Dazu kam der bereits von seinem Vorgänger
beantragte und vorbereitete Neubau eines Amts—-
zgerichtsgebäudes für die Sivilgerichtsbarkeit in der
Neuen Friedrichstraße 12 —15, später der Umbau des
alten Kriminalgerichtsgebäudes Alt-Moabit 11. Als
der Präsident sein Amt in Berlin antrat, befanden sich
die Räume für die Sivilgerichtsbarkeit des damaligen
Amtsgerichts J in mehreren Geschäftshäusern, in der
Jüdenstraße 58, 59 und 60, in der Neuen Friedrich—
sttraße 12 und 13, an der Stadtbahn 26/27 und am
Molkenmarkt 2; die Geschäftsräume des Präsidenten
elbst waren in dem Miethause Neue Friedrichstraße 87
untergebracht. Diesem sehr unerfreulichen Zustande
wurde durch den sich an den Neubau des LCand—
gerichtsgebäudes in der Neuen Friedrichstraße 16,17
Bauteil —) anschließenden, sich durch große Zweck—
mäßigkeit auszeichnenden Neubau des Amtsgerichts-
zebäudes in der Neuen Friedrichstraße 12 —15 (Bau—
teil 11) durch Prof. Schmalz ein Ende gemacht; der
erste Bauteil war von 1896 bis Ende 1899, der zweite
Bauteil von 1900 bis Ende 19094 gebaut worden.
Ende Dezember 1904 verlegte der Präsident seine Ge—
schäftsräume in das neue Gebäude, wo sie sich noch
heute befinden. Im Jahre 1906 wurde das alte
Kriminalgerichtsgebäude Alt-Moabit 11 für Straf—
abteilungen und die Amtsanwaltschaft beim Kgl. Amts—
gericht BerlinMitte umgebaut und im April 1907
wieder bezogen.
Eine weitere überaus schwierige Aufgabe erwuchs
dem Präsidenten durch die mit der Reorganisation der
Berliner Amtsgerichte verbundene Änderung des Bezirks
des Amtsgerichts J Berlin, die das Preußische Gesetz
oom 16. September 1899 angeordnet hatte. Dieses
Hesetz führte auch eine neue Bezeichnung des eben