24
Friedrich Wilhelm der Zweite sprach — und aus der
Tänzerin Barberina wurde eine Gräfin Campanini. Das
Prädikat „Hochwohlgeboren“ wurde ihr ausdrücklich zu⸗
gestanden, und die Stempelgebühren wurden ihr in Gna⸗
den erlassen. Das Diplom bekam sie aber auf ausdrück⸗
liche Anordnung des Königs erst ausgeliefert, nachdem sie
alles zur „vorgebenden Errichtung des Armen-Fräulein⸗
Stifts Erforderliche völlig in Richtigkeit“ hatte. Denn
die Errichtung eines solchen Stiftes wurde ihr vom König
zur Bedingung gemacht und von ihr widerspruchslos an⸗
genommen.
Der neugebackenen Gräfin wurde ein wunderschönes
Wappen, „nur selbiges solange Sie lebt zu führen“, zu⸗
geteilt, mit grünen Myrtenkränzen, „italienisch quer ge⸗
teiltem“ Herzschild, goldenen Glocken mit Klöppeln,
springenden Pferden, Kranichen mit Edelsteinen in den
erhobenen Krallen, mit himmelblauer Farbe, Turnier⸗
helmen und allerlei daran baumelnden Kleinodien und,
was die Hauptsache war, einem am Wappenschild hängen⸗
den achteckigen Kreuz, zwischen dessen Spitzen vier
schwarze schlesische Adler zu sehen waren, und daran in
goldenen Lettern die Devise: „Virtuti Asylum“.
Friedrich Wilhelm wußte, was sich gehörte. Und nolens
volens mußte also die Barberina auf ihre alten Tage
den Weg alles sündigen Fleisches gehen und die Maske
der Frömmigkeit anlegen. Sie wurde selbst die erste
Abtissin ihres „Schlesischen adeligen Fräuleinstiftes“ und
trug als solche auf ihrer Brust eine Nachbildung des an
ihrem adeligen Wappen baumelnden Kreuzes, auf dem
die Devise Virtuti Asylum“ von Brillanten umgeben
prangte. Die Brillanten entnahm sie den von ihren Lieb⸗
habern ihr so reichlich gespendeten Schätzen und wurde
dabei von ihrem dienstbeflissenen Haushofmeister und Be⸗
—
338