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Band 1. April 1942

Inhaltsverzeichnis : Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

Seite 94
Nr. 87—88
‚ b) auf das FinAmt Alexander die Gesellschaften mit
) 1X/87 HSteu 11 d 9500/58 23. 3. 1942 beschränkter Haltung mit einem Kapital bis zu
Fernruf: Stadtverw. 3183 100 000 RM.
4 . Rn Dagegen ist die Heranziehung zur Gewerbesteuer
An die Bezirksbürgermeister — Steueramt Abt. D —. he ET ED FACE für die unter die Verordnung
5 ; allenden Körperschaften weiterhin von den für den
Vergnügungsteuer (Werbefilmveranstaltungen der S;;7 ger Geschäftsleitung örtlich zuständigen städti-Firma
 Henkel & Cie mit dem Film „Walfänger En ET Nr 7 bewirken. Die in Frage
in der Antarktis“) ommenden Körperschaften sind aber, wie schon im
DB1 IX Nr. 1 von 1941 Abschn. III Ziffer 11 S.3 rechts
Nach den Ausführungsvorschriften zur Vergnügung- unten vorgesehen, in jedem Steueramt in besonderen
steuerordnung Nr. 57 Abschn. I (1) würden Werbefilm- Sacharbeitsgebieten mit besonderen Gewerbesteuerveranstaltungen
 mit vorstehend genanntem Kulturfilm, listen und Gewerbesteuersollbüchern zusammenzuder
 von der Filmprüfstelle unter Nr. 50548 als „staats- [assen.
politisch wertvoll, volksbildend, ohne Spielhandlung“
Dog uenchtel worden ist (s. meine Veröffentlichung Im Auftrage
S. 219), der Vergnügungsteuer unterliegen. Da der Mackensen
Film jedoch im Auftrage der Firma Henkel hergestellt
worden ist und sie laut Zensurkarte im Begleittext
auch genannt wird, bitte ich, den Film bei Werbeveranstaltungen
 dieser Firma als Werbefilm anzu- Verordnung über die Verwaltung der Körperschaftsehen
 und die Veranstaltungen nicht zur Vergnügung- x 8 2 .
steuer heranzuziehen, wenn die sonstigen Voraus- steuer im Oberfinanzbezirk Berlin-Brandenburg
setzungen der Nr. 57 AV erfüllt sind. Vom 5. März 1942
Im Auftrage Ich bestimme auf Grund des 8 24 der Reichsabgabenordnung:

Mackensen #4
- (1) Es sind zuständig für das Gebiet der Reichshauptstadt
 Berlin und für die Bezirke der Finanz-1X/88
 HSteu II e 9400/12 925.3. 1942 | ämter Nauen, Niederbarnim, Potsdam und Teltow
Fernruf: Stadtverw. 3177 i. das Zentralfinanzamt in Berlin
An die Bezirksbürgermeister — Steueramt — NOLTE der
Neue Zuständigkeitsregelung für die Gewerbe- a) cd EU der le ee tien
nz schaften au tien, der Kolonialgesellschaften,
) steuerveranlagung der Körperschaften der Berggewerkschaften, der Versicherungsrgänzung
 zu: vereine auf Gegenseitigkeit, der Erwerbs- und
DBI IX Nr. 1 von 1941 Abschn. IIT Ziff. 10 u. 11 Seite 3 EEE enaftr U der. Betriche per
rechts und 7 e ed
werblicher Art von Körperschaften des öffent-DBI
 IX Nr. 291 von 1941 /S. 354 betr. die Aufstellung lichen Rechts,
ml a Ben Gewerbesteuerlisten und Gewerbe- b) der Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
. ? die entweder zu einem Konzern gehören oder
z 8
DBI1 IX Nr. 119 von 1940 Abchn. II Ziff. 2b S. 143 rechts bei denen das Stammkapital den Betrag von
betr. Zuständigkeit für die Heranziehung zur Gewerbe- 100 000.— RM übersteigt:
steuer, . iz . S ;
DO) IX Nr. 11 von 1942 8.40 betr. die steuerliche Zu ? ds Finanzamt Friedrichstadt in Berlin
ständigkeit für die Gliederungen der Organisation der für die Besteuerung und für die Festsetzung der
gewerblichen Wirtschaft und der Organisation des Einheitswerte des Betriebsvermögens der Gliede-Verkehrsgewerbes
 sowie rungen der Organisation der gewerblichen Wirt-8
 5 A
DB1 IX Nr. 47 von 1942 S. 31 betr. die Zusammenlegung SC ONE ni A
der Oberfinanzbezirke Berlin und Brandenburg. gewerbes. der Kartelle und der Svndikate;
Nachstehend gebe ich Kenntnis von der im Reichs- 5. das Finanzamt Alexander in Berlin
steuerblatt Nr. 19 vom 11. März 1942 S. 303 abgedruckten für die DOSE und für die Festsetzung der
Verordnung über die Verwaltung der Körperschaft- Einheitswerte des EDEL aller übristeuer
 im Öberfinanzbezirk Berlin-Brandenburg. gen Körperschaften, für die das entralfinanzamt
Die in dieser Verordnung für die Körperschaft- EN 1 anzahl Friedrichstadt nicht zusteuer
 getroffene Regelung gilt nach meinen Erkundi- SER
gungen auch für die Umsatzsteuer, die Vermögen- (2) Die Zuständigkeit des Finanzamts Moabitsteuer
 sowie für die Festsetzung und Zerlegung der Westin Berlin für die beschränkt Körperschaft-Gewerbesteuermeßbeträge
 einschließlich der Vor- steuerpflichtigen bleibt unberührt.
bereitung, der Nachprüfung, der Steueraufsicht, des
Rechtsmittelverfahrens und des Strafverfahrens ($ 18 82
Ziffer 1 der RAO.). ı 5 :
N Die Verordnung tritt am 1. April 1942 in Kraft.
Für die in der Verordnung genannten Körperschaften
 scheiden die örtlichen Finanzämter, die bisher Berlin, 5. März 1942.
noch für die Umsatzsteuer dieser Körperschaften zu- x ie e
ständig waren, nunmehr vollständig aus. Der Reichsminister der Finanzen
Hinsichtlich der Gewerbesteuer gehen von den Im Auftrage
örtlichen Finanzämtern u. a, über Maaß
a) auf das Zentralfinanzamt die Aktiengesellschaften
mit einem Kapital bis zu 100 000 RM, al
            
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