der Zeit vorkommen, zur Hand hat und auch nicht übersehen kann,
in wie weit die einzelne Unterstützung im Verhältniß zu den Unter
stützungen, die sonst gegeben werden, steht, und dies soll durch den Ausschuß
besorgt werden. Es sind Fälle vorgekommen, wo ganz gleichgestellte
Beamtenkategorien oder die Hinterbliebenen solcher Beamten in ganz
verschiedenem Maße bedacht worden sind, obgleich sich die Vermögens-
Verhältnisse durchaus nicht so erwiesen haben, daß in dem einen Falle
eine andere Handhabung nothwendig gewesen wäre, als in dem anderen.
Diese Ungleichmäßigkeit soll gehoben werden, und dazu soll der Antrag
des Herrn Kollegen Loewel dienen, und ich möchte bitten, ihn in diesem
Sinne anzunehmen.
Stadtv. Scheiding: M. H.! Ich kann mich von der Zweck
mäßigkeit einer solchen Veränderung nicht überzeugen. Ich bin auch
durch die Ausführungen des Herrn Kollegen Loewel auf diesem Gebiet
nicht unterrichtet worden. Ich fürchte, daß durch diese Instanz eine
Verzögerung mancher Angelegenheit herbeigeführt werde, die für den
betreffenden Petenten von großem Nachtheil ist. Sie schaffen noch eine
Zwischentnstanz, die nicht dazu beitragen kann, für den recherchirenden
Stadtverordneten die Freude an seinem Beruf zu erhöhen. Irrthümer,
die von dem recherchirenden Stadtverordneten ausgehen, werden Sie
dadurch berichtigen können, daß in der Versammlung Anträge gestellt
werden, und daß man auch einen Berichterstatter ernennen kann.
Würden also Anträge vorkommen, die nicht im Sinne der Ver
sammlung sind, so würde dergleichen durch die Bestellung eines
Berichterstatters gehoben werden können.
Der recherchirende Stadtverordnete muß doch aber der einzige sein,
der sich genau informirt, und eine Zwischeninstanz wird sich immer
wieder auf das Urtheil des Stadtverordneten stützen müssen. Ich muß
doch von jedem der Kollegen annehmen, daß er am besten in der Lage
ist, sich über die Sache zu informiren. Darum glaube ich, es sind
für Irrthümer, die ja unterlaufen können, Mittel und Wege hier in
der Berathung gegeben. Jeder der Herren kann sich die Sachen
ansehen. Ich glaube nicht, daß wir gut thun, eine solche Neuerung
einzuführen.
Antragsteller Stadtv. Loewel: Was der Herr Kollege Scheiding
sagt, ist doch eigentlich nicht richtig. Es soll ja kein Mißtrauensvotum
für den Stadtverordneten sein, aber das müssen Sie doch sagen: wenn
man nach dem ginge, was Herr Kollege Scheiding vorschlägt, dann
müßte der Stadtverordnete die Sache einfach bewilligen können. Er
hat sie aber nur zu begutachten, und dann geht sie an das Plenum,
und weil das Plenum nicht immer im Stande ist, einzelne Sachen
richtig zu behandeln, deshalb soll der Ausschuß die Sache vorprüfen.
Mit demselben Recht könnte ja Herr Kollege Scheiding z. B. den
Ausschuß für die Anstellung unbesoldeter Kommunalbeamten ebenfalls
für eine Zwischeuinstanz halten. Ja, der ist auch eine Zwischenstation:
der recherchirende Stadtverordnete macht seine Vorschläge, dann kommt
der Ausschuß und begutachtet und schlägt vor. Dadurch wird niemand
gekränkt, denn das Gutachten des recherchirenden Stadtverordneten wird
doch meist das maßgebende sein, woran sich der Ausschuß hält.
Ich bitte Sie also nochmals, für meinen Antrag zu stimmen.
(Die erste Berathung wird geschlossen. Der Antrag des Stadtv.
Hoffmann auf Einsetzung eines Ausschusses wird abgelehnt. Die
zweite Berathung wird eröffnet.)
Stadtv. Heller: M. H.i Ich habe gar nichts dagegen ein
zuwenden, wenn durch den Antrag Loewel eine einheitliche Behandlung
dieser verschiedenen Gesuche eintreten soll. Es ist vollständig richtig,
daß in dieser Sache etwas geschehen muß. Denn wenn wir in die
Lage kommen, daß, je nach Gutdünken, wenn z. B. in der geheimen
Sitzung Herr Kollege Loewel gerade nicht anwesend ist, was ja aller
dings fast nie der Fall ist, ein Antrag gestellt wird, der eine Sache
an den Ausschuß überweist, während eine andere Sache nicht an den
Ausschuß g-ht, dann bekämen wir niemals Einheitlichkeit. Ich bin in
dieser Beziehung vollständig mit dem Antrag des Herrn Kollegen Loewel
einverstanden und habe mir nur erlaubt, ein Amendement zu diesem
Antrag zu stellen, welches ich Ihnen empfehle. Es handelt sich um
folgendes. Herr Kollege Loewel hat schon bemerkt, daß der recherchirende
Stadtverordnete zuerst die Sache bekommt und dann sein Gutachten
abgiebt, und daß dieses Gutachten an den Ausschuß geht, und daß
dann der Ausschuß Bericht erstattet. Einige Zeit verstreicht ja immer
zwischen der Recherche des betreffenden Stadtverordneten und der
Berichterstattung seitens des Ausschusses, und es ist auch sehr leicht
denkbar, daß der recherchirende Stadtverordnete gerade zu der Zeit
nicht anwesend ist, wenn die Berichterstattung des Ausschusses
erfolgt. Nun kommt es aber sehr oft vor, ist wenigstens
wiederholt vorgekommen, daß die Berichterstattung des Ausschusses
nicht übereingestimmt hat mit dem Gutachten des betreffenden Stadt
verordneten, und daß man dann gewissermaßen über den Kopf desselben
hinweg zu ganz anderen Resultaten gekommen ist, die der betreffende
Stadtverordnete, wenn er nicht gerade hier war, nicht verhindern konnte.
Nun muß man doch sagen, wenn Jemand sein Gutachten an Ort und
Stelle begründet, so kann er doch dort mehr beobachten, als der
Ausschuß am grünen Tisch. Ich halte cs also für gerechtfertigt, daß
oer Ausschuß in solchen Fällen, wo Unterstützungssachen versehen sind
mit einem Referat eines Stadtverordneten, diesen Stadtverordneten zu
der betreffenden Ausschußsitzung heranzieht, um in Gegenwart desselben
darüber zu berathen, damit er seine Meinung auch hier vertheidigen
kann, was bisher nicht möglich war. Das können die Herren Antrag
steller auch annehmen, und ich bitte Sie deshalb, meinem Amendement
zuzustimmen.
Vorsteher: Das Amendement des Herrn Kollegen Heller lautet:
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen, der
Ausschuß möge diejenigen Stadtverordneten, welche in den
Sachen, die auf der Tagesordnung des Ausschusses stehen,
recherchirt haben, jedesmal zu der betreffenden Sitzung ein
laden. Diesen Kollegen steht das Recht zu, in dieser Sache
mit zu stimmen.
Stadtv. Hoffmann: M. H.: Ich glaube, durch dieses Amendement
wird der Antrag Loewel fallen müssen. Gegen das Amendement möchte
ich aber einwenden, daß eine solche Bestimmung wohl nicht nothwendiger
weise in die Geschäftsorduung hineingehört. Wenn das, was der Herr
Kollege Heller erreichen will, in Gestalt einer Resolution, die der Ausschuß
nachher faßt, ausgesprochen wird, so ist das meiner Ansicht nach
genügend. Für einzelne Fälle aber den Ausschuß um ein Mitglied zu
vergrößern, um den recherchirenden Stadtverordneten, und diesem ein
Stimmrecht zu geben, dadurch unterbrechen wir die Formation unserer
Ausschüsse überhaupt, und deshalb bitte ich das Amendement abzulehnen.
Mit Rücksicht aber darauf, daß die Sache noch nicht geklärt ist, und
wir schon in der zweiten Berathung stehen, bitte ich Sie auch den
Antrag Loewel abzulehnen.
Stadtv. Dr. Schwalbe: M. H.! Ich möchte zunächst doch darauf
hinweisen, daß bei weitem die Mehrzahl der Fälle gar nicht von Stadt
verordneten recherchirt wird. Wir haben z. B. auf der heutigen Tages
ordnung eine sehr große Zahl von Gesuchen, die direkt vom Magistrat
ausgehen, bei denen der Magistrat die Untersuchung vornimmt und uns
dann nach einer bestimmten Norm die Sache unterbreitet. Ich weiß
aber Fälle, in denen Magtstratsbeamte, die einer niederen Beamten
kategorie angehören, aus dem einen Reffort in viel höherem Grade
bedacht worden sind, als die aus einem anderen Ressort. Diese Ungleich
heiten sind im Ausschuß wiederholt zur Sprache gekommen, haben auch
Veranlassung gegeben, diesen Antrag der Versammlung zu unterbreiten.
Die Sache ist schon in geheimen Sitzungen mehrfach zur Sprache
gekommen, und da hat sich die Versammlung in der Idee damit ein
verstanden erklärt. Es ist nichts dagegen einzuwenden, daß der
betreffende Stadtverordnete hinzugezogen wird zu der Ausschußsitzung.
Es wird das dem Ausschuß nur angenehm sein. Ich habe nur das
Bedenken, wie auch Herr Kollege Hoffmann, wegen derStimmberechtigung.
Es wäre vielleicht das Richtige, einfach zu sagen, daß die Gesuche,
welche seitens der Stadtverordneten recherchirt wurden, auf einen
bestimmten Antrag hin an den Ausschuß überwiesen werden, daß aber
alle übrigen Sachen von vorn herein dem Ausschuß zur Begutachtung
unterbreitet werden.
Vorsteher: Dieser Antrag kommt etwas sehr spät, Herr Kollege,
sonst würde ich ihn für den richtigen halten.
Stadtv. Dr. Schwalbe: Der Antrag ist aus der Debatte hervor
gegangen.
Vorsteher: Sie sehen, eigentlich hat der Herr Kollege Hoffmann
Recht, die Sache müßte wohl an einen Ausschuß gehen.
Stadtv. Wallich: Ich nehme den Antrag des Herrn Kollegen
Hoffmann wieder auf, die Sache an einen Ausschuß zu überweisen.
Stadtv. Heller: Ich will nur noch die Bemerkung machen, daß
selbstverständlich da, wo eine Recherche nicht stattfindet, auch der
recherchirende Stadtverordnete nicht eingeladen werden kann. Es
handelt sich hier um die Fälle, in denen Recherchen stattgefunden haben
und der Ausschuß, über das Referat hinweggehend, einen Entschluß
faßt. Ich glaube, in solchen Fällen gebietet es wohl der Anstand, den
betreffenden Stadtverordneten einzuladen.
Vorst.-Stellv. Stadtv. Dr. Langerhans: M. H.! Ich glaube,
auch wir haben keinen besseren Ausweg, als den Antrag auf Einsetzung
eines Ausschusses anzunehmen. Da können die Fragen, die die Herren
Kollegen Dr. Schwalbe und Heller angeregt haben, eingehend erörtert
werden. Hier würde uns die Sache doch noch längere Zeit aufhalten.
(Die zweite Berathung wird geschlossen. Die Versammlung
beschließt nach dem Antrage des Stadtv. Walltch die Einsetzung
eines Ausschusses von 15 Mitgliedern, die durch die Abtheilungen
zu wählen sind.)
Vorsteher: Neunzehnter Gegenstand der Tagesordnung:
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Erhebung
der Mieths- und Gemeinde-Einkommensteuer im Etatsiahre
1. April 1889/90. — Vorl. 3.