffes
vom 29. Dezember 1890 zur Kenntllißnahme und Rück
äußerung auf die gestellten Anfragen.)
Vorsteher: Achtzehnter (Gegenstand der Tagesordnung:
Berichterstattung über die Vorlagen, betreffend den Umbau
der Waisenbrücke und der Kurfürstenbrücke. — Vorl. 819, 820,7.
Berichterstatter Stadtv. Selle: M. H.! Bei der vorgerückten
Zeit werden Sie es erklärlich finden, >ve»»n ich mich in dem Referat
sehr kurz fasse,
(Bravo!)
und es wird das umsomehr möglich sein, da Ihnen bereits ein aus
führliches Protokoll über die Verhandlungen des Ausschusses, den Sie
für die Vorberathungen eingesetzt haben, vorliegt.
Die Einwände, »velche im Ausschuß gemacht worden sind, wegen
der Richtung der Brücken, sind seitens des Herrn Magistratskommissarius
widerlegt; denn es ist nur ein zweiter Antrag, die Mittellinie des
zwischen der Wasserstraße und der Straße über dem Graben sich
bildenden Grundstücks als die Mittellinie der Waisenbrücke anzunehmen,
seitens des Ausschusses angenommen worden.
Ein fernerer Streitpunkt war, die projektirte Breite der Brücke
von 10 m auf 22 m zu erhöhen. Nachdem der Hinweis des Herrn
Magistratsvertreters gemacht worden »var, daß in allen andern größeren
Städten die Brücken eine »veitaus geringere Breite haben, daß bei der
Bemessung der Brette einer Brücke, auch die Breite, welche eine Straße
habe, maßgebend sein könnte, da auf den Brücken kein Stehenbleiben
des Publikums vorkäme, daß vielmehr ein dauerndes Passiren statt
finde, daß ferner durch die im Laufe der Zeit neu zu bauenden
Brücken: Waisenbrücke, Mühlendamtn, Kurfürstenbrücke, Kaiser
Wilhelm-Brücke u. s. w., die Breite der vorhandenen Brücken verdoppelt
werde, hat der Ausschuß der Breite von 20 m zugestimmt.
Eine besondere Anregung hat die Herstellung von Ladestraßen
gegeben und zwar mit Rücksicht darauf, daß in der Deutschen Bau
zeitung bereits ein Projekt für Herstellung solcher Straßen vorgelegen
hatte, das Ihnen zugesandt worden ist. Es ist nach Lage der Sache
nicht möglich, diesem Projekt die Zustimmung zu geben. Der Herr
Vertreter des Magistrats hat ausgeführt, daß, wenn dieses Projekt
Annahme finden sollte, die Höhenverhältnisse der Brücke bedeutend
größere sein müßten, als vorgenommen sei, und daß durch diese
Höherlegung der Brücke eine Anrampung der Wallstraße bis zu 4 m
in die Straße hinein geschehen müsste, daß durch diese Anrampung
die Häuser der Wallstraße theilweise sogar bis zum ersten Stock zu
geschüttet werden müßten. Die daraus sich ergebenden Kosten und
Umstände würden so großartig sein, daß der Ausschuß nicht geglaubt
hat, diesem Projekt zustimmen zu sollen und die Anregung abgelehnt hat.
Wegen der Badeanstalten finden Sie in dem Ausschußprotokoll
die nothwendigen Auseinandersetzungen.
Der Ausschuß hat aber geglaubt in dem Titel „Insgemein" mit
Rücksicht darauf, daß bereits im Rechnungsausschuß, wie Sie aus dem
heute vorliegenden Protokoll ersehen können, die Kosten der Bauleitung
zu Differenzen geführt haben, einen Beschluß über die Höhe der Bau
leitungskosten fassen zu lassen. Es liegt Ihnen der Antrag vor, die
Kosten der Bauleitung für die Waisenbrücke mit 6 pCt. anzunehmen.
In dem Protokoll ist scheinbar ein Druckfehler vorhanden; die
auf Seite 11 angesetzte Summe von 250 000 JC ist insofern irrig,
als in der ersten Vorlage des Magistrats 280 000 JC Beantragt
worden sind, welche Summe der Ausschuß auch nicht abändern will.
Demnach bitte ich Sie, den Anträgen des Ausschusses zustimmen
zu wollen.
Stadtv. Esma,»n: M. H.! Nachdem der Ausschuß Ihnen die
Annahme der vorliegenden Projekte empfohlen hat, wird es mir nicht
einfallen, sie jetzt noch einmal anzugreifen. Nur auf einen Punkt
mochte ich aufmerksam machen, der im Ausschuß nicht zur Berathung
gekommen und der mir auch bisher nicht bekannt geworden ist. In
Nr. 7 der Schlesischen Zeitung von diesem Jahre wird berichtet über
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eine Versammlung, die die Vertreter des Zentralvereins zur Hebung
der Fluß- und Kanalschifffahrt im preußischen Staate gehabt haben.
Dieser Bericht enthält unter II auch Beschlüsse, die namentlich die
Stadt Berlin, die Ausladestellen in Berlin, und insbesondere auch die
festen Brücken in Abweichung von den früheren Jochbrücken, die auf
gezogen werden können, betreffen. Auf die Ladestraßen will ich nicht
eingehen, diese Frage ist im Ausschuß erörtert und dort abgelehnt
worden; aber den Beschluß bezüglich der Brücken möchte ich Ihnen
doch vorlesen. Er lautet:
Bei dem Bau von festen Brücken über schiffbare Wasser
straßen ist das Maaß für die lichte Höhe ztvischen schiffbarem
Hochwasser und Unterkante Brücken-Konstruktion auf nicht
unter 4 m und, wo dies unerreichbar, auf nicht unter 3,70 m
zu bemessen.
M. H.! Dieser Bericht ist als Bittschrift an das königlich
Preußische Staatsministerium gerichtet und, soviel mir mitgetheilt
worden ist, verhält sich die Preußische Staatsregierung diesen Anträgen
gegenüber sehr sympathisch, und daraus folgere ich, daß unter Um
ständen unsere Projekte wahrscheinlich auf Widerstand bei der Staats
regierung stoßen werden. Die Waisenbrücke hat nämlich nur eine
Durchfahrtsöffnung bei Hochwasser von 3,<o m, also 60 cm weniger
als die von der Schifffahrt geforderte; die Kurfürstenbrücke hat nur
3,20 m, also 80 cm weniger. Das Mindestmaß schreiben die Herren
auf 3,70 m vor; also würden die Brücken immer noch um 30 bezw.
50 cm zu niedrig liegen. Ich rege das nur an, um dem Magistrat
Kenntniß zu geben, damit event, noch vorgebeugt werden kann. Es
wäre doch unangenehm, wenn wir in Berlin so bauen, daß, nachdem
für den Oder-Spree-Kanal viele Millionen aufgewendet sind, nachdem
wir in der Stadt für die Spreeregulirung viele Millionen aufgewendet
haben, die Brücken so gebaut sind, daß die Schiffe doch nicht hindurch
gehen können.
Stadtbaurath Hobrecht: Der Herr Vorredner darf überzeugt
sein, daß sich gerade auf diesen Punkt die Aufmerksamkeit der Bau
verwaltung und des Magistrats ganz besonders gerichtet hat. Ich
wundere mich nur darüber, daß ein Antrag oder eine Hinweisung nach
dieser Seite gerade aus dem Schoße dieser Versammlung kommt, nach
dem Ihnen bekannt sein wird, daß gerade dieser Punkt es war, der
der Stadt ganz besondere Schwierigkeiten und ungeheure Kosten ver
ursacht hat, die enormen Kosten, die dadurch bedingt wurden, d'aß wir
bei dem früher viel höher gelegenen Wasserstaude der Spree die
Brücken viel höher legen mußten, so daß sich das Resultat ergab, daß
die Baukosten einer Brücke unter Umständen erheblich kleiner waren,
als die Entschädigung, die wir bezahlen mußten, um an beiden Seiten
die Rampe auszuführen.
Abgesehen davon, daß wir ein Interesse an den Kosten haben,
haben wir ein sehr wesentliches Interesse an dem in unserer Stadt
stattfindenden Landverkehr, der es nicht wünscht, auf sehr langen und
verhältnißmäßig steilen Rampen über die Brücke hinüberzuklimmen.
Wenn es nun durch Verhandlungen mit der Staatsregierung
gelungen ist, über den nunmehr gesenkten Hochwasserspiegel hinaus
eine bestimmte Höhe einzuhalten, so daß wir eine Brücke nicht höher
zu bauen brauchen als 3,20 m über dem Hochwasserstande, so haben
wir allen Grund, das dankbar anzuerkennen und mit beiden Händen
zuzugreifen. Die Geltendmachung so einseitiger Interessen, wie die
der Schifffahrt, wird uns von unserem wohlerwogenen Standpunkt
nicht abbringen können
(sehr richtig!)
und ich glaube, Sie werden mir zustimmen können, wenn ich Sie
bitte, die Vorlage, wie sie gemacht ist, anzunehmen.
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Ausschusses
lvie folgt:
Die Versammlung stimmt dem Entwurf zum Umbau
der Waisenbrücke, dessen Ausführungskosten überschläglich
auf 1 050 000 JC ermittelt sind, mit folgenden Maß
gaben zu:
1. Die Achse der Waisenbrücke ist soweit stromaufwärts
zu verschieben, daß dieselbe auf die Mitte der Straßen
front zwischen der verlängerten Wallstraße und der
projektirten Verbindungsstraße trifft.
2. Der Titel X. des Kostenüberschlags „Insgemein", ist,
unter Aufrechterhaltung der dort zum Ansatz ge
kommenen Summe, in BaulettungSkosten einerseits und
Kosten für die übrigen in diesem Titel ausgeführten
Arbeiten andererseits zu trennen, erstere sind aber auf
nur 6 pCt. der Bausumme zu bemessen.
Gleichzeitig giebt die Versammlung dem Magistrat zur
Erwägung, ob für das ehemalige Waisenhausgrundstück
eine neue Baufluchtlinie in der Richtung der jetzigen Lage
der Waisenbrücke und der nördlichen Ecke der Stralauer-
straße und der Neuen Friedrichstraße — Bletlinie A B
des Situationsplanes — festzusetzen sei.
Behufs Inangriffnahme der Arbeiten stellt die Ver
sammlung als erste Rate den im Spezialetat 56 pro