Zeitschrift gesetzt haben, erreichen zu helfen, scheute er
kein Opfer. Unter allen seinen vielen Verlagsartikeln war
ihm das Verwaltungsarchiv gewissermaßen ein besonderer
Liebling. Noch wenige Tage vor dem Eintritte seiner
letzten tödlichen KRrankheit, gerade zwei Wochen vor seinem
Tode, hatte er — bei der Besprechung über ein Preis—
ausschreiben des Verwaltungsarchivs — wieder zum Aus—
drucke gebracht, wie sehr ihm das Gelingen dieses Unter—
nehmens, dessen nicht unerhebliche Kosten er zu tragen
hatte, am Herzen liege, weil er überzeugt sei, damit der
Allgemeinheit einen Dienst zu leisten.“
Das, was so damals über das Verhältnis Otto Loewen-
steins zum Verwaltungsarchiv gesagt worden ist, darf dahin ver—
allgemeinert werden, daß ihm wie überhaupt bei seinen Verlags
unternehmen, insbesondere auch bei allen verwaltungsrechtlichen,
stets wesentlich daran gelegen war, die Wissenschaft und An—
wendung des Rechtes zu fördern. Dafür aber, in welchem Maße
das letztere durch das Verwaltungsarchiv geschehen ist und der
Verlag gerade durch dieses Theorie und Praxis zu fördern ge—
holfen hat, sei nur auf das Vorwort, welches die Herausgeber
dem zehnten Bande mit auf den Weg gegeben haben, und auf
das nicht bloß seitdem gebliebene, sondern noch größer und
reicher gewordene Blühen und Gedeihen des Verwaltungsarchivs,
zu dem der Verlag auch nach Otto Loewensteins Tod un—
berändert beigetragen hat, sowie darauf hingewiesen, daß schon
oft, z. B. wieder noch von Kormann nicht lange, bevor er den
Heldentod für das Vaterland gestorben, im Juristischen Literatur—
blatte Bd. 25 5. 126, das Verwaltungsarchiv als die führende
wissenschaftliche Zeitschrift auf dem Gebiete des Verwaltungs⸗
rechts bezeichnet worden ist.
Zuerst in einem anderen Verlag erschien 1894,95 Rohde,
später in Verbindung mit von Kameke und mit Helmentag,
Kurzer Auszug aus den Entscheidungen des
Königlich Preußischen Oberverwaltungsgerichts
in Staatsstenersachen. Diese lediglich auf das praktische
Bedürfnis berechneten, hierfür aber sehr nützlichen Auszüge über—
nahm der Verlag vom dritten Bande ab und verlegte sie bis 1909,
von wo ab sie nicht mehr fortgeführt wurden. Sie umfaßten die
sämtlichen Arten von Staatssteuersachen, auf welche sich die seit
1895 der Stammsammlung der Entscheidungen des Oberverwal—⸗
tungsgerichts angegliederte Sammlung erstreckt.
Diesem periodischen Werke entspricht, aber von vornherein
nach Inhalt und Umfang weit überlegen, ein anderes, das
wieder aus der besonderen Anregung Otto CLocewensteins