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Carl Heymanns Verlag und das Verwaltungsrecht

Full text: Zum hundertjährigen Bestehen von Carl Heymanns Verlag (Public Domain)

Zeitschrift gesetzt haben, erreichen zu helfen, scheute er 
kein Opfer. Unter allen seinen vielen Verlagsartikeln war 
ihm das Verwaltungsarchiv gewissermaßen ein besonderer 
Liebling. Noch wenige Tage vor dem Eintritte seiner 
letzten tödlichen KRrankheit, gerade zwei Wochen vor seinem 
Tode, hatte er — bei der Besprechung über ein Preis— 
ausschreiben des Verwaltungsarchivs — wieder zum Aus— 
drucke gebracht, wie sehr ihm das Gelingen dieses Unter— 
nehmens, dessen nicht unerhebliche Kosten er zu tragen 
hatte, am Herzen liege, weil er überzeugt sei, damit der 
Allgemeinheit einen Dienst zu leisten.“ 
Das, was so damals über das Verhältnis Otto Loewen- 
steins zum Verwaltungsarchiv gesagt worden ist, darf dahin ver— 
allgemeinert werden, daß ihm wie überhaupt bei seinen Verlags 
unternehmen, insbesondere auch bei allen verwaltungsrechtlichen, 
stets wesentlich daran gelegen war, die Wissenschaft und An— 
wendung des Rechtes zu fördern. Dafür aber, in welchem Maße 
das letztere durch das Verwaltungsarchiv geschehen ist und der 
Verlag gerade durch dieses Theorie und Praxis zu fördern ge— 
holfen hat, sei nur auf das Vorwort, welches die Herausgeber 
dem zehnten Bande mit auf den Weg gegeben haben, und auf 
das nicht bloß seitdem gebliebene, sondern noch größer und 
reicher gewordene Blühen und Gedeihen des Verwaltungsarchivs, 
zu dem der Verlag auch nach Otto Loewensteins Tod un— 
berändert beigetragen hat, sowie darauf hingewiesen, daß schon 
oft, z. B. wieder noch von Kormann nicht lange, bevor er den 
Heldentod für das Vaterland gestorben, im Juristischen Literatur— 
blatte Bd. 25 5. 126, das Verwaltungsarchiv als die führende 
wissenschaftliche Zeitschrift auf dem Gebiete des Verwaltungs⸗ 
rechts bezeichnet worden ist. 
Zuerst in einem anderen Verlag erschien 1894,95 Rohde, 
später in Verbindung mit von Kameke und mit Helmentag, 
Kurzer Auszug aus den Entscheidungen des 
Königlich Preußischen Oberverwaltungsgerichts 
in Staatsstenersachen. Diese lediglich auf das praktische 
Bedürfnis berechneten, hierfür aber sehr nützlichen Auszüge über— 
nahm der Verlag vom dritten Bande ab und verlegte sie bis 1909, 
von wo ab sie nicht mehr fortgeführt wurden. Sie umfaßten die 
sämtlichen Arten von Staatssteuersachen, auf welche sich die seit 
1895 der Stammsammlung der Entscheidungen des Oberverwal—⸗ 
tungsgerichts angegliederte Sammlung erstreckt. 
Diesem periodischen Werke entspricht, aber von vornherein 
nach Inhalt und Umfang weit überlegen, ein anderes, das 
wieder aus der besonderen Anregung Otto CLocewensteins
	        
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